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Mildes Urteil für einen KZ-WachmannFurchtbare deutsche Langmut

Kommentar von Klaus Hillenbrand

Das Urteil gegen den Wächter des KZ Stutthof ist lächerlich. Und trotzdem wichtig. Es erweitert die Verantwortung im NS-System. Doch es kommt zu spät.

Mit dem Urteil geht vorerst einer der letzten NS-Prozesse zu Ende Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Z wei Jahre auf Bewährung für die Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen: Das Missverhältnis zwischen dem begangenen Verbrechen und der Strafe scheint riesig. Aber kann es überhaupt ein gerechtes Urteil in einem Prozess geben, in dem ein 93 Jahre alter Angeklagter vor einem Jugendgericht steht, für Taten, die er als 17-Jähriger begangen hat? Es ist nicht die Schuld von Bruno D., dass ihm erst jetzt der Prozess gemacht worden ist.

Dafür trägt die bundesdeutsche Justiz die Verantwortung, die über Jahrzehnte eine furchtbare Langmut gegenüber den KZ-Wachmännern geübt hat. Von den rund 6.000 Frauen und Männern, die in Auschwitz eingesetzt worden sind, wurden etwas weniger als 50 für ihre Untaten bestraft. Noch weniger waren es im Fall des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig, wo Bruno D. seinen Dienst auf einem der Wachtürme schob.

Wichtiger als das milde Strafmaß aber ist, dass das Gericht zum ersten Mal deutlich gemacht hat, dass nicht nur diejenigen, die in einem Vernichtungslager wie Sobibor oder Auschwitz Wachdienste erledigten und damit das Tötungssystem ermöglichten, sich der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht haben, sondern auch die Frauen und Männer, die in einem KZ eingesetzt waren.

Beihilfe zum Mord, das bedeutet im letzteren Fall auch die Unterstützung von lebensfeindlichen Zuständen, die den massenhaften Tod der Inhaftierten zur Folge hatten. Damit hat das Gericht deutlich gemacht, dass der systematische Mord, ob in Gaskammern oder durch Verhungernlassen, gleich zu bewerten ist, nämlich als Wesensmerkmal des NS-Unrechtssystem.

Deshalb ist dieses Urteil wichtig. Es markiert, wie der deutsche Rechtsstaat das damalige Geschehen bewertet. Das Urteil kommt dennoch zu spät und hat mehr symbolische Bedeutung. Denn es ist absehbar, dass sich die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen ihrem Ende zuneigt, weil die Täter 75 Jahre nach den Verbrechen aussterben. Die allermeisten von ihnen hat die Bundesrepublik davonkommen lassen.

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taz-Autor
Jahrgang 1957, ist Mitarbeiter der taz und Buchautor. Seine Themenschwerpunkte sind Zeitgeschichte und der Nahe Osten. Hillenbrand ist Autor mehrerer Bücher zur NS-Geschichte und Judenverfolgung. Zuletzt erschien von ihm: "Die geschützte Insel. Das jüdische Auerbach'sche Waisenhaus in Berlin", Hentrich & Hentrich 2024
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82 Kommentare

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  • "Es ist nicht die Schuld von Bruno D., dass ihm erst jetzt der Prozess gemacht worden ist."



    Er hätte sich selbst anzeigen können. Was hat er die 76 Jahre nach seinem "Wachtposten" eigentlich gemacht? Hat er sich bspw. antifaschistisch engagiert ...

  • Die vergleichsweise milde Behandlung von Diktatur-Tätern ist leider gängige Praxis in der deutschen Justiz.

    Die DDR-Täter sind zum großen Teil ebenso vollkommen unbehelligt geblieben und sitzen sogar heute noch zum Teil in Parlamenten.

  • Ich hoffe die Menschen im Kommentarbereich bemühen ebensoviel Energie für Antifaschismus und Antirassismus wie sie dafür aufbringen,einen KZ-Wachmann zu verteidigen.

  • Nicht obwohl die Taten so lange zurückliegen werden sie jetzt verfolgt, sondern weil.



    Denn die Staatsanwälte und Richter, die auch Teil des NS-Unrechtsstaates waren, sind ja nun definitiv im Ruhestand.



    Der Langmut der angesprochen wurde, ist auch darin begründet. Jedenfalls meiner Meinung nach.

    Ich empfehle hierzu die Doku:



    HITLERS ELITEN NACH 1945 JURISTEN - Freispruch in eigener Sache

    • @derSchreiber:

      Genau so ist es. Im taz Kommentar heißt es: „Dieses Urteil ist wichtig. Es markiert, wie der deutsche Rechtsstaat das damalige Geschehen bewertet.“

      „Der deutsche Rechtsstaat“ bewertet keineswegs den deutschen Staat zwischen zwischen 1933 und 45. Sondern er versucht sich selbst aufzuwerten, über das, was er Jahre-, wenn nicht Jahrzehnte lang versäumt hat. Indem die hohe Justiz nunmehr schon Halbtote, die kaum noch haftfähig sein dürften, symbolisch verdonnert.

      Ähnlich hatte ich schon hier unten geschrieben: taz.de/Mildes-Urte...bb_message_3986875

      Aber die Funktion solch völlig verspäteter Verfahren scheint niemanden hier zu interessieren. Sondern vornehmlich, ob man mit diesem Wachmann gnädiger oder strenger hätte umgehen sollen.

  • "...und Reue gezeigt."

    Das haben die beim Prozess Anwesenden anders gesehen.

    Im übrigen ist es ein schlimmes Signal, wenn man zeigt, dass es keine Strafe gibt. Aktuell gibt es in D ziemlich viele möchtegern Nachahmer.

  • 0G
    04970 (Profil gelöscht)

    Komisch: damals 17 jährige Wachleute ohne konkrete Tatbeteiligung werden verurteilt,



    Aber die ganzen Beamten, Offiziere, Staatsanwälte und Richter, die den Unrechtsstaat am Laufen hielten, anständige Menschen genau wegen ihrer Anständigkeit zum Tode verurteilten und -zig Millionen Tote zu verantworten haben, blieben und bleiben völlig unbehelligt - selbst wenn sie ein NSDAP-Parteibuch hatten. Ganz im Gegenteil stand einer hervorragenden Karriere bis in allerhöchste Staatsämter nichts im Wege: siehe Kiesinger, Helmit Schmidt und Filbinger und zigtausende von Staatsanwält*innen und Richter*innen. (Und trotz aktiver Mitwirkung am und Bereicherung durch Nazi-Terror blieben ihre Vermögen, Renten- und sonstige Rechtsansprüche selbstverständlich unangetastet und erfreuen heutzutage ihre Erben ...)



    Ganz anders wurde bekanntlich mit dem Personal der ehemaligen DDR umgegangen - aber das waren ja auch keine Nazis.

    • 0G
      02612 (Profil gelöscht)
      @04970 (Profil gelöscht):

      ... keine Nazis ? Sind Sie sich da sicher ?

    • @04970 (Profil gelöscht):

      Also, Sie wollen doch hoffentlich nicht die Bürgerlichen, Mittelschicht und Akademiker*innen in den Fokus rücken, Sie Nestbeschmutzer*in? Nazis, auch wenn sie zwischendurch mal "durchgedreht" sind, haben ein Recht auf Minister*innen- und Kinderärzt*innenposten und gutes Ansehen. Oder kommt da bei Ihnen gar ein bisschen Sozialneid durch? /Vorsicht, Ironie/Sarkasmus/

    • @04970 (Profil gelöscht):

      Die Witwe von Volksgerichtshofpräsident Freisler hat in der BRD sogar eine "Opferrente" bezogen, weil Freisler ja dem "alliierten Bombenterror" zum Opfer gefallen ist...

    • @04970 (Profil gelöscht):

      Eine konkrete Tatbeteilung war schon seit Jahrzehnten nicht nötig, die Frage ist darum, warum erst jetzt?

      "Und ein Blick in die Urteile zu den Vernichtungslagern Sobibor und Treblinka, 60er und 70er Jahre, hat ganz deutlich gemacht, dass das vollkommen falsch war. Dort haben die Gerichte ausdrücklich gesagt, dass etwa Buchhaltung, Holz aus dem Wald holen, Leichen verbrennen, andere Tätigkeiten, also alle die Tätigkeiten, die funktional dazu beigetragen haben, dass der Mord der Menschen im Vernichtungslager stattfinden konnte, alle als Beihilfe bewertet wurden."

      www.rbb-online.de/..._zu_auschwitz.html

      • @Sven Günther:

        Ok. Ok. Nochmals - geb den ollen Cato -

        E]: www.welt.de/politi...sich-schuldig.html

        “… Es hätte viel mehr NS-Prozesse geben müssen



        Wer also fragt, warum nicht Hunderte und Tausende von Auschwitz-Helfern angeklagt wurden, muss diese Frage an die Staatsanwaltschaften des Landes richten. Erst im August 2016 kritisierte der ehemalige Leiter der Kölner Abteilung für NS-Verbrechen, Oberstaatsanwalt Günther Feld, seine Zunft.



        „Es hätte viel mehr NS-Prozesse geben müssen“, räumte Feld im „Welt“-Interview ein. Doch „in den 50er- und 60er-Jahren wäre eine gründliche Aufarbeitung nicht denkbar gewesen, denn die Justiz war voll mit Leuten, die zu NS-Zeiten Karriere gemacht hatten“, so Feld. „Der politische und juristische Wille zur Strafverfolgung fehlte.“



        Hätten die Juristen den Spruch also so interpretiert, wie er nach Ansicht des Bundesgerichtshofes seit Jahrzehnten zu verstehen gewesen ist, hätte es eine wahre Prozesslawine gegen NS-Verbrecher geben müssen. Die Strafverfolger waren zu bequem für genaue Ermittlungen – oder wollten schlicht nicht. Einen Kommentar zu diesem Versäumnis verkniff sich der 3. Senat des BGH.…“

        unterm——- Hörens&Luurens - all!



        Könnt ihr nicht lesen? - oder nicht ganz frisch im Kopp von der letzten Patty - wa



        “Legt mal de Plempe wech!“ Newahr.



        Normal. Dank im Voraus - 👻 -

        • @Lowandorder:

          Ludwigsburg legt sich seit ner ganzen Weile aber mächtig ins Zeug, doch noch irgendwie Täter zu finden, Recherchen in Südamerika scheinen da schwer in Mode gewesen zu sein.

          www.welt.de/politi...er-Nazijaeger.html

        • @Lowandorder:

          Ja die Justiz...



          ein Großvater war die besten Jahre seines Lebens im Krieg, dann Gefangenschaft in Sibirien. Viele Kameraden blieben dort wie man so sagt. Als ich gerade dreißig geworden war habe ich daran denken müssen, was er alles schon hinter sich hatte. Schule Lehre Arbeitslosigkeit RAD, Abschied von der Frau, Frankreich-Einmarsch, Ostfront, Versuch sich nach Hause durchzuschlagen als die Offiziere plötzlich über Nacht verschwunden waren, dann mehrere Jahre Gefangenschaft. Zurück zur Familie so um 1950. Trauma bis ans Lebensende. Er war „nur“ bei der Artillerie.



          Warum schreibe ich das? Er, genauso wie ich, hat nur das K..... bekommen wenn er gesehen hat, wie die Verantwortlichen nur teilweise bestraft, und dann oft nur wenige Jahre später begnadigt wurden. Er hat in meinen Augen eine zu harte Strafe bekommen, er hat es sich nicht ausgesucht Soldat zu sein. Ich kann andererseits nicht sagen was gerecht ist wenn man im Krieg Menschen, bei Beschuss sicher auch viele Zivilisten, tötet. Das wird aber im Krieg leider so hingenommen. Ich hätte wie er teilgenommen wenn ich hätte müssen. Ich hätte die Gefangenschaft als Strafe gesehen und ich glaube auch, dass es bei ihm auch so. Ausgesucht oder nicht. Damit blieb es bei ihm bei einem Versuch, sich den Arm zu verstümmeln.



          Bei solchen Schicksalen die weite Folgen für die ganze Familie hatten fehlt mir das Verständnis für derlei Sonnenscheinurteile in der heutigen Zeit.

          • @sachmah:

            Gebe - 17 - folgendes zu bedenken:

            “ Die Jugendstrafe dauert grundsätzlich mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre (§ 18 Abs. 1 S. 1 JGG). Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß 10 Jahre



            de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafe

            & nochens -



            Die Vorsitzende ist - nach dem - was ich von & über sie gelesen habe - eine kluge & erfahrene Richterin.



            & sodele -



            Sorry. Da ist für mich kein Raum für sojet unfaßbares - “lächerlich“ & Co.

            kurz - Stellens sich mal besser nicht auf eine Stufe mit Herrn Hillenbrand & einiger anderer im around.



            Besser ist das.

            Ja. @ HARESU - hat alles wesentliche dazu gesagt

            unterm—— Die Füße im Feuer -



            …“Mein ist die Rache, redet Gott.“ ...

            • @Lowandorder:

              "Wild zuckt der Blitz, in fahlem Lichte steht ein Turm, der Donner rollt, einer Reiter kämpft mit seinem Ross, sitzt ab und pocht ans Tor und lärmt: ' Ich bin ein Knecht des Königs, als Kurier geschickt nach Nimes - beherbergt mich, Ihr kennt des Königs Rock'



              'Es stürmt, mein Gast seist Du - Dein Kleid, was kümmerts mich' ...

              Lieber Lowie, Sie haben soeben eine Erinnerung erweckt! Wir mussten "Die Füsse im Feuer" von C.F. Meyer in der Grundschule auswendig lernen - 4 A4-Seiten. Bis zu Ihrem Post hatte ich das erfolgreich verdrängt ;-)

              • @Emmo:

                Gern&Dannichfür - aber etwas ausführlicher:

                “ Mit knappsten textlichen Mitteln zeigt er, wie schwer es dem Gastgeber (siehe Gastfreundschaft) gefallen ist, den Schuldigen zu verschonen – der es sich bei der Trennung noch herausnimmt, ihn dafür zu loben, dass er gegenüber einem Mann des Königs besonnen geblieben sei. In den Schlusszeilen bekommt er darauf die Quintessenz der Religion der Verfolgten zu hören:

                „Du sagst’s! Dem größten König eigen! Heute ward



                Sein Dienst mir schwer … Gemordet hast du teuflisch mir



                Mein Weib! Und lebst … Mein ist die Rache, redet Gott.“

                Soweit mal hierzu -

            • @Lowandorder:

              Warum Bewährung? Wegen Alters? Lange genug drückt der Staat die Augen zu und schont dann.

              • @sachmah:

                Ach Satsche Satsche - mit dicker Stift -

                Sach mal - Steck im vorliegenden Fall - ja nicht in den Köpfen der entscheidenden Richter - wa

                But - “ Rechtsgrundlage



                Die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ist in Deutschland in § 56 StGB geregelt. Bei der Bewährung im Sinne des §§ 56 ff. StGB handelt es sich um die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dies bedeutet, dass die Strafvollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe ausgesetzt wird und der Verurteilte in Freiheit bleibt.



                Zweck



                Der Sinn der Bewährung ist an die Straftheorien geknüpft. Die Bewährung lässt vermuten, dass sich der Täter schon die Verurteilung zur Warnung dienen lässt und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird (§ 56 StGB). Insbesondere bei Straftätern, die keine oder kaum Sozialisierungsdefizite aufweisen, besteht eher die Möglichkeit, eine Aussetzung einer Strafe zur Bewährung vorzunehmen. …



                &



                Es können nur Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft das erkennende Gericht. Das erkennende Gericht hat dabei eine Prognose zu erstellen, ob davon auszugehen ist, dass der Täter auch ohne den Vollzug der Freiheitsstrafe künftig keine Straftaten mehr begehen wird.…“ ff



                de.wikipedia.org/w...zur_Bew%C3%A4hrung

                Ende des Vorstehenden

                • @Lowandorder:

                  Gut Wiederholungsgefahr kann man in dem Leben zumindest ausschließen.

    • @04970 (Profil gelöscht):

      Natürlich war es falsch, die großen laufen zu lassen. Aber soll man wirklich falsch weiter machen?

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Mit dem Verweis auf die Verhältnismäßigkeit würde ich sagen, ja. Außerdem hat der Täter gesprochen und Reue gezeigt. Ein 17 jähriger KZ-Wachmann kam wohl zur selben Zeit in die HJ, wie in die Grundschule und ist, na klar, verurteilter Täter, aber auch Opfer jahrelanger Gleichschaltung.

      • 0G
        04970 (Profil gelöscht)
        @warum_denkt_keiner_nach?:

        Selbstverständlich ist sein damaligen Handeln zu verurteilen, aber das wurde es ja auch.



        Es war bei der Urteilsfindung in diesem Fall Folgendes zu berücksichtigen:



        Er war erst 17 (Ich kenne einige Leute, die im selben Alter (ca. 17) wirklich extrem üble Sachen gemacht haben und später, gut 10 Jahre älter (ohne jede Strafe bzw. Resozialisierung "von Amts wegen") kaum wiederzuerkennen waren - in positiver Hinsicht.)



        Er hatte keine keine direkte Tatbeteiligung.



        Fast 80 Jahre sind inzwischen vergangen, ohne dass der Mann ideologisch oder strafrechtlich unangenehm aufgefallen wäre.



        Eine Resozialisierung ist demnach nicht erforderlich, und die wäre ggf. ein guter Grund, die Strafe eben nicht zur Bewährung auszusetzen.



        Die Sozialprognose ist günstig.



        Die weit übleren Typen der höheren "Klassen" wurden _vorsätzlich_ nie belangt und der beinharte Nazi Stauffenberg genießt hierzulande sogar Heldenstatus.



        Deshalb halte ich dieses Urteil für genau richtig - wäre es härter ausgefallen, wäre dadurch mal wieder bestätigt, dass man nur "die Kleinen" hängt, "die Großen" aber laufen lässt.

        • @04970 (Profil gelöscht):

          Das er damals 17 war, wurde berücksichtigt. Er stand vor einem Jugendgericht.

          Seit 45 hat er tatsächlich nicht mehr für Morde Schmiere gestanden. War auch wenig Gelegenheit...

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Liggers. Sie machen Ihrem nickname alle Ehre.

  • "... sondern auch die Frauen und Männer, die in einem KZ eingesetzt waren."

    Es fehlt die Erweiterung "ohne Zwang". Auch KZ-Häftlinge wurden eingesetzt für Arbeiten. Teilweise mussten sie grausigste Arbeiten in der Tötungsmachinerie erledigen.

  • "Es markiert, wie der deutsche Rechtsstaat das damalige Geschehen bewertet. Das Urteil kommt dennoch zu spät und hat mehr symbolische Bedeutung."

    Und deswegen sollte man schnellstens kaum noch lebende Untäter vor Gericht stellen. Damit der "deutsche Rechtsstaat" die Risse in seinem Mäntelchen – in Sachen Verfolgung der nationalsozialistischen deutschen Mordtaten – ein wenig kaschieren kann.

    Ob das für die überlebenden Opfer wirklich ein Trost wäre? Wäre es vielleicht besser, ein Gericht würde zugeben, dass die deutsche Justiz Jahrzehnte lang so kläglich wie makaber versagt hat?

  • letztendlich ein angemessenes Urteil das nicht nur das Alter sondern auch die Umstände berücksichtigt in denen der damals Jugendliche aufwuchs



    ohne diesen aus seiner Mitverantwortung zu lassen.

  • Ich finde es widerlich, wie in zahlreichen Kommentaren Täter*innen zuerst als Opfer dargestellt werden. Wenn so argumentiert wird, dann ist letztlich jede*r Täter*in ein Opfer, denn wir werden immer bei den schlimmsten Verbrecher*innen in deren Vergangenheit irgendetwas entdecken, wo diese Unrecht erlitten haben. Das ändert aber nichts daran, dass sie - außer sie sind unzurechnungsfähig - sich entschieden haben, als Täter*innen zu handeln. Und diese Entscheidung ist das wichtige. Spätestens mit der Entscheidung zu handeln sind Täter*innen nicht mehr entschuldbar. Spätestens dann sind sie keine Opfer mehr, weil sie wählen Täter*innen zu sein.

    • @Patricia Jessen :

      Genau. So kann man das aus der warmen Stube im Jahr 2020 sehen und fühlt sich dann vielleicht besser. "Widerlich" ist dann genau das richtige Wort, um sich erstmal zu erhöhen.

      Hier geht es konkret um einen 17 Jährigen, der in einem Unrechtsregime sozialisiert wurde und eine kleine Nummer ohne direkte Tatbeteiligung war. Es geht nicht um den SS-Schergen Jahrgang 1910, der sich entscheiden konnte.

      • @André Schlebes:

        Die SS-Schergen hat man vielfach laufen lassen, das ist schon klar.

        Das war natürlich falsch.

        Wir sind jetzt in einer Zeit, in der man noch ein paarmal das richtige tun kann.

        Der Mann muss nicht mal ins Gefängnis, hat sein Leben gelebt.

        Und: Er war kein Kind. Mit 17 kann man Entscheidungen treffen, mit 18 ist man volljährig, ein Erwachsener, zumindest meistens.

        Der ganze Prozess ist doch in erster Linie ein Symbol, ein wichtiges.

        Ich finde es unangenehm, diesen Mann jetzt auch noch zu bedauern.

      • @André Schlebes:

        Wachmann im KZ wurde man durch Entscheidung.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Ich stelle mir die Entscheidung so vor:



          a) Front



          b) Lagerwachposten ohne Feindkontakt



          Ohne weitere Informationen wäre für mich die Entscheidung tatsächlich recht einfach.

          • @Encantado:

            Genau so war es eben nicht. Wachmann wurde man durch den Eintritt in die SS.

            Und das war die BEWUSSTE Entscheidung zur (angeblichen) Elite des 3. Reiches gehören zu wollen und sich mit Haut und Haaren der Person und den Zielen Adolf Hitlers zu verschreiben. Die meisten Jugendlichen haben sich gegen diesen Weg entschieden.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Wehrpflichtige wurden ab 1944 sehr wohl zur SS eingezogen und wurden als Wachleute in den KZ eingesetzt.



              „Bei Kriegsende war die Waffen-SS noch ca. 550.000 Mann stark; bis Ende Oktober 1944 waren ca. 320.000 Mann gefallen oder schwerstverletzt. […] In der Waffen-SS dienten etwa 400.000 Reichsdeutsche, 300.000 Volksdeutsche und 200.000 Angehörige anderer Völker. […] Im Jahr 1944 wurde die Masse der noch Kriegsverwendungsfähigen aus den Wachmannschaften der Konzentrationslager herausgezogen und für den Wehrdienst freigemacht. Bis dahin wurden die Wachmannschaften aus Notdienstverpflichteten der Allgemeinen SS und des ehemaligen Frontkämpferbundes 'Kyffhäuser' gestellt. 1944 kam noch ein starkes Kontingent aus der Wehrmacht. Es handelte sich meines Wissens zunächst um 10.000 Mann. Später mehr. […] Meines Wissens setzten sich die Wachverbände in den KZs im Jahre 1944 aus 6.000 Notdienstverpflichteten, 7.000 Volksdeutschen, 7.000 Heeresangehörigen und einer Anzahl von Luftwaffenangehörigen zusammen. […]“

              – Documents of the Major War Criminals. Vol. XX, S. 371–471

              • @sb123:

                Aus "Die Waffen-SS" MDR Zeitgeschichte:



                "Auch werden Angehörige von Luftwaffe und Marine zur Waffen-SS versetzt. Nach dem gescheiterten Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 wird SS-Chef Himmler auch Chef des Ersatzheeres. Von da an dürfen auch Wehrpflichtige, die bis dahin der Wehrmacht vorbehalten waren, zur Waffen-SS gezogen werden. Die strengen Musterungskriterien der Vorkriegszeit hinsichtlich Größe und Konstitution gelten da schon längst nicht mehr. Zahlreiche 16- und 17-Jährige werden von der Schulbank weg zur Waffen-SS einberufen. Kurz vor Kriegsende werden sogar 15-Jährige in die Truppe gepresst."



                Und von da ging es dann als Wachmann in die KZ.



                Es ist leicht, vom bequemen Sofa aus die Geschehen zu kommentieren.



                Ich für mein Teil bin heilfroh, das ich nicht in dieser Zeit leben musste.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              "Die meisten Jugendlichen haben sich gegen diesen Weg entschieden."

              Im Schützengraben oder als Kriegsdienstverweigerer zu verrecken, dass war sicher nicht die Entscheidung der Jugendlichen.

              • @Rudolf Fissner:

                Es war eine Entscheidung, sich nicht für die SS zu bewerben.

                Verrecken wollte bestimmt niemand. Der Glaube an den Endsieg war unter Jugendlichen noch sehr weit verbreitet. Dazu kommt, dass ihnen eingetrichtert wurde, dass der Heldentod die Krönung des Lebens ist. Lesen Sie mal ein paar Jugendromane aus der Zeit. Die sind sehr lehrreich...

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Das ist falsch. Wachpersonal konnte beinahe jeder werden. Der verurteilte Demjanjuk war ein ukrainischer Gefangener, der von der Werhmacht gefangengenommen wurde. Später wurde er als Wachmann in einem KZ eingesetzt.

              • @Thomas Schöffel:

                Bei Reichsdeutschen war sie Lage anders.

                • @warum_denkt_keiner_nach?:

                  Naja, möglicherweise haben Sie diese Weisheiten aus den von Ihnen benannten Jugendromanen. Ich kann da auf Zeitzeugen verweisen und das erscheint mir dann da doch glaubhafter.

  • Ich bin immer für die Verfolgung von NS Verbrechern gewesen, aber dieses Urteil an einem ehemaligenJugendlichen, der in einem furchtbarem Regime sozialisiert wurde, wird dem Täter einfach nicht gerecht. Die Jugendlichen wurden damals zu doch zu Werkzeugen gemacht. Heute würde man sagen, Kindersoldaten, die zwar Täter aber eben vor allem auch Opfer sind.

    • @André Schlebes:

      Wie ist das eigentlich, gilt das Ihrer Ansicht nach auch für aus Kriegsgebieten geflüchtete Muslime, die hier in D Frauen vergewaltigen oder Anschläge begehen? Haben Sie da ähnlich viel Verständnis, oder beschränkt sich ihr "Langmut" auf Faschos?

      • @Kaboom:

        Das Verständnis beruht zum Großteil darauf, dass der Verurteilte später eben nicht durch Straftaten in Erscheinung trat - Fascho hin oder her. Wie er all die Jahre mit seinen Erlebnissen umgegangen ist, wissen wir nicht. Vielleicht hat er gut gelebt, vielleicht aber auch nicht.

        Sie haben hoffentlich für Vergewaltiger und Terroristen kein Verständnis, oder was soll dieser Vergleich?

      • @Kaboom:

        Ich gebe auf. Nachdenken ist nicht gewünscht. Was soll ich da jetzt zu schreiben?

        • @André Schlebes:

          Sie behaupten hier doch wohl nicht ernsthaft, dass Sie nachdenken? Würden Sie nachdenken, würden Sie nicht so einen Kappes verzapfen,

    • @André Schlebes:

      OK, unser Mitgefühl muss den 17-jährigen SS-Angehörigen gelten.

      Sie sind vor allem auch Opfer, wie diejenigen, die in dem KZ ermordet wurden.

      Alles Opfer eben. Tragisch irgendwie.

      • @Jim Hawkins:

        Genau. Die 17-Jährigen, die in solche unmenschlichen Situationen kamen und auch das auch nicht aussuchen konnten, sind Opfer. Fällt schwer das zu akzeptieren.

        • @André Schlebes:

          Niemand ist gezwungen worden, in einem KZ Dienst zu tun. Nennen Sie ein einziges Beispiel.

        • @André Schlebes:

          "...und auch das auch nicht aussuchen konnten..."

          Das waren alles Freiwillige. Der Dienst galt als Sprungbrett für eine Karriere im Nazireich.

          • 8G
            83191 (Profil gelöscht)
            @warum_denkt_keiner_nach?:

            Haben Sie das Detail mit dem "Wehrdienst" überlesen ? Und dem Fakt, dass er als "nicht Fronttauglich" nach hinten versetzt wurde? Seine Einsatzorte waren also ohnehin bereits eingeschränkt.

            Damals gab es, wie sie wissen, weder einen Ersatzdienst noch eine Verweigerung. Ausschließlich den Gang in den Untergrund mit den entsprechenden Konsequenzen.

            Ihm als 17 Jährigen zu unterstellen, er hätte sich versetzen lassen müssen, klingt absurd. Mit Dutzenden anderen, deutlich erfahreneren Soldaten in seiner Umgebung die ihn beeinflussen können oder das Grauen der Front schildern.

            • @83191 (Profil gelöscht):

              Noch mal. Zur SS kam man im Sommer 44 nicht als Wehrpflichtiger. Das ist eine absurde Schutzbehauptung. Die Erzählung mit Wehrmacht und KZ Wachturm kann hinten und vorn nicht stimmen.

              • 8G
                83191 (Profil gelöscht)
                @warum_denkt_keiner_nach?:

                Am Anfang der SS wäre jmd. mit einem Herzfehler niemals aufgenommen worden. '44 offensichtlich schon. Die Kriegsjahre und bevorstehende Niederlage haben offensichtlich an den ursprünglichen Konzepten gerüttelt. Die Jahrelange Indoktrination tun ihr übriges, um einen 17 Jährigen von dummen Dingen zu überzeugen oder fehlzuleiten. Wissen Sie wie der Junge damals rekrutiert/eingezogen wurde? Der Mann hat versucht sich versetzen zu lassen (lt. anderen Quellen) und er hatte keine Auswahl ob Front oder diese Stelle.

                Seit dem ich aus eigener Erfahrung weiß wie pauschal mit IM's aus der Stasi Zeit umgegangen wurde, schau ich mir solche Dinge genauer an. Wir können natürlich auch alle Kinder mit dem Bade ausschütten bevor wir sie über einen Kamm scheren. Aber dann bitte Immer und bei Allem und nicht nur da wo es uns nicht weh tut.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                „Bei Kriegsende war die Waffen-SS noch ca. 550.000 Mann stark; bis Ende Oktober 1944 waren ca. 320.000 Mann gefallen oder schwerstverletzt. […] In der Waffen-SS dienten etwa 400.000 Reichsdeutsche, 300.000 Volksdeutsche und 200.000 Angehörige anderer Völker. […] Im Jahr 1944 wurde die Masse der noch Kriegsverwendungsfähigen aus den Wachmannschaften der Konzentrationslager herausgezogen und für den Wehrdienst freigemacht. Bis dahin wurden die Wachmannschaften aus Notdienstverpflichteten der Allgemeinen SS und des ehemaligen Frontkämpferbundes 'Kyffhäuser' gestellt. 1944 kam noch ein starkes Kontingent aus der Wehrmacht. Es handelte sich meines Wissens zunächst um 10.000 Mann. Später mehr. […] Meines Wissens setzten sich die Wachverbände in den KZs im Jahre 1944 aus 6.000 Notdienstverpflichteten, 7.000 Volksdeutschen, 7.000 Heeresangehörigen und einer Anzahl von Luftwaffenangehörigen zusammen. […]“

                – Documents of the Major War Criminals. Vol. XX, S. 371–471

                • @sb123:

                  Ich habe mal etwas nachgelesen. Ab Mitte 44 wurden tatsächlich Angehörige der Wehrmacht zur Bewachung von KZ eingesetzt. Allerdings habe ich nur Beispiele für Einsätze in Außenlagern gefunden. Im Prozess ging es aber um das Hauptlager. Ist ein Unterschied. Es bleibt also dabei. Ich glaube also Herr D seine Behauptungen nicht. Das Gericht offensichtlich auch nicht.

                  Im übrigen lese ich hier die ganze Zeit eine Sammlung so ziemlich aller Ausreden, die Nazis nach 45 so vorgebracht haben. Jung, Zwang, Zufall, Befehl...

            • @83191 (Profil gelöscht):

              Worauf wollen Sie also hinaus?

              Dass ein junger Mensch, der jahrelang schwerbewaffnet auf dem Wachturm eines KZ stand, in dem Tag für Tag Menschen zu Tode gequält wurden, unschuldig ist?

              Einfach so, als wäre das wie ein Ladendiebstahl.

              • 8G
                83191 (Profil gelöscht)
                @Jim Hawkins:

                Ich würde nicht behaupten das er unschuldig. Aber das Konzept Schuldig / Unschuldig ist halt ein Schwarz/Weiss Konzept. Die Realität hat hingegen Grautöne.

                Es wäre in meinen Augen ebenso unsinnig diesem Mann für den Mord an mehr als 5000 Menschen verantwortlich zu machen oder ihm eine Motivation von vor 75 Jahren unbelegt zu unterstellen, wie ihn straffrei rausgehen zu lassen oder ihn als Opfer hinzustellen. Man kann beides sein, Täter und Opfer.

                Hier eine Strafe zu verhängen finde ich richtig. Aufgrund des jetzigen Alters sehe ich allerdings keine Notwendigkeit für eine Haft. Resozialisierung wirds keine geben und Wiederholungsgefahr bzw. Schutz der Öffentlichkeit besteht auch nicht. Es wäre reine Rache. Das könnte man vor sich selbst auch Gerechtigkeit nennen... aber das ist es nicht.

                Wie Lee Adama (fiktive Figur) sagen würde:



                We dumb all that guilt, all that shame onto one men, flush him out [...] and hope that just gets rid of it all.

                • @83191 (Profil gelöscht):

                  Ich gehe mit dem meisten d'accord.

                  In die Zitatschlacht werfe ich eines des großen Fritz Bauer:

                  "Wenn die Prozesse einen Sinn haben, so ist es die unumgängliche Erkenntnis, daß Anpassung an einen Unrechtsstaat Unrecht ist. Wenn der Staat kriminell ist, weil er die Menschen- und Freiheitsrechte, die Gewissensfreiheit, das Recht auf eigenen Glauben, (…) das Recht auf eigenes Leben systematisch verletzt, ist Mitmachen kriminell. Es ist, wie unsere Prozesse demonstrieren sollen, möglicherweise Mord, gemeiner Mord. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ich selber Hand anlege oder nicht. Es kommt nicht darauf an, ob an meinen eigenen Händen Blut klebt oder ob sie nur mit Tinte besudelt sind, ob ich aktiver Täter, Nutzniesser oder nur beifällig nickender Zuschauer bin."

                  Fritz Bauer, Generalstaatsanwalt

                  de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Bauer

        • @André Schlebes:

          Niemand wurde gezwungen in einem KZ Dienst zu leisten.

          Ab wann sind es denn keine Opfer mehr? Wenn Sie 18 sind? Wenn sie Juden in die Gaskammer treiben?

          • @Jim Hawkins:

            Der Mann ist sowohl Täter als auch Opfer. Was jetzt überwiegt oder ob es sich ausgleicht, sind überflüssige Überlegungen, weil es sich nicht ausschließt, sondern nebeneinander existiert.

  • Es ist mehr als fragwürdig, wenn die aktuelle Juristengeneration meint, die NS Verbrechen auf diese Weise aufzuarbeiten.



    Das denkbar kleinste Rädchen der Tötungsmaschinerie, ein zur Tatzeit 17jähriger Jugendlicher, der damit seine komplette Schulzeit in NS Herrschaft verbracht hat, wurde hier nach 75 Jahren verurteilt.



    Dass Mord nicht verjährt, ist sinnvoll. Die Beihilfe, und die Taten Jugendlicher genauso zu behandeln, ist nicht nachvollziehbar. Taten, die mit 2 Jahren Strafe geahndet werden, bedürfen keiner Aussetzung der Verjährung.

    • @Mikki:

      Wie sollte denn die aktuelle Juristengeneration NS-Verbrechen sonst aufarbeiten?

      Viele kleine Rädchen halten eine große Maschine am Laufen. Und wer eines davon war, ist logischerweise dran. So man ihn hat.

      Natürlich wurde in der Geschichte der BRD in dieser Hinsicht viel mehr versäumt und verleugnet, als getan wurde.

      Dennoch sind wir es den Überlebenden schuldig, dass diese Prozesse geführt werden.

      Es wurden auch 93-Jährige in den Gaskammern ermordet.

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    Ich frage mich wie ein 17-jähriger in einem solchen System hätte reagieren sollen? An die Front und Sterben, Desertieren und Sterben, Selbstmord?

    Was denkt der Autor darüber?

    • @02854 (Profil gelöscht):

      Wenn ich mich nicht sehr irre, wurden keineswegs "ganz normale Jugendliche" als Wachen in Kzs eingesetzt. Aber hey, Ihnen gings ja auch um etwas anderes, gell?

    • @02854 (Profil gelöscht):

      Den Weg in die Totenkopfverbände hat man aktiv gewählt. Die Meisten haben sich anders entschieden. Es gab also ganz offensichtlich Alternativen.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Bitte doch vorher alle Fakten einholen, bevor Sie anfangen zu behaupten.

        "Er sei nicht freiwillig Wachmann geworden, sondern wegen eines Herzfehlers nicht kriegsverwendungsfähig gewesen. Darum habe er als 17-jähriger Wehrmachtssoldat den Marschbefehl nach Stutthof erhalten. Vergeblich habe er versucht, in eine Wehrmachtsküche oder -bäckerei versetzt zu werden."

        www.ndr.de/nachric...mer,brunod118.html

        • @Hannes Petersen:

          Sie verwechseln da etwas. Die Schutzaussage eines Beschuldigten ist nicht gleich den Fakten. Besonders wenn sie nicht mit der Praxis der KZ in Einklang zu bringen ist.

        • @Hannes Petersen:

          So ist das eben. Er wollte kochen und backen und musste stattdessen als Opfer auf dem Wachturm andere Opfer an der Flucht hindern.

    • @02854 (Profil gelöscht):

      Man musste keinen Dienst in einem KZ verrichten.

      Davon abgesehen ist mir der alte Mann egal, es geht darum, dass dieser Prozess stattgefunden hat.

      Wegen der noch lebenden Holocaust-Überlebenden.

      Und, weil es sowieso einer der letzten gewesen sein wird.

      • @Jim Hawkins:

        Darin liegt der Fehler: Der Mensch ist Ihnen egal. Es geht nur ums Prinzip. Ähnlich der Angeklagte: Ihm waren die Menschen egal. Es ging nur ums persönliche Überleben.

        Dieses Desinterresse am Anderen ist m.E. die Wurzel der Unmenschlichkeit. Immer wieder. Zu allen Zeiten. In allen Systemen.

        In einem Rechtsstaat haben Gerichte u.a. die Aufgabe, sich für den Menschen im Angeklagten zu interessieren. Mir scheint, dass das Gericht in diesem Fall der Aufgabe gewachsen war: Schuld ja, Strafe nein. Ein salomonisches Urteil.

  • Lächerlich ist hier überhaupt nichts.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Doch. Schuldig der Beihilfe zum tausendfachen Mord und praktische Straffreiheit ist lächerlich.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Nein. Man kann das Urteil falsch finden, beschämend oder unverhältnismäßig, lächerlich aber nicht. Das ist unter anderem auch gegenüber den Opfern nicht akzeptabel. Ein einzelner Strafprozess kann aber ohnehin nur sehr begrenzt der allgemeinen Vergangenheitsbewältigung dienen, in diesem Fall schon gar nicht, da hier ja überhaupt keine neuen Erkenntnisse zu erzielen waren. Es ging hier nur um die individuelle Schuld, man kann dem Angeklagten nicht mehr als das zur Last legen, was er getan, gewusst oder gewollt hat und nicht den ganzen Holocaust und schon gar nicht das frühere Versagen der deutschen Justiz gegenüber anderen Tätern. Das Urteil ist sehr normal und war genau so zu erwarten. Es handelt sich um eine Jugendstrafe, die Taten liegen 75 Jahre zurück, der Angeklagte ist so alt, dass eine Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden wäre, wahrscheinlich dazu geführt hätte, dass dieser Mann im Gefängnis gestorben wäre. Wer glaubt, dass dies nötig wäre, versteht zum einen nichts von den Aufgaben von Strafverfahren und begibt sich zudem selber noch in die sehr fragwürdige Position eines Nachgeborenen, der nach Rache ruft oder nach einer ja unmöglichen Wiedergutmachung. Prozesse dieser Art muss es geben, man kann ja nicht wegschauen und sich so indirekt mit den Taten abfinden. Mehr als eine solche Art des Ordnens aber können sie nicht leisten und müssen sie auch nicht leisten.

        • @Benedikt Bräutigam:

          Dazu möchte ich ehrlich gesagt gar nicht viel schreiben, bei den meisten Punkte stimme ich Ihnen zu, möchte Sie aber auf diese kurze Dokumentation hinweisen, aus dem Jahr 2013.

          Wie genau die Strafverfolgung der Täter denn durch Ludwigsburg lief, warum alles so lange dauerte und wie da teilweise mit "exclusiven" Rechtsauffassungen hantiert wurde.

          www.rbb-online.de/..._zu_auschwitz.html

        • @Benedikt Bräutigam:

          anschließe mich.

        • @Benedikt Bräutigam:

          Ist es nicht eine Missachtung der Opfer, einen Schuldigen ohne wirkliche Strafe zu lassen?

          Das Urteil passt zu der langen Reihe von unsäglichen Urteilen der bundesdeutschen Justiz.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Stimmt. “…lächerlich…“



      Was eine - Unfaßbare Überschrift.

      Aber - Klaus Hillenbrand - Topt es.

      “ Zwei Jahre auf Bewährung für die Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen: Das Missverhältnis zwischen dem begangen Verbrechen und der Strafe scheint riesig. Aber kann es überhaupt ein gerechtes Urteil in einem Prozess geben, in dem ein 93 Jahre alter Angeklagter vor einem Jugendgericht steht, für Taten, die er als 17-Jähriger begangen hat? Es ist nicht die Schuld von Bruno D., dass ihm erst jetzt der Prozess gemacht worden ist.…“ Ach was!

      kurz - Was eine wirre Sentenzenfolge.



      Was hat das eine mit dem anderen & wiederum dem dritten & dem folgenden zu tun?



      Genau - Nichts. Peinlich.