piwik no script img

Rich­te­rwahl und die LinkeAuf sie ist Verlass

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Die Linke zeigt anders als die Union, wie man Andersdenkende wählt. Viel hat sie davon allerdings nicht. Ein Vorschlagsrecht für die Richterwahl liegt in weiter Ferne.

Der „Linksruck“ der deutschen Justiz wird wohl erstmal ausbleiben müssen Foto: Uwe Anspach/dpa

W enn Bür­ge­r:in­nen erfahren, dass Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen von der Politik gewählt werden, sind sie meist entsetzt. Sie stellen sofort die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Frage und beklagen das Ende des Rechtsstaats. Nur ein Argument kann die besorgten Bür­ge­r:in­nen halbwegs beruhigen: Dass die Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen schon immer von der Politik gewählt wurden und dass das Bundesverfassungsgericht dennoch ein hoch respektiertes Gericht geworden ist.

Eigentlich sind die Bür­ge­r:in­nen nur selten mit diesen Richterwahlen konfrontiert. Denn meist läuft alles glatt – und dann bringen die Medien allenfalls Kurzmeldungen. Zuletzt lief allerdings gar nichts geräuschlos und glatt. Anfang Juli fielen 50 bis 60 Re­bel­l:in­nen der CDU/CSU-Fraktion ihrer Fraktionsführung in den Rücken und verweigerten die Wahl der von der SPD vorgeschlagenen Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf.

Was für ein Chaos! Nicht die AfD oder die Linke waren dafür verantwortlich, sondern die CDU/CSU ließ die Verfassungsrichter-Wahlen platzen – weil gerade die neu gewählten Abgeordneten nicht verstanden, dass ein pluralistisches Verfassungsgericht nur zustande kommt, wenn man auch Vorschläge von anderen Parteien wählt. Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erzwingt die Wahl der Andersdenkenden.

Dagegen hat die Linke nun gezeigt, auf wen Verlass ist. Ohne jede sichtbare Gegenleistung werden die Linken-Abgeordneten die noch fehlenden Stimmen liefern, so dass am Donnerstag die drei Rich­te­r:in­nen Günter Spinner (CDU-Vorschlag), Ann-Katrin Kaufhold (SPD-Vorschlag) und Sigrid Emmenegger (ebenfalls SPD-Vorschlag) mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden können – ohne dass es auf die Stimmen der AfD ankommt.

Das Logo der taz: Weißer Schriftzung t a z und weiße Tatze auf rotem Grund.
taz debatte

Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten, linken Meinungsspektrums.

Die Linke zeigt, wie man Andersdenkende wählt. Sichtbar wird nun aber auch, wie schlecht die Linke verhandelt hat. Nach der Bundestagswahl, bei der die FDP die Fünf-Prozent-Hürde verfehlte, war klar, dass die Linke für die Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht wird. Üblicherweise erhalten die Parteien, die für diese Mehrheit nötig sind, Vorschlagsrechte für die Richterwahlen. Doch statt nun eines der sofort verfügbaren beiden Vorschlagsrechte der geschwächten SPD zu fordern, schielte die Linke auf die Nominierungsrechte der FDP – die aber erst wieder 2033 relevant werden.

Nun steht die Linke mit großem Herz und leeren Händen da. Die nächsten Verfassungsrichterwahlen im Bundestag sind erst 2031, dann scheidet die von der SPD vorgeschlagene Richterin Rhona Fetzer aus. Wer schlecht verhandelt, muss sich am Ende für seine Selbstlosigkeit feiern lassen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Mehr zum Thema

26 Kommentare

 / 
  • "Auf sie ist Verlass"



    Die Überschrift unterstellt der Linken eine Wahl zu haben - die haben sie aber gar nicht.



    Erstens, weil den CDU-Kandidaten sowieso die AfD mittragen wird, zumindest die handvoll nötiger Stimmen, dafür braucht es also keine Stimmen der Linken für.



    Wo wir zweitens - wie schon im Sommer - nur wieder bei den SPD-Vorschlägen wären. Da brauchts Die Linke für, fraglos.



    Sich gegen die von der SPD vorgeschlagenen Richterinnen zu stellen wäre aber ein Eigentor sondergleichen der Linken, ergo können sie da gar nicht anders als zustimmen.



    Womit wir unterm Strich bei dem Ergebnis ankommen, dass auf Die Linke kein Verlass sein muss, wie es die Überschrift suggerieren möchte, weil der CDU-Kandidat ihre Stimmen nicht braucht und die SPD-Kandidatinnen für Die Linke überhaupt nicht nicht wählbar sind.



    Und weil das so ist, hat die Union auch nicht das Gespräch mit der Linken gesucht. Ganz einfach.

    • @Saskia Brehn:

      Ich teile Ihre Enschätzung dahingehend, dass die Linke in keiner besonders starken Verhandlungsposition ist.

      ABER: Wir rechnen dann damit, dass die CDU Ihren Kandidaten im Zweifel auch mit der AfD zusammen wählen würde. Und so etwas war einmal alles andere als selbstverständlich.

  • Absurdes Auswahlverfahren, bei dem ehemalige Volksparteien ein historisch begründetes Vorschlagsrecht haben.



    Warum nicht 10 einfach Personalvorschäge aus Bundestag und Bundesrat für eine zu besetzende Stelle, und dann Losentscheid.

  • Was an möglichst stillen und unauffälligen Wahlen übermäßig demokratisch sein soll erschließt sich mir nicht. Wenn das eh nur ein Durchwinken ist, kann man es sich auch sparen und das Vorschlagsrecht in Bestimmungsrecht umbenennen. Das wäre wenigstens ehrlich.

  • In diesem Fall hat die Linke einmal Realismus gezeigt. Die CDU/CSU hätte nie und nimmer einem Vorschlagsrecht für die Linke zugestimmt.

  • Das ewige Problem: Anstand, Respekt und sinnvolles pragmatisches Handeln führen einen immer in den Nachteil gegenüber denen, die die Spielregeln brechen, oder nur für sich ausnutzen. Das erklärt auch die Machtverteilung im Bundestag.

    Bsp: die cdU mauert gegen die Veränderung der Schuldenbremse gegen die Ampel - um diese zu diskreditieren und egal, ob es dem Staat schadet. Sobald die cdU an der Macht ist, tun sie das und die anderen, die anständig und sachorientiert sind, stimmen zu statt jetzt ihrerseits die cdU hängen zu lassen => die cdU gewinnt.

    Wie im Spiel: wer ungestraft betrügt oder skrupellos die Regeln ausnutzt, der gewinnt gegenüber denen, die sich an die Regeln halten, oder sogar ohne Regeln fair spielen.

    • @Jalella:

      Jetzt vergleichen Sie aber Äpfel mit Birnen.



      Aus welchem Grund hätte die CDU/CSU der Ampelregierung helfen sollen, aus den hausgemachten Problemen herauszukommen?



      Dazu gab es doch überhaupt keinen Grund. Die Ampel hat sich aus ideologischen Gründen in Finanzprobleme gebracht und ist darin umgekommen.



      Bei der Mini-Reform der Schuldenbremse für die Verteidigung hätten die Grünen ja nicht mitmachen müssen. Sie haben aus freien Stücken einem Vorschlag zugestimmt.



      Der CDU/CSU jetzt dafür Betrug vorzuwerfen, ist unlauter.

      • @Dirk Osygus:

        Die Grünen sind halt nicht so asozial wie CDU/CSU/FDP/AfD verbreiten Lügen und lassen das ganze Land hängen nur um um wieder an die Macht zu kommen.



        Die Probleme der Ampel waren die selben wie jetzt (kaputte Infrastuktur, Bundeswehr, Klimawandel etc.) und nicht etwa ideologischer Natur (sonst bitte einmal Beispiele).



        Die CDU/CSU haut jetzt auch noch ihre Wahlgeschenke wie z.B. Mütterrente, MWSt.-Senkung Gastronomie raus und erzählt uns immer noch, dass kein Geld da ist und der Sozialstaat nicht mehr tragbar wäre.

  • Das ist ja gerade das Irre an der aktuellen Situation:



    Die Union geriert sich als Hüterin der FDG.



    Und bekämpft dann diejenigen, die dafür Sorge tragen, das es funktioniert.



    Weil die Koalition es selbst nicht hinbekommt.



    Angefangen bei der unsäglichen Asyldebatte bis hin zur verpatzten Kanzlerwahl.



    Und damit kommt sie bei den Medien und dem Wahlvolk sogar noch durch.

    Das harte Druckmittel gegen die konstruktiven Demokraten: Die latente Drohung der Union im Zweifelsfall wieder mit der AfD zu stimmen.

  • Wenn die Wahlentscheidung des Volkes irgendeine Bedeutung hätte, müßte eigentlich die AfD, die doppelt so stark ist wie die Linke, von der verblichenen FDP ganz zu schweigen, ein Vorschlagsrecht für das Verfassungsgericht haben.

    • @Don Geraldo:

      Wenn das Gericht zu Grabe getragen werden soll, sicher. Erwiesene Verfassungsfeinde sollten von Verfassungswächtern lieber konsequenter gestellt werden.

  • Die Linke spielt im Parlament mit. Und die sind schon bereit, Kompromisse und Absprachen einzuhalten. Das Problem mit den Linken momentan ist doch, dass sie zu oft plausible Vorschläge machen, wie man Armut, Perspektivlosigkeit und Ungerechtigkeiten beseitigen oder stark abmilden könnte, das gefällt den anderen Parteien nicht besonders gut.

  • Welcher der drei aktuellen Kandidaten (m/w/d) gilt den im Sinne der die Linke als "andersdenkend"? Bei allen dreien dürfte es sich um sehr vermittelnde Persönlichkeiten handeln.

    Bedauerlicherweise hat die SPD nicht bereits bei der ersten Benennung so besonnen gehandelt.

    • @DiMa:

      Es raunt schon wieder, selbst der CDU-Kandidat wäre irgendwie links. Und schuld sein kann ja immer nur die SPD. Wer hat uns verraten?

    • @DiMa:

      wieso soll Brosius Gersdorf keine "besonnene" Kandidatin gewesen sein?



      Seit mehreren Jahren Richterin am sächsischen Verfassungsgericht. Als Verfassungsjuristin weithin anerkannt. Vertritt Positionen, die allesamt von einem nicht geringten Teil der Bevölkerung so gesehen werden.



      Nur weil sie die Minderheiten(!)meinung eines Teils der CDU/CSU und der AfD zu Abtreibungen nicht teilt?

  • Die Linke ist eben demokratie- und verfassungstreu, bei Teilen der Union kann man sich da mittlerweile nicht mehr so sicher sein.



    Nach den Schmähungen Spahns vom Wochenende hätte man es der Linken nicht verübeln können, wenn sie den Wahlvorschlägen nicht zustimmen würde.

    • @Flix:

      "[...]bei Teilen der Union kann man sich da mittlerweile nicht mehr so sicher sein. [...]"

      Bezüglich Brosius-Gersdorf halte ich es für wahrscheinlicher, dass "digitale Inkompetenz" die Ursache für die Ablehnung durch Teile der Unionsfraktion war, und nicht ideologische Gründe. Diverse Statements von Unionsabgeordneten legen das nahe.

      • @Kaboom:

        Wenn man die Blaupause der globalen Rechten anschaut ist eine Politisierung der Gerichte Teil davon ebenso wie Gegnerschaft eines liberalen Abtreibungsrechts. Wenn man das im Gesamtkontext der restlichen Politik betrachtet (Asylrecht, Sozialstaat) fällt es ziemlich schwer an Inkompetenz zu glauben.

        • @Klobrille:

          Es gibt diverse Interviews mit Abgeordneten der Union direkt, nachdem die Abstimmung gecancelt wurde. Und der allen gemeinsame Kontext war (sinngemäß): "Huch, plötzlich quoll mein Postfach über mit empörten Mails, da hab ich meine Zustimmung zurückgezogen". Ein anderer gab (sinngemäß) folgendes zum Besten "Da kamen zwar viele vom gleichen Absender, " ... ;-) ... "aber manche auch von verschiedenen" und ähnlich unqualifizierter Quatsch.

    • @Flix:

      Achso, wenn die Linken dem Wahlvorschlag nicht zustimmen ist das Demokratie- und Verfassungstreu, bei der Union nicht?

      Soweit mir bekannt muss man in einer Demokratie NICHT allem zustimmen, sonst kann man sich die Wahlen auch sparen.

      • @Kant Unbe:

        Das Verhalten etlicher Unionsvertreter bis hinauf zum Kanzler unabhängig von der Richterinnenwahl legt leider nahe, dass wesentliche Grundsätze der Verfassung wie Menschenwürde oder Rechtsstaat für diese keine Rolle spielen.

        • @Flix:

          Die wären?



          Kommen Sie mir bitte auch nicht mit den Afghanen, denen zusagen erteilt wurden. Die Ampel hat sich auch nicht für diese verantwortlich gefühlt.

          • @Kant Unbe:

            Nun, die Afghan:innen gehören auch dazu, aber hier noch ein paar Beispiele:



            - Die Ankündigung Merz', Netanjahu nicht verhaften zu wollen, sollte er nach Deutschland kommen. Dies obwohl Deutschland aufgrund von Verträgen dazu verpflichtet ist.



            - Die rechtwidrigen Zurückweisungen an den Grenzen aufgrund von rechtswidrigen Grenzkontrollen.



            - Die Androhung Linnemanns, dem ÖRR bei mißliebigen Verhalten Mittel kürzen zu wollen.



            - Abschiebungen nach Afghanistan.



            - ...

  • 1. Haben die Grünen auch "nicht verstanden, dass ein pluralistisches Verfassungsgericht nur zustande kommt, wenn man auch Vorschläge von anderen Parteien wählt", als sie die Wahl des von der Union nominierten Richters am Bundesverwaltungsgericht Segmüller im Vorfeld ablehnten, weil sie dessen Positionen für falsch hielten?

    2. Die Linkspartei ist bei näherem Hinsehen in einer weniger starken Position, als Christian Rath meint. Auf die Stimmen ihrer Fraktion kommt es nur deswegen an, weil die Anzahl ihrer Abgeordneten zusammengezählt mit den AfD-Abgeordneten mehr als ein Drittel der Mitglieder des Bundestages beträgt. Zur Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts wird eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen benötigt, nicht zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages (§ 6 Absatz 1 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Wenn die Abgeordneten der Linkspartei sich enthalten, haben Union, SPD und Grüne eine Zweidrittelmehrheit, ohne dass es auf die AfD-Stimmen ankommt. Die Linkspartei kann die Wahl eines Richters nur blockieren, wenn sie gemeinsam mit der AfD gegen ihn stimmt. Aber das wäre schädlich für das antifaschistische Image der Linkspartei ("Brandmauer").

    • @Budzylein:

      Die Ablehnung im Vorfeld war ein üblicher Vorgang, die Nicht-Wahl im Bundestag eine Besonderheit. Das hat Gründe, die (soweit ich es verstanden habe) der praktischen Abwägung von Pluralismus und Parteipolitik geschuldet sind. Ein Prozess, der bisher doch recht gut zu funktionieren schien.

      Ich stimme Ihnen zu, dass die Linkspartei wohl auch nicht mit der AfD zusammen dagegenstimmen will. Guter Punkt. Die Linke stellt die eigenen Machtinteressen hinter den Kampf gegen rechts. Sie nennen das "Imagepflege", ich nenne das Grundsätze.

      • @drum:

        1. Unter dem Aspekt des Pluralismus spielt es keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt die Ablehnung eines Kandidaten erfolgt. Auch die Ablehnung von Frauke Brosius-Gersdorf durch einen Teil der Unionsfraktion ist im Übrigen im Vorfeld der geplanten Wahl erfolgt. Die Kandidatin hat ja nicht bei der Wahl die notwendige Mehrheit verfehlt, sondern die Wahl ist verschoben worden, als absehbar wurde, dass sie keine Zweidrittelmehrheit bekommen wird. Bis 2015 gab es gar keine Wahl durch das Plenum des Bundestages; da wurden die Richter durch den Richterwahlausschuss gewählt.

        2. Jede Partei hat ein Image, das Wähler anzieht, und das bewerte ich nicht per se negativ. Das hervorragende Wahlergebnis der Linkspartei bei der Bundestagswahl, das ein paar Monate zuvor niemand erwartet hatte, lag nicht an den Grundsätzen der Linkspartei, die sich in den Monaten vor der Wahl in Bezug auf die AfD überhaupt nicht geändert hatten, sondern daran, dass es der Linkspartei gelungen war, sich kurz vor der Wahl im Vergleich zu SPD und Grünen als besonders entschiedene Gegnerin der AfD darzustellen und dadurch Wähler anzusprechen, die sonst eher SPD oder Grüne gewählt hätten.