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Drohnenüberwachung in HamburgNeue Augen in der Luft

Hamburgs Polizeihubschrauber „Libelle“ und „Libelle 1“ werden aussortiert und durch ein flächendeckendes Drohnennetz ersetzt. Die Drohnen sind: leise.

In Hamburg baut die Polizei ihr optisches Überwachungsnetz aus. Wie der rot-grüne Senat Ende Juni bei der Haushaltsvorstellung verkündete, plant er, die Polizeihubschrauber „Libelle“ und „Libelle 1“ durch Drohnen zu ersetzen. Was das bedeutet, hat nun Polizeipräsident Falk Schnabel bekanntgegeben. „Ziel ist es, ein flächendeckendes Drohnennetz über Hamburg zu spannen“, sagte der Polizeichef dem Hamburger Abendblatt. Diese werden stadtweit auf Dächern von Polizeiwachen geparkt und per Fernbedienung von der Polizei-Einsatzzentrale in Hamburg-Alsterdorf gesteuert.

Die Polizeihubschrauber, die im vergangenen Jahr 445 Stunden in der Luft waren, sind wegen ihres Krachs nicht zu überhören. Drohnen, von denen bisher 36 Stück des Modells „Autel EuvoMax 4T“ und des Herstellers DJI angeschafft wurden, sind leiser und unauffälliger. Und sie können genauer beobachten als Hubschrauber, wie der Senat auf eine Anfrage der CDU angibt. Die Drohnen verfügten über eine Kameratechnik, die den Hubschraubern „in wesentlichen Aspekten überlegen“ sei. Mit diesen unbemannten Luftfahrtsystemen (ULS) sei eine schnelle Lokalisierung von Personen unabhängig von Gelände, Tageszeit und Witterung möglich.

Eingesetzt wurde eine Polizeidrohne zum Beispiel vergangenen Silvester im Stadtteil Steilshoop, wie Polizeichef Schnabel berichtet. Man habe dort Ausschreitungen befürchtet und der Hubschrauber hätte wegen des Wetters zur relevanten Zeit nicht starten können. „Wir hatten also auch ohne Hubschrauber die Augen in der Luft“, so Schnabel.

Drohnen begleiten Autos auf Verdacht

Relativ neu ist der Drohneneinsatz zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Das geht aus einer Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach hat die Polizei zusammen mit Hamburgs Bußgeldstelle ein Verfahren entwickelt, wie sie bei „Gelb- und Rotlichtverstoß“ zu einer „lückenlosen Beweissicherung“ kommt. Die Drohne fungiere als „erweitertes mobiles Auge der Verkehrsüberwachungskräfte“, schreibt der Senat.

Erkenne sie, dass ein Auto beim Umschalten der Ampel von Grün auf Gelb nicht langsamer wird, bestünde der Verdacht des „widerrechtlichen Überquerens“ der Ampel, so der Senat. Die Drohne beginne dann zu filmen und begleite das Auto, bis es zum Kontakt mit Einsatzkräften komme.

Ein Polizeihubschrauber ist kaum zu übersehen. Eine kleine Drohne in größerer Höhe kann dagegen Menschen beobachten, ohne dass diese überhaupt erkennen, dass sie Gegenstand einer polizeilichen Maßnahme sind.

Deniz Celik, Linken-Abgeordneter

Der Linken-Abgeordnete Deniz Celik sieht bei den nun geplanten fernsteuerbaren Drohnen, die auf Polizeidächern geparkt sind, eine neue Dimension der Überwachung, wie sie bei der jüngsten Novellierung des Polizeidatenverarbeitungsgesetzes von 2024 noch kein Thema gewesen sei. „Ein Polizeihubschrauber ist kaum zu übersehen“, sagt Celik. „Eine kleine Drohne in größerer Höhe kann dagegen Menschen beobachten, ohne dass diese überhaupt erkennen, dass sie Gegenstand einer polizeilichen Maßnahme sind.“

Bisher seien bei Drohneneinsätzen noch uniformierte Drohnenführer erkennbar gewesen, darauf habe die Polizei stets hingewiesen, erinnert der Linken-Innenpolitiker. Doch bei einer aus der Polizeizentrale gesteuerten Drohen entfalle dieses Merkmal. „Steht eine Drohne auf jedem Polizeidach, besteht die Gefahr, dass daraus ein alltägliches Überwachungsinstrument wird.“ Das könne zahlreiche völlig Unbeteiligte erfassen und sei ein „erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“.

Die Polizei antwortet der taz auf die Frage, ob es Bedenken wegen des Drohneneinsatzes gebe, die datenschutzrechtlichen Vorgaben würden „stets beachtet“. Die Drohnen seien mit Folie beklebt und für Beobachtende als Polizeidrohen erkennbar, schreibt ihr Sprecher Christian Schreiber.

In der Tat gibt es Drohnen mit Aufschrift „Polizei“. Beschwerden von Bürgern über Drohneneinsätze seien bei der Beschwerdestelle der Polizei nicht bekannt, so der Sprecher weiter. Auch setze man die Geräte „anlassbezogen“ ein, weshalb die Polizei nicht sagen könne, wie oft das geschehe. Und zu technischen Details könne er nichts sagen, denn dies lasse „Rückschlüsse auf die Einsatztaktik“ zu.

Das Büro des Hamburger Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs erklärt indes: „Die Unauffälligkeit eines unbemannten Luftfahrtsystems wie einer Drohne kann datenschutzrechtlich relevant sein.“ So sei im Gefahrenabwehrrecht explizit vorgeschrieben, dass der Einsatz offen zu erfolgen hat und verdeckte Datenerhebungen zu vermeiden sind, erläutert Sprecherin Eva Zimmermann. Die Kenntlichmachung erfolge durch besagte Folienbeklebung der Drohnen und Kennzeichnung der Einsatzkräfte. Nach Information des Datenschutzbeauftragten erprobe die Polizei zusätzliche Hinweise durch Lautsprecherdurchsagen.

Dass Drohnen nun auch eingesetzt werden, um Ordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstöße aufzudecken, ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zimmermann verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010, das Bild- und Videoaufnahmen zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten für unbedenklich erklärte. Datenschützer Fuchs steht laut seiner Sprecherin im regelmäßigen Austausch mit der Polizei über den Drohneneinsatz. Nicht zuletzt deshalb, weil sich bei ihm wohl dann doch Bürger beschwert haben.

Frage der Verhältnismäßigkeit

Deniz Celik verweist darauf, dass es interne Vorgaben für den Einsatz der Drohnen gibt, an deren Erstellung die Bürgerschaft nicht beteiligt war. Da es hier aber mit den ferngesteuerten Drohen weit außerhalb der Sichtweite des Piloten um eine neue Einsatzweise gehe, müsse das Parlament dringend darüber sprechen, ob hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. „Wir sehen das sehr kritisch“, sagt Celik.

Der SPD-Innenpolitiker Sören Schumacher sagt, seine Fraktion halte den Einsatz der Drohnen für sinnvoll. Sie könnten gerade bei komplexen Einsatzlagen eine wichtige Ergänzung sein. Er sichert aber zu, dass die Innenbehörde demnächst im Innenausschuss über den aktuellen Stand berichten werde.

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5 Kommentare

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  • Heho

    Gruselig - damit kommen sie auch besser in den Hinterhof oder mal kurz in die Wohnung schauen.

    Hätte vor ein paar Jahren nicht gedacht, dass so etwas von SPD oder Grünen kommt. Inzwischen wundert mich da leider nichts mehr.

  • Polychaeta

    Den notorischen Rotsünder im SUV, das Smartphone womöglich noch in der Hand, effektiver nachzustellen?



    Nur zu!

  • Astrid Sehnefeld

    Das mit den Gelblichtverstößen ist schon spannend. Da wird gefilmt weil man möglicherweise gleich einen Rotlichtverstoß begehen KÖNNTE...



    Bei häuslicher Gewalt gegen Frauen hingegen heißt es immer wieder von Polizisten: leider muss erst was passieren bevor wir einschreiten können...



    Rotlichtverstöße sind also wichtiger als häusliche Gewalt gegen Frauen.



    Das ist jetzt natürlich absichtlich überspitzt von mir, aber der Kern des Gedankens ist so.



    Wieder eine Bestätigung mehr für mich, abgeschieden auf dem Land zu leben. In unser 300 Seelen Dorf kommt zwar auch schon lange keine Partei mehr außer der AfD, aber eine Polizeistreife habe ich hier nicht gesehen so lange ich denken kann.



    1:0 fürs Sackgassendorf versus Hamburg 🤪

  • Ohne_Mitte_geht_nix

    Da müsste dem Politiker der Linken doch Eigentümer das Herz aufgehen, wenn man per Drohne Fahrzeugführer überprüfen kann, die Rotlichtverstöße begehen. Und auch ansonsten scheinen die Drohnen gegenüber viele Vorteile zu haben. Wenn es damit gelingt, mehr Straftäter zu fassen, dann kann man den Einsatz nur begrüßen.

  • Hannes Petersen

    Drohnen sind toll. Konnte sich nicht mal orwell in seinen kühnsten träumen vorstellen...



    Bssss 😳