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Polizei-Erhebungen in Stuttgart„Ein rassistisches Narrativ“

Nach der Stuttgarter Krawallnacht will die Polizei die Herkunft der Tatverdächtigten klären. Kriminologe Tobias Singelnstein findet das bedenklich.

Polizeipräsenz auf dem Schlossplatz in Stuttgart am 26. Juni Foto: Christoph Schmidt/dpa

Berlin taz | In der Debatte um die Erhebung des Migrationshintergrunds von Tatverdächtigten der Stuttgarter „Krawallnacht“ erklärt der Bochumer Kriminologe Tobias Singelnstein, die dortige Polizei mache „keine gute Figur“. Zwar sei unklar, was die Behörde mit den erhobenen Informationen zu tun beabsichtige. Die Äußerungen legten aber nahe, „dass sie dem Migrationshintergrund eine Bedeutung beimisst, die er schlicht nicht hat“, sagte der Professor für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum der taz.

Zuvor hatte die Meldung für Empörung gesorgt, die Stuttgarter Polizei wolle unter den meist jugendlichen deutschen Tatverdächtigen „Stammbaumforschung“ betreiben. Die Behörde weist diese Wortwahl zurück. Ein Sprecher der Stadt Stuttgart soll sich den Tonmittschnitt der Gemeinderatssitzung angehört und bestätigt haben, dass Polizeipräsident Frank Lutz den Begriff nicht gebrauchte.

„Ich habe mir erlaubt, den Ausführungen von Lutz einen Namen zu geben und das zugegebenermaßen etwas zugespitzt“, erklärte am Montagnachmittag der Stuttgarter Stadtrat Marcel Roth (Grüne), über dessen Facebookeintrag das Wort „Stammbaumforschung“ in Umlauf geraten war. Ihm gehe es aber „um die Sache und nicht um den Begriff“. Polizeipräsident Frank Lutz habe in seiner Rede „einen eindeutigen Fokus auf Nationalität und Herkunft gelegt“, so Roth. Das in der Ermittlung zu tun sei eine „Form von Rassismus“.

In einer Pressemitteilung der Polizei heißt es, Lutz habe von „bundesweiten Recherchen bei Standesämtern“ gesprochen, „da bei elf deutschen Tatverdächtigen ein Migrationshintergrund noch nicht gesichert ist“. Die Bundesregierung verteidigte das Vorgehen am Montag: Man forsche das „Phänomen“ unter allen möglichen Perspektiven aus, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Selber mal gucken: OB Kuhn und Polizeipräsident Lutz am 27. Juni auf dem Schlossplatz Foto: Arnulf Hettrich/imago

„Nur als ein Detail von vielen“

Gerade bei Jugendlichen sei die Prävention besonders wichtig und das soziologische Umfeld deswegen Teil der Ermittlungen. Es mache einen Unterschied, ob jemand erst seit Kurzem im Land sei oder hier geboren und eine „starke Bindung an die Gesellschaft“ habe.

Wenn die Zuwanderungsgeschichte sich auf die Lebensumstände auswirke, könne ihre Erhebung im Jugendstrafverfahren in der Tat „zur Vervollständigung des Bildes“ sinnvoll sein, sagte Singelnstein – „als ein Detail von vielen“. Wenn aber dem Migrationshintergrund selbst eine Bedeutung zugeschrieben und dieser systematisch erhoben werde, „dann wäre das äußerst problematisch“.

In Singelnsteins Augen ist letztlich nicht der Begriff „Stammbaumforschung“ entscheidend – sondern das Handeln der Polizei. Ihm sei nicht klar, welche Schlussfolgerungen aus der Erhebung des Migrationshintergrunds gezogen werden sollen, so der Kriminologe.

Sensibler Umgang angebracht

Öffentlich entstehe durch die Äußerungen der Stuttgarter Polizei der Eindruck, Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund hätten einen Einfluss auf die Straffälligkeit. „Wir wissen aus der kriminologischen Forschung, dass das nicht stimmt.“ Vielmehr komme es auf die Lebensumstände und soziale Aspekte an, vielleicht noch auf psychische Faktoren.

Akteure wie die AfD seien „sehr bemüht“, Migration und Kriminalität in Zusammenhang zu bringen. Das sei ein „klassisches rechtes und rassistisches Narrativ“. Gerade deshalb sei die Polizei „aufgefordert, in der öffentlichen Debatte sehr sensibel mit diesen Themen umzugehen – statt den Eindruck zu erwecken, es gebe solche Zusammenhänge tatsächlich“, so Singelnstein.

Welche Daten bei wem und zu welchem Zweck erhoben werden sollen, konnte die Pressestelle der Stuttgarter Polizei bis Redaktionsschluss nicht beantworten.

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25 Kommentare

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  • Sich sachlich, rational – und ohne Verfolgung politischer Absichten – um die Aufklärung des Geschehenen zu bemühen, ist als solches nicht verwerflich.

    Medial problematisch ist es jedoch, wenn eine „Stammbaum-Recherche“ betrieben wird, ohne vorher verständlich offengelegt zu haben, wozu dies konkret dient, UND welche „sozialtherapeutischen“ Gegenmaßnahmen für welches Ergebnis dieser „Stammbaum-Recherche“ mit welchem Ziel überhaupt bestehen (und notfalls finanzierend ergriffen werden)?!!!

    Ohne diese Vorweginformation gegeben zu haben haftet dem Vorgehen (zumindest medial) ein „Gschmäckle“ an.



    😉

  • Ich finde die Idee des Kriminologen interessant, dass man besser keine Daten zur Analyse erheben soll - geht so Wissenschaft? Erst aus der Analyse ergibt sich die kriminologische Relevanz eines Merkmals.

    Wenn ich eine gemeinschaftlich begangene Tat habe, dann suche ich nach gemeinsamen Merkmalen der TäterInnen als einen möglichen Baustein zur Klärung von Motivation und Ursache - das kann die politische Einstellung sein (Demos, Anti-AKW, Rechtsextremismus), gleiche Vorlieben (Fussballfans, ...), körperliche Merkmale (Alter, Geschlecht), soziale Merkmale wie Bildung und Stellung in der Gesellschaft - und eben auch Merkmale in der Sozialisation, wie migrantischer Hintergrund. Daran ist nicht ehrenrühriges, im Gegenteil. Was ich nicht untersuche, kann ich auch nicht ausschließen.

    Wenn die Suche nach Merkmalen immer in Ordnung ist, *ausser* wenn es um die Herkunft / Sozialisation geht, dieser Umstand also gewollt ausgeblendet wird aus der Analyse, dann führe ich einen systematischen Fehler in der wissenschaftlichen Aufarbeitung ein - einen blinden Fleck.



    Und daraus folgen Fehler in Sinnvoller Aufarbeitung und Prävention (z.b. Änderung bei zukünftiger Integrationsarbeit).

    Nichts deutet darauf hin, dass die Polizei *ausschließlich*, oder auch nur in (zu) hoher Gewichtung dieses Merkmal überbewertet - wie kann also der Kriminologe ohne Datenerhebung, Auswertung oder genauer Kenntnis der spezifischen Lage dieses Falles die Aussage treffen, dass die Polizei hier etwas falsch bewertet?

    Der Mann wird damit keinem akademischen Standard gerecht, er läuft selbst in die Falle, die er der Polizei unterstellt und urteilt aufgrund von Vorurteilen. Sehr kompetent und vertrauenswürdig wirkt das nicht - wenn er seine restliche Arbeit ebensowenig sorgfältig macht, sollte man seine weiteren Forschungsergebnisse mit Vorsicht betrachten und auf persönlichen Bias hin prüfen.

    Hier wird politisch skandalisiert statt fundiert kritisiert - das spaltet weiter und hilft nicht.

    • @hup:

      "Wenn ich eine gemeinschaftlich begangene Tat habe, dann suche ich nach gemeinsamen Merkmalen der TäterInnen als einen möglichen Baustein zur Klärung von Motivation und Ursache - das kann die politische Einstellung sein (Demos, Anti-AKW, Rechtsextremismus), gleiche Vorlieben (Fussballfans, ...), körperliche Merkmale (Alter, Geschlecht), soziale Merkmale wie Bildung und Stellung in der Gesellschaft - und eben auch Merkmale in der Sozialisation, wie migrantischer Hintergrund. "

      Warum ist der migrantische Hintergrund ein Merkmal in der Sozialisation? Die Jugendlichen sind alle in Deutschland aufgewachsen.

    • 0G
      01349 (Profil gelöscht)
      @hup:

      "Wenn die Suche nach Merkmalen immer in Ordnung ist, *ausser* wenn es um die Herkunft / Sozialisation geht, dieser Umstand also gewollt ausgeblendet wird aus der Analyse, dann führe ich einen systematischen Fehler in der wissenschaftlichen Aufarbeitung ein - einen blinden Fleck."

      Wozu? Um doch immer wieder mal zu schauen, ob der Rassismus vielleicht doch "Recht hat"? Während das mit sämtlichen anderen Methoden längst widerlegt ist? Und dabei jedes nichtssagende statistische Artefakt, das irgendwie in diese Richtung zeigt, von Rassisten beklatschen zu lassen, so wie es ja auch immer wieder mit der sog. Kriminalstatistik (eigentlich: Kriminalistenstatistik) passiert?

    • @hup:

      Anschließe mich.

      Ich habe noch nie eine nachvollziehbare Begründung dafür gehört, dass bei der Beurteilung von Tat und/oder Täter Teile der sozialen und sozialpsychologischen Hintergründe ausgeblendet werden sollen. Der hier zitierte Kriminologe hat in meinen Augen einen arg verkürzten Begriff von Hintergrundinformationen über Tat und Täter. Würde eine Richterin oder ein Richter so denken, wäre sie als befangen abzulehnen.

      • @Rolf B.:

        Es war keine Rede davon, den sozialen und sozialpsychologischen Hintergrund auszublenden. Die Frage ist aber, wie man diesen am Herkunftsland oder der Staatsangehörigkeit der Eltern festmachen will.

  • "Ein Sprecher der Stadt Stuttgart soll sich den Tonmittschnitt der Gemeinderatssitzung angehört und bestätigt haben, dass Polizeipräsident Frank Lutz den Begriff nicht gebrauchte."

    Der Mittschnitt ist längst online und wurde bei Spiegel Online www.spiegel.de/pan...-b213-1cb8099a7456 gestern auch verlinkt: ppstuttgart.polize...Rede-Herr-Lutz.pdf

    Das infragestellende "soll" passt also irgendwie nicht.

  • Kommentar entfernt. Bitte vermeiden Sie Unterstellungen.

    Die Moderation

  • Das eigentliche Ergebnis: Den Möchtegern-Eklat hat ein grüner Stadtrat frei erfunden. Mag wohl die Polizei nicht so gerne...



    Liest man eine weniger tendenziöse Berichterstattung, so scheint die Polizei wohl einfach nur die Herkunft bei anderen Behörden abgefragt zu haben, mit der Absicht, die Prävention zielgerichteter zu gestalten. Ist wohl der taz nicht genug Aufreger gewesen...

    • 8G
      80336 (Profil gelöscht)
      @Samvim:

      Und wie steht es aus Gründen zielgerichteter Prävention mit einer konsequenten Praxis, in Form einer Ausdehnung auf jene Beamte, welchen diese "Stammbaumforschung" oder "Migrationshintergrundermittlung" (Wahl nach Gusto) eingefallen ist? Gibt es mittlerweile auch eine bundesweite Recherche bei Standesämtern zur Ermittlung der Eltern und Großeltern jener Beamten und einen Abgleich mit der Liste von NSDAP-Parteimitgliedern? Ist doch Ihren Worten zufolge nur ein "Möchtegern-Eklat" zu befürchten und - so der Sprecher des Bundesinnenministeriums - sei das soziologische Umfeld bei der Prävention besonders wichtig, es einen Unterschied mache, ob jemand erst seit Kurzem im Land sei oder hier geboren und eine "starke Bindung an die Gesellschaft" habe.

    • @Samvim:

      Prävention bei den Tatverdächtigen, indem man was genau mit dem Migrationshintergrund anfängt? Muss man bei Tatverdächtigen ohne MH nicht so doll prävenieren?

      • @Karl Kraus:

        Es macht, glaube ich, bei der Prävention durchaus einen Unterschied, ob man sich mit einem (ich übertreibe absichtlich) gelangweilten biodeutschen Sohn aus einem Gutverdienerhaushalt oder einer Poc mit zahlreichen Diskriminierungserfahrungen auseinandersetzt.

      • @Karl Kraus:

        Siehe Artikel

        "Gerade bei Jugendlichen sei die Prävention besonders wichtig und das soziologische Umfeld deswegen Teil der Ermittlungen. Es mache einen Unterschied, ob jemand erst seit Kurzem im Land sei oder hier geboren und eine „starke Bindung an die Gesellschaft“ habe."

        • @Strolch:

          Nur, was hat das mit den Ermittlungen zu tun? Prävention muss sich doch auf die gesamte Szene beziehen und nicht nur auf die ermittelten Tatverdächtigen.

  • Hmm. Wenn ich den Kriminologen richtig verstehe, macht die Erhebung des Migrationshintergrunds Sinn im Zusammenhang mit manchen Fragen. Die Fixierung auf diesen ist problematisch. Die angebliche Fixierung auf dieses Merkmal muss aber zunächst „aufgebauscht“ (/Stammbaumforschung) werden, da man (Roth) sie mit Original Zitaten nicht hinbekommt. Das nennt man dann wahlweise Fakenews oder Vorurteil.

  • "Gerade bei Jugendlichen sei die Prävention besonders wichtig und das soziologische Umfeld deswegen Teil der Ermittlungen. Es mache einen Unterschied, ob jemand erst seit Kurzem im Land sei oder hier geboren und eine „starke Bindung an die Gesellschaft“ habe."

    Das ist Rasistisches Gedankengut und ist äußerst bedenklich wenn es von der Polizei kommt.

    Menschen, die schon in der 200 Generation in diesen Land leben können eine deutlich schwächere Bindung an die Gesellschaft haben wie so mancher Immigrant. Alleine zwischen der Immigration und der Bindung an die Geselschaft einen Zusammenhang darstellen zu wollen ist mehr als bedenklich.

  • taz-Zitat: “(...) Akteure wie die AfD seien „sehr bemüht“, Migration und Kriminalität in Zusammenhang zu bringen. Das sei ein „klassisches rechtes und rassistisches Narrativ“. Gerade deshalb sei die Polizei „aufgefordert, in der öffentlichen Debatte sehr sensibel mit diesen Themen umzugehen – statt den Eindruck zu erwecken, es gebe solche Zusammenhänge tatsächlich“, so Singelnstein. (…) In einer Pressemitteilung der Polizei heißt es, Lutz habe von „bundesweiten Recherchen bei Standesämtern“ gesprochen, „da bei elf deutschen Tatverdächtigen ein Migrationshintergrund noch nicht gesichert ist“. (...)“



    Es ist in der Tat sehr ungeschickt von der Baden-Württembergischen Landespolizei, in der aktuellen Rassismus-Debatte (verworfene Seehofer-Studie) bezüglich der deutschen Polizei, der AfD – bewusst oder unbewusst – mit diesem Vorhaben (“Abstammungsnachforschungen“?) in die Hände zu spielen; dies zeugt sehr von mangelnder Sensibilität.

    • @Thomas Brunst:

      Die Polizei blendet in ihren Ermittlungen nicht bestimmte gewünschte politische Aspekte aus, und das finden Sie bedenklich? Ich fände das Gegenteil bedenklich, denn dann hätten wir wirklich eine politische Polizei.

      Polizeiarbeit ist kein ideologisches „wünsch dir was“ und kein Beliebtheitswettbewerb - und ich hoffe das bleibt auch so, falls wir je wieder eine rot-grüne Regierung bekommen sollten, sonst bedeutet das einen politischen Angriff auf und Eingriff in unabhängige Institutionen - und damit auf die Demokratie.

      • @hup:

        Das kann man so sehen. Dann sollte die Polizei aber die Rechtsgrundlage/ Befugnisnorm für ihr Vorhaben nennen, welche es hierfür in einem Rechtsstaat, wie der Bundesrepublik, braucht. Darüber schweigt sich nämlich die Polizei aus, weil es keine gibt! Nebenbei ist völlig unklar, wie diese Nachforschungsergebnisse im Ermittlungserfahren und/ oder einem möglichen Gerichtsprozess verwendet werden (können).

    • @Thomas Brunst:

      "...dies zeugt sehr von mangelnder Sensibilität."



      Oder eben gerade nicht - man kennt sich halt, setzt Duftmarken.



      Achtung, Disclaimer: Dies ist eine Möglichkeit, keine Unterstellung. Sobald vernünftige Gründe dargeboten werden, die ich nachvollziehen kann, erkläre ich das sofort für Unfug. Aber ich warte noch...

      • @Encantado:

        Wenn ich jemand - explizit ohne tiefere Kenntnis des Sachverhalts, wie du selbst ausführst - Rassismus unterstelle, ist es *dessen* Aufgabe die Anschuldigung zu widerlegen?

        Ich hoffe du bist nicht an der Uni mit dieser Art zu argumentieren. Wer Behauptungen und Anschuldigungen erhebt, der ist ja wohl auch in der Bringschuld das mit Fakten zu belegen.

        Grundgütiger.

        • @hup:

          Lesen hilft (meistens). Ich unterstelle nichts, sondern nenne eine Möglichkeit, die sich angesichts der Umstände (nicht nur mir) aufdrängt.



          Erst nähere Kenntnis der Fakten lässt eine Argumentation oder gar ein Urteil zu.



          Einstweilen bleibe ich bei meiner Position, dass die Erforschung des Migrationshintergrundes der Beteiligten einen unverhältnismäßig hohen Anteil im Gegensatz zu anderen Sozialisationsmerkmalen einzunehmen scheint. Schlüsse daraus lassen sich - besonders vor allgemeinem gesellschaftlichen Hintergrund auch aktuell - leicht ableiten.

          Wie oft du jemandem Rassismus unterstellst, weiß ich nicht, wäre aber an deiner Stelle vorsichtig damit. Manchmal sind die Dinge anders als sie scheinen.

          Warum meinst du eigentlich, dass man nur an der Uni sauber argumentieren können sollte? Vorschnelle Urteile sollten sich überall verbieten.

    • @Thomas Brunst:

      Die baden-württembergische Polizei war schon immer bekannt für ihre besondere Sensibilität -- man denke nur an die Einsätze gegen Demonstranten gegen Stuttgart 21. Was nicht ins Bild passt, wird gerne weggeputzt.

      Leider machen da andere kein wirklich besseres Bild. Es mag ja sein, dass es zum ermittlungstechnischen Standardrepertoire gehört, auch bei Verdächtigen mit deutschen Pass nochmals nach einem möglichen Migrationshintergrund zu forschen. Aber genau solche Standards stehen ja zur Debatte! Zumal es mir ein Rätsel ist, inwieweit die Ergebnisse dann in die polizeiliche Präventionsarbeit einfließen sollen ohne Racial Profiling.

      Mir kommen solche Aktionen zudem vor wie Nebelkerzen zum Verhindern kritischer Debatten.

  • Laut PM der Polizei hat Lutz von "bundesweiten Recherchen bei Standesämtern" gesprochen, "da bei elf deutschen Tatverdächtigen ein Migrationshintergrund noch nicht gesichert ist."

    Welche Rechtsgrundlage die Polizei zu derart sachfremden Täterrecherchen bei Standesämtern bundesweit befugen sollte, sagt die PM der Polizei nicht. Mit der Aufklärung von Straftaten hat so etwas jedenfalls nichts tun. M.E. stellen sowohl die Recherche aus auch ggf Antworten einen Datenschutzverstoß dar. Ich habe Anzeige gegen Lutz erstattet.

    • @stadtlandmensch:

      Mich würde mal interessieren auf welche Rechtsgrundlage/ Befugnisnorm die Ba.-Wü. Polizei ihr Vorhaben (Stammbaumrecherche von Beschuldigten) stützt - dies brauchts nämlich, weil hier in die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten eingegriffen werden soll.



      Und wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist bzw. nicht existiert, dann müssen auch die Landesbeauftragten für Datenschutz intervenieren.