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Prozess zu tödlichen PolizeischüssenFünf Beamte vor Gericht

Der 16-jährige Mouhamed Lamine Dramé wurde 2022 von der Polizei in Dortmund erschossen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Polizeiarbeit auf.

Die fünf angeklagten Polizeibeamtinnen und -beamten am 19. Dezember im Gerichtssaal des Landgerichts Dortmund Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Dortmund taz | Im lang erwarteten Prozess gegen fünf Dortmunder Po­li­zis­t:in­nen ist am Dienstagnachmittag vor dem Landgericht Dortmund die Anklageschrift im Fall Mouhamed Lamine Dramé verlesen worden. Der 16 Jahre alte Geflüchtete aus dem Senegal war am 8. August 2022 bei einem ­Polizeieinsatz in Dortmund erschossen worden.

Die Be­am­t:in­nen waren zu einer Jugendhilfeeinrichtung in der Nordstadt gerufen worden, weil Dramé sich ein Messer vor den Bauch gehalten haben soll. Die Po­li­zis­t:in­nen sollen versucht haben, mit dem Jungen, der sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand, zu sprechen.

Nach Angaben der Polizei soll der junge Mann mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zugegangen sein, die Be­am­t:in­nen sollen daraufhin Pfefferspray und einen Elektroschocker eingesetzt haben. Fast gleichzeitig soll ein Polizist sechs Schüsse aus einer Maschinenpistole abgefeuert haben. Fünf trafen Dramé und verletzten ihn tödlich.

Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist groß. Vor dem Haupteingang des Landgerichts halten Aktivisten am Dienstag eine Mahn­wache ab und zeigen dabei Plakate mit dem Konterfei von Mouhamed Dramé. Im Schwurgerichtssaal ist an diesem ersten der elf angesetzten Verhandlungstermine jeder Platz besetzt. Der Hauptangeklagte Fabian S. und seine vier Kol­le­g:in­nen werden über den Keller in ein Nebenzimmer geführt. Als der Prozess beginnt, decken sie ihr Gesicht mit einer Aktenmappe ab.

Anklage gegen die Polizei

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen über Polizeieinsätze gegen Personen auf, die sich in akuten psychischen Krisen befinden. Zudem schwingt die Frage mit, ob auch auf einen weißen Jugendlichen geschossen worden wäre. Der Verteidiger von Fabian S. war so auch gleich zu Beginn bemüht, klarzustellen, dass die Hautfarbe während des Einsatzes keine Rolle gespielt habe.

Die Staatsanwaltschaft wiederum findet in der Anklageschrift deutliche Worte: Eine Notwehrsituation, die die letztlich tödliche Intervention hätte rechtfertigen können, sehen die Ermittler nicht. Auch den Einsatz von Pfefferspray und Tasern bewerten die Ermittler als unverhältnismäßig.

Auf die Notwehrsituation wird aber wohl der junge Polizist S. plädieren. Sollte er wegen Totschlags verurteilt werden, drohen ihm zwischen 5 und 15 Jahren Haft. Damit würde er aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

Zwei seiner Kolleginnen und ein Kollege sind wegen ge­fährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt worden. Ihnen wird in einem Fall der „ungerechtfertigte Einsatz von Pfefferspray und in zwei weiteren Fällen der ungerechtfertigte Einsatz von Distanz­elektroimpulsgeräten“ – also Tasern – zur Last gelegt.

Ihrem Dienstgruppenleiter wird vorgeworfen, sie zu diesen gefährlichen Körperverletzungen im Amt angestiftet zu haben. Ihnen droht je nach ­Strafmaß eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Sollte ihr Fall als weniger schwer beurteilt werden, könnten Geldstrafen verhängt werden.

Für die Familie des getöteten Mouhamed Dramé gehe es nun um „Aufklärung und Gerech­tigkeit“, erklärte Lisa Grüter, die die Angehörigen in der Nebenklage im Prozess vertritt. „Sie wollen wissen, warum die Polizei ein Kind in einer Not­situation ­tötet“, sagte sie im Vorfeld im WDR.

Anwaltlich vertreten werden Vater und Bruder des Getöteten außerdem vom Polizeiwissenschaftler und Straf­verteidiger Thomas Feltes, der sich als Kriminologe immer wieder mit Polizeigewalt auseinandergesetzt hat. Vor ­Prozessbeginn forderte er größere Sensibilität und andere Einsatzkonzepte für den Umgang mit psychisch Erkrankten: „Wir brauchen mehr räumliche Distanz zwischen Polizei und Betroffenen in solchen Ausnahmesituationen sowie mehr Zeit zur Deeskalation“, sagte er der taz.

Mouhamed Dramés Familie möchte im kommenden Jahr regelmäßig an dem Prozess teilnehmen. Ein Solidaritätskreis kümmert sich derweil um Visa und um die Finanzierung der Reisekosten. „Dabei ist die Familie auf Spenden angewiesen“, heißt es von der Initiative.

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25 Kommentare

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  • Es führen offensichtlich immer mehr Menschen Messer mit sich. Das führt verständlicherweise zu mehr Verletzten und Toten. Hier befand sich der Messerträger in einer psychologischen Ausnahmesituationen. Die Polizisten vermutlich auch. Ich unterstelle, daß die Polizisten unter Streß standen und die Handlungsoptionen nicht so sorgfältig und ausführlich abwägen konnten, wie es das Gericht jetzt in 11 Verhandlungstagen möchte.

    Das Gericht klärt hoffentlich, wann eine Notwehrsituation gegenüber einer mit einem Messer bewaffneten Person vorliegt. Meiner Meinung nach kann man von Niemanden erwarten, daß jemand mit einem Messer – besonders, wen dieser sich in einer psychologischen Ausnahmesituation befindet - einen Abstand von unter 7 Meter unterschreitet. Dann wäre es im Falle eines Angriffs zum Weglaufen oder für den schützenden Einsatz von Distanzmittel oft zu spät. Mich irritiert, daß der Einsatz von Pfefferspray und Taeser gegen jemanden, der ein Messer in der Hand hält unangemessen sein könnte. Diese Mittel dienen doch dazu, einen evtl. Schußwaffeneinsatz zu vermeiden.

    Natürlich könnte das Gericht feststellen, daß der Einsatz von Pfefferspray und Taeser nicht angemessen waren. Sollte daraus strafrechtliche Folgen für die Polizisten eintreten, kann die Konsequenz für Polizisten nur sein, zukünftig von mit Messern bewaffneten Personen mehrere Meter Abstand zu halten, so daß sie noch weglaufen könnten oder die Chance hätten ihn mit einer Distanzwaffe zu stoppen. Eine weitere Folgerung wäre: Wer nichts macht, macht keine Fehler.

    Wenn weniger schnelle Bürger in der Nähe sein sollten - oder diese nicht ausweichen können, weil sie z.B. in einem Zug sitzen - würde ein eventueller Messerangriff auf den Bürger dann während des laufenden Angriffs vermutlich den Einsatz von Taeser und Pfefferspray rechtfertigen. Es könnte aber erneut schwierig werden, wenn z.B. Täter und Opfer miteinander ringen und ein Polizist sich zurecht nicht in Reichweite eines Messer begeben möchte.

    • @Donald Duck:

      Der junge Mann kauerte(!) alleine(!) in einem Innenhof und bedrohte Niemanden(!), außer sich selbst (statische Lage). Die vorliegende Ausnahmesituation war eine suizidale Krise der Selbstbedrohung - keine psychotisch aggressive Überreaktion mit Fremdbedrohung!



      DAS war die Ausgangssituation, an der die Verhältnismäßigkeit der zielführenden(?) und angemessenen(?) Mittel zu überprüfen ist - nicht Ihre messerparanoiden Spekulationen über Handlungsoptionen nach den primär eskalativen Körperverletzungshandlungen der nachweislich planvoll agierenden Polizeibeamt*innen.



      Die Annahme, dass sich ein Mensch unter der Einwirkung von Pfefferspray nicht bewegen soll ist realitätsfremd - auch für Menschen ohne psychische Ausnahmesituation. Wenn man mit dem Rücken an einer Wand zwischen 2 Autos kauert, wohin soll man sich bewegen? … und wenn man dann innerhalb von Sekunden getasert und gleichzeitig erschossen wird - was war dann das Ziel dieser bereits vorher festgelegten Maßnahmenkette?



      Vorgebliches Ziel der Polizist*innen war es ja, einen Suizid zu verhindern - und auf Ihrem empathielos-zynischem Niveau ist das auch effektiv erreicht worden…



      Ihre voreingenommene Empathie für inkompetent tötende Polizist*innen bei gleichzeitig vollständig abwesendem Mitgefühl für den sinnlos Getöteten und seine Angehörigen spricht für sich selbst - und Ihr gleichzeitiges Unverständnis darüber, worum es in diesem Prozess überhaupt geht … schlichtweg ein moralisches wie intellektuelles wie rechtsstaatliches Armutszeugnis!

  • Abseits der menschlichen Tragödie die dort passierte ist das ein hochspannender Vorgang: Man braucht üblicherweise keine 11 Verhandlungstage um eine Notwehrsituation festzustellen (oder eben nicht).

    • @Samvim:

      Wie kommen Sie drauf, dass hier eine Notwehrsituation festgestellt werden soll? Wissen Sie nicht, dass hier eine Anklage der Staatsanwaltschaft vorliegt? Ohne diese käme es gar nicht erst zur Verhandlung.

      • @Klaus Kuckuck:

        Weil es, wenn man der Berichterstattung in den Medien folgt, im Kern darauf ankommt, ob sich die Polizisten in einer Situation der Notwehr bzw. Nothilfe befunden haben oder nicht. Davon dürfte abhängen, ob sie verurteilt werden oder nicht.

        • @Samvim:

          Das ist doch wohl auch ohne Berichterstattung klar: Notwehr = Freispruch. Hat die Staatsanwaltschaft aber nicht festgestellt. Sonst würde sie nicht vor Gericht gehen. Und Aufgabe des Gerichts ist es Beweise aufzunehmen und Wahrheit zu finden. Erst dann kann verurteilt oder frei gesprochen etc werden. Dafür sind 11 Tage wohl nicht zu wenig angesetzt.

          • @Klaus Kuckuck:

            Naja, ich habe es selbst mehrfach erlebt, dass die Staatsanwaltsschaft aufgrund des öffentlichen Interesses Anklage erhebt, wo sie das Verfahren sonst eingestellt hätte. Dann entscheidet der Richter und muss sich ggf. rechtfertigen und die Stattsanwaltschaft ist fein raus... Und ja 11 Tage sind in diesem Fall sehr viel wo scheinbar alle anderen Fakten unstrittig sind. Eventl. kommt da noch mehr als bisher bekannt.

            • @Samvim:

              Bei dem was bisher durchgestochen/bekannt ist, würde ein Freispruch für alle 5 Angeklagten sicher eine Überraschung sein. Gut möglich, dass nicht alle verurteilt werden. Aber ob der Schütze aus der Sache rauskommt?! Bleiben wir dran. Bleibt auf jeden Fall spannend, aus juristischer Sicht zumindest, wie Sie bereits sagten.

  • Wäre es journalistisch vertretbar die Spendenseite der Familie konkret zu benennen?

  • @LOWANDORDER

    Schliesse mich an. Und bitte, grillt nicht "einzelne Polizist*innen", sondern beseitigt Fehler im System.

  • Ein junger Mann mit einem Messer und drei Polizisten, einer davon mit einem Maschinengewehr.

    Finde den Fehler.

  • "Sie wollen wissen, warum die Polizei ein Kind in einer Not­situation ­tötet“ Geht es nicht eher darum, ob überhaupt eine Notwehrsituation vorlag?

    • @FancyBeard:

      Für den Jugendlichen lag eine Notsituation vor. Das ist gemeint.

    • @FancyBeard:

      Das Kind war in einer Notsituation.



      Die Polizei soll angeblich aus Notwehr geschossen haben.



      Zwei unterschiedliche Dinge.

  • Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen auch vernünftig verurteilt werden, wobei mensch das hoffen wahrscheinlich großschreiben muss. Bekanntlich drücken Gerichte in Deutschland bei Polizisten mehr Augen zu als sie haben,

    • @Rabenbote:

      Mensch wird immer großgeschrieben und der Verantwortliche kann aus Gründen ja nicht mehr verurteilt werden.

  • Unter der Annahme, dass die Polizisten nicht vorsätzlich gehandelt haben, finde ich die drohenden Strafen zu hart. In einem geschlossenen Raum mit einer Person zu sein, die ein Messer hat, ist extrem stressig und gefährlich (es gibt sehr viele Videos auf YouTube auf denen man sieht wie solche Situationen in Sekundenbruchteilen eskalieren). Natürlich sollten Polizisten solchen Situationen gewachsen sein. Aber Polizisten müssen auch Fehler machen dürfen. Wenn Polizisten mit solch harten Strafen bei Fehlern rechnen müssen, wird der Beruf zukünftig noch unattraktiver. Es ist zwar immer tragisch, wenn ein Mensch ums Leben kommt, aber ich finde, man sollte nicht vergessen, dass das Opfer die Person war, die zuerst eine Waffe gezogen hat. Wie gesagt, alles unter der Annahme, dass die Polizisten nicht vorsätzlich gehandelt haben, und nicht bekannte Rassisten sind.

    • @Andrea Seifert:

      Das Vorgehen der Polizist*innen war abgesprochen und damit geplant: ein pfeffern - tasern - schießen!



      Das Messer hat der Jugendliche an der Wand kauernd gegen sich selbst gerichtet! Er hat sie mithin nicht “gezogen”!



      Statt eine*n Übersetzer*in und den psychiatrischen Notdienst hinzuzuziehen, haben sie genau das getan, was die primär statische Lage ohne Fremdgefährdung in eine dynamisch-reaktive Situation passend zum abgestimmten Plan überführt hat.



      Das angebliche Ziel einen Suizid zu verhindern, wurde durch die Tötung terminal umgesetzt.



      Die drohenden Strafen reichen von Geldstrafe über Bewährung und kurze Gefängnisstrafen bis hin zu den Höchststrafen, die nur im Falle hoher krimineller Energie und nachgewiesenermaßen menschenverachtender Motivation bei Wiederholungstäter*innen in Betracht kommen - welche der Strafen ist Ihnen nun genau “zu hoch” für ein vermeidbar beendetes Menschenleben?



      Was Sie hier als “Fehler” verniedlichen, der den Beruf bei rechtsstaatlicher Bestrafung “unattraktiv” machen würde, ist eine verantwortungslose extra legale Tötung eines Menschen - und wenn Sie sagen, dass Polizist*innen für solche “Fehler” nicht bestraft werden sollten, meinen Sie damit eigentlich, dass sie einfach ungestraft (weiter)töten dürfen sollten!



      Bekannte Rassist*innen sollten eigentlich nicht in der Polizei sein - auch wenn das angesichts der bekannten Nachrichtenlage nicht verlässlich angenommen werden kann. Im Übrigen muss die rassistische Motivation der Tat selbst nachgewiesen werden. Da das Vorgehen der angeklagten Polizist*innen abgesprochen war, liegt zumindest ein bedingter Vorsatz zur Körperverletzung nahe - und wer 6 Schüsse gezielt auf Kopf und Oberkörper eines Menschen abfeuert nimmt eine Tötung damit genauso bedingt vorsätzlich in Kauf.



      Es gibt auch für Polizist*innen kein “Recht auf fehlerhafte Tötung”!



      Der Rest ist Rechtsstaat - und das der hier ausnahmsweise mal einen Prozess eröffnet, ist schon selten genug!

    • @Andrea Seifert:

      Das war kein geschlossener Raum. Und wenn die Polizei gerufen wird, um einen Suizid zu verhindern, kann es ja wohl nicht sein, dass sie den betreffenden erschießt. Das Opfer hatte die Waffe (ein Küchenmesser) gegen sich selbst gerichtet und das war den Polizisten schon im Voraus bekannt.

    • @Andrea Seifert:

      Schießen weil die Situation eskalieren könnte, ist keine Notwehrsituation und somit auch für die Polizei verboten.



      Der Junge war nicht in einem geschlossenen Raum, sondern in einem Innenhof. Der Schütze stand m. W. außerhalb des Innenhofes.



      Zudem kann mit einem Messer erst zugestochen werden, wenn man sich dem Opfer bis auf etwa eine Armlänge genähert hat.



      Und: Seit ich das Video eines Polizeieinsatzes in Bern gesehen habe, bei dem ein schreiender Mann mit erhobener Axt auf einen Polizisten mit Maschinenpistole im Anschlag zu rannte, der Polizist nicht schoss, sondern zurückwich bis seine Kollegen den Angreifer mit ihren Tasern abgeschossen hatten, weiß ich, dass die Notwehrsituation stark abhängig von ihrer Interpretation und der Polizeidoktrin ist.

    • @Andrea Seifert:

      Wer auf eine Solche Situation mit sechs Schüssen aus einer Maschinenpistole reagiert, gehört in einen Actionfilm, nicht in den deutschen Poliziedienst.

  • Erschütternd. Bitte dran bleiben.



    Danke im Voraus.

    unterm——- eine Verständnisfrage —-



    Nach meiner Erinnerung - gab es zudem einen einzelnen Schuß.



    Der ebenfalls traf? Irr ich mich da?!

    • @Lowandorder:

      Da irren Sie sich. Ich bin Dortmunder und habe den Fall in der örtlichen Presse genau beobachtet.

      • @Martin Sauer:

        Danke für die Klarstellung.