Programm der Ampel-Koalition: Das haben sie davon
178 Seiten dick ist der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Wer profitiert, wer weniger? Von der Rentnerin bis zum Nazi – zehn fiktive Beispiele.
Die Pflegekraft
M ehr als einmal hat sie überlegt, ihren Job an den Nagel zu hängen. Die ständige Unterbesetzung auf der Station, das lächerliche Gehalt. Zumindest hatte es 2020 einen Coronabonus von 1.000 Euro gegeben, nachdem die Krankenhäuser monatelang aus allen Nähten geplatzt waren.
Einmal war ihre Station so dünn besetzt gewesen, dass sie einen Mann, der auf dem Weg zur Toilette gestürzt war, 20 Minuten lang in seinem Urin liegen lassen musste, weil ein anderer Patient dringender ihre Hilfe benötigt hatte. Wegen solcher Vorkommnisse kann sie oft nicht einschlafen oder wacht plötzlich auf, weil sie denkt, dass sie etwas Wichtiges vergessen hat.
Immerhin will die neue Bundesregierung Pflegemitarbeitern nun insgesamt eine Milliarde Euro ausbezahlen. Doch am Ende werden vermutlich trotzdem nur wenige Hundert Euro auf ihrem Konto landen. Dafür hat sich bei der Personalbesetzung etwas getan seit die Ampelkoalition die verpflichtenden Personaluntergrenzen auf alle Pflegebereiche ausgeweitet hat und die Kliniken bedarfsgerechter finanziert.
Auch die Zuschläge sind nun steuerfrei. Doch das alles genügt nicht, um ihren Kündigungswunsch abzuwenden. Aber wenn sie weg wäre, müssten ihre Kollegen noch härter arbeiten, vermutet sie. Also macht sie vorerst weiter. (Jörg Wimalasena)
Der Millionär
Er hatte gehofft, dass sich Leistung in diesem Land endlich wieder lohnt. Und jetzt? Keine Steuersenkungen, nicht mal der Soli wird abgeschafft. Immerhin: Seine private Krankenversicherung kann er behalten.
Voller Wut springt er in seinen steuersubventionierten Dienstwagen. Am besten runterfahren kann er bei Tempo 180. „Was haben nur alle gegen mich?“, überlegt er, während er sich in sein Lenkrad krallt. Ist doch nicht so, dass ihm die Umwelt egal ist. Schließlich fährt er einen Elektro-Porsche. Aber jetzt wird auch noch das Dienstwagenprivileg für Hybridautos abgeschafft. Und wie geht es mit seiner Reinigungsfirma weiter, wenn er mehr Mindestlohn zahlen muss?
Vielleicht sollte er einfach in den Ruhestand gehen und sein Geld in Immobilien stecken. Die Mieten steigen schließlich weiter. Jetzt denkt er an sein Konto in Luxemburg. Auch hier ist es komplizierter geworden: Mit einem Geldkoffer darf er nämlich keine Häuser mehr in Deutschland kaufen. Und auch der Erwerb von Eigentum mit einer seiner vielen GmbHs ist schwieriger als früher. Bisher konnte er mit Share Deals die Grunderwerbssteuer sparen.
An der Baustelle für einen neuen Fahrradweg muss er plötzlich scharf abbremsen und verliert die Kontrolle über seinen Porsche. Immerhin, denkt er kurz vor dem Aufprall, zahlt mein Sohn keine Erbschaftssteuer. (Kersten Augustin)
Die lesbische Mutter
Sie und ihre Partnerin wollen ein Kind bekommen. Ein befreundeter schwuler Mann soll der Vater werden. Ein Jahr lang versuchen die drei, schwanger zu werden. Weil es nicht klappen will, entscheiden sie sich für eine künstliche Befruchtung, die sogenannte In-Vitro-Fertilisation. Die war für lesbische Paare lange Zeit gar nicht oder nur manchmal möglich. Doch seit dem Regierungswechsel werden die Kosten dafür zum Teil von den Krankenkassen übernommen.
Beim zweiten Versuch wird sie schwanger und entscheidet sich für einen hebammengeleiteten Kreißsaal, der kürzlich bei ihr um die Ecke eröffnet hat. Dort wird sie während der vierzehn Stunden andauernden Geburt eins zu eins von einer Hebamme betreut.
Als das Kind auf der Welt ist, muss ihre Partnerin kein langes bürokratisches Verfahren über sich ergehen und sich Fragen zu ihren Lebensumständen und ihrer Sexualität stellen lassen, bevor sie ihr Kind adoptieren kann. Sie wird stattdessen automatisch ebenfalls als Mutter anerkannt.
Nach der Geburt nimmt sich die Partnerin zwei Wochen lang vergütet frei, um für sie und ihr Kind da zu sein, Elterngeld beantragt das Paar digital. Weil sich der Vater auch einbringen möchte, bekommt er das kleine Sorgerecht. Ein oder zwei Tage pro Woche wird das Kind später bei ihm verbringen. (Patricia Hecht)
Die Klimaaktivistin
Sie ist entsetzt über den Ampelentschluss zu dem von Kohlebaggern bedrohten Lützerath. „Die im dritten Umsiedlungsabschnitt betroffenen Dörfer im Rheinischen Revier wollen wir erhalten. Über Lützerath werden die Gerichte entscheiden“, heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.
Sie studiert Geografie in Aachen und ist seit 2018 in der Klimabewegung aktiv. Sie kennt Lützerath durch verschiedene Protestaktionen. Es sei gut, dass die anderen fünf Dörfer gerettet worden sind. Aber allein die Möglichkeit eines Abrisses von Lützerath sei der falsche Weg, findet sie.
Andere Koalitionspläne wie den Kohleausstieg sowie 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2030 oder 2 Prozent der Bundesfläche für Windräder auszuweisen, hält sie für richtig. Aber eins steht fest: Sie wird sich auch weiter für eine bessere Klimapolitik einsetzen – in Lützerath und anderswo. (Enno Schöningh)
Der Schutzsuchende
Er ist 24 Jahre alt, schwul und kommt nicht aus Dakar, sondern aus Kabul. Letzteres spielt eine entscheidende Rolle, wenn er in seiner Heimat bedroht und deshalb nach Deutschland kommen möchte. Als Afghane könnte er von dem humanitären Hilfsprogramm profitieren, das die künftige Bundesregierung neu auflegen will – und als Schutzsuchender legal einreisen. Der Senegal hingegen bleibt auch unter der Ampel ein „sicherer“ Herkunftsstaat, das konnten auch die Grünen nicht ändern. Die systematische Verfolgung Homosexueller im Land erkennt der deutsche Staat im Asylverfahren nicht an.
Doch, wie gesagt, er kommt aus Kabul und nicht aus Dakar und deshalb erhält er im März 2022 einen der geplanten 20.000 Plätze im Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghanistan. Damit ist er als Schutzsuchender in Deutschland vergleichsweise gut dran: Er kann einen Integrationskurs besuchen, sofort arbeiten und nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Davon können andere Schutzsuchende bislang nur träumen.
Doch das ändert sich. Wie SPD, Grüne und FDP beschlossen haben, sollen künftig auch abgelehnte Asylbewerber:innen, die in Deutschland „geduldet“ werden, einen Integrationskurs besuchen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung anfangen können. Wer gut integriert ist, soll dauerhaft bleiben dürfen und nicht in der permanenten Unsicherheit leben, eines Tages doch abgeschoben zu werden.
Wäre er also wie mehr als 200.000 Asylbewerber:innen mit abgelehntem Asylbescheid im Land nur „geduldet“, müsste er sich dann nicht mehr vor einer Abschiebung nach Kabul fürchten. Vielleicht erlässt der neue SPD-Innenminister aber ohnehin einen Abschiebestopp, die Möglichkeit dazu soll er jedenfalls erhalten. So oder so: Für Schutzsuchende wie den jungen Mann aus Kabul macht die Ampel eine bessere Politik als die Groko – sofern er es nach Deutschland schafft. (Ralf Pauli)
Der Geringverdiener
Während sich 2020 viele ins Homeoffice zurückzogen, lieferte er zweimal pro Woche mit dem Fahrrad Essen aus. Dafür bekam er 10,50 Euro die Stunde. Der schwere Rucksack verursachte ihm Rückenschmerzen. Mehrfach wäre er fast von einem Auto angefahren worden. Oft musste er die langen Treppen in den Berliner Altbauten bis in den obersten Stock erklimmen, um dann doch kein Trinkgeld zu bekommen.
Und dann war da noch die Sache mit den Rentenpunkten, die er nicht sammeln konnte, denn er war Minijobber. Er hätte zwar in die Rentenkasse einzahlen können, aber das Geld hätte ihm dann für den täglichen Bedarf gefehlt. Außerdem hätten die paar Kröten seine Rente ohnehin nur marginal aufgebessert. Deshalb entschied er sich wie 80 Prozent aller Minijobber dagegen. Am ernüchterndsten aber fand er, dass er selbst mit einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob am Ende seines Arbeitslebens nicht über das Grundsicherungsniveau hinausgekommen wäre.
Ein Jahr später hat sich seine Situation marginal verbessert: Nachdem die neue Bundesregierung den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhte, hat er zum ersten Mal in seinem Berufsleben am Ende des Monats etwas Geld übrig. Einen sozialversicherungspflichtigen Job hat er dennoch nicht. Denn die Ampelkoalition hat die Zuverdienstgrenzen für Minijobs erhöht. Wie bei vielen anderen Arbeitnehmern in Deutschland bleibt seine Arbeit also nach wie vor ein Nebenjob.
Und richtig ärgerlich ist noch etwas anderes: Seit SPD, Grüne und FDP beschlossen haben, längere Arbeitszeiten zuzulassen, muss er teilweise bis zu 13 Stunden am Stück arbeiten. Wie lange er diese mörderischen Schichten noch durchhält, weiß er nicht. (Jörg Wimalasena)
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Der Jugendliche
Er ist 12, gefühlt 16 Jahre alt. In vier Jahren wird er dann auch wirklich so alt sein und zum ersten Mal wählen dürfen. Zunächst 2024 das Europäische Parlament, und ein Jahr später auch den neuen Bundestag. Die Ampel will das Wahlalter nämlich auf 16 Jahre senken. Für die Bundestagswahlen muss aber zunächst das Grundgesetz geändert werden. Das geht nur mit einer Zweidrittelmehrheit, in diesem Fall also nur mit Stimmen aus der Opposition.
Im Grundgesetz soll er auch seine Rechte als Kind nachlesen können. Die Ampelkoalition will sie dort verankern. Derzeit bekommen seine Eltern 204 Euro Kindergeld für ihn. Er kann darauf hoffen, dass ihm dieses Geld, sollte er später studieren, direkt aufs Konto überwiesen wird. Die Ampel will das Bafög zum einen so reformieren, dass es deutlich mehr Menschen bekommen. Und diese sollen eine Summe, die sich an der Höhe des Garantiebetrags der Kindergrundsicherung orientiert, als Festbetrag erhalten, egal, wie viel ihre Eltern verdienen.
Davon kann er sich dann später ganz legal auch eine Flasche Wodka oder ein paar Gramm Cannabis kaufen. Mal sehen, ob er in vier Jahren dann tatsächlich für eine der Ampelparteien stimmt. Denn im Sommer hat er zum ersten Mal mit Fridays for Future demonstriert. Und die haben ihm jetzt geschrieben, dass das Regierungsprogramm der Klimakrise vorne und hinten nicht gerecht werde. Seine Unterstützung sei wichtiger denn je! (Anna Lehmann)
Der Nazi
Es könnte ungemütlich für ihn werden. „Rechtsextremismus ist derzeit die größte Bedrohung unserer Demokratie“, schreibt die Ampel. Und setzt als Gegenmittel auf einen Mix aus „Prävention, Deradikalisierung und effektiver Gefahrenabwehr“. Ein Verbot von Kameradschaften wie der, in der er mitmischt, ist möglich, aber nicht explizit benannt. Dafür spricht aber die Ankündigung, „entschieden“ gegen „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vorgehen zu wollen.
Der Verfassungsschutz behält ihn jedenfalls weiter im Blick. Der Geheimdienst wird nicht, wie von den Grünen nach dem NSU-Versagen gefordert, eingedampft. Stattdessen gibt es das Bekenntnis: „Nachrichtendienste sind ein wichtiger Teil der wehrhaften Demokratie.“ Dass sein Kameradschaftsanführer V-Mann ist und mit seinem Salär Fahrten zu Aufmärschen finanziert, soll aber nicht mehr passieren. Spitzeleinsätze sollen noch mal gesetzlich geregelt und „parlamentarisch überprüfbar“ werden.
Auch, dass er unter Fake-Namen von seinem Facebook-Profil aus wüste Drohungen, vor allem gegen Frauen, raushaut, könnte für ihn zum Problem werden. Die Ampel will zwar Massenüberwachung runterfahren, entsprechende Software einschränken, der Bundespolizei Onlinedurchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung verbieten. Aber mit einer neuen „Log-in Falle“ soll eine grundrechtsschonende Alternative her: Fällt er nun mit einer Morddrohung auf, würde Facebook verpflichtet, beim nächsten Log-in seine IP-Adresse der Polizei zu übermitteln. Die käme so an seinen Namen und seine Anschrift, die beim Telekommunikationsanbieter hinterlegt sind. Seine frauen- und queerfeindlichen Drohungen sollen künftig auch besser erfasst werden und bedrohte Personen sollen leichter Auskunftssperren im Melderegister durchsetzen können. Seine Spenden via Kryptowährung an eine US-Rechtsterrortruppe soll hingegen mit neuen Instrumenten für die Geheimdienste gestoppt werden.
Auch sein illegales Sturmgewehr im Keller soll verschwinden. Die Ampel will Extremisten „konsequent entwaffnen“ und effektivere Kontrollen – was jedoch auch schon die Groko mit mäßigem Erfolg versuchte. Aus der Schreckschusswaffe, die er sich noch besorgen will, wird wohl nichts mehr: Hier soll nun schon beim Erwerb ein Kleiner Waffenschein vorgelegt werden müssen – nicht erst später fürs „Führen“, also Herumtragen.
Noch ungemütlicher wird es für seinen Kumpel, der immer wieder mit Gewalttaten und Bombenbauanleitungen auffiel und gerade im Gefängnis sitzt. Denn die Früherkennung, auch von rechtsextremen Gefährdern, soll „forciert“ und deren Überwachung koordinierter werden. Und: Das Deradikalisierungsprogramm im Knast steht nicht mehr auf der Kippe – die Ampel will es „verlässlich“ finanzieren. Auch die zivilgesellschaftlichen Projekte gegen Hass im Netz und Verschwörungsmythen sind künftig langfristig abgesichert, durch das schon lange geforderte Demokratiefördergesetz. Und wenn’s richtig gut läuft, wird er demnächst sogar zur Ausstiegsberatung aufschlagen. (Konrad Litschko)
Die Arbeitslose
Sie ist 40 Jahre alt, wohnhaft in Bremen, alleinerziehend mit einer siebenjährigen Tochter und hat gerade als Selbstständige ihren schlecht laufenden Trödelladen aufgeben müssen. Jetzt muss sie, die keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, Hartz IV beantragen, um mit ihrer Tochter über die Runden zu kommen.
Die Bruttomiete der Zweieinhalbzimmerwohnung ist mit 1.000 Euro relativ hoch. und sie ist froh, dass die Ampelkoalition die Regelung aus der Coronakrise verstetigen will, nach der das Jobcenter zumindest in den ersten beiden Jahren die Wohnkosten übernimmt, egal, wie hoch die Miete ist. Sie findet es gut, dass die Grundsicherung demnächst „Bürgergeld“ heißen soll. Das ruft nicht so negative Assoziationen hervor wie der Begriff „Hartz IV“.
Sie will sich erst mal mit Teilzeitjobs als Verkäuferin durchschlagen und hofft auf die verbesserte Anrechnung von Zuverdiensten, die der Koalitionsvertrag verspricht. Sie überlegt, eine Ausbildung zur Krankenpflegerin zu machen, am liebsten wäre ihr eine „Teilzeitausbildung“, was laut Koalitionsvertrag bei Müttern mit kleinen Kindern gefördert werden soll.
Ihre Tochter soll zusätzlich zum Regelsatz im Hartz-IV-Bezug einen monatlichen „Sofortzuschlag“ erhalten, als eine Art Vorläufer zur „Kindergrundsicherung“, die erst in zwei, drei Jahren kommen soll. Sie hat gerüchteweise gehört, dass der Sofortzuschlag 10 bis 20 Euro mehr im Monat sein könnte, was sie wenig findet angesichts des Boheis um die „Kindergrundsicherung“. (Barbara Dribbusch)
Die Rentnerin
Sie ist 75 Jahre alt, wohnhaft in Stuttgart und Rentnerin. Sie hat mit der Rente aus ihrer Tätigkeit als Verkäuferin und ihrer Witwenrente zusammen rund 1.100 Euro netto im Monat zur Verfügung. Ihre Rente sollte sich eigentlich im kommenden Jahr um rund 5 Prozent erhöhen. Die Entwicklung der Renten richtet sich vor allem nach der Entwicklung der Bruttolöhne im vorangegangenen Jahr, wobei Rentensenkungen gesetzlich ausgeschlossen sind.
Laut Koalitionsvertrag will die Ampel nun den sogenannten „Nachholfaktor“ „rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktivieren“. Greift dieser Faktor, wird die Rentenentwicklung gedämpft, weil dann die negative Lohnentwicklung im Coronajahr 2020 gewissermaßen nachholend anteilig in die Rentenanpassung 2022 eingerechnet wird. Ihre Rente wird dann im nächsten Jahr nicht mehr so stark steigen wie bislang gedacht.
Sie findet diese Rentendämpfung in Ordnung, zumal sie weiß, dass sich ihre Tochter, 45 Jahre alt, um ihre gesetzliche Rente Sorgen macht und über eine private zusätzliche Vorsorge nachdenkt. Die Ampel will statt der Riester-Rente eine neue private Altersvorsorge entwickeln. Dabei prüft man auch, ob Anlageprodukte mit „höheren Renditen als Riester“ gefördert werden könnten. Höhere Rendite bedeutet höheres Risiko. Ob ihre Tochter riskante Anlagen für ihre private Altersvorsorge wählen wird, ist allerdings fraglich. (Barbara Dribbusch)
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