Mildes Urteil für einen KZ-Wachmann: Furchtbare deutsche Langmut
Das Urteil gegen den Wächter des KZ Stutthof ist lächerlich. Und trotzdem wichtig. Es erweitert die Verantwortung im NS-System. Doch es kommt zu spät.
Z wei Jahre auf Bewährung für die Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen: Das Missverhältnis zwischen dem begangenen Verbrechen und der Strafe scheint riesig. Aber kann es überhaupt ein gerechtes Urteil in einem Prozess geben, in dem ein 93 Jahre alter Angeklagter vor einem Jugendgericht steht, für Taten, die er als 17-Jähriger begangen hat? Es ist nicht die Schuld von Bruno D., dass ihm erst jetzt der Prozess gemacht worden ist.
Dafür trägt die bundesdeutsche Justiz die Verantwortung, die über Jahrzehnte eine furchtbare Langmut gegenüber den KZ-Wachmännern geübt hat. Von den rund 6.000 Frauen und Männern, die in Auschwitz eingesetzt worden sind, wurden etwas weniger als 50 für ihre Untaten bestraft. Noch weniger waren es im Fall des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig, wo Bruno D. seinen Dienst auf einem der Wachtürme schob.
Wichtiger als das milde Strafmaß aber ist, dass das Gericht zum ersten Mal deutlich gemacht hat, dass nicht nur diejenigen, die in einem Vernichtungslager wie Sobibor oder Auschwitz Wachdienste erledigten und damit das Tötungssystem ermöglichten, sich der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht haben, sondern auch die Frauen und Männer, die in einem KZ eingesetzt waren.
Beihilfe zum Mord, das bedeutet im letzteren Fall auch die Unterstützung von lebensfeindlichen Zuständen, die den massenhaften Tod der Inhaftierten zur Folge hatten. Damit hat das Gericht deutlich gemacht, dass der systematische Mord, ob in Gaskammern oder durch Verhungernlassen, gleich zu bewerten ist, nämlich als Wesensmerkmal des NS-Unrechtssystem.
Deshalb ist dieses Urteil wichtig. Es markiert, wie der deutsche Rechtsstaat das damalige Geschehen bewertet. Das Urteil kommt dennoch zu spät und hat mehr symbolische Bedeutung. Denn es ist absehbar, dass sich die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen ihrem Ende zuneigt, weil die Täter 75 Jahre nach den Verbrechen aussterben. Die allermeisten von ihnen hat die Bundesrepublik davonkommen lassen.
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