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Trotz widersprüchlicher AussagenVermieter mit Eigenbedarfsklage erfolgreich

Das Gericht gibt dem Vermieter Recht, die Mieterin muss ausziehen – obwohl sie keine Wohnung finden kann. Nun hofft sie auf die nächste Instanz.

Vielen Mietern geht es so wie der Beklagten im aktuellen Fall. Hier ein Bild von einer Demo gegen hohe Mieten von 2024 Foto: dpa

Berlin taz | Wegen des Verkehrslärms, der durch die offenen Fenster des Amtsgerichts Charlottenburg schallte, war die Richterin Kerstin Preuß nur schwer zu verstehen. Doch der letzte Satz ihrer Entscheidung in der Eigenbedarfsklage gegen Monika Smolarek war gut zu hören: Die Charlottenburger Mieterin soll ihre Wohnung, in der sie seit fast zehn Jahren wohnt, bis zum 30. November 2025 räumen. Zudem muss sie die Gerichtskosten tragen.

Bei der Verkündung am Mittwochvormittag war es totenstill im Gerichtsaal. In den Gesichtern der vielen Besucher*innen, die sich trotz der frühen Stunde eingefunden hatten, zeigten sich Trauer und Entsetzen. Sie waren gekommen, um Smolarek zu unterstützen, die sich seit Monaten nicht zur juristisch gegen ihre Kündigung wehrt.

Sie lancierte auch eine Petition mit dem Titel „Unser Zuhause ist in Gefahr – unsere Familie soll raus, damit andere profitieren“, die in den vergangenen Wochen von über 13.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Auch Erika hat unterzeichnet, die ihren vollständigen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Die Berlinerin hat das Gerichtsverfahren solidarisch begleitet. „Frau Smolarek hatte den Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen, und wurde so zum Gesicht des Widerstands gegen Eigenbedarfskündigungen, sagt sie. Viele von Smolareks Un­ter­stüt­ze­r*in­nen sind selber von Kündigungen betroffen und haben Angst, ihre Wohnung zu verlieren. Deshalb zeigen sie auch nach Smolareks Niederlage am Mittwoch ihre Solidarität und bestärken sie in ihrer Entscheidung, Widerspruch einzulegen.

Angeblich lebt er im Kinderzimmer

Tatsächlich scheint es nicht aussichtslos, dass Smolarek in der zweiten Instanz gewinnt. Schließlich zeigten sich in den drei Prozess­tagen zahlreiche Widersprüche aufseiten des Klägers, der die Wohnung 2023 kaufte und der Mieterin umgehend kündigte. Er gab an, dass er mit seiner Partnerin einziehen wolle, und behauptete bei den Befragungen, dass er noch im Kinderzimmer seines Elternhauses lebe.

Durch Befragungen der Mieteranwältin Carola Handwerg wurde allerdings bekannt, dass der Mann laut Grundbucheintrag Miteigentümer eines Eckhauses in Charlottenburg ist. Dabei hatte er zunächst verneint, dass er überhaupt Immobilien besitzt. Erst als Handwerg den Grundbucheintrag aus den Akten holte, räumte er ein, als Teil einer Ei­gen­tü­me­r*in­nen­ge­sell­schaft Anteile an der Immobilie zu besitzen – aber darauf habe er keinen Zugriff. Den habe nur sein Vater. Der Besitzer mehrerer Immobilien in Berlin ist Rechtsanwalt und verteidigte den Sohn in der Eigenbedarfsklage gegen Frau Smolarek.

Sie ist auch nach ihrer Niederlage in erster Instanz ungebrochen. „Mir bleibt gar nichts anders übrig, als in Berufung zu gehen. Ich habe lange nach einer anderen Wohnung für mich und meine Familie gesucht und nichts gefunden.“

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98 Kommentare

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  • Die erst 2023 gekaufte Wohnung unterliegt noch der mindestens dreijährigen Sperrpflicht bei Geltendmachung von Eigenbedarf.



    Paragraph 577 a BGB

  • Die linke Politik suggeriert schon immer, Mieten sei die Lösung, man müsse jur die Besitzer der Wohnung austauschen, dann wäre alles gut und die Miete ginge runter.

    Stimmt auch nur sollte man dafür die Mieter zu Besitzern machen. Fast jeder kann sich jetzt schon Eigentum kaufen. Und der Staat sollte das auch massiv unterstützen.

    Dadurch werden die Bewohner aus der Opfer Rolle geholt und können selber agieren.

    • @NilsBln:

      Fast jeder kann sich Eigentum kaufen? Lebe ich in einer anderen Realität?

  • "Echten" Eigenbedarf zu beurteilen sollte ja die vornehmlichste Aufgabe des Gerichts sein. Wenn ich da lese, dass die Familie des Vermieters dort mehrere Immobilien in guter Lage hat und Vati Rechtsanwalt ist, dann würde ich da auch mal genauer nachschauen.



    Vonovia oder anderen Großvermietern würde ja auch niemand eine Eigenbedarfskündigung abnehmen.

  • "Ich habe lange nach einer anderen Wohnung für mich und meine Familie gesucht und nichts gefunden"



    Ansprüche zu hoch?



    Suchradius zu klein?



    Wenn es unbedingt urban sein muss - in Frankfurt/Oder oder Cottbus gibt es bezahlbaren Wohnraum.



    Nicht wenige pendeln von diesen Städten nach Berlin...



    ...ist auch mit ÖPNV gut angebunden, für wen das ein Kriterium ist.



    Eine Mietwohnung ist eine Mietwohnung und kein Eigentum. Es kann nicht sein das nur die Mieter bestimmen können, ob sie ausziehen wollen oder nicht und es gibt auch kein Grundrecht in seinem Kiez lebenslang wohnen zu dürfen wider aller Entwicklungen - ansonsten werden bald nur mehr befristete Mietverträge angeboten...



    Berlin ist extrem gewachsen und wächst weiter. Wer dort wohnen bleiben will muss sich diesem heißen Markt stellen.



    Weiter verdichten wollen die die in Berlin leben nicht - siehe der ewige Streit um die Bebauung des Tempelhofer Felds. Damit heizen auch sie den Markt weiter an - nicht nur die 'bösen' Vermieter...



    Es braucht deutlich mehr Wohnraum in Berlin - das heißt aber satte Emissionen für Bau und Anbindung oder eben Grünflächenverlust bei Nachverdichtung - diese Pille müssen Grüne und Die Linke schlucken.

    • @Farang:

      Ist klar, pendel doch einfach jeden Tag mal 200km zu deiner Arbeit.. selten so einen schlechten Take gelesen.

      "Es kann nicht sein das nur die Mieter bestimmen können, ob sie ausziehen wollen oder nicht und es gibt auch kein Grundrecht in seinem Kiez lebenslang wohnen zu dürfen wider aller Entwicklungen - ansonsten werden bald nur mehr befristete Mietverträge angeboten..."

      Mieter bezahlen Miete und haben damit ein Recht auf die Wohnung, was gibt es daran nicht zu verstehen?

      Ihre blanke Naivität zu diesem Thema zeigt das generelle Problem in diesen Land und warum es zu noch mehr sozialen Problemen führen wird in naher Zukunft.

  • die sich seit Monaten nicht zur juristisch

    Bitte zur korrigieren

  • Spätestens jetzt, nach diesem ganzen unnötigem Theater vor Gericht, sollte die Mieterin in Berufung gehen und durch ihren Anwalt, ihr ärztliches Attest dem Gericht zukommen lassen, indem attestiert wird " ein Umzug ist aus gesundheitlichen Gründen der Mieterin nicht zuzumuten "....

  • Wahrscheinlich war die Miete günstig.



    Und neu gemietete Wohnungen sind oft sehr teuer.



    Alles sehr ärgerlich.

  • Ich lese immer es gebe zu wenig (bezahlbaren) Wohnraum in Deutschland: Das stimmt definitiv nicht. Es gibt in Berlin und den zentralen Lagen einiger anderer Großstädte zu wenig Mietwohnraum.



    DAS Problem wird sich durch Zubau in der Peripherie nicht lösen lassen, solange es weiterhin als Menschenrecht gilt, billige, aber gute Mietswohnungen in den besten Lagen zu haben.



    Was den Eigenbedarf angeht: Ich sehe nicht, dass Fälle wie dieser offensichtlich rechtsmissbräuchlich sind. Stünde dem Vermieter eine gleichwertige leere Wohnung in unmittelbarer Nähe zur gekündigten Wohnung zur Verfügung, wäre das anders. Aber wer vermietete Wohnungen am Standort hat und selbst zur Miete, bei den Eltern oder seit langer Zeit ganz woanders wohnt, kann selbstverständlich wegen Eigenbedarfs kündigen. Das ist gut und richtig so.



    Wie ich schon häufiger schrieb: Vielleicht sollte mehr selbst genutztes Wohneigentum (wieder) ein Ziel einer „linken“ Baupolitik und Stadtplanung werden. Das wird einem nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt, liegt dann aber wahrscheinlich nicht mitten in Berlin.

    • @Zangler:

      "Ich lese immer es gebe zu wenig (bezahlbaren) Wohnraum in Deutschland: Das stimmt definitiv nicht."

      Doch das stimmt definitiv. Ein Kollege hat (wegen Eigenbedarf) mehrere Monate in der Nähe von Freiburg eine neue bezahlbare Wohnung gesucht. Und selbst Gutverdiener haben es nicht immer leicht...

    • @Zangler:

      In Berlin gibt es auch in der Peripherie zu wenig - für Durchschnittsverdiener bezahlbaren - Wohnraum.

      Irgendwann deutlich hinter der Stadtgrenze ändert sich das erst.

    • @Zangler:

      Kann man so unterschreiben. Es ist gut, dass man in Deutschland nicht von heute auf morgen aus seiner Wohnung rausgeschmissen werden kann - solange die Miete gezahlt wird.



      Aber wenn der Eigentümer (!) einer Sache diese selbst (oder anders) nutzen möchte, ist das sein gutes Recht.



      Und ja, es gibt genug Wohnraum in Deutschland. Ein Grundrecht auf billiges Wohnen in zentraler Toplage ist mir nicht bekannt. Wenn ich mir Zentrum München, Berlin, Köln, … nicht leisten kann, muss ich eben woanders wohnen.

      • @Franz Strauß:

        Und gibt es ein Grundrecht (moralisch) auf Besitz? Der geht ja immer auf Kosten anderer… lokal und besonders global.

    • @Zangler:

      Sie verwechseln hier was: es geht im vorliegenden Fall klar um Verdrängung / Gentrifizierung. Dadurch entsteht ja erst unbezahlbarer Wohnraum, weil die Mieten dadurch immer weiter in die Höhe getrieben werden. Menschen, die seit Jahren / Jahrzehnten in einer Mietwohnung in der Innenstadt wohnen, werden aus den Wohnungen getrieben durch diverse Tricks: Eigenbedarfskündigung, umfassende Modernisierung die eine eklatante Mieterhöhung nach sich zieht und der Mieter sich diese nicht mehr leisten kann.

      Es ist alles anti-sozial und eine Bankrotterklärung des Sozialstaats, wenn immer mehr private Investoren mit riesigen Profitabsichten den Wohnungsmarkt unter sich aufteilen. Wie man das nicht sehen kann, versteh ich nicht.

      Und noch mal zum Fall: wer sich eine Wohnung zum Eigennutz kauft, sollte kein Recht darauf haben, den jetzigen Mieter aus der Wohnung zu schmeißen. Eine Idee wär es, dass der Eigentümer dafür Sorge tragen muss, dass der Mieter eine entsprechende Alternativwohnung in der Nähe bekommt zum selben Mietpreis.

      Und da kommen wir eigentlich zum Punkt: ein Umzug bedeutet heutzutage eine automatische Erhöhung der Mietkosten für den Mieter.

    • @Zangler:

      selbst genutztes wohneigentum kann nicht ziel einer linken baupolitik sein und war es auch nie (und wenn, dann war das eine reformistische baupolitik, an der das immobilienkapital und die privatbanken kräftig mitverdient haben, aber sicher keine linke baupolitik). wer wissen will, warum dem so ist, lese in engels' "zur wohnungsfrage" nach – dort erfährt er erhellendes über hoch verschuldete lohnabhängige, die nun in doppelter abhängigkeit von den kapitalfraktionen stehen.

      wie man nach der banken- und hypothekenkrise 2008 ff. (die v.a. in den usa und spanien mit massenweisen zwangsräumungen verbunden war,) noch auf solche ideen kommen kann, ist mir schleierhaft. für einen eng begrenzten teil der bevölkerung mag der traum vom eigenheim finanzierbar sein. für einen größeren teil bedeutet er ein enormes überschuldungsrisiko.

      eine linke baupolitik würde dafür sorgen, dass wohnraum dauerhaft in gemeinwohlorientierter hand und damit bezahlbar für breite bevölkerungsgruppen ist. nicht für eine fortgesetzte umverteilung des gesellschaftlichen reichtums von unten nach oben – genau das betreibt nämlich, wer die mit öffentlichen mittels gestützte förderung von wohneigentum betreibt.

  • Unseren letzten Mieter, der mit unserer Wohnung nicht gut umgegangen ist ( Schimmel wegen schlechtem Lüft/Heizungsverhalten, konnten wir auch nur via „Eigenbedarf“ aus der Wohnung bekommen und damit unser Eigentum schützen. Jetzt ist alles gut, kein Schimmel mehr und der neue Miete und wir sind zufrieden. Reguläre Kündigung hätten wir nie durchbekommen, da ist die Rechtslage hierzulande leider sehr ungünstig.

    • @Flocke:

      Echt, hat so einfach geklappt ?



      Kannten Ihre Mieter nicht die Sozialklausel Paragraph 574 BGB ?

    • @Flocke:

      Freudscher Versprecher: mit der "neue Miete" zufrieden :-)

    • @Flocke:

      Was Sie hier so fröhlich erzählen ist Betrug und kann, neben strafrechtlichen Konsequenzen, auch erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

    • @Flocke:

      Sie haben sich also strafbar gemacht, indem Sie eigenbedarf vorgetäuscht haben?

    • @Flocke:

      Vortäuschung des Eigenbedarfs kann für den Vermieter sehr teuer werden, wenn der ehemalige Mieter mitbekommt, dass der angebliche Eigenbedarf gar nicht bestand und die Wohnung neu vermietet wurde. Da können Sie dann die gesamten Umzugskosten und ggf. auch die Mietdifferenz ersetzen.

  • "Durch Befragungen der Mieteranwältin Carola Handwerg wurde allerdings bekannt, dass der Mann laut Grundbucheintrag Miteigentümer eines Eckhauses in Charlottenburg ist. Dabei hatte er zunächst verneint, dass er überhaupt Immobilien besitzt."

    Miteigentümerschaft an einer Immobilie ist nicht gleichzusetzen mit dem Besitz der Immobilie. Die beiden Begriffe Eigentum und Besitz sind im deutschen Zivilrecht klar voneinander zu unterscheiden.

    Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft – also wer die Immobilie tatsächlich nutzt oder bewohnt. Auch ein Nicht-Eigentümer kann Besitzer sein (z. B. Mieter). Ein Miteigentümer muss nicht automatisch Besitzer der Immobilie sein – z. B. wenn nur ein anderer Miteigentümer dort wohnt.

  • Die Argumentation, er besitze noch andere - vermietete - Wohnungen verstehe ich nicht. Es sei denn die lautet schlicht: Er soll bei einem anderen Mieter auf Eigenbedarf klagen und dort einziehen und nicht bei mir.

  • Verstehe nicht wie es da Diskussionen geben kann - der Vermieter hat eindeutig Eigenbedarf und Miete ist eben kein Eigentum. Auch bei Eigenbedarf gelten Kündigungsfristen - ich bezweifle, dass die Mieterin in dieser Zeit nichts gefunden hat. Vielleicht hätte sie nicht nur in Charlottenburg suchen sollen, sondern auch in Marzahn oder Steglitz!

    • @Sandra Becker:

      "...der Vermieter hat eindeutig Eigenbedarf..."

      Eindeutig? Oder glauben Sie an die 12m²?

    • @Sandra Becker:

      Sehr kaltblütig und empathielos. Die Umstände der Mieterin sind Ihnen dabei anscheinend sehr egal. Man frage sich, wie es Ihnen ergehen würde, wenn sie aus ihren angestammten Lebensumfeld verdrängt werden?

    • @Sandra Becker:

      Also ich weis ja nicht wann sie das letzte mal auf einem der bekannten Immobilienportale waren, aber der Wohnungsmarkt in Berlin ist in allen Bezirken eine Katastrophe. Der überwiegende Großteil der Wohnungen die dort angeboten werden, sind Tauschangebote wo Leute meistens ihre kleine Wohnung gegen eine größere tauschen wollen. Wenn man ordentlich Geld ausgeben kann ja dann findet man etwas, die wenigsten können dies aber vor allem auch nicht seitdem ja alles mittlerweile teuerer geworden ist. Und da hier ja davon die Rede ist, dass sie mit ihrer Familie ausziehen muss, nehme ich mal an das sie Kinder hat, die dann auch in Charlottenburg zur Schule gehen. Das würde es auch verständlich machen, dass sie nicht am anderen Ende der Stadt in Marzahn nach Wohnungen sucht- zumal es dort auch kaum Wohnungen gibt (ist eben nicht mehr um die Jahrtausendwende wo dort keiner wohnen wollte und vieles leer stand und sogar zurückgebaut wurde)

  • Ich denke der Staat sollte mal langsam auch Eigenbedarf anmelden und alle privaten Liegenschaften in Deutschland in öffentliche Hand überführen. Dann kann man sich endlich darüber unterhalten wie Unterkunft in Deutschland für alle gerecht gestaltet wird

    • @Okti:

      Ohja, wie "gut" das funktioniert hat konnte man im "real existierenden Sozialismus" bewundern.

    • @Okti:

      Klar. Um dann denn teuer erworbenen Wohnungsbestand wieder für ein paar Euro an die Immobilienwirtschaft zu verkaufen wie seinerzeit unter der Linkspartei in Berlin.

      Der Staat will ja noch nicht mal den supergünstig zu erwerbenden Leerstand in Ostdeutschland erwerben.

      • @Rudolf Fissner:

        "...unter der Linkspartei..."

        Die haben allein regiert?

  • Was ist das denn für eine Berichterstattung? Relevant ist in diesem Fall doch scheinbar nur, ob bei der Eigenbedarfskündigung eine Sperrfrist bestanden hat, die übergangen worden ist. Was macht die Klägerin so zuversichtlich, in der Berufung zu gewinnen?

    Wenn es sich hingegen um einen Fall handelt, bei dem es eine Sperrfrist geben sollte, aber nicht gibt, sollte das erwähnt werden, damit klar wird, das es sinnvoll ist, sie einzuführen. Eine wohnungspolitisch besonders interessante Frage wäre das aber nicht, denn der Punkt sind eigentlich vorgeschobene Eigenbedarfsklagen. Hier müsste es leichter werden, Schadenersatz zu erlangen. Tatsächlichen Eigenbedarf wird es viel seltener geben. Was nicht heißt dass es auch da sinnvoll sein könnte, den Vermieter:innen die Umzugskosten aufzuerlegen, denn sie könnten ja auch ihrerseits in eine Mietwohnung ziehen. Oder alternativ eine (teurere) unvermietete Wohnung kaufen.

  • Meine Bekannte hatte eine Mietwohnung geerbt. Erst selbst darin gewohnt, dann Vermietet. Was die nach 3 Mietparteien durch hat wünscht man nur dem ärgsten Feind.

    • @Welt Bürger:

      Weil die Mieterrechte in Deutschland in Teilen zu weit gehen. Man wird ja nicht einmal Leute schnell los, die ihre Miete nicht bezahlen und / oder die Wohnung verwahrlosen lassen. Den Schaden trägt der Eigentümer / Vermieter. Davon spricht kaum jemand in diesen von Neid und Anspruchsdenken geprägten Debatten.

  • Man muss sich einmal vor Augen halten, was hier vor sich geht:

    Ein junger Mann, wahrlich nicht schlecht gestellt im Leben (besitzt bereits eigene Immobilienanteile, hat wohlhabende Eltern) kauft eine Wohnung.

    Da diese bewohnt ist, spart er beim Kaufpreis ca. ein Drittel.

    Alle seine Handlungen zielen also vom Anfang an darauf ab, eine Familie per Eigenbedarfskündigung aus ihrem Zuhause zu vertreiben. Die Kinder dem gewohnten Umfeld zu entreißen, möglicherweise Kita-/Schulwechsel notwendig zu machen.

    Ich finde dieses Handeln kalt und unverfroren.

    Leider verhalten sich die Besitzeliten unseres Landes heute so.

    Der junge Mann hat sicher eine Wohnalternative. Die Familie hat es nicht.

    Aus diesem Grund sollten Eigenbedarfskündigungen gesetzlich viel stärker eingeschränkt werden.

    Kauft einfach keine Wohnungen mit dem Ziel, die dort lebenden Menschen rauszuschmeißen!

    • @Stavros:

      Da diese bewohnt ist, spart er beim Kaufpreis ca. ein Drittel.

      Wenn das stimmen würde, wäre die Mieterin schön blöd, hätte sie doch dem Vermieter etwas mehr geboten und die Wohnung selbst gekauft. Bei einem so günstigen Kaufpreis wäre eine Finanzierung auch ohne nennenswertes Eigenkapital möglich. Im Anschluss hätte sie ausziehen können und einen dicken Gewinn einstreichen können (da die Wohnung unvermietet ist, ist sie viel mehr wert). Davon hätte sie lange die Miete in einer teureren Wohnung finanzieren können.

      • @Strolch:

        Ja, unvermietete Eigentumswohnungen sind deutlich günstiger. Je nach den Verpflichtungen, die mit dem bestehenden Mietvertrag eingeht, den man ja übernimmt.

        Aber das bedeutet nicht, dass vermietete so günstig sind, dass alle sie sich leisten können. Es ist absurd, was hier so alles für Phantasien umherschwirren.

        Und warum sollte es akzeptabel sein, dass der Käufer anderen das Leben schwer macht, nur um selbst Geld zu sparen? Rechtswidrig ist es allerdings nicht, aber das ist aus dem Artikel nicht zu erfahren.

      • @Strolch:

        Deshalb bietet der frühere Eigentümer i.d.R. die Wohnung den Mietern zum Kauf an, bevor er sie auf dem freien Markt günstiger hergeben muss.

        • @Descartes:

          Und die Mieter gehen dann auf die Bank und haben das erforderliche Geld ab...

    • @Stavros:

      Wieso hat er sicher eine Alternative und die Mieterin nicht? Entweder gibt es freie Wohnungen in der Gegend oder es gibt keine, aber nicht beides.

      • @Juleischka :

        Finanzielle Ressourcen (und jetzt bitte nicht sagen, der Anwaltssohn mit dem bereits mehrfachen Immobilienbesitz sei "sparsamer" gewesen).

        Schließlich konnte er sich in seinen 20ern eine Eigentumswohnung leisten, die Mieterin mit ihrer Familie offensichtlich nicht ;-).

        Die ganze Moralisierung der Diskussion nutzt aber nichts. So ein "Investieren" muss schlicht und einfach illegal werden.

        • @Stavros:

          Die eigene Wohnung sollte nicht bezahlt werden, weil das "Investieren" ist? Das erschließt sich mir nicht.

  • Habe größte Solidarität mit der Frau. Warum kauft der Vermieter nicht eine Wohnung, die leersteht?? Dennoch ist der Artikel ein Beispiel für - entschuldigen Sie, Herr Nowak - schlechten Journalismus.



    Die Headline spricht von "Widersprüchlichen Aussagen". Es gibt aber keine, zumindest macht Herr Nowak sich nicht die Mühe sie zu suchen...



    Das der Vermieter die Miteigentümerschaft eines Hauses ist, steht ja nicht im Widerspruch zu der Behauptung, dass er noch bei seinen Eltern wohnt. Das gibt es keinen Zusammenhang, auch wenn der Autor den mit dem Wort "allerdings" herzustellen versucht.



    Das der Vermieter vor Gericht seine Miteigentümerschaft verheimlicht hat, wirft natürlich Fragen auf, die das Gericht bzw. die Anwältin der Klägerin - oder der Journalist - beantworten sollte...

  • Es kommt immer auf den Einzelfall an ...



    Wenn jemand eine Wohnung kauft, keine eigene Wohnung bewohnt, was hier wohl der Fall ist, dann gilt der Eigenbedarf. Wir haben nun einmal das Eigentumsrecht, dann gilt es auch.

  • Die klagenden Eigentümer gab an im elterlichen Kinderzimmer auf 12 qm zu leben in einer Villa!!! Geschickterweise vertritt der Vater den klagenden Eigentümer vor Gericht und ist vor einer Aussage zur Tatsachen-Aufklärung geschützt. Wie praktisch. Zudem ist er Miteigentümer am Miethaus.



    Wer schon mal Mehrfamilienhäuser bewirtschaftet hat, weiß, dass die Mietverhältnissese einer Fluktuation unterworfen sind. Daher muss man nur etwas warten, bis einer auszieht. Wenn der Eigentümer argumentiert, dass er keinen Zugriff hat, bedeutet dass, dass sein Vater ihm keine Wohnung vermietet, wenn dort eine Wohnung frei werden sollte? Er würde seinen Sohn lieber auf 12 qm in der heimischen Villa darbend wissen? Deshalb kann man davon ausgehen, dass der Vortrag des Klägers wenig stichhaltig ist, wie es so schön im Juristendeutsch heisst. Unverständlich, wie die Richterin zu einer anderen Rechtsauffassung gelangen konnte. Daher wünsche ich Frau Smolarek viel Erfolg bei ihrer Berufung.

    • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

      Woher ziehen sie die Ansicht, dass es nach geltendem Berliner Recht relevant ist, dass die Kinderzimmerstory stimmt?

      Unzutreffend ist der Eigenbedarf m.E. nur, wenn der Käufer am Ende gar nicht einzieht. Wenn er es tut, ist dem Eigenbedarf genüge getan. Aber ich lasse mich da gerne belehren, und habe die Darstellung der Rechtslage ohnehin vom Artikel erwartet.

  • Wohnen ist ein Menschenrecht.



    Immobilienbesitz aber nicht.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Das Recht auf wohnen würde durch dieses Urteil auch nicht beschnitten. Lediglich das Recht, dort lebenslang zur Miete wohnen zu dürfen wo man gerne möchte.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Alles klar, dann sollen die, die wohnen wollen sich auch ihre eigene Wohnung selbst bauen.



      Aber bauen sollen natürlich die Anderen die mir dann die Wohnung zur Verfügung stellen...am besten noch kostenlos und natürlich in bester Innenstadtlage.

  • Ich würde ja gerne eine Wohnung zum vermieten kaufen und so Menschen ein Dach über dem Kopf bieten.



    (Mit Geld dass ich mir über viele Jahre als Arbeitnehmer erspart habe)



    Wenn ich jedoch sehe wie schlecht man als Vermieter gestellt ist...



    Lieber nicht...

    • @Michael Mostly harmless:

      Und genau aus diesem Grund lassen wir unsere Wohnung in Köln lieber leer stehen, als diese zu vermieten. Denn sollten wir wieder nach Köln zurück ziehen (bin nur für höchstens 10 Jahre, bis 2029,von meinem AG nach Augsburg versetzt), möchte ich nicht erst monatelang auf ein Urteil warten, bis dann der Eigenbedarf vom Gericht festgestellt ist.

      • @Oleg Fedotov:

        Dann hoffen wir doch mal, dass die Stadt Köln ihre Wohnung beschlagnahmt.

        Genau diese "könnte ich noch mal brauchen" Mentalität ist Teil des Problems.



        Ein Kollege blockiert Bauland, weil sein 7-jähriger Sohn vielleicht evtl. mal ein Haus bauen wollen könnte. Und er beschwert sich noch, dass die Grundsteuer jetzt höher ist...

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Ist es die "könnte ich noch mal brauchen" Mentalität oder die Gesetzeslage, die einem - wenn man etwas dann braucht - erst zig Hürden in den Weg stellt, um dann an die eigene Sache ranzukommen.

          Hand aufs Herz: Würden Sie vermieten, wenn sie in der Lage von Oleg wären und Gefahr laufen, zwei Jahre in einem Rechtsstreit gefangen zu sein?

          • @Strolch:

            Natürlich würde ich vermieten. Evtl. über einen befristeten Mietvertrag.

            Interessant ist übrigens auch, dass Menschen so viel Geld haben, dass sie eine Wohnung, die ja laufende kosten verursacht, einfach leer lassen können.

      • @Oleg Fedotov:

        Auch in Köln erfüllt das, was Sie machen, den Tatbestand der Zweckentfremdung von Wohnraum. Sie könnten, so wie Sie den Sachverhalt darstellen, problemlos befristet vermieten, ohne einen Gerichtsprozess fürchten zu müssen.

        • @Pflasterstrand:

          falsch. Wir haben noch zwei erwachsene Kinder, welche ebenfalls in Köln wohnen, aber in eigenen Wohnungen (2 Zimmer, also zu klein, wenn wir zu viert dort noch aufschlagen). Wenn wir diese besuchen, haben wir einen Schlaf-/Rückzugsort, ohne in ein Hotel ausweichen zu müssen.

        • @Pflasterstrand:

          Befristet vermieten, bis 2029??? Und dann zieht der/die Mieter*in ganz Brandenburg aus? Witz komm raus. Nee, die Realität sieht leider anders aus. Deswegen gibt es ja die "möbliert vermietete Wohnungen" für relativ kurze Mietdauer. Aber bestimmt nicht für 5 Jahre.

    • @Michael Mostly harmless:

      Oder .... Wir werden wieder ein zivilisiertes Land und die Regierung sorgt für genügend Wohnraum für alle.

      Sie können Ihr hart verdientes Geld ja dann in ETF-Sparplänen o.ä. anlegen.

      "Arm das Land, das Helden [/gutwillige Immo-Besitzer] braucht" (Bertolt Brecht).

      • @Stavros:

        Ich fürchte damit lösen Sie das hier geschilderte Problem nicht. Es gibt de fakto genug Wohnraum für alle in Deutschland - nur eben nicht in den nachgefragten Städten bzw. Stadtteilen.

        Die hier genannte Frau Smolarek hat vorgeblich keine alternative freie Wohnung gefunden, in die sie umziehen könnte. Ich gehe davon aus dass sich die Suche aber nur auf den Stadtteil Charlottenburg und die Umgebung bezogen hat. Auf ganz Berlin und Umland bezogen dürfte diese Aussage nicht haltbar sein.

        Und um auf Ihren Punkt zurück zu kommen. "Genügend" Wohnraum wird es in den "Hot Spots" des Immobilienmarktes nie geben, die Nachfrage wird immer das Angebot übersteigen. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch bei ausreichendem Wohnraum sich die o.g. Mieterin mit dem Gedanken anfreunden müsste, in einen deutlich weniger nachefragten Stadtteil zu ziehen.

        • @Tom Tailor:

          Und wieso gelten all diese optionen nicht für den Käufer, der dort noch nicht wohnt? Er hat beim Kauf doch gewusst, dass die Wohnung belegt ist und daher auch Geld gespart.

          • @lifopiw:

            Das Argument den Geld sparens ist heutzutage kaum haltbar, vermiete Wohnungen unterscheiden sich im Kaufpreis kaum noch von freuen, es sei denn es handelt sich um eine Wohnung in der der Mieter lebenslanges Wohnrecht genießt.

            Grundsätzlich hat ein Käufer das Recht sich Wohnungen dort zu kaufen in der er zu wohnen gedenkt, das unterscheidet ihn vom Mieter. Insbesondere dann, wenn er gedenkt diese Wohnung eines Tages selbst bewohnen zu wollen. Genau aus diesem Grund habe ich selbst vor einigen Jahren vermietete Wohnungen gekauft, nur das ich dabei an meine Kinder und nicht an mich selbst gedacht habe.

            Was mir bei diesem hier geschilderten Fall aber etwas eigenartig vorkommt ist, dass die Mieterin unmittelbar nach dem Kauf mit der Kündigung konfrontiert wurde. Überlicherweise haben Mieter mir langjährigen Mietverträgen plus Kindern einen guten Mieterschutz, der eine Kündigung wg. Eigenbedarf verhindern sollte. Zumindest eine längere Schonfrist ist üblich. Ferner haben Mieter eigentlich ein Vorkaufsrecht, Auch darüber wird in hier nicht berichtet.

        • @Tom Tailor:

          Ich finde Ihre Beiträge ja immer geistreich und unterhaltsam, gerade weil sie meinen eigenen Ansichten eigentlich immer diametral entgegengesetzt sind.

          Hier ist Ihr Argument, dass es nun mal begrenzten Wohnraum in gefragten Lagen gibt, ja eigentlich die beste Unterstützung der These, dass es besseren Schutz von Familien vor Eigenbedarfskündigungen an solchen Orten geben sollte.

          Oder wie genau stellen Sie sich das vor? Dass die Kinder aus der Uckermark in ihre Kita oder zu Playdates pendeln?

          Ich vermute Sie eher im "Eigentümerrechte"-Camp; ich selbst bin da eher auf der Seite von "Eigentum verpflichtet".

          • @Stavros:

            Ja das ist nur auch aufgefallen (wobei die Lage keine Rolle spielen sollte, begehrte Wohngegenden wechseln gelegentlich mal ;-)

            Eine Familie oder alleinerziehende Mutter mit Kindern sollte eigentlich einen sehr guten Mieterschutz genießen, der solche Härtefälle vermeidet. Für ältere Menschen mit langjährigen Mietverträgen gilt häufig lebenslanges Wohnrecht, insofern irritiert mich die unmittelbare Kündigung nach Kauf durch den Vermieter. Da frage ich mich, wer hat diese Immobilie vorher verwaltet? Wer hat den Kaufvertrag aufgesetzt? Das Mietverhältnis war vor dem Verkauf bekannt, warum wurde dies nicht ausreichend berücksichtigt?

            Sie haben übrigens recht: Ich bin selbst privat Eigentümer von mehreren vermieteten Wohnungen. Daraus erwächst aber auch die Pflicht von Umsicht und Sorgfalt, die ich allerdings auch von meinen Mietern einfordere (bin selbst schon Opfer eines "Messis" geworden). Also ich verstehe beide Seiten.

    • @Michael Mostly harmless:

      Stellen sie sich vor: Ihre allergnädigste Güte ist gar nicht nötig, denn die Wohnung, die sie kaufen würden, gehört bisher ja jemand anderem. Und der oder die macht sich die Mühe, "Menschen ein Dach über dem Kopf zu bieten", nun für sie.

      Ist schon toll eingerichtet, diese beste aller Welten, oder?

    • @Michael Mostly harmless:

      Eigentum sollte auch nur zum Selbstnutz gekauft werden, alles andere ist unsolidarisch über kurz oder lang.

      • @Montagsdepression:

        Sie meinen die Menschen, die sch kein eigenes Haus leisten können sollen doch zusehen, wie sie zu einer Wohnung kommen, wenn der Staat zu wenig baut und es keine Vermieter gibt?

    • @Michael Mostly harmless:

      wenn Sie menschen ein dach über den kopf bieten wollen, dann hindert Sie doch niemand daran, dass zu tun. wenn Sie diese menschen wg. eigenbedarfs aus der wohnung schmiessen wollen, dann werden sie sich wehren. und so schlecht sind Sie doch als vermieter gar nicht gestellt, wie der ausgang der prozesse zeigt...

    • @Michael Mostly harmless:

      Ja man ist als Vermieter wirklich extrem schlecht gestellt. Obwohl man einfach lügen darf, man wohne im Kinderzimmer der Eltern, habe gar keine Immobilien und auch ansonsten nachweislich wenig zu fürchten hat, zieht man eine Eigenbedarfskündigung mit Lügen durch.

      Mir kommen die Tränen bei soviel Unrecht.

      Wissen sie eigentlich, dass die verschwindend wenigsten Eigentümer die Gebrauchtware Wohnung selbst errichtet haben, bei der sie ab ihrem Kauf so tun, als hätten sie die Generationenleistung der Errichtung vollbracht?

      So ist das übrigens auch mit den Großeigentümern von Wohnungen: Sie haben die Siedlungen, die Wohnungen gar nicht selbst finanziert und errichtet, die in Generationen finanziert und erhalten werden.



      Ist nämlich halt so im Wohnungsbau: Das amortisiert sich erst in Jahrzehnten. Eignet sich also gar nicht für Rendite.

  • Wenn er den Mietern des Eckhauses in Charlottenburg dann aber kündigt, werden die auch klagen. Also eine Partei wird halt nun mal ausziehen müssen. Von daher ist es ja im Prinzip egal, einer wird den Kürzeren ziehen.

  • Wie bereits gesagt ist der Fall hier relativ eindeutig, da der Eigentümer hier klar Eigenbedarf hat um selbst von den Eltern aus und in sein Eigentum einziehen möchte. Die anderen Wohnungen die er besitzt sind ja sicherlich auch vermietet da es verboten wäre sie leer stehen zu lassen. Es deutet nichts darauf hin dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist, sprich dass der Eigentümer nicht vor hat selbst einzuziehen.

    • @silicananopartikel:

      So ist es. Aus irgendeinem Grund sollen Vermieter immer Altruisten sein die ihre eigenen Interessen immer nur ganz hinten anstellen.

    • @silicananopartikel:

      bei mir kommt die frage auf, warum sich der käufer der wohnung, der ja wohnraum braucht, sich nicht eine neue leere wohnung gekauft hat?



      wieso haben die meisten menschen nicht mehr die finanzielle kraft, sich selbst wohnraum zu kaufen, wurde die mieterin beim verkauf der wohnung gefragt, ob sie nicht selbst die wohnung kaufen wollte?



      wohnen wird auch immer mehr zur frage beim grossen allumspannenden gesellschaftlichen thema der wachsenden ungleichheit. laufen wir wieder in eine heisse phase des klassenkampfes?

    • @silicananopartikel:

      in berlin stehen zahlreiche wohnungen leer, obwohl es verboten ist. und wer vor gericht lügt, macht sich halt nun mal verdächtig...

  • Was soll die Tatsache, dass der Vermieter Miteigentümer eines Eckhauses in Charlottenburg ist, für eine Auswirkung auf den Fall haben?

    • @ZTUC:

      Er könnte auch dort bequem einziehen. Warum muss er die jetzige Mieterin der Wohnung rausschmeißen? Es gibt keinen Grund, außer einen reinen wirtschaftlichen.

      • @Montagsdepression:

        Wer sagt denn, dass da in dem Haus in Charlottenburg eine Wohnung leersteht?

    • @ZTUC:

      es läßt sich mit diesem wissen im vorliegenden fall argumentieren, dass der angemeldete eigenbedarf vorgeschoben ist, weil dem vermieter andere optionen zur verfügung stehen. umso mehr, wenn der vermieter seine miteigentümerschaft zunächst leugnet und das erst einräumt, als anwältin der mieterin die beweise dafür vorlegt. ein schelm, wer dabei böses denkt.

      • @Pflasterstrand:

        Das stimmt so nicht. Er besaß nur Anteile an einer Immobile. Er war weder der Eigentümer noch alleiniger Besitzer der Immobilie.

        Es ist auch krude, ihm vorzuwerfen, dass er nicht woanders Eigenbedarf angemeldet hat und die Mieter dort gekündigt hat. Ob ihm dass als Mitbesitzer überhaupt möglich gewesen wäre, ist auch noch zu hinterfragen.

      • @Pflasterstrand:

        Die Miteigentümerschaft an einer Immobilie (egal in welcher Höhe) öffnet den Zugriff auf beliebige Wohnungen in der Immobilie?

        Das bezweifele ich.

        Dann könnte man sich ja mit dem kleinsten Anteil bei einem Immobilienkonzern bereits über all einklagen.

        • @Rudolf Fissner:

          es ist doch relativ einfach: der daddy hat die immobilien, der sohn ist mit eingetragen als eigentümer im familienunternehmen und könnte dort jederzeit in eine wohnung einziehen, wenn eine frei werden solte. außerdem ist er sehr wahrscheinlich reich und kann sich auch was anderes leisten. und weil das auf der hand liegt, wollte er sich darüber vor gericht lieber ausschweigen. von völlig anders gelagerten fall von kleinsten anteilen an immobilienkonzernen hat niemand gesprochen. ausser ihnen.

  • Das ist genau die Sorte von privaten "Kleinvermietern", die ohne jegliche Skrupel beim Umgang mit ihren Mietern dafür sorgen, dass irgendwann die Regeln für alle Vermieter drastisch verschärft werden.

    • @Aurego:

      Wieso ohne jegliche Skrupel? Wie schon mehrfach von anderen Fristen erklärt, will er die Wohnung nutzen, um von seinen Eltern ausziehen zu können. Und die Wohnungen in dem anderen Haus scheinen ja alle belegt zu sein. Oder dort müsste jemand ausziehen.



      Was würden Sie denn an seiner Stelle machen?

    • @Aurego:

      Wenn denn die Regeln mal wirklich durchgesetzt werden und wieder bezahlbarer Wohnraum entsteht.



      Wie lange soll die Wohnungskrise weitergehen?

      • @aujau:

        Schauen Sie sich einfach einmal weltweit um: fast überall Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Warum? Ganz einfach: Zu hohe Kaufpreise, zu hohe Grundstückspreise, zu hohe Zinsen. Das führt zu geringerer Bautätigkeit. Die ökonomische Vernunft rät gleichzeitig dazu, nicht über den Bedarf hinaus zu bauen, da man sonst teuren Leerstand riskiert. Wohnraum wird im Idealfall also immer etwas knapp sein. Gleichzeitig rollt der demographische Wandel auf uns zu. Aufzuhalten sein wird der Bevölkerungsschwund und der damit einhergehende Fachkräftemangel nur durch jährliche Zuwanderung. Diese erfordert wiederum Wohnraum. Jetzt werden natürlich jedes Jahr Wohnungen z. B. durch Sterbefälle wieder frei. Theoretisch reicht daher eine relativ kleine Anzahl neu gebauter Wohnungen pro Jahr (ca. 150.000), wen sie dort entstehen, wo sie benötigt werden.

        • @Aurego:

          Also ist der Kapitalismus schuld.

          Ich warne euch, da haben aber Menschen schon vor 20 Jahren gewarnt: Die Preise galoppieren einem davon. Irgendwann wird Bauen so teuer sein, dass der Staat soviel subventionieren muss, dass der gemeine Bürger wieder lästert, wie man das alles bezahlen soll. Also passiert dann wieder nix, bis die nächste Blase platzt. Die reichen Baumogule und Miethaie haben ihr Vermögen längst beiseite geschafft. Und die AfD soll es richten, oder wie?

      • @aujau:

        Bezhalbarer Wohnraum ginge nur wenn die Gemeinden weniger Geld für Bauland verlangen würden, Deutschland günstig Baumaterialien bekommen könnte, günstige Arbeitskräfte importieren könnte und Umweltvorschriften etc. schleifen würde. Selbst Genossenschaften müssen für 18€/m² bei Neubau vermieten und da es zu wenig Wohnungen gibt braucht es massiv Neubau.

    • @Aurego:

      was den leuten immer so als erstes in den sinn kommt :)

      • @Pflasterstrand:

        Was kommt Ihnen denn so in den Sinn? ;)

        • @Aurego:

          Was mir zuerst in den Sinn kommt? Die Situation der Mieterin, die nach zehn Jahren aus ihrer Wohnung fliegt und nix vergleichbares finden wird, während der reiche Vermieter seinen sog. Eigenbedarf auch anders decken könnte.

          • @Pflasterstrand:

            Es ist sein Besitz er darf seinen Besitz selber nutzen und muss nicht Mehrausgaben tätigen nur weil das der Dame zu gute käme.

            Wer neu in die Stadt zieht findet auch nichts vergleichbares wie die Dame bisher hatte. Ist halt so. Schwieriger Mietmarkt muss man mit leben.

    • @Aurego:

      Er will ja selbst dort wohnen und nicht mehr Vermieter sein.

      • @ZTUC:

        Ja, diese Methoden werden bei fast jedem Immo-Stammtisch diskutiert. Sie können gerne einmal vorbeischauen und es sich anhören.

      • @ZTUC:

        Ja, eventuell für einen Monat, bevor er einen Nachmieter für das x-Fache der alten NKM sucht, evtl sogar möbiliert, wo dann keine Bremse mehr greift. In der Regel sind das reine Kapitalanlagen, mehr nicht.

        • @Montagsdepression:

          Naja, das ist jetzt aber schon hart gemutmaßt.

          • @DerLurch:

            kommt ziemlich häufig vor.