Klingbeils Pläne für Dienstwagen: Neue Vorteile für dicke Autos
SPD-Finanzminister Lars Klingbeil will die Wirtschaft anschieben, indem er E-Firmenwagen fördert. Das stößt nicht nur auf Gegenliebe.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will mit neuen Steuerregeln mehr elektrische Dienstwagen auf die deutschen Straßen bringen. Doch seine Pläne kommen nicht bei allen gut an. „Für eine klimagerechte Verkehrswende macht das keinen Sinn“, sagte der taz etwa Luigi Pantisano, der verkehrspolitische Sprecher der Linken im Bundestag. Die Anreize führten nur dazu, dass insgesamt mehr Autos unterwegs sind.
„Wir bräuchten entsprechend weniger Verbrenner, erst dann geht die Rechnung auf“, meint Pantisano. Er sieht aber in Klingbeils Plänen durchaus die Möglichkeit, Arbeitsplätze an gefährdeten Standorten zu sichern.
Die Autokonzerne in Deutschland haben die Umstellung auf E-Antriebe zu lange schleifen lassen, jetzt kämpfen sie mit niedrigen Verkaufszahlen und billiger batteriebetriebener Konkurrenz, besonders aus China. In den letzten Monaten drohten viele Hersteller ihren Mitarbeiter:innen mit Kündigungen; Audi etwa will bis Ende 2029 insgesamt 7.500 Arbeitsplätze in Deutschland streichen.
Zwar steigt der Absatz von E-Autos in Europa und vor allem der von Firmenwagen wieder – diese machen rund zwei Drittel der verkauften E-Fahrzeuge aus, zeigen Daten des Marktforschungsdienstes Dataforce. Doch auch hier schneiden deutsche Marken schlecht ab. In Deutschland waren Ende 2024 gut 1,65 Millionen Elektroautos zugelassen. Das Ziel der Bundesregierung, dass hier bis 2030 15 Millionen vollelektrische Pkws unterwegs sind, bleibt sportlich.
Klingbeil will mehr Wirtschaftswachstum
Mit seinem neuen Gesetz will Klingbeil nicht nur E-Auto-Käufe, sondern insgesamt das Wirtschaftswachstum anschieben. Der Entwurf, der der taz vorliegt, wird am Mittwoch im Bundeskabinett besprochen. Darin steht unter anderem: Unternehmen, die vor 2028 einen E-Dienstwagen anschaffen, sollen im ersten Jahr 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen können. Im zweiten Jahr sind es weitere 10 Prozent, der Rest verteilt sich auf die vier Jahre danach. In den ersten drei Jahren können so 90 Prozent, über sechs Jahre hinweg 100 Prozent der Kosten abgeschrieben werden. „Degressive Sonderabschreibung“ heißt das.
Bisher sind es 40 Prozent im ersten Jahr und insgesamt 78 Prozent in den ersten drei Jahren, wie der Ökonom Maurice Höfgen vorrechnet. Die Steuervorteile sollen den Plänen zufolge künftig auch für E-Autos gelten, die bis zu 100.000 Euro kosten.
Hildegard Müller, die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), begrüßt das: Die höhere Abschreibung sei ein „kraftvolles Signal für Investitionen in die Elektromobilität“. Auch teurere Fahrzeuge miteinzubeziehen findet die VDA-Präsidentin gut. Das stärke den Markt für gebrauchte Elektroautos, weil sich Firmenwagen nach Ablauf der Leasingzeit günstig weiterverkaufen lassen.
Luigi Pantisano, Die Linke
Die Vorschläge Klingbeils brächten nur „wenig beim Umstieg auf E-Autos“, glaubt hingegen Marion Tiemann, Verkehrsexpertin bei Greenpeace. „Der viel größere Hebel liegt dort, wo Verbrenner-SUVs endlich steuerlich unattraktiver werden, nicht große Autos noch attraktiver.“ Dazu müssten Dienstwagen grundsätzlich anders besteuert werden. Das Bundesfinanzministerium kommentierte die Kritik auf taz-Anfrage nicht, verwies aber darauf, dass die geplante Regelung Anreize für den Markthochlauf der E-Mobilität setze.
Verkehrsforscher schlagen Nachteile für Verbrenner vor
Verbrenner uninteressanter zu machen, das schlagen auch Forscher des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) vor. In einer am Montag veröffentlichten Studie werben sie dafür, dass Firmen beim Kauf eines Dienstwagens im ersten Jahr mehr Kosten von der Steuer absetzen können als bisher. Klingt ähnlich wie bei den Plänen des Bundesfinanzministers – doch FÖS-Forscher Matthias Runkel betont, zugleich müssten die Abschreibungsmöglichkeiten für Verbrenner dauerhaft eingeschränkt oder an den CO2-Ausstoß des Autos gekoppelt werden. Besonders klimaschädliche Fahrzeuge wären dann auch besonders teuer.
Das FÖS-Konzept enthält zudem eine grundsätzliche Neuregelung der Dienstwagensteuer, wie Tiemann sie fordert: Wer einen Dienstwagen mit Verbrenner- oder Hybridantrieb hat und auch privat nutzt, sollte pauschal 2 Prozent des Anschaffungspreises an Steuern zahlen. Diese 2 Prozent werden auf das Gehalt angerechnet und als Einkommen versteuert. Bisher liegt der Steuersatz bei nur 1 Prozent.
Der Vorteil einer höheren Steuer für fossil betriebene Firmenwagen: Der Staat würde mehr Geld einnehmen, das er in eine klimafreundliche Verkehrswende stecken könnte. Und, so steht es in der Studie, eine solche Reform wäre sozial gerecht. Vor allem Menschen mit hohen Einkommen fahren Dienstwagen. Sie sind es, die eine höhere Steuer zahlen müssten.
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