Koranverbrennungen in Schweden: Ist das noch Meinungsfreiheit oder Hetze?
Der dänisch-schwedische Rechtsextreme Rasmus Paludan hat öffentlich mehrere Korane verbrannt. Die Anklage in Malmö fordert nun eine Haftstrafe.
Die Anklage wirft dem Gründer der rassistischen Partei Stram Kurs Hetze gegen eine Bevölkerungsgruppe in zwei Fällen und Beleidigung in einem Fall vor. Zwei Tage stand Paludan nun in Malmö vor Gericht – aus Sicherheitsgründen zugeschaltet aus einem geheimgehaltenen anderen Gerichtsgebäude.
Zur Beweisführung diente der Staatsanwaltschaft unter anderem ein Video, das den Angeklagten bei einem Auftritt in Malmö im September 2022 zeigt. Darin bezeichnet er bestimmte Bevölkerungsgruppen als gewalttätiger und weniger intelligent als andere. Außerdem ist zu sehen, wie er einem Mann immer wieder über ein Megafon den Satz „Go home to Africa“ vorspielte und ihm zurief, er werde nie in Schweden zu Hause sein. Dieser konkrete Fall wird als Beleidigung verhandelt.
Ähnlich dem deutschen Gesetz gegen Volksverhetzung stellt Schwedens Gesetzgebung öffentliche Hetze oder Hassreden gegen eine nationale, ethnische, religiöse oder sexuelle Minderheit unter Strafe.
Koranverbrennung keine Kritik, sondern Hass
Der Staatsanwalt stellte in seinem Plädoyer das öffentliche Verbrennen des Korans als Mittel einer Art von Kritik grundsätzlich infrage. Er zog einen Vergleich zu Bücherverbrennungen durch Nationalsozialisten in Deutschland – es sei dabei nicht um inhaltliche Kritik gegangen, sondern um den Hass gegen Teile der Bevölkerung.
Auch mit Blick auf die Ziele der Partei Stram Kurs richteten Paludans Aktionen sich eindeutig gegen Muslime als Gruppe und nicht gegen den Islam als Idee, argumentierte der Staatsanwalt laut dem schwedischen Fernsehsender SVT. Ähnlich hätten es bereits dänische Gerichte bewertet. Paludans Partei fordere eine „ethnischen Säuberung“, sie wolle explizit gewisse Bevölkerungsgruppen nicht mehr im Land haben. „Das ist keine religionsphilosophische Diskussion“, so der Ankläger.
Seine Schlussfolgerung: Paludan sei, nachdem er in Dänemark bereits 2019 und 2020 für vergleichbare Taten verurteilt wurde, Wiederholungstäter. Wegen Missachtung des Gerichts sehe er deshalb keine Alternative zu einer Gefängnisstrafe. Er forderte ein Strafmaß von acht bis neun Monaten Haft.
Die Verteidigung hingegen beharrte darauf: Es seien genehmigte Auftritte gewesen, aus deren Anmeldung klar hervorgegangen sei, worum es dabei gehen würde, „unter anderem Koranverbrennung und Islam-Kritik.“ Die Anklage habe die Äußerungen in ihrem Sinne uminterpretiert und die Klage sei abzuweisen.
Koranverbrennung sehen viele als Provokation
Über die Auslegung der Meinungsfreiheit in diesem Kontext wird in Schweden schon lange diskutiert. Auch unter Menschen, die nicht selbst von der Hetze betroffen sind, lehnen viele Koranverbrennungen als reine Provokation ab.
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Nach gewaltsamen Ausschreitungen rund um Paludans Auftritte 2022 verbot die Polizei eine Zeit lang weitere angekündigte Aktionen mit der Begründung, sie gefährdeten die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das wurde wiederum regelmäßig von Gerichten als Einschränkung des Demonstrationsrechts für ungültig erklärt.
„Legal, aber nicht angemessen. Eine absichtliche Provokation“, sagte Ministerpräsident Ulf Kristersson im vergangenen Sommer zu einer Koranverbrennung in Stockholm. Welcher Argumentation das Gericht folgt, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Am 5. November soll das Urteil verkündet werden.
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