Strafmaß bei sexuellem Missbrauch: Es geht nicht ohne harte Strafen
Sexuelle Gewalt verletzt die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern. Gut, dass Täter nun mit schärferen Strafen rechnen müssen.
D enken wir doch vom Kind her. Da dürfte sich der Blick auf den in der Koalition entbrannten Streit um das Strafmaß bei sexuellem Missbrauch verschieben. Denn es geht dabei um nichts Geringeres als die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern. Wer diese verletzt, sollte mit einer scharfen Strafe rechnen müssen. Wer sich an den Schwächsten in der Gesellschaft vergreift – und das sind nun mal vor allem Kinder –, sollte keine ruhige Minute mehr haben.
Man mag die Forderung des CDU-Generalsekretärs Paul Ziemiak nach einer Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch für populistisch halten, so nach dem Motto: Her mit dem Polizeistaat, Sexualstraftäter am besten für immer wegsperren. Im Gegenzug kann man die ursprüngliche Argumentation der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht als juristisch ausgewogener empfinden: Das Strafmaß bei Missbrauch ist mit 15 Jahren Gefängnis (und einer möglichen lebenslangen Sicherungsverwahrung) bereits hoch genug. Jetzt ist Lambrecht umgeschwenkt und hat insgesamt härtere Strafen angekündigt. Und das ist richtig so.
Ebenso richtig ist, dass künftig auch vermeintlich „geringere Vergehen“ wie „unsittliches Berühren“ schärfer bestraft werden sollen. Denn denken wir wieder vom Kind her: Jedes sexuelle Verhalten von Erwachsenen gegenüber Kindern, und dazu zählt auch „unsittliches Berühren“, stellt eine Straftat dar – und sollte dementsprechend geahndet werden. Für Kinder ist es egal, ob „unsittliches Berühren“ in den Augen mancher Erwachsener mehr oder weniger „harmlos“ ist. Es überschreitet Grenzen, die Kinder meist selbst gar nicht benennen können. Sie können sich auch oft nicht wehren. Sie wissen selbst nur, dass sie nicht angefasst werden wollen.
Kindesmissbrauch stellt eine individuelle sowie gesellschaftliche Katastrophe dar. Wenn die wirksam eingedämmt werden soll – und das muss sie –, geht es vermutlich nicht ohne harte Strafen. Und auch nicht ohne weitere öffentliche Debatte, die hoffentlich zu mehr Sensibilisierung insgesamt führt.
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