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Prozess um Raser in BerlinLebenslänglich wegen Mordes

Der Unfallort glich einem Trümmerfeld, Beobachter sprachen gar von einem Schlachtfeld. Ein Mensch starb bei dem Autorennen. Die Fahrer sind nun verurteilt.

Der Tatort am 1. Februar 2016 Foto: dpa

Berlin dpa | Im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin sind die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden. Sie erhielten am Montag vom Landgericht lebenslange Freiheitsstrafen. Angeklagt waren vor dem Landgericht zwei junge Fahrer von aufgemotzten Sportwagen, die in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen Unfall verursachten. Einer der Fahrer rammte einen Jeep, dessen 69-jähriger Fahrer starb. Die Anklage lautete auf Mord und das Plädoyer des Anklägers auf lebenslanges Gefängnis.

Ein Mordvorwurf ist in Fällen von illegalen Rennen mit tödlichem Ausgang bisher in Deutschland nach allgemeinem Kenntnisstand nicht erhoben worden. Meist wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und verurteilt. Ein derartiges Urteil für den Todesfahrer strebten auch die Verteidiger an. Das hätte höchstens fünf Jahre Gefängnis bedeutet.

Die beiden Fahrer im Alter von 27 und 25 Jahren überfuhren bei der Raserei über den Ku'damm mehrere rote Ampeln. Auf einer Kreuzung der Tauentzienstraße kurz vor dem Luxuskaufhaus KaDeWe rammte der 27-Jährige den Jeep, der selber Grün hatte und 70 Meter weit über die Straße geschleudert wurde. Das Auto des zweiten Fahrers stieß mit einigen Straßenbegrenzungen zusammen. Beide Raser wurde kaum verletzt.

Im Laufe des Prozesses äußerten sich die beiden Angeklagten nicht zu den Vorwürfen. Eine Verkehrspsychologin beschrieb einen der Männer als Autofahrer, der „massiv selbstüberschätzend“ unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, „zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten“. Der zuletzt arbeitslose 27-Jährige habe seinen gebraucht gekauften Sportwagen nach eigenen Angaben „geliebt“ und damit sein Selbstwertgefühl gesteigert.

Hohes Rückfallrisiko

Die Psychologin erklärte weiter, mehrfach sei der Mann wegen Verkehrsdelikten aufgefallen, „aber nicht mit der erforderlichen Härte bestraft worden“. Bei dem Mann habe „kein echtes Erkennen der eigenen Schuld begonnen“. Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko.

Die Schuldfrage in diesem Prozess stand fest, die rechtliche Bewertung der Tat und die Höhe der Strafe war hingegen umstritten. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Freiheitsstrafen für beide Männer. Nach ihrer Argumentation wollten die Männer bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten, sie hätten aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.

Die Verteidiger der Fahrer sahen das anders. „Der Raserei ein Ende machen darf man nicht, indem man die Gesetzeslage unzulässig ausweitet und verschärft“, argumentierte ein Anwalt in dem Prozess. Der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen.

Die Anwälte des 27-Jährigen plädierten daher auf einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger des 25-Jährigen sahen bei ihrem Mandanten nur eine Gefährdung des Straßenverkehrs und forderten zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung. Der 25-Jährige könne für den Tod des Opfers juristisch nicht mitverantwortlich gemacht werden.

Ein Verteidiger argumentierte, Raser wie sein Mandant seien „zu einem bedingten Vorsatz schlichtweg nicht fähig“. Ihnen würde bei „bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen“. Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben. In Selbstüberschätzung hätten sie sich auf ihre Fahrkünste verlassen und keine hohe Gefahr gesehen.

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132 Kommentare

 / 
  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    § 212 StGB Totschlag

    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

  • Was mich an der Politik in diesem Zusammenhang halt mal wieder maßlos ankotzt:

     

    Wieder einmal muss erst mal was Schlimmes passieren, bevor etwas dagegen unternommen wird.

     

    Illegale Straßenrennen gibt es schon wie lange?

    Unbeteiligte Tote deswegen gab es schon wie viele?

     

    Eben!

  • ich habe nochmal den fall "youtube raser" alpi angesehen.

     

    dort bekam jemand der ebenso krass raste mit todesopfer eine verurteilung für fahrlässige tötung mit 2 jahren und 9 monaten.

     

    Das ist aber nicht der springende punkt, sondern dass eben wie auch in diesem fall von der staatsanwaltschaft zunächst mord, später TOTSCHLAG gefordert wurde.

    Wieso wird hier auch nicht eine Verurteilung nach totschlag angestrebt, so kann man 10 jahre geben und muss nicht mit dem unangemessen paragrafen fahrlässige tötung arbeiten, hat einen angemessenen straftatsbestand der auch eine strafe von 5 jahren bis lebenslänglich ermöglicht, ohne dass det straftatsbestand aus derl uft gegriffen wäre.

     

    also fahrlässige töätung wird in der revision 100% nicht rauskommen, es wird nur die frage sein totschlag oder schwerer fall des totschlags oder mord

    • @tomcat86:

      "Wieso wird hier auch nicht eine Verurteilung nach totschlag angestrebt"

       

      Das geht juristisch nicht. Mit einem Messer wäre es Totschlag. Mit einem Auto ist es Mord, weil das Auto als Tatwerkzeug ein "gemeingefährliches Mittel" ist.

       

      Hier passt die Gestzeslage nicht.

      • @A. Müllermilch:

        "Mit einem Auto ist es Mord, weil das Auto als Tatwerkzeug ein gemeingefährliches Mittel ist."

         

        Nöö, das kann so sein, ist es aber in aller Regel bei Unfällen nit tödlichem Ausgang - auch bei grob fahrlässig verursachten - nicht.

  • Eines vorweg - mit einer langjährigen Haftstrafe (auch weit über fünf Jahre hinaus) für diese Raser hab auch ich überhaupt kein Problem. Das Urteil ist aber meines wissens nach noch gar nicht rechtskräftig und wird es in dieser Form wohl auch niemals werden können, denn die wesentlichen Merkmale für eine Mordanklage wären schlicht und ergreifend erst dann gegeben, wenn man den Nachweis führen könnte, dass die Fahrer mit dem Vorsatz gestartet sind, ebendiesen Mann in dem kleinen Jeep totzufahren, sobald er im Bereich des späteren Unfalls auftauchen würde. Das seh ich nach wie vor als nicht gegeben und bei aller Verbitterung über den vermeidbaren sinnlosen Tod des Mannes bleibt dieses Urteil höchst fehlerhaft und wird so kaum Bestand haben können.

    • @Rainer B.:

      Im Klausurenschab der Jur-Fak lag einst eine Klausur aus der Kategorie

      "Verrückte Strafrechtsfälle" * by

      Prof. Karl-Alfred Hall -

      ("Mit Hall ins All").

      Die Story - Salomon Bethseba Urija -

      Mord über Bande - AT - mit "Lenz&Spring" leicht verfremdet.

      Lösung in Gedichtform!

      Am Ende stand - " So ist zu entscheiden. Ich muß es wissen.

      U. Meier - Oberleutnant der Reserve."

      Darunter stand in seiner - seiner meckelnbörger Stentorsprache angemessenen Schrift:

      "Mit Vergnügen gelesen - leider

      'mangelhaft' - Hall - Obergefreiter der Reserve"

      Keine Ahnung warum mir das grad einfällt.

       

      ( * wunderbar illustriert von ? - einer DDR-Künstlerin! - Elwert-Verlag

      Mbg/Lahn - in dem passenderweise Auch die "Oberhetze" gedruckt wurde!;)

      • @Lowandorder:

        Warum Ihnen das grad einfiel, bleibt leider Ihr Geheimnis. Ich vermute mal - und Ihre Ausführungen weiter unten - deuten zumindest daraufhin, dass Sie zu einer komplett anderen Einschätzung gekommen sind als ich. Insofern hätten Sie diese kleine Anekdote aber auch schon viel früher unter einen Ihrer eigenen Beiträge setzen können.

        Hatten Sie nicht bei anderer Gelegenheit mal selbst darauf hingewiesen, das Strafrecht nie so Ihr Ding war? Egal - wie dem auch sei, gewiss keine leichte Urteilsfindung und um die Entscheidung beneide ich wirklich niemanden.

         

        Zu den wesentlichen Merkmalen des Mordes fand ich diese recht ordentliche Zusammenfassung: https://www.lecturio.de/magazin/mord-%C2%A7-211-stgb/

         

        Was dort unter "gemeingefährliches Mittel" ausgeführt wird, dürfte nicht wenige erstmals zum Nachdenken bringen. Nach den schlimmen Ereignissen in Nizza und Berlin wird wohl niemand bestreiten, dass man ein Fahrzeug als Waffe einsetzen kann, aber reicht das deshalb hier in diesem Fall auch zur Mordanklage?

  • Wtf?

    "Ein Verteidiger argumentierte, Raser wie sein Mandant seien „zu einem bedingten Vorsatz schlichtweg nicht fähig“. Ihnen würde bei „bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen“."

     

    Jeder, der einen Führerschein -sprich Fahrerlaubnis hat- kennt die Risiken einer solchen Fahrt. Was ist denn das für ein schlechtes Argument?

     

    Bzw. impliziert er ja auch noch, dass unvorausschauendes Fahren, so ein bisschen à la Dummheit, vor Bestrafung schützt, weil es einen Vorsatz unmöglich mache? Bullshit.

     

    Dann wäre ja jeder, der sich strafbar macht, im Grunde genommen zu blöd gewesen, weil er sich eben strafbar gemacht hat, und darum nicht vernünftig bestrafbar.

    • @Wu:

      Anwälte - Sind Kaufleute in fremden - Rechtssachen!

      Da mähtste nix.

  • "@Jaroslaw Majchrzyk BTW, die Amis haben zwischen "manslaughter" und "first-degree murder" noch "second-degree murder" mit keinem Strafenutomatismus (Lebenslänglich oder Todesstrafe)"

     

    Die Amis sind anderseits nicht gerade dafür bekannt "abgewogene "Haftstrafen zu verhängen, da kommen schon mal addierte Freiheitsstrafe von 75 Jahren zustande oder mehrmals lebenslänglich.

    Bei letzterem frag ich mich immer, wie die das verwirklichen.

    Können wohl nur Leute die an Leben nach dem Tode glauben verstehen.

    • 1G
      10236 (Profil gelöscht)
      @Friderike Graebert:

      Mir liegt nichts ferner als den Strafenkatalog der USA hierzulande zu implementieren. Es ging nur um einen zusätzlichen Straftatbestand, so dass man die klaffende Lücke zwischen fahrlässiger Tötung / Totschlag und Mord mehr schließen kann, sonst landet man solchen Fällen.

      Wenn Sie's anders wollen, dann kennt z.B. Kanada "vehicle homicide" mit zwar auch höchstens Lebenslänglich aber automatischen Anspruch auf Begnadigungsgesuch (*gesuch*) nach 7 Jahren.

    • @Friderike Graebert:

      Ich finde die strafe nicht angemesse, klar ist aber auch, fahrlässige tötung ist es deintiv nicht.

      es ist auch kein Mord, allerdings ist tatsächlich gemeingefährlichkeit ein mordmerkmal.

      mord ist der tat nicht angemessen, es ist allerdings so dass es in diesem fall einen undefinierten rechtsbereich gibt, also ein fehler des gesetzgebers nicht der richter.

      der richter muss hier mord geben nach den jetzigen gesetzen auch wenn es nicht angemessen ist,

      den straftatbestand einer "grobfahrlässigen tötung" gibt es nicht, und das entlastende mordmerkmal der "groben gleichgültigkeit", welches einen Mord in einen Totschlag umwandeln würde bzw. wie die amerikaner einen mord 1sten grad(deutscher mord) und mord zweiter grad(aber eben nicht totschlag).

      Der Fall wäre in Amerika totschlag oder mord 2ter grad, und es würde ein der straftat angemesser straftatbestand angewendet werden.

       

      Das problem ist wie gesagt nicht dass das Urteil per Defintion grob falsch wäre, es ist eher so dass hier tatsächlich ein der tat angemessener Gesetzesparagraph fehlt, das Urteil ist auch nur deshalb mord wegen der Gemeingefährlichkeit, dass dies noch diskussionswürdig ist ist auch klar, aber meiner meinung nach existiert einfach ein fehlen eines straftatbestandes ähnlich dem amerikanischen mord zweiter grad, den könnte man hier anwenden aber mord erster grad nicht

  • Mord war es schlicht und ergreifend NICHT, die Bedeutung des Wortes ist eine andere.

     

    Das was fahrlässige Tötung an Strafmaß hergäbe ist aber freilich bei weitem zu milde für diesen Akt.

     

    Meines Erachtens müsste es juristisch noch ein Zwischenelement zwischen fahrlässiger Tötung und Mord geben - mit entsprechend harter Bestrafung.

    Das wäre eine Vorgehensweise, die einem vernünftigen Rechtsstaat entspräche. Die Deklaration eines Tatbestandes- der gar nicht zu trifft - einfach nur um dessen Strafmaß zu bekommen, ist hingegen mit Sicherheit ein Irrweg und auch mißbrauchbar.

    • 1G
      10236 (Profil gelöscht)
      @Nachtvogel:

      2Meines Erachtens müsste es juristisch noch ein Zwischenelement zwischen fahrlässiger Tötung und Mord geben - mit entsprechend harter Bestrafung.2

       

      Genau meine Gedanken. Was ist mit Totschlag? Da wird aber als seriöse Quelle noch der Freisler zitiert, brr...

      • 1G
        10236 (Profil gelöscht)
        @10236 (Profil gelöscht):

        BTW, die Amis haben zwischen "manslaughter" und "first-degree murder" noch "second-degree murder" mit keinem Strafenutomatismus (Lebenslänglich oder Todesstrafe).

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...dieses Urteil geht absolut in Ordnung.

  • Wie wäre es mit Abschaffung von motorisiertem Individualverkehr? Umverteilung von Arbeit? Abschaffung von Knästen, Patriarchat...

    Aber nein, da fordern sogar Linke Einkerkern samt Knast... Emanzipation geht anders.

    • 3G
      33523 (Profil gelöscht)
      @Uranus:

      Ich halte das Urteil für völlig fehlgeleitet. Unter Mord verstehe ich eine Vorsätzliche Tat aus moralisch besonders verwerflichen Gründen. Der Vorsatz zu Töten fehlt hier schlicht und der ist selbst für Totschlag schon erforderlich. Vorsätzlich wurden hier nur überproportionale Risiken in Kauf genommen.

       

      Im schlimmsten Fall waren diese Männer Gleichgültig. Das ist verwerflich aber das ist immer noch besser als die Absicht einen Menschen zu töten. Ob es denn Gleichgültigkeit war weiß ich nicht. Das weiß vermutlich niemand. Vielleicht haben diese Menschen sich tatsächlich für Unfehlbar gehalten. Wer weiß.

       

      Bestraft werden müssen sie. Aber das ist für mich die falsche Art und Weise. Das weicht für mich den Begriff von Mord zu sehr auf.

      • @33523 (Profil gelöscht):

        @janus

        alle die hier solche und ähnliche Meinungen vertreten, sollten einmal darüber nachdenken, dass die Angehörigen der Opfer der NICHTMörder sofort und unmittelbar - ohne Gerichtsurteil - LEBENSLÄNGLICH haben.

        Andere Länder haben das besser im Griff als autoverblödeten deutsche Politiker !

        • 3G
          33523 (Profil gelöscht)
          @Klaus W. Knabenschuh:

          "Angehörigen der Opfer der NICHTMörder sofort und unmittelbar - ohne Gerichtsurteil - LEBENSLÄNGLICH haben. "

           

          Es geht bei der Strafverfolgung nicht darum den Gefühlen von Angehörigen gerecht zu werden.

           

          Die Angehörigen müssen damit umgehen das jemand der ihnen (vielleicht) nahe stand bei einem Autounfall getötet wurde. Das die Verarbeitung dieser Erfahrung ein Leben lang dauert wünsche ich niemandem. Tatsächlich würde ich jedem der davon über einen langen Zeitraum im Alltag betroffen ist raten einen Therapeuten aufzusuchen.

           

          "Andere Länder haben das besser im Griff als autoverblödeten deutsche Politiker !"

           

          Regeln helfen gegen Menschen die Spaß am Regelverstoß haben nicht. Im Gegenteil.

        • @Klaus W. Knabenschuh:

          Rache - immer wieder gern genommen.

          Welche Länder meinen Sie? Mir fallen auf Anhieb paar ein, in denen Sie gewiss auch nicht leben wollten.

      • @33523 (Profil gelöscht):

        Ganz im Gegenteil. Wenn einem das Leben anderer Menschen gleichgültig ist, ist es nochmal wesentlich schlimmer, als jemanden willentlich zu ermorden. Der Eine weiß, dass er einen Menschen tötet, dem Anderen ist es einfach egal falls es passiert.

        • @Mantis Toboggan:

          Ganz genau das sagt ein Herr Duerte auch!!!

        • 3G
          33523 (Profil gelöscht)
          @Mantis Toboggan:

          Das sehe ich aber ganz anders. Böse ist derjenige der anderen Menschen vorsätzlich Schaden zufügt um des Schaden willens. Das ist bei Mord definitiv der Fall. In diesem Fall muss dem Täter das Leben des Opfers gleichgültig sein aber es ist ihm wichtig das sein Opfer stirbt, vielleicht auch wie es stirbt und ob es dabei leidet. Jetzt klar warum ich in dem vorsätzlichen Mord das größere Übel sehe?

           

          Diesen Menschen waren, als sie in ihre Wagen stiegen, vielleicht gleichgültig gegenüber ihren potentiellen Opfern. Dabei darf man aber nicht vergessen das diese Opfer erstmal nur hypothetisch sind und man sie durch eine Risikoabschätzung als unwahrscheinlich abtun kann.

        • @Mantis Toboggan:

          Wie jetzt, dem willentlichen Mörder ist es also nicht gleichgültig?

          • @lions:

            Wie soll es denn einem willentlichen Mörder gleichgültig sein? Er will jemanden umbringen, dass der andere stirbt ist ja schließlich sein Ziel.

            • @sart:

              Des Opfers Lebenswillen ist ihm gleichgültig.

              • @lions:

                Den Rasern war es u.U. gleichgültig, OB jemand stirbt oder nicht, wenn sie das in ihrer Selbstüberschätzung überhaupt in Erwägung gezogen haben.

                 

                Ob das zum Mord ausreicht ist aber nunmal fraglich, da es einem Mörder ja nunmal eigentlich nicht gleichgültig ist, ob jemand stirbt.

                • @sart:

                  "Gleichgültig" heißt "nicht von Interesse"

                  Der Wille des Opfers war ihm nicht von Interesse; Sein Tod schon. Ich will mich hier nicht in Semantik verlieren, aber denke, sie verstehen das.

        • 1G
          10236 (Profil gelöscht)
          @Mantis Toboggan:

          "Wenn einem das Leben anderer Menschen gleichgültig ist..."

           

          Das gilt wohl auch für Leute die ich in der Siedlung meiner Mutter (30er Zone) regelmäßig mit 60kmh fahren sehe. Uneinsehbare (weil zugeparkte) Seiten, viele Kinder.

          • @10236 (Profil gelöscht):

            Bei 60 ist das "es wird schon gut gehen" noch irgendwie vermittelbar. Bei 130 vielleicht grenzwertig. Bei 200 in der 30er Zone gilt objektiv "das kann nicht gut gehen". Dann hat man subjektiv den bedingten Vorsatz. Das gibt dann wegen "gemeingefährlichen Mitteln" rechtlich zwingend Mord.

            • 1G
              10236 (Profil gelöscht)
              @A. Müllermilch:

              "Bei 60 ist das "es wird schon gut gehen" noch irgendwie vermittelbar."

               

              Alleine die Strecke die in der Reaktionszeit bei 60kmh zurückgelegt wird, ist länger als der Gesamtbremsweg bei 30kmh. Soll heißen - bei Pech mit 60kmh die Person erfasst. Die Typen(Typinnen;) fahren auch tagsüber.

              • @10236 (Profil gelöscht):

                "Soll heißen - bei Pech mit 60kmh die Person erfasst."

                 

                Es geht um die Findung der Relationen. Wer mit 60 durch die 30er Zone fährt gehört deswegen noch nicht wegen versuchten Mordes angeklagt, auch wenn dies mit Pech zu Todesfällen führen kann.

    • 3G
      33523 (Profil gelöscht)
      @Uranus:

      Abschaffung von motorisiertem Individualverkehr. Okay da gibt es einen Zusammenhang aber das ist eben nur eine Art und Weise sein Selbstwertgefühl durch externe Faktoren aufzupolieren. Verbietet man diesen wird er durch einen anderen, vermutlich nicht weniger gefährlichen, Mechanismus ersetzt werden.

       

      Stalin, Castro, Mao, Pol Pot und Co. waren große Freunde von Knästen. Links sein und Menschen einsperren ist kein Widerspruch. In diesem Fall ist das Einsperren sogar gerechtfertigt. Das die Beiden als Mörder verurteilt werden halte ich zwar für falsch aber das ein Freiheitsentzug stattfindet finde ich richtig!

       

      Letztlich frage ich mich von was Sie sich emanzipieren wollen. Von allen gesellschaftlichen Einflüssen?

      • @33523 (Profil gelöscht):

        "Okay da gibt es einen Zusammenhang aber das ist eben nur eine Art und Weise sein Selbstwertgefühl durch externe Faktoren aufzupolieren."

        Darum meine ich ja, müsse patriarchales Gehabe angegangen werden und das umfangreich und tiefgreifend. Auto als Phallussymbol, Männlichkeits-Status, Konkurrenzdenken/-verhalten... naja, einhergehend mit Kapitalismuskritik, da das System das Ganze ja reproduziert.

        Es bedarf nicht mal ein Rückgriff auf Diktatoren, um auf Befürwortung von Linken hinzuweisen. Unter etatistischen Linken (pro Staat) gibt es wohl nur wenige, die Knäste abschaffen wollen. Zur Antiautoritären gehört es jedoch zur politischen Position dazu. Der Zusammenhang von Staat und Gefängnis spielt sicherlich auch da hinein, dass viele Deutsche sich eine Gesellschaft ohne Knast und Staat nicht vorstellen können. Obgleich sie ja durchaus eine Kritik daran haben, die allerdings nicht bis an die Wurzel geht.

        Was erhoffen Sie sich denn vom Einsperren? Das der Mensch im Knast als gewaltvolles System zum besseren Menschen wird? Bspw. wird er in repressiven Schließer_innen oder anderen Kriminalisierten sicher keine besseren Vorbilder finden... Das es abschreckt? Wohl auch unrealistisch...

         

        Von was emanzipieren? Von Herrschafts/Unterdrückungsverältnissen!

        • 3G
          33523 (Profil gelöscht)
          @Uranus:

          Viele der Dinge die Sie da aufzählen werden wir niemals los werden. Denn viele dieser Dinge sind notwendig, damit wir in dieser Welt überleben und uns weiterentwickeln können. Auf der niedrigsten Ebene haben all diese Dinge gemein das sie durch Diskriminierung funktionieren. Man müsste aufhören in Kategorien zu denken um sich dieser Mechanismen zu entledigen. Das birgt für jeden einzelnen Bereich individuelle Probleme aber bevor man dort überhaupt hin kommt gibt es schon ein ganz anderes Problem und zwar die Art und Weise wie Menschen die Welt wahrnehmen.

           

          Menschen müssen Kategorisieren und in diesem Zuge diskriminieren um die Komplexität der Welt auf ein Maß zu reduzieren mit dem sie umgehen können. Den Großteil aller Dinge die wir wahrnehmen kategorisieren wir als “unwichtig” ein, damit wir uns auf das was im Moment relevant ist konzentrieren können. Die unwichtigen Dinge könnten in dem Moment genauso gut nicht da sein. Das kann man z.B. durch Meditation etwas reduzieren oder durch Halluzinogene aushebeln aber im Alltag ist Diskriminierung ein unverzichtbares Werkzeug und sie findet bereits auf einer unbewussten Ebene statt.

           

          Man kann vielleicht in einem Bereich durch sensibilisierung Diskriminierung bewusst machen und aushebeln aber das ist extrem anstrengend und wird dafür sorgen das man anderen Bereichen weniger Aufmerksamkeit schenken kann. Ob das lohnenswert ist halte ich für sehr fraglich. Das Resultat ist i.d.R. eine Weltsicht die von Außenstehenden als bizarr wahrgenommen wird, weil sich alles scheinbar nur noch um ein Thema dreht. Das führt dann in der Tat oft zu naiven Schlüssen und letztlich zu Paranoia und Verschwörungstheorien. (z.B.: https://www.youtube.com/watch?v=SA0aKjY8K50)

  • Die beiden Vollid..ähem...Bollid Fahrer besitzen nicht die geistige Kapazität zuverstehen was sie in ihrer Vergangenheit angestellt haben, was sie kürzlich begangen haben und zu was sie in Zukunft in der Lage sind zu begehen.

     

    In Anbetracht der Größenordnung der Verbrechen in Deutschland( tausende zerstörte Existenzen und Altersvorsorgen durch Bankenskandale und Betrugsschemata) scheint die Strafe jedoch zu hoch.

     

    Ich hoffe diese traurige Geschichte geht weit über die zwei Lieblingsreflexe der deutschen Justiz:

    "Strafen höher! und Bußgeldkataloganpassung"

     

    hinaus!

  • 1G
    10236 (Profil gelöscht)

    Zwischen "2 Jahre auf Bewährung" und "lebenslängliche Haftstrafe" liegt eine ganze Palette an Strafmöglichkeiten. Die Höchststrafe ist hier vekerhrt, so abscheulich die Tat auch ist.

    Eindeutig ein Exempel und persönliche Ansichten des Richters. Wird keinen Bestand haben.

     

    BTW, die Testfahrer von Daimler-Benz kamen irgendwie immer glimpflich davon (Bewährung?).

  • Diejenigen die Geschwindigkeit als erstrebenswertes Ziel propagieren, schnelle Fahrer - nein "Piloten" - zu Helden stilisieren, standen nicht vor Gericht.

    Autohersteller - Verkehrsminister, die es zulassen, dass auf unseren Strassen kriegsähnliche Zustände herrschen sind mitschuldig. Angesichts der Übermotorisierung mit allen Folgekosten und Schäden an Mensch und Natur , Unfallopfern Toten, Schwerverletzten und traumatisierten Überlebenden, wirkt dieses Urteil bescheiden.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @xonra:

      Die Rolle der Formel I - Rennen und die lustigen Crash-Szenen nicht zu vergessen...

  • Halb so schlimm. Wenn man sich erstmal im Knast eingelebt hat, verfliegt die Zeit. Noch dazu spart man über die Jahre eine Menge Ü-Geld an, das reicht schon wieder für eine gute Karre nach der Entlassung.

    • @Kurzer Prozess:

      Die "Karre" dürfte dann ein Bobbycar sein, denn die beiden haben lebenslängliches Fahrverbot!

      • @Lesebrille:

        Das Auto interessiert es nicht, ob man eine Fahrerlaubnis hat.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @Kurzer Prozess:

      Der Tuner wartet dann schon am Knast-Tor...

      • @571 (Profil gelöscht):

        Man kann auch mit einem tiefergelegten Bobbycar noch enorme Schäden verursachen. Frage Sie mal Herrn Wulff.

  • So wie ich die beiden Raser einschätze, sind sie - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - von der Aussicht nach ihrer Entlassung aus 15-jähriger Haft sich für den Rest ihres Lebens (also während ca. 30- 40 Jahren) in DE nicht mehr ein führerscheinpflichtiges Fahrzeug lenken dürfen, genauso geschockt wie von dem 'lebenslänglich'. Mit Mobilitätshilfen, Mofas oder landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen o.ä. Rennen zu veranstalten, dürfte wenig identitätsstiftend sein ... bleibt nur noch das Ausland oder halt eigene Muskelkraft .

    Ich hoffe nur, dass auch ein Revisionsurteil den Gesetzgeber endlich veranlasst tätig zu werden Rechtssicherheit zu schaffen, und wesentlich strengere Strafen (Geld-/Freiheit, aber auch Entzug D. Fahrerlaubnis) vorzusehen. Nicht nur für cannonball run racings , sondern für zu schnelles Fahren überhaupt. In anderen EU Ländern geht es ja auch.

  • Ende des Strafrabatts für Autofahrer_innen? Bislang gab es für Straftaten mit einem Auto immer einen grossen Strafrabatt. Wer eine andere Maschine oder gar ein Stellwerk bediente und dabei auf dem Smartphone spielte und durch die Unaufmerksamkeit einen Unfall verursachte, wird schwer bestraft. Wer am Lenker eines Autos das Gleiche tut, kam mit Geld- oder Bewährungsstrafe davon. Wer mit einem Gewehr blind in Richtung einer Menschenmenge schiesst, kann sich zwar wünschen, dass niemand dadurch umkommt, nimmt aber objektiv den relativ sicheren Tod von Menschen in Kauf und wird auch wegen Mordes verurteilt. Da würde auch niemand von "maßlosem" Urteil sprechen. Wenn jemand aber mit 160 km/h über rote Ampeln prescht und ihm die anderen Menschenleben egal sind, handelt nicht anders. Auch ein Bombenattentäter wird vielleicht hoffen, dass niemand stirbt, nimmt es aber bewusst in Kauf und wird daher wegen Mordes angeklagt.

    Das Urteil ist daher richtig und ist hoffentlich eine Trendwende gegen die Bagatellisierung der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte am Steuer. In der Schweiz ist "Raserei" ein Straftatbestand, der mit Gefängnis schwer bestraft wird - in Deutschland gibt es da einen Strafzettel und im Wiederholungsfall ein paar Tage Fahrverbot.

    Der Stern zerreisst sich bereits vor Empörung als Fürsprecher der Autolobby, die ihre übermotorisierten Autos an diese Klientel verkaufen will. Das Urteil ist richtungsweisend. Bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof es in der Revision das Urteil nicht wieder weichspült.

    • @Velofisch:

      Welches Strafmaß würden sie denn als "weichgespült" empfinden. Alles unter lebenslänglich? Ich hoffe, dass es geringer ausfallen wird, wenn der BGH was dazu ablässt.

    • @Velofisch:

      Bin grds. kein Freund der Generalprävention - aber Ihrs

      Geht schon klar.

       

      Auf dem Kölner Ring wurde ein Schwede mit 190 statt 100 km

      Abgeblitzt & lachte sich über

      Bußgeldhöhe etc schlapp. (EXPRESS)

      "In Schweden ginge ich dafür

      6 Monate in den Kahn &

      Fleppe gelocht für Jahre."

      Meine norw. Freunde - so betucht -

      Sagen - "klar die Kiste -MiPoBMFerAlpha + PS ultra -

      Nur für 'schland. Hier würd ich das Nicht riskieren. Brauch den Lappen!

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Viele "Piloten" aus unseren Nachbarländern fahren in Gruppen nach Deutschand, um auf unseren Autobahnen so richtig die Sau rauszulassen - auf den meisten Streckenabschnitten leider legal, versteht sich doch von selbst im Land der freien Fahrt für freie Bürger.

      • @Lowandorder:

        Ich denke, die höchstmögliche Strafe sollte aber nicht mit der niedrigsten gerechtfertigt sein. Polarisierung derart ist vollkommen daneben.

        • @lions:

          Nein - sicher nicht.

          Nehme ich aber mal das im Beitrag Angeführte als Gerichtsfeststellung - zudem gutachtlich angereichert mit langer Erfahrung/Vorgeschichte im Tatbereich.

          Damit & somit ist der bedingte Vorsatz Aus meiner Sicht gut zu begründen - & Spricht eigentlich alles gegen die Annahme einer bloßen - Fahrlässigkeitstat.

          Damit aber stehen allein §§ 212 oder 212 StGB in Frage wg der sog. Tatbestandswirkung.

          Eine Polarisierung vermag ich dann aber nicht zu erkennen.

          • @Lowandorder:

            Die Polarisierung besteht darin, dass wohl endlich einmal die Höchststrafe verhängt wurde, was früher für lau gab.

            Nein, ein gerechtes Urteil liegt irgendwo dazwischen.

            Ich sehe keinen bedingten Vorsatz, sonder bewusste Fahrlässigkeit. Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter es für möglich hält, dass er den gesetzlichen Tatbestand verwirklicht, jedoch pflichtwidrig und vorwerfbar darauf vertraut, dass er ihn nicht verwirklichen werde.

            Es wird kontrovers diskutiert und die Grenze sind nicht einfach zu ziehen, aber ich bleibe dabei, ein Mord war das nicht. Doch warten wir ab, was höhere Instanz dazu vermeldet.

            • @lions:

              Bei sog Cannonballrennen -

              Start HH - & Wer ist als erster

              in Madrid?!

              Gehe ich bei dem Überfahren roter Ampeln mit weit über nicht zugelassenen Geschwindigkeit auch -

              Regelmäßig von luxuria/bewußter Fahrlässigkeit aus. Anders aber schon dann bei hoher Verkehrsdichte.

               

              Im hier im Beitrag geschilderten Tathergang kann ich ein Vertrauen - die Tötung eines Menschen werde nicht eintreten - Nicht mehr erkennen.

              Erfahrung & hohe - ja höchste Unfallwahrscheinlichkeit schließen

              m.E. eine bloße Fahrlässigkeitstat aus.

               

              Was in der Diskussion - auch dem Beitrag von Christian Rath

              "Der Trend geht zum Vorsatz" -

              Auffällt - Ist die Annahme -

              "Exempel statuieren"!

              Das halte ich für unzutreffend.

              Umgekehrt wird ein Schuh draus.

              Mit 12 begann ich Motorrad zu fahren -

              72 km/h - 150 mit 20 - schnellste 180.

              Heute sind Maschinen mit jenseits von 300 unterwegs - von der umglaublichen Beschleunigung mal ganz ab.

              Autos im Trend eher noch krasser.

              Gleichzeitig hat die Verkehrsdichte rasant zugenommen plus kick-factor via Medien.

              Richter leben in der Welt & beginnen Zu kapieren - das sind nicht mehr die Straßenrennen aus ital. Filmen mit Wetten&Mafia. Das findet - wie hier -

              In the middle of the town - & komplett ungesichert statt!

              Da dämmert irgendwann langsam

              Die Erkenntnis - fahrlässig?

              Wieso das denn? Die beiden wollen im Ernst darauf vertraut haben -

              Daß nichts passiert? &

              Wenn - Daß bei 160 km/h niemand -

              Zu Tode kommt? Im Ernst?

              kurz - Richter haben vllt. früher -

              Etwas lebensfremd - doch doch -

              Nicht genau genug hingeschaut!

              Hier aber schon!

              • @Lowandorder:

                Der Trend zum immer schnelleren Rasen ist ja unverkennbar, aber diesen mit der Höchststrafe wie in diesem Fall zu begegnen, ist ein sinnloses Unterfangen, wenn andere Mittel präventiv gar nicht ausgeschöpft sind. Technisch ist so vieles denkbar, wie die Begrenzung der Motorleistung ferner Anhebung des Bußgeldkatalogs oder eben die Begrenzung des Strafmaßes solcher Taten auf eine Haftstrafe unter lebenslänglich in Verbindung mit anschließendem langem Führerscheinentzug, was der aktuelle Gesetzentwurf ja auch beinhaltet. Das Gericht und Sta waren hier also überfleißig und konstruierten etwas, was wohl vom BGH zu Fall gebracht werden wird.

                Rechtsprechung ist wie ein Motor. Wenn ich irgendwo dran schraube, wird es das ganze System verändern und ich wäre bei Bestand des Urteils neugierig, worauf sich dann dieser Prezedensfall in andere Bereiche noch ausdehnen wird. Das Urteil hat Signalwirkung, aber eben eine falsche, wie z.B. Abwertung der Höchststrafe.

                Dazu: Die Polizei wurde stetig abgebaut, und nun will mit der Justiz so martialisch gegensteuern. Das ist der falsche Weg.

                Ich bin selbst keine Autofahrerin mehr und habe aus ökolgischen Gesichtspunkten darauf verzichtet, bin selbst einmal als Fahrradfahrerin durch Touche vom Esel gestoßen worden, doch hier darf nicht der Bauch entscheiden und zu einer Beurteilung bauchfrei zu gelangen, ist vll der Abstand eines Nichtautofahrers notwendig.

                • @lions:

                  Ein Richter hat keine gesellschaftlichen Fragen zu beantworten & kann nicht auf Schubladenentwürfe abheben.

                  Sondern hat in den zur Verhandlung anstehenden Lebenssachverhalt zwingend nach Recht & dem geltenden Gesetz zu entscheiden.

                  Kommt er auf volutiven Seite - der Willensseite zu der Bewertung - daß nach den getroffenen Feststellungen keine Fahrlässigkeits- , sondern eine Tat mit bedingtem Vorsatz vorliegt -

                  Läßt ihm das Gesetz - da die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen ersichtlich unstreitig gegeben sind -

                  § 211 StGB für die Rechtsfolge bekanntlich keinen Spielraum;

                  Da weder Rechtfertigungs- noch Schuldausschließungsgründe vorliegen.

                  kurz - Lebenslänglich - ergibt sich sodann zwingend aus dem Gesetz.

                  • @Lowandorder:

                    "Sondern hat in den zur Verhandlung anstehenden Lebenssachverhalt zwingend nach Recht & dem geltenden Gesetz zu entscheiden."

                    Die Ergründung, ob Vorsatz oder nicht, unterliegt aber einem Ermessensspielraum, dem sich der Richter bedienen kann. Er ist also keine Entscheidungsmaschine, die hier unausweichlich und aufgrund der Faktenlage so entscheiden musste. Immer wieder gern als Entlastungsmoment hinsichtlich Verantwortungsabwehr genommen.

                    Ein Richter ist nicht unabhängig, er wäre ansonsten kein Mensch, doch der Glaube daran, Justiz sei unabhängig, muss tapfer gehalten werden, da überwiegend daran festgehalten wird, nur ein juristisches Neutrum könne zu einem Urteil gelangen, wo doch Objektivität ein unerreichbares Ideal ist.

                    Also, der angesprochene Spielraum war vor der Festlegung, es sei Vorsatz, gegeben und es ist eben nicht unstrittig, dass der Tatbestand zu solcher Annahme führen musste.

                    • @lions:

                      Au Backe - das hätt ich jetzt nicht gedacht.

                      Zur richterlichen U. hab ich mal des längeren&breiten - also Partei -

                      Ergo - Schweig ich.

                       

                      Daß im Strafrecht praktisch jedes Wort

                      Mit Suaden belegt ist - die sich dann auch Theorie nennen -;)(

                      Geschenkt ab 2.Sem. - but -

                       

                      "Entscheidungsmaschine" mach Bosse!

                      Wie dieses Menschenwerk so halbwegs

                      Systematisch-dialogisch in ausreichend-hinnehmbare Form gebracht werden kann -

                      Siehe - Fischer im Recht.

                       

                      Was die Schriftgelehrtenkommission

                      - vulgo BGHSt zum Rechtlichen & ob die Tatsachenfeststellungen handwerklich sauber erfolgt sind - befinden wird -

                      Who knows?

                       

                      ps "Ermessensspielraum" laß ich mal so stehen.

                      Aber bei Ihnen scheint mir durch -

                      Milderes Strafmaß wär "angemessener"

                      Da genau - ist für mich der 2. Schritt vor dem 1. - . & sorry - "Glatteis"!

                      Hätte ein Richter solche Überlegungen Wie Sie - müßte er im schärfsten Fall -

                      Die Rechtsnorm in KA vorlegen.

                      kurz - Die Entscheidungssystematik Zwingt aus guten Gründen zu rational-systematischer schriftlicher Begründung!

                      Den Rest sucht der Instanzenzug &

                      KA zu bewerkstelligen.

                      Menschenwerk halt.

                • @lions:

                  Naja, ich weiß ja nicht. Wie wäre denn Ihre Meinung dazu, wenn z.B. (wie in Frankfurt geschehen) eine schwangere Frau getötet wurde, deren Freundin ein Bein verloren - leider wird allzu leicht vergessen, welche Folgen solch ein schwerer Unfall für die betroffenen Opfer und ihre Angehörigen hat. Und im Gegensatz zu bspw. den Opfern von Terroranschlägen, bekommen Unfallopfer keine Beachtung und kein öffentliches Mitgefühl.

                  • @Artur Möff:

                    Die Rechtsprechung darf sich aber nicht einseitig am Willen des Klägers orientieren. Gänge es nur nach ihnen, würde gar Lynchjustiz gerechtfertigt.

                    Sicher kann ein Urteil auch den Effekt der Genugtuung für die Geschädigten haben, doch ihn primär gelten zu lassen, wäre schlicht Rache.

                    Ein Gerichtsurteil muss aber beiderseitige Interessen und dazu die des Gesetzgebers berücksichtigen.

                    Es geht nicht um Freispruch, noch um sehr milde Haftstrafen, sondern um die Angemessenheit der Höchststrafe, wenn Kritik am Urteil auftritt.

                    • @lions:

                      Nee, Lynchjustiz ist was völlig anderes. Es geht darum, einer Tat die Gewichtung zuzuordnen, die auch das Leid des Opfers und die Rücksichtslosigkeit des Täters berücksichtigt. Und jemand der mit 160 Sachen über rote Ampeln brettert nimmt auf jeden Fall Tote in Kauf und ist daher als potentieller Mörder zu betrachten. Das Auto ist nun mal auch eine Tötungsmaschine und es wird Zeit, dass ein Bewusstsein dafür geschaffen wird.

                      • @Artur Möff:

                        Ich habe hier mit Absicht polarisiert, um eben diese Gewichtung zu verdeutlichen.

                        Was wollen Sie den Opfern der Mörder sagen, die einem heimtückischen Mord aus niedersten Beweggründen wie Habgier erlegen sind. Die gleiche Strafe, 15 Jahre für den Mörder?

                        Nein, es geht hier um die Verschiebung eines ganzen Strafsystems und wenn Mörder, Totschläger oder anderweitig Tötende keine Chance mehr haben sollen, eine Besserung unter Beweis zu stellen, dann sind wir dabei die Ethik auf´s Spiel zu setzen, die Sie für die Opfer, sicher auch berechtigt einfordern. Die Täter sollen lange Haftzeiten verbüßen, nur beim Maß muss man relativieren, und dass ist dem Urteil überschritten, da man das Abstandsgebot zum bspw heimtückischen Mord nicht gewahrt hat.

                        • @lions:

                          Warum als Vergleich den heimtückischen Mord? Terroranschlag tuts doch auch.

                        • @lions:

                          Nicht den Opfern natürlich.... den Hinterbliebenen.

          • @Lowandorder:

            Mist - heute ein Schussellopp

             

            "§§ 212 oder 211" - klar &

            Sorry.

            • @Lowandorder:

              hö?

               

              heute gar nicht in Reimen und Rätseln?

               

              weil Karneval ist oder wie?

               

              ;)

              • @Existencielle:

                Nö - bei Mord oder Nicht -

                Kopf oder Kragen -

                Mach ich immer ne Ausnahme.

                Normal.

  • In beiden Faellen sagte der Angeklagte er vertraute darauf, dass das schon gut gehen wird (=fahrlaessige Toetung). Fuer bedingten Vorsatz ist zu zeigen dass der Angeklagte schon weiss das er schlicht damit rechnen muss das sowas passiert. Und das Berliner Gericht ist scheinbar der Meinung dass der ja eindeutig gut ueberlegte Entschluss ein Rennen zu veranstallten zeigt dass der Angeklagte weiss was er in kauf nimmt, waehrend das Bremer Gericht scheinbar der Meinung ist das der ja eindeutig gut ueberlegte Entschluss mit einem Schnellfahrvideo Geld zu machen nicht zeigt dass der Angeklagte weiss was er in kauf nimmt.

     

    Persoehnlich finde ich 5-10 Jahre Knast fuer sowas angemessen. Mal sehen was der BGH so sagt, den da wird das doch sicherlich am Ende landen...

    • @Christian Schmidt:

      Die Beiden fuhren aber nicht auf der Rennbahn, sondern auf dem Ku'damm: 2,5km lang, 11 Ampeln. Wer mitten in der Innenstadt mit gut 160 durchheizt, weiss was er tut.

       

      In einem anderen Artikel stand dann auch, dass der begutachtete Fahrer zum Sinn von roten Ampeln sagte, dass er sie am Tag sehr wohl beachte. Wer also den Sinn kennt, kann schlecht Unwissenheit vorschützen!

       

      Er musste wissen, dass bei diesem überhöhten Tempo inder Innenstadt ein zusätzlicher Verkehrsteilnehmer keine Chance hat.

    • @Christian Schmidt:

      Im Bremenfall - Vorsicht -Sachverhaltsquetsche -

      Das Gericht hat ja gerade -

      - u.a. Videokamera/Helm -

      Von der StA behauptete Umstände

      Im konkreten Fall -

      Nicht im erforderlichen Umfang -

      Feststellen können,

      • @Lowandorder:

        OK, danke fuer die Verbesserung

  • "Ein Mordvorwurf ist in Fällen von illegalen Rennen mit tödlichem Ausgang bisher in Deutschland nach allgemeinem Kenntnisstand nicht erhoben worden."

     

    Eh? Wer taz liest weist mehr: "Der Videoblogger Alpi T. steht wegen Mordes vor Gericht, weil er einen Fußgänger totgefahren hat." (http://www.taz.de/!5371497/)

    • @Christian Schmidt:

      Alpi T. wurde aber wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nicht wegen Mordes. Der Artikel ist vor dem Urteil erschienen.

      • 1G
        10236 (Profil gelöscht)
        @rero:

        Und dazu noch zu 2 J. 9 M. Vom Mordvorwurf zu 2-9? Auch kurzes Durchlesen des Prozessverlaufs zeigt, dass der Berliner Richter wohl völlig anders tickt.

         

        Vor Gericht und auf hoher See...

      • @rero:

        Und? Die Aussage des zitierten Artikels ist, dass nich nie "Mordvorwurf ... erhoben" wurde. Der Vorwurf wird in der Anklage erhoben - die Aussage ist also, dass noch nie wegen Mordes angeklagt (nicht verurteilt!) wurde. Ein Urteil als "Vorwurf" zu bezeichnen ist auch sprachlich schon hanebüchen.

         

        Insofern ist der Hinweis von @Christian Schmidt vollkommen zutreffend.

        • @Hanksson:

          Wer schon Erbsen zählt, der sollte darauf achten, die Bohnen beiseite zu lassen...

           

          Der Vorwurf bezieht sich auf die Anklage, nicht auf das Urteil. Da dies noch nicht rechtskräftig ist, kann sich da noch einiges ändern. Und was Alpi T. angeht - der hat gerade nicht an einem Strassenrennen teilgenommen. Er war in halsbrecherischer Weise alleine unterwegs mit dem Ziel, internetverwertbare Filmaufnahmen seiner Fahrten zu erstellen (um diese später auch zu Geld zu machen). Das sind juristisch Erbsen und Bohnen. Daher ist die Aussage im Artikel schon richtig.

        • @Hanksson:

          Yes!

  • tja, alles grenzwertig. Wer mit 170 über rote Ampeln fährt, weiß dass damit Gefahr für andere ausgeht. Fahrlässige Tötung -5 Jahre(?) - ist zu wenig. Aber Mord? Irgendwie fehlt da eine Zwischenstufe. 10 Jahre wären allemal schuldangemessen und ausreichend. Das Urteil ist aber nicht völlig abwegig.

  • Billigend in Kauf genommen in Mittäterschaft im Fall § 211 StGB.

     

    Unter meinem letzten Strafrechtselaborat stand zwar nach 'mangelhaft' noch zusätzlich ' ob die Arbeit den Schritt zum ungenügend getan hat, mag dahinstehen."

    Anyway - Gemeinschaftliches Rennen Mit 160 Klamotten bei -

    Durchweg beampelter Straße -

    - vulgo Cannonball-Rennen.

    Da den Tod eines Dritten -

    Als billigend in Kauf genommen - Entscheiden! - Denk ich -

    Kann frauman nehmen!

    • @Lowandorder:

      "Unter meinem letzten Strafrechtselaborat stand zwar nach 'mangelhaft' noch zusätzlich ' ob die Arbeit den Schritt zum ungenügend getan hat, mag dahinstehen."

       

      War ich das?

      • @Spitzbube:

        ;) kaa Ahnung nich.

         

        Die Prüfungskommission firmierte -

        "Dann fellste in den Eimer &

        Guckst ganz dumm!"

        Suchen's sich raus!;)

         

        ps Allerdings quittierte der Prüfer

        "Dess hett ja nochens jotjejange"

        (klar auf hochdeutsch;)

        "Ja wie? Hatten Sie etwelche Zweifel?"

        Während er mir fröhlich die Hand schüttelte!

  • Es war MEHR ALS KONSEQUENT (!), bei diesen Irrsinnsrennen endlich durchzugreifen.

    Das war schon längst ÜBERFÄLLIG. Jeder (!) der sich im Strassenverkehr SO verhält wie die Angeklagten, weiß um das ENORME RISIKO, das mit diesem TUN für Leib und LEBEN Unbeteiligter heraufbeschworden wird. Wer dies TROTZDEM TUT, nimmt den Eintritt des durch dieses TUN massiv erhöhten RISIKOS (für LEIB und LEBEN Dritter) billigend in Kauf, d.h., er WILL andere vielleicht nicht absichtlich verletzen oder töten, ist sich aber der Möglichkeit, dass genau dies geschieht bewusst. Wenn er trotzdem von der Tat nicht absieht, nimmt er - juristisch gesehen - diese FOLGEN billigend in Kauf.

    Das Urteil spricht sich - hoffentlich - in einschlägigen Kreisen schnell herum! Dennoch - man darf sich sicher sein - wird dieser Irrsinn nicht aufhören.

    • @Georg Dallmann:

      "Dennoch - man darf sich sicher sein - wird dieser Irrsinn nicht aufhören."

      Und das sollte doch zu denken geben. Wegsperren scheint keine Lösung z sein.

  • da werden die beiden gedacht haben, was kann uns schon gross Passieren jetzt sieht sie Sache schon anders aus, selbst wenn das Urtel revidiert wird, der Schrecken dürfte gewaltig sein

  • Der Straßenverkehr als Befreiungsbewegung von allen Regeln.

    Triumpf des Do what you can!

    Lass den Tiger aus dem Tank!

    Die Werbung empfiehlt uns allen jeden Tag solche Autorennen.

    Blöd nur diese Justiz. Spielverderber.

     

    Zum Abgewöhnen:

    Sammeltaxis mit Laderaum, und keine Autos mehr kaufen.

  • Über das Strafmaß kann man streiten.

    Aber

    der Fall, der Tod, sollte ein Hinweis sein auf das so verbreitete Verhalten vieler, denen alles egal ist.

    Ich denke oft:

    Warum fahren/ gehen die so ohne zu kucken auf die straße, mit dem Tempo?

    Alles egal?

    • 2G
      2730 (Profil gelöscht)
      @nzuli sana:

      Bei Mord gibt es nur ein Strafmaß.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Wichtiges und deutliches Zeichen an alle, die Raserei für eine Sportart halten.

  • Nicht unbedingt. Das Schweizer Bundesgericht hat bereits vor 15 Jahren eben diese Möglichkeit des bedingten Vorsatzes bei einem Raserunfall höchstrichterlich festgestellt (130 IV 58). Das Schweizer Recht weicht in seinen Grundsätzen nicht weit genug vom deutschen ab, um eine solche Entscheidung in Deutschland nicht ebenfalls als Möglichkeit zu sehen.

     

    Die Argumentationslinie des Verteidigers ist im übrigen perfide, - Raser wie sein Mandant seien „zu einem bedingten Vorsatz schlichtweg nicht fähig“. Ihnen würde bei „bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen“.

    Dann müsste man den Mann wohl in für psychisch krank erklären und in unbegrenzte Sicherungsverwahrung verfrachten....

  • Vollkommen richtig, aber wieder einmal um Jahre zu spät.

    Die Angehörigen aller Opfer haben schon längst LEBENSLÄNGLICH

  • Wenn die Täter zum Plesier mit 160 km/h in einer geschlossenen Ortschaft mehrmals eine Verkehrskreuzung mit Lichtsignalanlage und rotem Haltesignal überfahren, nehmen sie nicht vorsätzlich in Kauf, dass weitere Verkehrteilnehmer zu schaden oder zu Tode kommen?

     

    Hier wurde nach meinem Empfinden nicht an einem Zebrastreifen nicht angehalten, sondern hier wurde meiner Meinung nach außerhalb jeglicher physischen und technischen Kontrolle gehandelt.

  • Sehr gut. Jetzt noch ein Gesetz, welche illegale Straßenrennen auch ohne Todesfolge schwer bestraft und die Straßen werden sicherer

    • @Mantis Toboggan:

      Diese Gesetze gibt es doch bereits, s. nur §§ 315b, 315c StGB.

      • @Hanksson:

        Bis zu 5 Jahre ist keine schwere Strafe. Soviel bekomme ich auch bei einer Urheberrechtsverletzung a la Raubkopie.

        • @Mantis Toboggan:

          Bei den §§ 315b und 315c kommt aber auch kein Mensch wirklich zu Schaden! Es genügt die Gefährdung. Das ist also nicht ohne.

          Bei Urheberrechtsverletzungen gibt es nicht mal eine automatische Strafverfolgung. Die meisten Streitigkeiten bleiben im Zivilrecht. Und die 5 Jahre gibt es nur für Gewerbe. Insofern ist der Unterschied schon beträchtlich.

  • Eine billigende Inkaufnahme, die ein Vorsatz voraussetzt, sollte nachgewiesen sein, bspw durch eine Aussage des Täters vor erfolgter Tat. Die Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit ist hier nicht erfolgt und somit haben die Verteidiger recht. Den zweiten Tatbeteiligen überhaupt in die Mordanklage miteinbezogen zu haben, geht gar nicht. Bei aller Tragik und Schuld, dieses Exempel muss höherinstanzlich kassiert werden.

    • @lions:

      wir brauchen in d viel mehr leute, die so denken, dann können wir uns das Gerichtswesen komplett sparen

      • @Georg Schmidt:

        Dann eben immer gleich Höchststrafe und wir leben in einem anständigen Land.

        • 3G
          36855 (Profil gelöscht)
          @lions:

          Der Autofahrer, der bei grün über die Ampel fuhr, hat keine Chance mehr auf lebenslänglich.Er hat todeslänglich bekommen ohne Aussicht auf Revision.

    • @lions:

      Nun gut, dass Sie keine juristische (Aus-)Bildung genossen habe ist ja nun allgemein bekannt. Gleichwohl:

       

      - Nein, ein Vorsatz muss nicht "vor erfolgter Tat" durch eine "Aussage" bekundet worden sein. Er muss im Zeitpunkt der Tat vorgelegen haben - mehr nicht.

      Oder glauben Sie auch, ein Ladendieb macht sich nur des Diebstahls schuldig, wenn er vorher sagt "Ich klaue jetzt diese Tafel Schokolade"?

       

      - Was die Anklage des zweiten Fahrers angeht: Was genau an § 25 Abs. 2 StGB oder § 27 StGB ist für Sie unverständlich? Vielleicht kann man da ja noch nachhelfen.

      • @Hanksson:

        "Oder glauben Sie auch, ein Ladendieb macht sich nur des Diebstahls schuldig, wenn er vorher sagt "Ich klaue jetzt diese Tafel Schokolade"?"

         

        Das ist eben der kleine Unterschied. Der Ladendieb ist nicht zum Einkaufen gegangen, der Raser aber zum Rasen und nicht zum Töten. Eine Absicht sollte nachgewiesen sein.

        • 3G
          36855 (Profil gelöscht)
          @lions:

          Ein Raser ist zum Rasen gefahren. Ok!

          Aber jedem , nur halbwegs denkenden Menschen. ist damit klar, dass Rasen auch Opfer fordern kann oder?

          Was kann passieren, wenn ich mit Vollgas über rote Ampeln rausche?

          Man, was geht in Ihrem Kopf vor?

          • @36855 (Profil gelöscht):

            Es kann eben passieren und es ist zudem nicht meine Auffassung, dass es vernünftig sei. Wie kommen Sie darauf?

            Die Tatbestand der Fahrlässigkeit kennt nach Ihren Vorstellungen ja offenbar generell keinen Gegenstand.

        • @lions:

          "Der Ladendieb ist nicht zum Einkaufen gegangen, der Raser aber zum Rasen und nicht zum Töten."

          Hier gesellt sich kriminologische Unkenntnis zu materiell-rechtlicher. Tatsächlich werden die meisten Ladendiebstähle eben nicht geplant, sondern bei der Gelegenheit des Einkaufs begangen. Aber selbst wenn ihre These richtig wäre, wäre es die Folgerung mal wieder nicht.

           

          "Eine Absicht sollte nachgewiesen sein." Eine Absicht ist bei den Tötungsdelikten gerade nicht erforderlich. Es gibt einige wenige Fälle in denen der Tatbestand eine Absicht (sog. "direkter Vorsatz ersten Grades") voraussetzt, an die höhere Hürden zu stellen sind was das Wollen des Täters angeht.

           

          Bei den Tötungsdelikten reicht der sog. bedingte Vorsatz aus, also das, von Joseph Tannhuber aber bereits erläuterte, billigende Inkaufnehmen. Die Billigung ist unzweifelhaft, das Rennen wurde gefahren. Fraglich ist nur, ob die Fahrer beim Rennen zu irgendeinem Zeitpunkt erkannt haben, dass dabei jemand zu Tode kommen könnte.

           

          Davon geht wohl außer Ihnen niemand aus. Nicht einmal die Verteidigung, die mit Ihrer Forderung nach einer Verurteilung wegen § 315c StGB ja gerade einen bedingten Schädigungsvorsatz selbst einräumt und sich damit gefährlich nah an die Frage bringt, warum der Angeklagte "nur" an Blech-, nicht aber an Personenschäden geglaubt haben soll.

          • @Hanksson:

            "Eine Absicht ist bei den Tötungsdelikten gerade nicht erforderlich."

            Na jetzt hört´s auf. Der Nachweis einer Absicht schon, oder ist für Sie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung das gleiche. Jetzt haben Sie sich auch als Nichtjurist geoutet.

            • @lions:

              @Anamolie: Hier weicht die juristische Sprache von der Umgangssprache ab. Die Delikte verlangen "Vorsatz" aber nicht "Absicht". Es gibt drei Formen des Vorsatzes im Strafrecht:

              Die Absicht, der direkte Vorsatz und der Eventualvorsatz. Sie unterscheiden sich darin, wie der Täter zum "Erfolg" - d.h. die Tötung steht. Hat er den Tod beabsichtigt, so ist es Absicht. Hat er die Handlung, die zum Tod führt absichtlich gemacht aber den dadurch sicher verursachten "Erfolg" des Todes nur akzeptiert, so ist es direkter Vorsatz. Ist dagegen der "Erfolg" nicht sicher, wird aber vom Täter billigend in Kauf genommen, so ist es bedingter Vorsatz. Dies ist in jedem Strafrechtslehrbuch (http://gesetze-und-rechte.de/formen-von-vorsatz-und-fahrlaessigkeit-im-strafrecht/) nachzulesen und allen Jurist_innen bekannt.

              Wichtig für die Unterscheidung zwischen bewusster Fahrlässigkeit ("wird schon gutgehen") und ("ist auch egal, wenn etwas passiert") ist ein rein subjektives Element, welches wir ohne Detailkenntnis nicht beurteilen können.

              Da es ein Grenzfall für Mord ist, erscheint mir auch die Höchststrafe "Lebenslänglich" als Strafmaß etwas hoch. Die Klassifikation als Mord (im Vergleich zu Totschlag) ergibt sich allerdings aus den dogmatisch etwas unklar differenzierten Mordmerkmalen.

              • @Velofisch:

                "Die Klassifikation als Mord (im Vergleich zu Totschlag) ergibt sich allerdings aus den dogmatisch etwas unklar differenzierten Mordmerkmalen."

                Genau das will ich damit sagen. Es wird noch begründbarer Gegenstand der Revision werden, da bin ich mir fast sicher, da dieses Strafmaß in solcher Härte für diese Tat wohl Prezedenzcharakter haben dürfte, und alles bisher diesbezügliche in den Schatten stellt, was da sicher nicht hingehört. Und damit meine ich gewiss nicht verharmlosende Bewährungsstrafen o.ä., wie mir einige Kommentatoren hier unterstellen wollen.

            • @lions:

              Nein, der Nachweis einer "Absicht" (ich wiederhole es für Sie: Absicht nennen Juristen den sog. direkten Vorsatz ersten Grades) ist für Tötungsdelikte NICHT erforderlich.

               

              Fahrlässige Tötung: Erfordert den Nachweis der Fahrlässigkeit.

              Totschlag: Erfordert Vorsatz (bedingter Vorsatz genügt) bezüglich der Tötung.

              Mord: Erfordert Vorsatz (bedingter Vorsatz genügt) bezüglich der Tötung und eines verwirklichten Mordmerkmals.

               

              Ihr Missverständnis rührt daher, dass Sie nicht verstehen (wollen oder können?), dass Absicht und Vorsatz nicht dasselbe sind.

               

              Vorsatz umfasst im deutschen Strafrecht:

              - bedingten Vorsatz (billigendes Inkaufnehmen des tatbestandlichen Erfolgs),

              - direkten Vorsatz zweiten Grades (das Wissen um den sicheren tatbestandlichen Erfolg, sei er auch unerwünscht), sowie

              - direkten Vorsatz ersten Grades, die Absicht im strafrechtlichen Sinne (das Wollen gerade des tatbestandlichen Erfolgs).

               

              Es mag sein, dass Ihnen das eingangs nicht bewusst war. Die konsequente Weigerung, diese Unterscheidung zur Kenntnis zu nehmen, ist aber geradezu lächerlich.

              • @Hanksson:

                Die aufgeführten Unterscheidungen kenne ich. Es ist so, als hätten sie diese für sich in Erinnerung gerufen.

                Lassen Sie doch bitte die persönlichen Angriffe.

    • @lions:

      Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt. Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (BGH 5 StR 419/01 v. 11.12.2001).

      • @Joseph Tannhuber:

        Dass bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit (Rechtsbegriffe) abzugrenzen sind, steht außer Zweifel. Bitte informieren Sie sich.

        Auf dieser Basis ist bisher geurteilt worden und ob des betreffenden Urteils wird hier Neuland beschritten, das alle gültigen Urteile diesbezüglich im Handstreich für obsolet erklären würde.

        • @lions:

          "Auf dieser Basis ist bisher geurteilt worden und ob des betreffenden Urteils wird hier Neuland beschritten, das alle gültigen Urteile diesbezüglich im Handstreich für obsolet erklären würde." Und seit wann haben Urteile Bindungswirkung für andere Gerichte?

           

          Ihr Mangel an Sachkunde mutet noch größer an als der nahezu unbedingte Wille das letzte Wort zu haben. Auf der Grundlage ist die Aufforderung "sich zu informieren" schlicht peinlich.

          • @Hanksson:

            "Und seit wann haben Urteile Bindungswirkung für andere Gerichte?"

             

            Oh, die Unabhängigkeit der Justiz! Präzedensfälle verlieren ihre Bedeutsamkeit

             

            Sie konzentrieren sich auf persönliche Herabwürdigung und das entzieht einer Debatte jede Grundlage.

             

            Im übrigen: Sie haben es mit jemandem zu,tun, der das Strafmaß für zu hoch hält, nicht mit jemandem, der die Tat gutheißt oder generell unterbewertet.

    • @lions:

      Als Erwachsener mit 160 Stundenkilometern in der Innenstadt über rote Ampeln zu fahren, ist mit Sicherheit "billigende Inkaufnahme" und damit ist der Tatbestand des Vorsatzes gegeben.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @lions:

      "Bei aller Tragik und Schuld, dieses Exempel muss höherinstanzlich kassiert werden."

       

      Was Sie nicht alles wissen.

      Leider ist "Selbstüberschätzung" eine der häufigsten Unfallursachen mit Todesfolge. Dies zu wissen, dürfte auch für die beiden Täter vorausgesetzt werden.

      • @571 (Profil gelöscht):

        Ich weiß nicht, ich fordere, ansonsten hätte ich geschrieben: .., dieses Exembel wird kassiert.

    • @lions:

      Sehe ich ganz anders: wer mit 160 Sachen über eine innerstädtische Straße rast, an welcher gefühlt alle 5 m eine Ampelkreuzung ist (schon gut, aber ca. alle 200 m sind es dort tatsächlich), der muß in Kauf nehmen, daß es krachen kann - eben auch mit tödlichen Folgen.

       

      Und was den zweiten Tatbeteiligten betrifft - der hat genauso mitgemacht, ohne sein Mitwirken wäre es doch gar nicht passiert!

    • @lions:

      Es ist Sache des Gerichts die Beweise zu würdigen. Wenn diese nunmal nach abgeschlossener Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt sind, dass eine billigende Inkaufnahme vorlag, dann ist das vorerst mal so. Für den Dolus Eventualis braucht man keine Aussage vor der Tat und das ist auch gut so, sonst müsste man in nahezu allen Fällen Fahrlässigkeit annehmen. Auch ich bin kein genereller Fan davon, jetzt alle Raser mit Mordanklagen zu konfrontieren. Aber in speziellen Einzelfällen - wie diesen hier- sehe ich durchaus Raum dafür. Ich bin gespannt, was der BGH aus der Revision machen wird, denke aber dass das Urteil bestehen bleiben wird. Bis zuletzte hatte ja auch kaum jemand geglaubt, dass das Gericht wegen Mordes verurteilen wird.

       

      Ich habe da auch Null Mitleid für die beiden. Ich sehe das ähnlich wie das Gericht. Wer mit ca. 200 KM/h über mehrere rote Ampeln fährt, der braucht mir nicht erzählen, er hätte nie und nimmer mit einer tödlichen Kollision gerechnet. Blödsinn ....

    • @lions:

      @ ANAMOLIE: Was Sie hoffen, befürchte ich. Angenommen, die höhere Instanz urteilt gemäß den Plädoyers der Verteidiger, braucht der „billiger“ davon gekommene Verurteilte gar nicht erst in den Bau. Er wird der deutschen Justiz hohnlachend einen Vogel zeigen. Vermutlich wird er weiter üben, um nach 5 Jahren die Freilassung des Anderen mit einem nächsten Wettrennen zu feiern!

       

      Es ist blamabel für den Gesetzgeber, dass die Justiz wegen der inzwischen realitätsfernen Gesetzeslage austesten muss, ob die – wie ich finde – gerechte Strafe Bestand hat!

      • @Pfanni:

        Sie unterstellen, es gäbe keine möglichen Verurteilungen zwischen 5 Jahren und lebenslänglich. Solche Suggestionen helfen nicht weiter.

        • 5G
          571 (Profil gelöscht)
          @lions:

          Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

          Die Moderation

          • @571 (Profil gelöscht):

            Warum werfen Sie mir so etwas vor? Können Sie sich denn nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, die das Urteil einfach für überzogen halten?

            Möglich, der BGH sieht das auch so und was wollen Sie denn diesem danach unterstellen?

            Wissen sie, ich habe gewiss keine Aufmerksamkeitsstörung und ich beleidige andere Kommentatoren auch nicht mit "gefaselt", aber Sie sollten vll mal bei sich checken, ob Sie hier Ihre Intention nicht auf mich projizieren.

            Man kann daneben liegen, man kann auch in der Argumentation irren, aber so eine Unterstellung wie diese lässt Debatten regelmäßig eskalieren.

            Also bitte fairen Umgang!

            • 5G
              571 (Profil gelöscht)
              @lions:

              "Also bitte fairen Umgang!"

              Gut.

              Seit Montag, 27.2.2017, von 12.02 Uhr bis in die Nachtstunden haben Sie sich in Ihrer umstrittenen Argumentation etliche Male wiederholt und damit nicht gerade zur Deeskalation beigetragen.

              Langer Thread - hohe Aufmerksamkeit, auch wenn im immer länger werdenden Rattenschwanz jede Meinung dazu beschrieben, nicht wirklich Neues mehr zu lesen und der Streitpunkt eigentlich längst ausdiskutiert war.

              • @571 (Profil gelöscht):

                Ich weiß nicht, was in Ihrem Kopfkino alles passiert, aber eine Unterstellung, ich täte es aus einem Aufmerksamkeitsbedürfnis, ist unter aller S.. Lesen Sie sich mal die Netiquette durch!

                 

                Was sind bei Ihnen "Nachtstunden"? Ich bin wohl nicht die Letzte, die hier geschrieben hat.

                Ich bin hier schon sehr lange dabei, habe auch ausschweifende, zu weilen belanglose Threadausweitung miterlebt, aber solche Unterstellungen wie von Ihnen noch nicht gelesen und werde mich daran auch nicht beteiligen, obwohl ich mal daran interessiert wäre, was da bei manchem hinterm Pony wirklich abläuft, aber es hat mutmaßlich wohl viel mit Projektion zu tun, wenn man nur allzu gut glaubt, der anderen Absicht zu kennen. Wenn es Sie langweilt, warum lesen Sie es überhaupt, wenn nicht zur etwas eigensinnigen Charakeranalyse, oder fragen Sie sich mal, warum Sie hier überhaupt teilnehmen. Ist es das, was Sie mir vorwerfen?

                • 5G
                  571 (Profil gelöscht)
                  @lions:

                  "Lesen Sie sich mal die Netiquette durch!"

    • @lions:

      Die Fahrer sind im Laufe des Rennens über einige für sie rote Ampeln gefahren. Das ist nicht mehr fahrlässig, das ist eine Entscheidung zur Tötung (falls jemand gerade die Grünphase nutzt) und nach einigen Kilometern haben die beiden Typen ja auch einen Menschen in seinem Auto zerfetzt.

       

      Aber ich bin auch gespannt was die höheren Instanzen daraus machen werden.

  • Da hätten die Jungs sich einen besseren Verteidiger aussuchen müssen. Ob der wohl davon ausgegangen ist, daß seine Argumentation wie "...In Selbstüberschätzung hätten sie sich auf ihre Fahrkünste verlassen und keine hohe Gefahr gesehen...." lebenslang vermeiden hilft? In Zusammenhang mit dem Gutachten ist das doch das beste Argument die beiden nicht mehr auf die Menschheit loszulassen.

  • 3G
    36855 (Profil gelöscht)

    Endlich einmal wurde es als das benannt was es ist, Mord.

     

    Rechtsanwalt möchte ich nicht sein. Sich argumentativ so zu verbiegen, wie die Verteidiger dieser beiden, kann auf Dauer nicht gesund sein.