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Prüfauftrag nach Gaza-ProtestenStaatssekretärin Döring muss gehen

Das Bildungsministerium ließ Strafen für Au­to­r*in­nen eines offenen Briefs prüfen. Konsequenzen gibt es jetzt – aber nicht für die Dozent*innen.

Job verloren: Bildungsministerin Stark-Watzinger entlässt Staatssekretärin Sabine Döring (hier im Bild) Foto: Harald Tittel/dpa

Berlin dpa | Im Bundesbildungsministerium gibt es personelle Konsequenzen nach Kritik am Umgang mit einem offenen Brief zu propalästinensischem Hochschul-Protest. Staatssekretärin Sabine Döring soll in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wie Ministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am späten Sonntagabend mitteilte. Darum habe sie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gebeten. Hintergrund ist ein interner Prüfauftrag zu möglichen förderrechtlichen Konsequenzen für Hochschullehrer, die die Räumung eines Protestcamps propalästinensischer Demonstranten an einer Berliner Universität kritisiert hatten.

„Die Wissenschaftsfreiheit ist ein sehr hohes Gut und zu Recht verfassungsrechtlich geschützt“, erklärte Stark-Watzinger. Der entstandene Eindruck sei geeignet, das Vertrauen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in das Bundesbildungsministerium „nachhaltig zu beschädigen“. „Wissenschaftsförderung erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien, nicht nach politischer Weltanschauung“, betonte die Ressortchefin.

Stark-Watzinger hatte den im Mai veröffentlichten Brief scharf kritisiert: „Statt sich klar gegen Israel- und Judenhass zu stellen, werden Uni-Besetzer zu Opfern gemacht und Gewalt verharmlost“, sagte sie damals der Bild-Zeitung. Kürzlich berichtete dann das ARD-Magazin „Panorama“ unter Berufung auf interne E-Mails, im Bildungsministerium sei um eine Prüfung gebeten worden, inwieweit Aussagen im Brief strafrechtlich relevant sind und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte. Das sorgte für Kritik.

Stark-Watzinger erklärte nun, ihr sei eine E-Mail der Fachebene ihres Ministeriums zu diesem Thema am 11. Juni „zur Kenntnis gebracht worden“. Sie habe veranlasst, dass der Sachverhalt gründlich und transparent aufgearbeitet werde. „Fest steht, dass eine Prüfung potentieller förderrechtlicher Konsequenzen bei den zuständigen Fachreferaten in der Tat erbeten wurde.“

Die für die Hochschulabteilung zuständige Staatssekretärin Döring habe den Prüfauftrag veranlasst. „Ebenfalls hat sie erklärt, dass sie sich bei ihrem Auftrag der rechtlichen Prüfung offenbar missverständlich ausgedrückt habe. Nichtsdestotrotz wurde der Eindruck erweckt, dass die Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen auf der Basis eines von der Meinungsfreiheit gedeckten offenen Briefes im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erwogen werde.“ Das widerspreche den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit, unterstrich die FDP-Politikerin. „Prüfungen förderrechtlicher Konsequenzen wegen von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen finden nicht statt.“

„Von der Meinungsfreiheit gedeckt“

Döring hatte vergangene Woche erklärt, die Hausleitung habe „sehr zeitnah nach Erteilung des Prüfauftrags klargestellt, dass zuwendungsrechtliche Aspekte“ nicht Bestandteil der rechtlichen Prüfung sein sollten. Diese habe ergeben, dass der Inhalt des Briefs von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

In einem „Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten“ hatten mehr als 100 Dozenten von mehreren Berliner Hochschulen im Mai die Räumung eines Protestcamps propalästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert. „Unabhängig davon, ob wir mit den konkreten Forderungen des Protestcamps einverstanden sind, stellen wir uns vor unsere Studierenden und verteidigen ihr Recht auf friedlichen Protest, das auch die Besetzung von Uni-Gelände einschließt“, schrieben sie. Und weiter: „Wir fordern die Berliner Universitätsleitungen auf, von Polizeieinsätzen gegen ihre eigenen Studierenden ebenso wie von weiterer strafrechtlicher Verfolgung abzusehen.“

Stark-Watzinger reagierte schon damals entsetzt auf den Unterstützerbrief. „Es macht mich bis heute fassungslos, wie einseitig in diesem Brief der Terror der Hamas ausgeblendet wurde“, erklärte sie nun. „Und wie dort etwa pauschal gefordert wurde, Straftaten an den Universitäten nicht zu verfolgen, während gleichzeitig antisemitische Volksverhetzung und gewalttätige Übergriffe gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger zu beobachten sind.“

Sie betonte jetzt aber mit Blick auf den offenen Brief auch: „Das ist ein legitimer Teil von Debatte und Meinungsfreiheit. Genauso selbstverständlich ist es, dem eine andere Meinung gegenüberzustellen.“

Der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Thomas Jarzombek, forderte die Ressortchefin zum Rücktritt auf. „Bundesministerin Stark-Watzinger hat Recht: Ein personeller Neuanfang im BMBF ist notwendig. Sie muss diesen Schritt jetzt selbst vollziehen“, erklärte er. „Es war ihre Ansage, dass sich die Dozenten mit ihrem Brief nicht auf dem Boden des Grundgesetzes befänden.“ Damit habe sie die Richtung für das Ministerium vorgegeben. „Dass sie dies mit keinem Wort einordnet, spricht Bände über die tatsächlichen Abläufe.“

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40 Kommentare

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  • Bauernopfer. Die Entlassene wird gut versorgt und die Ministerin sichert sich weiter ihre Versorgungsansprüche. Die Allgemeinheit zahlt. Wie war das noch mit der spätrömischen Dekadenz?

  • Ein Bauernopfer. Die Ministein sollte zurücktreten.

  • So, wie Stark-Watzinger sich von Anfang an zu dem Thema verhalten hat und wie sie es auch jetzt noch tut, sieht das für mich sehr stark nach einem schlichten Bauernopfer aus.

    Jemandem, der über die Bild-Zeitung mit der Öffentlichkeit kommuniziert und dermaßen gegen die HochschulprofessorInnen hetzt, traue ich zumindest zu, dass sie auch so weit geht.

  • Der Spiegel formuliert die Sachlage prägnant "Offenkundig braucht es keine AfD, um einen autoritären Politikstil nach Gutsherrenart auf der Regierungsbank zu pflegen" und fordert den Rücktritt der Ministerin.

    • @Rinaldo:

      Ja, das ist richtig erkannt vom SPIEGEL-Autor.

  • Zuständigkeiten

    Zitat: „…klargestellt, dass zuwendungsrechtliche Aspekte“ nicht Bestandteil der rechtlichen Prüfung sein sollten. Diese habe ergeben, dass der Inhalt des Briefs von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.“

    Was ist mit „diese“ gemeint: die „rechtliche Prüfung“ oder die „zuwendungsrechtlichen Aspekte“? Wieder eine zu Mißverständnissen einladende ambivalente Formulierung, die der Glaubwürdigkeit der Ministerin nicht gerade zuträglich ist: Es wäre nicht die Aufgabe des Wissenschaftsministeriums gewesen, politische Äußerungen von unabhängigen Wissenschaftlern auf ihre mögliche strafrechtliche Relevanz zu "prüfen" und zu bewerten, sondern einzig der zuständigen Staatsanwaltschaft. Der Prüfauftrag im Apparat des Wissenschaftsministeriums macht nur Sinn unter zuwendungsrechtlichen, nicht aber unter strafrechtlichen Aspekten.

    Allerdings wäre es der Ministerin natürlich nicht verboten, öffentlich ihre Kritik an dem Inhalt des inkriminierten Offenen Briefes zu äußern, allerdings als Staatsbürgerin wie Frau Lieschen Müller auch, und nicht in ihrer Eigenschaft als Kabinettsmitglied.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Zitat: "Es wäre nicht die Aufgabe des Wissenschaftsministeriums gewesen, politische Äußerungen von unabhängigen Wissenschaftlern auf ihre mögliche strafrechtliche Relevanz zu "prüfen" und zu bewerten, sondern einzig der zuständigen Staatsanwaltschaft."



      Falsch. Neben dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gilt auch für das disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren (§ 17 Abs. 1 BDG) der Legalitätsgrundsatz. D.h., wenn ein Dienstvergehen bekannt wird oder der Vedacht eines solchen aufkommt, ist der Dienstherr unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen ebenfalls verpflichtet, ein Disziplinarverfahren eigenständig zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Sobald jedoch ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wird, ruht das Disziplinarverfahren bis zu dessen Abschluss, da die sich dort ergebenen Ermittlungsergebnisse für das Disziplinarverfahren bindend sind. Sollte das strafrechtliche Verfahren zu keiner Anklage führen, kann das Disziplinarverfahren trotzdem weitergeführt werden.

      • @Cerberus:

        Zuständigkeiten (II)

        Zitat @Cerberus: „Neben dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gilt auch für das disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren (§ 17 Abs. 1 BDG) der Legalitätsgrundsatz.“

        Dieser Satz ist so unstrittig wie die Erkenntnis, daß die Sonne im Osten aufgeht. Aber in dieser Causa geht es dem Vernehmen nach ausschließlich um straf- und zuwendungsrechtliche Belange, nicht aber um disziplinarrechtliche. Für die wäre die BMBF in diesem Falle auch nicht zuständig, da nicht die unmittelbare Dienstvorgesetzte der Unterzeichner, bei denen es sich überwiegend um Landesbeamte handeln dürfte, folglich unter die Zuständigkeit der jeweiligen Länderministerien fielen. Die nichtbeamteten Unterzeichner hätten ohnehin nicht mit disziplinar- sondern mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Aber auch für die wären deren unmittelbarer Dienstherr zuständig und nicht die BMBF.

  • Wenn die Prüfung wirklich ohne Wissen von SW auf alleinige Initiative der Staatssekretärin in Auftrag gegeben worden wäre, würde sich direkt dir Frage stellen, ob SW ihr Ministerium überhaupt im Griff hat.



    Die Verteidigungsstrategie indes stellt SWs Glaubwürdigkeit stark in Frage: Erst behaupten, das sei gar nicht wirklich so gewesen und jetzt behaupten es sei jemand anders gewesen? Warum nicht gleich die Verantwortlichkeiten offenlegen?

    • @Henne Solo:

      Ad 1: Jep, die allgewaltige Behördenchefin...

      Überlegen Sie mal, welchen überbordenden Kontrollwahn und welches Angstregime man entfalten müsste, um sicher JEDE politisch vielleicht nicht gewollte Handlungsweise bereits im Prüfungsstadium(!) präventiv zu verhindern! Wo tatsächlich etwas schiefgeht, weiß man ja immer erst im Nachhinein. Alles schon vorher zu verhindern, bedürfte also mikromanagender Vorgaben überall(!) da, wo etwas schiefgehen KÖNNTE. Das wäre weder praktikabel noch produktiv.

      ad 2: Weil solche Offenlegungen juristische Konsequenzen haben können, mal von dem unvermeidlichen Shitstorm abgesehen, der möglicherweise die Falschen trifft. Sollte der Prüfungsauftrag wirklich allein auf Frau Prof. Dörings Mist gewachsen sein (und tatsächlich jene zensorisch-autoritäre Stoßrichtung gehabt haben, wegen der er angeriffen wird), war es richtig, das erst einigermaßen vollständig aufzuklären, bevor man Ross und Reiter öffentlich benennt.

  • Tja, ein Bauernopfer. Wissenschafts- und Meinungsfreiheit ist es sehr hohes Gut, auch wenn einem die Meinung nicht passt.

    • @Friedrich567:

      Man sollte die beiden aber schon auseinanderhalten: Politische Agitation ist noch lange nicht geschützte wissenschaftliche Betätigung, nur weil sie auf einem Unicampus stattfindet. Im Gegenteil ist die Störung von Forschung und Lehre DURCH solche politische Agitation ein Sachverhalt, der den Staat als Schutzmacht freier Forschung und Lehre auf den Plan ruft.

      Diese Schutzverpflichtung trifft grundsätzlich auch Bedienstete des Lehr- und Forschungsbetriebs - zumindest insofern, als sie vielleicht nicht gerade in ihrer Funktion als staatsbedienstete Lehrende DAGEGEN agitieren sollten, dass der Staat seine Schutzfunktion wahrnimmt. Von daher kann man durchaus die Frage stellen, inwieweit deren persönliche Meinungsfreiheit hier von der Dienstpflicht überlagert wird.

  • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin

    Dieser Kniefall vor der Kufiya-Community ist falsch und beinhaltet eine verlorene Chance, den aufflammenden Antisemitismus zu bekämpfen. Wozu denn gibt es die Handhabe der Prüfung, wenn nicht mal nach gegebenem Anlass geprüft wird? Beschämend und irgendwie typisch für eine Gesellschaft, die auf dem Campus und auf der Straße die Geschichtsvergessenheit als Volkssport betreibt.

    Wer in einem offenen Brief seine Sympathie für eine israelfeindliche, terroristische Bewegung („From the river to the sea“) bekundet, artikuliert somit antidemokratische Tendenzen, die nicht geschützt, geschweige denn gefördert werden sollten. Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit sind zweifelsohne wichtige Säulen einer freien Gesellschaft. Denn sie ermöglichen die kritische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Standpunkten und begünstigen die Suche nach der Wahrheit. Doch diese Freiheit darf keineswegs als Schutzschild für Hetze und menschenverachtende Ideologien missbraucht werden. Der Judenhass, der auch als „Israelkritik“ verschleiert wird, steht in fundamentalem Widerspruch zu den Werten unserer Republik.

    • @Michaela Dudley:

      Danke, dem ist nichts hinzuzufügen.

      Es ist schon schauerlich, wie sich weite Teile der internationalen Intersektionalen mit Hass und Hetze versteckt oder offen gemein machen, sie beschwichtigen oder Appeasement betreiben, nur weil sie in ihrer Schwarweiß-Logik gefangen, sich auf Seiten der Schwächeren wähnen.

      Bloß der Schwächere ist bei aller Projektion nicht automatisch schwach und schon gar nicht immer ungefährlich.

    • @Michaela Dudley:

      Sie kennen ja den Voltaire-Spruch (der natürlich gar nicht von ihm ist) mit der zutiefst missbilligten Meinung, die man trotzdem äußern können soll. Der offene Brief sah sich wohl in dessen Tradition und wollte gerade die Universität als ein - noch so gerade eben kontrollierbares - Forum für das möglichst freie Ringen der Gedanken und Ansichten erhalten. Das an sich muss man nicht verurteilen und in die Ecke der Kollaboration mit Juden- und Israelhassern stellen.

      Allenfalls kann man den Schreibern vorwerfen, dass sie aus ihrem Elfenbeinturm erkennbar nicht mitbekommen, was jüdischen Mitbürgern gerade Alles unter dem Deckmatel der Meinungsfreiheit zugemutet wird. Außerdem schwingt natürlich der Verdacht mit, dass sie Verhalten und Aussagen der propalästinensischen Protestler bewusst verharmlosen, bzw. mit der Unterbindung von Demos und Besetzungen für so manch ANDERES umstrittene politische Ziel nicht so ein Problem gehabt hätten.

      Aber all das betrifft nur am Rande die Frage, ob es ein Skandal und karriere-beendendes Vergehen ist, wenn eine Ministeriale ein wenig intensiver darüber nachdenkt, wie repressiv ihr Haus mit den Schreibern solcher Briefe umspringen dürfte.

      • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
        @Normalo:

        Voltaire, ok. In meinem Alter bin ich eher bei Voltaren, gel?

        » Allenfalls kann man den Schreibern vorwerfen, dass sie aus ihrem Elfenbeinturm erkennbar nicht mitbekommen, was jüdischen Mitbürgern gerade Alles unter dem Deckmatel [sic!] der Meinungsfreiheit zugemutet wird. Außerdem schwingt natürlich der Verdacht mit, dass sie Verhalten und Aussagen der propalästinensischen Protestler bewusst verharmlosen … «

        Genau das. Man muss zwischen den Zeilen lesen, um festzustellen, dass ebenda im offenen Brief nichts steht. Nullkommanichts, was aus Empathie oder Solidarität mit jüdischen Opfern hinweist. Die Unterzeichnenden hinterlassen ein Armutszeugnis. Emotional Intelligence? Setzen, sechs.

        • @Michaela Dudley:

          Sehe ich ja nicht anders, und deshalb bin ich auch voll bei Ihnen, diesen Brief zu kritisieren. Die Streitfrage beim "Födermittelgate" ist aber nicht, ob der Brief kritikwürdig war oder nicht, sondern ob Ministeriale, die ihn für falsch halten, seine Autoren dafür beruflich sanktionieren wollen dürfen - die gute alte Diskussion um die Mittel, die der Zweck halt NICHT heiligt.

          • @Normalo:

            "Die Streitfrage beim "Födermittelgate" ist aber nicht, ob der Brief kritikwürdig war oder nicht, sondern ob Ministeriale, die ihn für falsch halten, seine Autoren dafür beruflich sanktionieren wollen dürfen "

            Warum sollten Ministeriale nicht Autoren für deren eigene Worte beruflich sanktionieren dürfen?

            Die Autoren sind reif genug, sich kundig zu machen, was auf diesen "Protesten" so alles skandiert wurde.

            Die implizite Verharmlosung von antiisraelischem und antisemitischem Hass kann auch die Frage aufwerfen, was solche Autoren mit seriöser Forschung zu tun haben.

            Stellen Sie sich vor, ein erkennbar rechter AfD-naher Mob hätte vor und in den Unis gegen Israel als Kolonialstaat gehetzt. Erstens hätte es diesen Brief dann niemals gegeben, zweitens aber, wenn es ihn dennoch gegeben hätte, dann würden Rücktrittsforderungen gegen die Ministerin erhoben, wenn sie nicht die Kürzung von Fördermitteln geprüft hätte. Jede Wette, dass es so gelaufen wäre, weil es dann gegen politischen Feind geht.

            • @n-sonic:

              "Warum sollten Ministeriale nicht Autoren für deren eigene Worte beruflich sanktionieren dürfen?"

              Weil das im Zweifel ein unzulässige Vermischung von Rechtssphären ist. Die Kriterien für politisch richtige Einordnung von propalästinensischen Protesten sind nunmal andere als die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe von Fördermitteln.

              Ansonsten hilft Polemik nicht weiter. Die Rücktrittsforderungen halte ich auch für übertrieben, aber das heißt nicht, dass das Ergebnis der Prüfung im Ministerium ("Strafkürzung ist nicht!") falsch war. Im Gegenteil war es - aus meiner Sicht - ziemlich offensichtlich richtig, und da darf man schon an dem Geschick der Auftraggeberin der Prüfung zweifeln, sich derart angreifbar zu machen. Nur ist das ein Fehler, denn man hoffentlich nur einmal macht, und kein Anlass, eine Karriere zu beenden.

    • @Michaela Dudley:

      "Wer in einem offenen Brief seine Sympathie für eine israelfeindliche, terroristische Bewegung („From the river to the sea“) bekundet, artikuliert somit antidemokratische Tendenzen, die nicht geschützt, geschweige denn gefördert werden sollten."

      Das ist schlichtweg eine Falschaussage. Haben sie diesen offenen Brief gelesen? Ich ja, keine einziges Wort von Sympathien zur Hamas, nicht ein einziges. Auch keine Israel-feindliche Äusserung, nichts dergleichen. Es werden lediglich der Protest an sich (unabhängig von den Inhalten) und die damit im Zusammenhang stehenden Studenten verteidigt, von Sympatien für den Inhalt des Protest auch hier kein einziges Wort..... hier werden wieder Sachen reflexhaft vermischt und sofort etwas von Antisemitismus gefaselt, halte ich für sehr problematisch.

      • @PartyChampignons:

        Danke.

      • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
        @PartyChampignons:

        Siehe bitte meine Antwort an @O.F.

      • @PartyChampignons:

        Sie haben zwar Recht, in dem Aufruf selbst steht nichts Antisemitisches, aber dass "der Protest an sich (unabhängig von den Inhalten) und die damit im Zusammenhang stehenden Studenten verteidigt" wird, ist meiner Meinung nach das Problem dieses Dokumentes.

        Denn unter den Demonstrierenden und den Besetzern waren ja Hamas-Sympathisanten und andere Israel-Gegner, sprich Antisemiten.

        Da darf man schon Kritik daran äußern, dass gerade diese "Aktionen" zum Anlass genommen worden sind. Das gilt auch für die zuständige Ministerin.

        Hier gleich prüfen zu lassen, ob den Unterzeichnenden die staatlichen Zuschüsse gestrichen werden könnten, ist zu stark.

        Aber klare Kritik mit der Erinnerung daran, für wessen Rechte die Professoren da eingetreten sind, das ist in Ordnung.

    • @Michaela Dudley:

      Ich kann Ihnen nur ans Herz legen, den offenen Brief auch zu lesen; den Unterzeichnern Judenhass zu unterstellen, weil sie an Grundrechte erinnern, ist infam. Im übrigen gäbe es, selbst wenn man meint, die Unterzeichnern hätten eine rechtliche Grenze überschritten, einen offiziellen Weg. Wenn die Vorwürfe aber weder für eine Anzeige noch für ein Disziplinarverfahren reichen, kann man nicht einfach Fördermittel kürzen ( die keine Gnadengabe der Obrigkeit sind). Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat - auch wenn man diesen allzu oft gegen die Eiferer aus der Mitte schützen muss.

      • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
        @O.F.:

        Man kann auf die prophylaktische Geringschätzung verzichten, oder? Der reflexhaften Annahme, ich hätte mich ohne Vorbereitung geäußert, möchte ich hier höflich betont widersprechen. Ich versichere Ihnen, den offenen Brief schon vor meinem Kommentieren mehrmals gelesen zu haben. Das tat ich wohl im Vorfeld meiner Recherchen für meine weiter untenstehenden Zeitungsartikel.

        Mir geht hier um die fehlende Emotional Intelligence seitens der Unterzeichnenden. Zudem finde ich das Zitieren der Causa Fraport zum Thema Hausrecht eher selbstgefällig als sachgerecht. In der Heimat des Holocausts wäre es von den Hochschullehrenden zu erwarten, dass die Lage jüdischer Betroffener berücksichtigt werden wurde. Fehlanzeige.

        Indem man in dieser Caus auf das „Recht“ auf rechtswidrige Hausbesetzung pocht, besteht man darauf, dass ein antisemitisches Zeltlager auf bundesdeutschem Boden grassieren solle. Die Tatsache, dass keine der Unterzeichnenden im Rahmen desjenigen Briefes den Dschihad fordern, ändert nichts daran, dass die Demonstrierenden wiederholt zur Globalisierung der Intifada aufrufen. Letztere ist mit der Verfassung der BRD nicht geradezu vereinbar.

        • @Michaela Dudley:

          Das ist wiederum viel Polemik, die am Punkt vorbeigeht – und zwar sowohl an de des Briefes als an dem aus meiner Antwort: denn erstens haben sich die Unterzeichnenden (und das wissen Sie, wenn Sie den Brief gelesen haben) nicht mit den Forderungen der Demonstrationen solidarisiert, sondern sich lediglich zum Demonstrationsrecht bekannt (man muss niemand recht geben, um seine Rechte anzuerkennen – eigentlich war das lange liberaler und linker Konsens) und zweitens geht es hier auch um rechtsstaatliche Verfahren: wenn die Unterzeichnern in irgendeiner Weise gegen Gesetze oder Amtspflichten verstoßen haben, dann gibt es dafür Strafprozesse bzw. Disziplinarverfahren, wenn die Vorwürfe dafür nicht reichen, dann muss man – gerade als Ministerin bzw. Staatssekretärin – eben damit leben, dass hier Wissenschaftler von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerungen gebrauch gemacht haben. Punkt. In einem Rechtsstaat kann man nicht einfach Fördermittel streichen, um Wissenschaftler für unbotmäßige Äußerungen zu maßregeln. Und eine Ministerin, die das auch nur versucht, disqualifiziert sich für ihr Amt.

          • @O.F.:

            „Wir fordern die Berliner Universitätsleitungen auf, von Polizeieinsätzen gegen ihre eigenen Studierenden ebenso wie von weiterer strafrechtlicher Verfolgung abzusehen.“

            Geht mit dem letzten Teil, für mich, über das hinaus, was in einem Aufruf zur Verteidigung des Demonstrationsrecht notwendig gewesen wäre.

            Denn Teil von Michaela Dudley:

            „dass die Lage jüdischer Betroffener berücksichtigt werden wurde. Fehlanzeige.“

            würde ich auch so sehen, hätte man das m.E. nach ehrlich tun wollen, hätte man einfach eine andere Form von Aufruf schreiben können, der z.b. Staat, Universität und Protestler gleichermaßen Beachtet.

            • @serious?:

              Damit weichen Sie dem von mir angesprochenen Problem aus: zum Inhalt des Briefes mag man stehen, wie man will, er ist allerdings weder straf- noch disziplinarrechtlich relevant. Wenn ein Ministerium auch nur darüber nachsinnt, die Unterzeichner trotzdem auf dem Umweg über Fördermittel (die aufgrund wissenschaftlicher Kriterien vergeben werden, nicht als Gnadengabe für politisches Wohlverhalten) zu sanktionieren, ist das Willkür. Ein Rechtsstaat handelt auf der Grundlage von Gesetzen, nicht auf der von Sympathien oder Befindlichkeiten.

  • Als ehemaliger Ministerialbediensteter wäre ich deutlich vorsichtiger mit dem Urteil als die Kommentatoren, die hier nur "Bauernopfer" rufen. Kann sein, muss es aber nicht. Solche Prüfaufträge sind tägliches Klein-Klein und müssen nicht unbedingt vom Minister selbst veranlasst worden sein.

    Der Staatssekretär verantwortet das Tagesgeschäft, interne Prozesse und die generell "kleinen Vorgänge". Er sortiert meist die politischen Vorgänge nach Wichtigkeit vor und muss nicht notwendigerweise immer auf einer Linie mit dem Minister sein.

    Je nach den beteiligten Persönlichkeitsstrukturen kann es durchaus schon mal unterschiedliche Auffassungen über die Wichtigkeit und Bewertung politischer Vorgänge geben.

    Außerdem tingelt der Minister ständig in der Weltgeschichte herum (Präsentation nach außen) und hat in der Regel nur 2-3 min, meist zwischen Tür und Angel, pro Vorgang Zeit.



    Da wird sich in profaneren Angelegenheiten schnell mal der Auffassung des Staatssekretärs oder des Ministerbüros angeschlossen oder diesen freie Hand gelassen.

    Der Staatssekretär ist jedenfalls kein bloßer Handlanger.

  • Das ist dermaßen offensichtlich ein sogenanntes BauernOpfer, ich hoffe, es wird politisch und journalistisch noch aufgearbeitet, was genau passiert ist.



    Es wirkt völlig unglaubwürdig, dass die Staatssekretärin aus eigenem Antrieb eine Prüfung veranlasste. Dabei ist eine strafrechtliche Prüfung, ob Inhalte des offenen Briefes strafrechtlich relevant sind, durchaus nachvollziehbar. Es ist ja nicht ganz von der Hand zu weisen, dass die Lehrenden im offenen Brief forderten, von der strafrechtlichen Verfolgung, zum Beispiel auch von Sachbeschädigung und Hetze durch Studierende abzusehen. Damit haben sie sich meines Erachtens auch ins Unrecht gesetzt, denn das hieße ja, dass Angriffe gegen jüdische Studierende nach Ansicht dieses offenen Briefes dann nicht geahndet werden sollten. Die Sache mit den Fördermittel hat mich wiederum irritiert, weil diese ja normalerweise nicht an Forschende persönlich gehen, sondern an den Lehrstuhl / die Abteilung beziehungsweise ein Projekt. Insofern bleibt der Eindruck, dass Stark- Watzinger hier Mist gebaut hat, und es auf ihre Staatssekretärin abwälzen möchte.

    • @Karla Columna:

      "Es wirkt völlig unglaubwürdig, dass die Staatssekretärin aus eigenem Antrieb eine Prüfung veranlasste."

      Wieso? Staatssekretärinnen sind ganz sicher keine machtlosen kleinen Roboter, die keinen Finger rühren ohne Befehl von oben. Und sei es nur ein Missverständnis oder eine Antizipation möglicher Fragen der - erkennbar über den Brief stinkigen - Ministerin nach Handlungsoptionen: So läuft Stabsarbeit - die sammelt auch zu Brachialmaßnahmen erstmal nüchtern Pro und Contra.

      Das heißt nicht, das Döring zwangsläufig KEIN Bauernopfer sei oder ihre Rolle nicht doch die der Ausführenden entsprechender ministerialer Instruktionen war. Am Ende dürfte von Interesse sein, wer die Mails geschrieben hat, was tatsächlich drinstand und wer sie warum an die Medien durchgestckt hat.

      Im Großen und Ganzen finde ich es aber nach wie vor eine eher hysterische Reaktion auf einen Vorgang der so oder ähnlich in Verwaltungsapparaten jeden Tag geschieht: Entscheider lassen möglichst wertfrei prüfen, welche Entscheidungsoptionen sie haben, bekommen diese möglichst breit mt Vor- und Nachteilen ausgearbeitet und entscheiden dann - im Zweifel GEGEN die Optionen, die sich als völlig abwegig darstellen.

  • Meine Güte, wie schlecht ist das denn? Ein absolut offensichtliches Bäuerinnenopfer.Wenn man sowas macht, dann muss man doch etwas subtiler sein. Aber, S-W kann halt auch das nicht.

  • "Kürzlich berichtete dann das ARD-Magazin „Panorama“ unter Berufung auf interne E-Mails, im Bildungsministerium sei um eine Prüfung gebeten worden, inwieweit Aussagen im Brief strafrechtlich relevant sind und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte."

    Ich finde es nicht falsch, dass geprüft wurde, ob Aussagen in diesem Brief strafrechtlich relevant sind und zur Anzeige gebracht werden sollen/müssen/können.

    Den Zusammenhang zu den Fördermitteln sehe ich allerdings auch nicht, da sie ja der gesamte Lehrstuhl verwendet und ich nicht davon ausgehe, dass sie für Projekte mit antisemitischem Inhalt oder Ausrichtung verwendet werden.

    Grundsätzlich nehme ich an, dass vor der Vergabe von Fördermitteln - auch vor dem Krieg in Gaza - bereits geprüft wurde, dass keine antisemitischen Inhalte gefördert werden.

    " „Es macht mich bis heute fassungslos, wie einseitig in diesem Brief der Terror der Hamas ausgeblendet wurde“, erklärte sie nun. „Und wie dort etwa pauschal gefordert wurde, Straftaten an den Universitäten nicht zu verfolgen, ..."

    Dem schließe ich mich an. Zumindest für die Sachbeschädigungen/Vandalismus sollten die Protestierer wg. Lerneffekt aufk.

    • 6G
      698967 (Profil gelöscht)
      @*Sabine*:

      Dem kann ich mich nur anschließen.

  • Mein persönlicher Eindruck:

    Die Eine hat einen Alberichsmantel, die Andere ist das Bauernopfer.

    Die Eine hat's verbockt, die Andere muss gehen.

    Aber BTW: Einstweiliger Ruhestand bedeutet sehr viel Kohle ohne dass man arbeiten muss.

  • Tja, Glück gehabt Frau Stark-Watzinger. Wäre Ihre Staatssekretärin die Trauzeugin bei irgendeiner Bekannten gewesen - Sie hätten selbst den Hut nehmen müssen. Aber so....

  • Uups! Bäurchinnen-Opfer! Gelle

    Aber wer mit LÜGT spricht 🙀 ist genauso am sich verbrechen🥴🤢🤮!



    Wie dess Schmier-Blut&👙UnterhosenBlatt -



    Eine ZEITUNG - inne taz nennen! Newahr



    Normal Schonn! ©️ Klaus Theweleit



    taz.de/Gaucho-Tanz...WM-Party/!5037365/



    always at your servíce

  • Ein ziemlich unglaubwürdiges Bauernofper. Herr Jarzombek hat recht, wenn er Starck-Watzinger dazu auffordert, persönliche Konsequenzen zu ziehen.

    Zum einen sagt SW über den offenen Brief „Das ist ein legitimer Teil von Debatte und Meinungsfreiheit. Genauso selbstverständlich ist es, dem eine andere Meinung gegenüberzustellen.“ Gleichzeitig setzt sie aber nach ihrem ursprünglichen Vorwurf, dieser stünde nicht auf dem Boden des Grundgesetztes, noch einen drauf und impliziert im Wesentlichen Terrorverharmlosung und Inkaufnahme von Gewalt gegen jüdische Studierende. Das wäre dann aber alles andere als ein legitimer Debattenbeitrag.

    Schade, dass Scholz aus Angst vor Neuwahlen nicht den Mut aufbringen wird SW einen Rücktritt nahezulegen und schade, dass SW nicht in ausreichendem Maße zu Selbstkritik in der Lage ist. Eine grüne Ministerin wäre für weniger zurückgetreten.

  • Diese FDP braucht wirklich niemand. Die Entlassung der Staatssekretärin ist ein "Bauernopfer"! Wer wirklich glaubt diese hätte ohne Wissen der Ministerin gehandelt, glaubt vermutlich auch an den Osterhasen. Mal wieder ein Sieg für die Feinde der Demokratie!

    • @justus*:

      SO einfach ist die Beweisführung dann auch nicht. Wenn die Ministerin in Alles involviert sein muss, was ihre Staatssekretärin tut, braucht sie keine Staatssekretärin. Eine reine Büroleitung hat sie nämlich im Zweifel schon.