Rechtsextremismus in Bayern: AfD-Richter mit CSU-Segen
Bayerns Landtag probt den Schulterschluss gegen die AfD. Doch die Regierungsparteien schicken deren Kandidaten ins Verfassungsgericht.
Foto: Peter Kneffel/dpa
Es war ein symbolträchtiger Tag in Bayerns Landtag. Am Mittwochvormittag fand im Maximilianeum ein Gedenkakt für die Opfer des Nationalsozialismus statt, ausgerichtet vom Landtag und der Stiftung Bayerische Gedenkstätten. Die Holocaust-Überlebenden Abba Naor, Ernst Grube und Franz Herzog von Bayern waren da. Schülerinnen und Schüler des Münchner Gisela-Gymnasiums führten eine Performance zum Thema Antiziganismus auf, und Landtagspräsidentin Ilse Aigner sagte: „Wir wissen, wohin Faschismus führt – Hass, Rassismus, Antisemitismus, wahnhafte Ideologie. Aber wir wissen auch, wie es anfängt. Und wir sehen sie doch, die Anfänge.“ Es war eine würdige Veranstaltung.
Auch in einem Dringlichkeitsantrag, den die Fraktionen von CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD gemeinsam in die anschließende Plenarsitzung einbrachten, traten die demokratischen Parteien demonstrativ „den gezielten Angriffen der AfD auf die demokratische Ordnung des Freistaats Bayern und seiner Verfassungsorgane“ entgegen.
Konkret geht es in dem Antrag um ein Schreiben des stellvertretenden AfD-Fraktionschefs Martin Böhm, in dem er einräumte, eine Verhaftung des Fraktionskollegen Daniel Halemba im Landtag angestrebt zu haben, um durch diese Inszenierung Parlamentspräsidentin Aigner zu beschädigen. CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek bezeichnete den Plan als „schäbig und unwürdig“ und sagte: „So handeln Feinde des Parlaments, Feinde der Verfassung, Feinde der Demokratie.“
Und doch: Just diese Demokratiefeinde wurden in derselben Sitzung ins bayerische Verfassungsgericht entsandt. Denn auf der Tagesordnung stand die Berufung von 15 nicht-berufsmäßigen Richtern und deren Stellvertretern. Alle Fraktionen hatten Vorschläge eingereicht, über die nur im Block abgestimmt werden konnte. So wurden auch die Vertreter der AfD mit den Stimmen der Regierungsparteien gewählt.
Diese rechtfertigten ihr Verhalten mit der nötigen Handlungsfähigkeit des Gerichts. Sollte ein Richter fehlen, könne das dazu führen, dass die Rechtssprechung zum Erliegen komme, argumentierte Holetschek im Bayerischen Rundfunk. „Deshalb haben wir uns für eine Sammelabstimmung entschlossen.“
Anders sehen das die Oppositionsparteien Grüne und SPD. Die Grünen hatten schon im Vorfeld angekündigt, nicht für die Liste – und damit auch gegen ihre eigenen Kandidaten – zu stimmen. Die SPD-Fraktion stellte es ihren Mitgliedern frei, wie sie abstimmen wollten.
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