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Journalistin durch Polizei verletztAlle Kosten selbst tragen

Als eine Journalistin 2020 eine Demonstration dokumentierte, schlug ihr ein Polizist ins Gesicht. Das Land Berlin zahlt aber kein Schmerzensgeld.

Po­li­zis­t*in­nen beim ­Protestzug am 1. Mai 2020 in Berlin-­Kreuzberg Foto: Christian Spicker/imago

Berlin taz | Laut der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen sind die Schmerzensgeldforderungen von 10.000 Euro der Journalistin Lea Remmert unbegründet. Sie bekommt kein Geld vom Staat, obwohl ihr ein uniformierter Polizist in Berlin am 1. Mai 2020 ins Gesicht geschlagen hat, als sie dort ihrer Arbeit nachging. Den Täter in den Reihen der Polizei konnte die Staatsanwaltschaft nicht finden. Aber es sei nicht anzunehmen, dass der Schlag, durch den Remmert zwei Zähne abbrachen und sie zu Boden ging, eine „bewusste Handlung“ gewesen sei, teilt die Finanzverwaltung der taz und anderen Medien mit. Ihr Anwalt widerspricht dem.

Als Teil eines Filmteams begleitete Lea Remmert journalistisch die Demonstrationen zum 1. Mai. Sie sollte für den Ton der Aufnahmen sorgen, trug eine Mikrofonangel und ihr hing ein Audiomixer um. Durch das Equipment war sie als Journalistin zu erkennen.

Gegen 23 Uhr befand sich das Team an der Oranienstraße in Berlin-Kreuzberg. An den Straßenrändern hatten sich Menschen versammelt, tranken Bier und riefen Parolen. Die Stimmung war aufgeheizt und einige warfen Flaschen auf die Polizei. Die ging in Trupps immer wieder in die Menge, um einzelne Menschen festzunehmen. Das zeigen die Aufnahmen des Teams.

Die Bilder zeigen auch, wie offenbar für eine solche Festnahme eine Gruppe Polizisten der 15. Einsatzhundertschaft plötzlich die Laufrichtung änderte und direkt auf das Filmteam zukam. Dabei schlug ein Polizist Journalistin Lea Remmert ins Gesicht.

„Täterschutz für Polizisten“

Den Schlag konnte das Filmteam allerdings nicht festhalten. Eine Kamera der Polizei jedoch schon, wie Remmert berichtet: „Ein Video in den Akten zeigt auch den Schlag.“ Aber man könne alles nur schwer erkennen, räumt sie ein. Zwischen den vielen schwarzen Helmen sei sie an ihren Kopfhörern zu erkennen. Die Kennnummer des Beamten sei nicht zu sehen.

Remmert erstattete Anzeige und forderte Schadensersatz. Die zwei Zähne musste ihr Zahnarzt rekonstruieren. „Schicht für Schicht“, erzählt sie. Die Krankenkasse habe nichts übernommen, weil ein Dritter beteiligt war. Hinzu kämen die Kosten für ihren Rechtsbeistand. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf, habe viel befragt und die Filmaufnahmen analysiert, sagt Remmert. „Den Täter haben sie trotzdem nicht gefunden.“

Das sei nicht besonders überraschend, erklärt Jörg Reichel. Er ist Geschäftsführer der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) der Verdi in Berlin-Brandenburg und beschäftigt sich in seiner Arbeit mit Übergriffen auf Pres­se­ver­tre­te­r*in­nen in Deutschland. Auf seinem persönlichen Twitter-Account teilt und veröffentlicht Reichel täglich solche Fälle. Darunter sind Fälle von Polizist*innen, die Pressearbeit verhindern – auch in Berlin. „Trotz aller Reformen und einzelnen positiven Entwicklungen, heißt Berliner Polizei: Täterschutz für Polizisten“, sagt Reichel.

Senat sieht kein Verschulden

Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hatte, bekam Remmert im Dezember Post: Der Senat für Finanzen erklärte ihre Forderungen auf 10.000 Euro Schadensersatz als unbegründet, das Land Berlin müsse nicht für den Polizisten haften. Sie müsse alle Kosten selbst tragen. Das sei ein Schock gewesen. Auch ihr Anwalt Jörg-André Harnisch kann das nicht nachvollziehen: „Der Staat hat grundsätzlich für jedes Fehlverhalten seiner Beamten einzustehen“, sagt er der taz. Ob der Täter dabei gefunden werde, spiele keine Rolle, wenn ein Verschulden der Polizei vorliege.

Doch der Senatsverwaltung für Finanzen nimmt nicht an, dass ein Verschulden vorliegt. Laut Zeugenaussagen habe sich der Beamte „in die Kabel der Tonanlage verheddert, welche von der verletzten Journalistin getragen wurden.“ Deswegen sei nicht von einer bewussten Handlung auszugehen. Verkürzt juristisch erklärt, müssen Handlungen bewusst erfolgen und vom Willen der Handelnden gelenkt sein. Sie müssen ihr Handeln beherrschen. Ansonsten ist es weder fahrlässig noch vorsätzlich.

Dass das Verheddern ursächlich für den Schlag sei, würden die Zeugenaussagen in der Akte aber gar nicht hergeben, widerspricht Remmerts Anwalt. Zu sagen, es liege kein Verschulden vor, sei unsinnig.

Fehlendes Geld für Klage

Zu weiteren Nachfragen wollten sich der Senatsverwaltung und der neue Berliner Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) gegenüber der taz nicht äußern. Auch die Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und die Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) antworteten nicht auf eine Anfrage. Die Pres­se­spre­che­r*in­nen verwiesen auf je den anderen Senat oder die Staatsanwaltschaft. Die wiederum leitete die Anfrage weiter an die Generalstaatsanwaltschaft. Bis zum Redaktionsschluss beantwortete diese ebenfalls keine Fragen der taz. Die Akte müsse erst angefordert werden.

Ob das Land Berlin für den Schaden aufkommen müsste, kann nur ein Gericht entscheiden. Lea Remmert wolle dafür auch klagen, aber ihr fehle das Geld für den Prozess. Sie rechne mit etwa 9.000 Euro, die habe sie nicht.

Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version hieß es, Lea Remmert rechne mit Kosten von bis zu 20.000 Euro, sollte sie eine Klage verlieren. Dabei handelte es sich um ein Missverständnis. Nach Rücksprache mit ihrem Anwalt liegen die geschätzten Kosten, wenn sie beide Instanzen verlieren sollte, bei etwa 9.000 Euro. Aber auch das sei zu viel für sie, sagt Remmert.

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51 Kommentare

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  • Die Begründung der Ablehnung ist rätselhaft: Es sei nicht von einem bewussten Handeln des Polizisten auszugehen, heißt es.



    Verstehe ich das also richtig: Hier hatte sich ein Polizist so wenig unter Kontrolle, dass er einer jungen Frau _unbewusst_ mit solcher Wucht ins Gesicht geschlagen hat, dass ihre Zähne brechen?



    Und das soll eine _Verteidigung_ des Vorgangs sein?



    Man glaubt es nicht.

  • Könnte mich mal jemand aufklären, wie die Behörden einseits wissen, dass Mensch sich in einem Kabel verheddert habe aber andererseits nicht, wer das war? Wissen diese Herren- und Damenschaften eigentlich, dass es das Aussageverweigerungsrecht nur bei Blutsverwandten und bei Selbstbeschuldigung gibt und alle anderen und grade Staatsbeamte eine Aussage-Pflicht haben?



    Könnte Mensch mal klarstellen, dass gerade solche Fälle jegliche Kampagnen und Aufrufe zur Solidarität mit unseren geschundenen Beamten absolut pervertiert wird?

  • Spenden für die Finanzierung einer Klage laufen bereits.

  • Beweist nur mal wieder, dass die Institution ihrer eigenen Logik folgt, egal ob gerade ein Rechter, Linker oder Grüner im Chefsessel sitzt.

  • naja, die Polizei lässt sich eben nicht so gerne dabei filmen, wenn sie mal ein Bisschen "durchgreifen" will und dabei halt ein paar Gesetzte bricht... Als Biodeutscher erlebt man das zwar sehr selten, aber die eingewanderten Mitmenschen können ein Lied davon singen.

    Was mich nur immer wieder wundert ist, wenn sich die Uniformierten dann hinstellen und jammern, dass man sie nicht respektieren würde. Dass das Problem hausgemacht ist will man ganz offensichtlich nicht erkennen.

    • @Grisch:

      Das sehe ich auch als des Pudels Kern. Die Polizei reklamiert gerne Dinge für sich die sie anderen nicht zugesteht. Respekt z.B.



      Ich selbst habe schon die Erfahrung des Amtsmißbrauchs an eigenem Leib erfahren. Plötzlich sieht man ohnmächtig zu wie jemand den Apparat für sein eigenes Ego nutzt.

  • 839 BGB



    Verschuldensunabhängige Haftung des Staats für Schäden durch Amtsträger.



    Sollte nicht schwierig vor Gericht sein.

    • @mensch meier:

      Wie im Artiekl beschrieben, beruft sich der Senat hier gerade darauf, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt. Genau die verlangt § 839 I BGB aber. Ob eine solche vorlag, kann nur aufgrund der Beweise beurteilt werden, die uns allen hier nicht vorliegen. Gänzlich ausgeschlossen, dass auch diese nicht vorliegt, ist es jedenfalls nicht.

    • @mensch meier:

      § 839 BGB sieht eine persönliche Haftunf vor, keine Haftung des Staates.

      Damit kommen Sie hier nicht weiter, weil ja die Beamtin oder der Beamte nicht konkret ermittelbar war.

      (Weshalb in dem Artikel von einem Mann berichtet wird, obgleich alle Helme auf gehabt haben sollen, hat sich mir nicht erschlossen.)

  • Das die Polizei der "Täter" ist ,ist ja offensichtlich, und egal ob fahrlässig oder gewollt muss der Schaden beglichen werden, wobei Ich mich frage ob die Zähne für 10.000€ aus Diamanten sind

    • @Dirk Langen:

      Das werden nicht nur die Zähne sein.



      Ehrlich gesagt empfinde ich die Summe noch als viel zu gering für das Delikt. Zähne sollen idealerweise ein Leben lang halten, nicht nur bis ins junge Erwachsenenalter. Ganz zu schweigen von den psychischen Problemen, die folgen, wenn jemand einem unvermittelt mit Wucht und voller Absicht ins Gesicht schlägt. 10.000 EUR empfinde ich da als eher wenig.

  • Da würde Ich mir als Arbeitnehmerin ganz schnell einen neuen Arbeitgeber suchen und eine neue Journalistenvereinigung!!!

    Weil es wäre ja das Mindeste das der Arbeitgeber von einer im Dienst verletzten Person mit der eigenen Rechtsschutzversicherung hilft, dasselbe gilt für jede Berufsvereinigung

  • moment, moment ...

    der sachverhalt mag ja in gänze zutreffen.

    doch was ist mit dem versicherungsschutz über die produktionsgesellschaft ?

    immerhin handelt es sich womöglich um einen arbeitsunfall.

    oder waren die mitarbeiter am set nicht versichert ?

  • taz: Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf, habe viel befragt und die Filmaufnahmen analysiert, sagt Remmert. „Den Täter haben sie trotzdem nicht gefunden.“

    Hätte ein "linker Bösewicht" jemanden geschlagen, dann hätte man den Täter sicherlich ausfindig gemacht.

    taz: "Doch der Senat für Finanzen nimmt nicht an, dass ein Verschulden vorliegt. Laut Zeugenaussagen habe sich der Beamte „in die Kabel der Tonanlage verheddert, welche von der verletzten Journalistin getragen wurden.“

    Nun ja, dann ist ja alles klar. Wenn man sich als Polizist in ein Kabel verheddert, dann schlägt man schon mal mit aller Kraft um sich und wenn dann eine kleine Frau im Weg steht, dann hat sie halt Pech gehabt.

    Ein Polizist schlägt einer Frau zwei Zähne kaputt. Ja, man kann wirklich stolz auf deutsche Polizisten sein.

    "Auch der Wurm krümmt sich, wenn er getreten wird. Wenn er aber von einem Wachmann getreten wird, begeht er öffentliche Gewalttätigkeit." [Karl Kraus]

  • Wenn ich jemand verletzen würde, obwohl ich nichts dafür kann. Nehmen wir mal an, ich würde mich umdrehen und jemanden umstoßen, dann wäre das fahrlässige Körperverletzung, eine Straftat nach § 229 StGB. Wenn ein Polizist sowas passiert, ist das shit happens? Man sollte dem Berliner Senat mal deutsche Gesetze erklären!

    • @Onkelrolf:

      Ja, das stimmt. Aber nicht ihr Arbeitgeber, wenn Sie auf einer Baustelle arbeiten und dabei (in dem Fall komplett vermummt) eine Kund*in schlagen. Darum ist es so wichtig dass der/die Täter nie gefunden wurde.

    • @Onkelrolf:

      Die kennen die Gesetzte sehr gut. Aber die deutsche Polizei steht letzlich über dem Gesetz, das ist immer wieder zu beobachten und vielfach dokumentiert.

    • @Onkelrolf:

      Fahrlässige Körperverletzung ist es nur wenn man fahrlässig gehandelt hat.



      Was die Aussage "obwohl ich nichts dafür kann" schon einschränkt.

    • @Onkelrolf:

      Genau. Wenn der Polizist ermittelt werden kann, haftet er über seine Berufshaftpflicht (da angeblich nicht vorsätzlich), wenn er nicht ermittelt werden kann, sollte der Dienstherr haften müssen. Alles andere wäre schlicht Unrecht. Ich vermute aber mal, dass der Anwalt mit "vorsätzlicher Körperverletzung" einfach die falsche Strategie gewählt hat. Das war dumm.

  • Wesner und Spranger und Keck müssen sich äußern. Die Journalistin ist Opfer einer staatlichen Gewaltat. Gewalttäter in der Polizei dürfen nicht geduldet werden. Und der Fall muss durch die Justiz auch strafrechtlich aufgeklärt werden, zumal es offenbar ja einen Täter gibt, der den gezielten Befreiungsschlag nach Verheddern im Kabelsalat ausgeübt haben will.

  • Da ist jetzt Frau Giffey gefragt - die sich angeblich ohne Doktortitel mit Menschlichkeit für die Menschen einsetzen wollte …

  • Das Opfer kann immerhin eine Opferentschädigung beim Weißen Ring beantragen.

    de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fer_Ring

    Mit dem netten Nebeneffekt, dass der Weiße Ring dann auch erstmals? ein Opfer von Polizeigewalt entschädigt.



    Das wäre doch mal ein Zeichen !

  • Furchtbar. Gibt es ein Crowdfunding?

    • @tomás zerolo:

      Ja — ich hoffe, der Spendenlink kommt noch von offizieller (Taz-) Stelle.

  • Mich hätte es ehrlich gesagt positiv verwundert, wenn der Schadenersatzforderung ohne Klage entsprochen worden wäre.



    Gibt es tatsächlich in Berlin Fälle, in denen der Finanzsenat dem zugestimmt hatte?

  • Wo muss ich hin spenden? Zieht den Prozess durch. Egal was bei rumkommt.

  • Leider einseitig wie immer.

    • @Bruno12345:

      Dann ergänzen Sie das mal, dass es ausgewogen wird. Ich bin gespannt...

  • Die Kosten sind nur so hoch, wenn sie den vollen Schadensersatz einklagt. Sie könnte jedoch zunächst eine Teilklage z. B. über symbolische 400 Euro machen. Das hätte den Vorteil, dass es auch nur eine Instanz gibt. Also schnelles Urteil. Und die Kosten sind gering bei dem Streitwert. Gewinnt sie, könnte sie einen Vergleich über den Restbetrag anregen oder aber dann erneut klagen.

    Das erzählt ihr natürlich kein Anwalt. Denn dann verdient er nichts. Somit wird sie auch keinen Anwalt finden. Allerdings braucht sie auch keinen Anwalt bei dem Streitwert, könnte also lebst ohne Anwalt vor Gericht gehen.

    Habe ich genauso auch schon mal gemacht und gewonnen. Schon alleine, weil bei dem Streitwert der Anwalt der Gegenseite auch nichts verdient, sich mit der Sache also nicht beschäftigt und wahrscheinlich große Fehler macht.

    • @Test6:

      Was ist die rechtliche Grundlage für zweimaliges Verklagen zum selben Vorgang?



      Wenn ich einmal auf Schmerzensgeld verklage, kann ich wegen derselben Tat wohl kaum ein zweites Mal klagen, sofern sich nicht ein neuer Umstand eingestellt hat.

      • @Terraformer:

        Das würde mich allerdings auch interessieren.



        Grundsätzlich klingt der von @Test6 beschriebene Weg für mich als Laie recht schlüssig bis auf den Umstand den @Terraformer erwähnt.

        • @Waldo:

          Vielleicht wenn es zwei getrennte Schäden sind? Also z.B. Kamera kaputt + Arm gebrochen?



          Bei einem einzelnen Schlag ins Gesicht könnte es aber dann schwierig werden.



          Ich hab aber meine Zweifel, dass diese Taktik bei Taten der Polizei aufgeht. Und wenn man doch weiter durch die Instanzen muss, ist ein (öffentlichkeitswirksames) Gesamtschadensbild vermutlich hilfreicher als so eine Salamitaktik.

  • Das "Übliche" Vorgehen wenn es gegen die legislative und exekutive Gewalt geht. Da wird dann kräftig gemauert, Aufklärungsbemühungen auf Sparflamme gesetzt und am Ende alles einfach über den Rechtsweg "ausgesessen" bis dem Kläger das Geld ausgeht.

  • ich denke, es ist für die Betroffene wichtig, hier Recht und Geld zu bekommen und für die Allgemeinheit, die Polizei und den Staat in die Grenzen zu weisen.



    Hier muss weiter geklagt werden.



    Wenn es keinen für die Betroffene einfacheren Weg gibt würde ich den Weg über eine Online-Geldsammlung gehen. Und hoffe, dass die TAZ darüber berichten wird.

    Alles Gute für die Betroffene!

  • Das ist zwar ganz schön arm, leider aber kein bisschen sexy. Und wie rot-rot-grüne politisch Zuständige dabei in Deckung gehen, finde ich nachgerade erbärmlich!



    Das als "Arbeitsunfall" zu interpretieren, finde ich schon absurd - ungeachtet der Möglichkeit, sich auch als Selbständige bei der BG zu versichern. Und auch ohne den Beamten ermitteln zu können oder ihm Vorsatz vorzuhalten, muss das Land m. E. für die Folgen seines Einsatzes einstehen. Wo leben wir denn?

    • @Frankys:

      Ein Arbeitsunfall liegt - einfach dargestellt- vor, wenn eine versicherte Person (das wissen wir in diesem Fall nicht genau) in Folge ihrer versicherten Tätigkeit eine Körperschaden erleidet.



      Abgesehen davon, ob sie als Angestellte oder mit eigener freiwilligen Versicherung tatsächlich versichert war, liegen alle anderen Tatbestände vor. Es sei denn der betreffende Polizist hat sie aus allein privaten Motiven geschlagen (z.B. weil sie ihm in der dritten Klasse immer sein Pausenbrot geklaut hat), was mir hier allerdings recht unwahrscheinlich erscheint.



      Wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, entschädigt die BG und bezahlt auf jeden Fall den Zahnersatz. Arbeitgeber sind hier zu eine Meldung verpflichtet, wenn eine ihrer angestellten Personen betroffen ist. Freiwillig versicherte müssen das schon selbst melden.



      Merkwürdig finde ich die Begründung der Krankenkasse, mal unabhängig davon, dass sie nicht gleich auf die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung verweist, hier Leistungen ablehnt, weil "ein Dritter beteiligt war. Das kann nur eine private Krankenversicherung mit entsprechenden Vereinbarungen im Vertrag sein. Eine gesetzliche Krankenkasse leistet natürlich in solchen Fällen und nimmt, wie auch die BG den Schädiger in Regress. Wenn der Schädiger - das könnte hier ggf. auch die Polizei Berlin generell sein - nicht ermittelt werden kann ist halt Pech für Krankenkasse und BG, mindert aber nicht die gesetzliche Leistung.



      Scheint mir ein wenig knapp recherchiert bezogen auf diesen Gesichtspunkt. Aber insgesamt geht es hier ja um das Prinzip, dass solche Tätlichkeiten leider fast immer in der großen, dunklen Masse untergehen, weil die betreffende Person selbst sich nicht bekennt und von den vielen Kolleginnen und Kollegen der Einheit leider nie etwas gesehen haben wollen.

    • @Frankys:

      Wenn es ein Arbeitunfall wäre (ich kann mir das vorstellen) zahlt die Berufsgenossenschaft. Ausser sie arbeitet als Scheinselbsändige und wird von ihrem Auftraggeber ausgbäutet. Sann sollte "die Presse" auch malüber eigene Praktiken nachdenken.

  • 20.000€ Kosten für den Klageweg bei 10.000€ Streitwert? Eher nicht

    • @Samvim:

      Doch, das kommt schon hin: Gerichtskosten und zwei Anwälte bezahlen: den eigenen und den der Gegenseite, wenn sie verliert. Das alles nochmal doppelt, da zwei Instanzen. Scheint mir eher knapp bemessen zu sein.

  • Tja...kein Geld zum klagen...da hilft dann nur sich arbeitslos melden und



    prozesskostenhilfe zu beantragen; wäre mein Rat an die junge Frau.

    • @HAHABerlin:

      Prozesskostenbeihilfe wenn es gegen die legislative und exekutive Gewalt geht? Wohl kaum.



      Denn jede Prozesskostenbeihilfe wird VOR Genehmigung auf den SCHNELLEN Erfolgsgehalt überprüft. Sollte man der Meinung sein, dass geringe Erfolgsaussichten bestehen, dann wird die Beihilfe VERWEIGERT.



      Da Legislative und Exekutive Problemlos mit Steuergeld durch alle Instanzen marschieren können dürfte das mit Beihilfe wohl Essig sein.

  • Ach was! © Vagel Bülow

    Verschulden & Täter/Polizist nicht festzustellen!



    “ Laut Zeugenaussagen habe sich der (? welcher?) Beamte „in die Kabel der Tonanlage verheddert, welche von der verletzten Journalistin getragen wurden.“



    Deswegen sei nicht von einer bewussten Handlung auszugehen.“



    (Kategorie - “dann ist er gestolpert & in meine Hand gestürzt!“;((

    kurz - Frau Tratschke fragt - Wer war‘s?



    Die Sache ist so derart dünn. Da scheint die Sonne durch.



    => Rechtsweg - ich drücke die Daumen.

  • Das Ganze sieht nach einem Arbeitsunfall aus. Sollte die Verunfallte nicht "Selbstständig" sein (und damit nicht über eine BG abgesichert), ist vermutlich ihre Berufsgenossenschaft für die Kostenübernahme zuständig. Die zuständige Berufsgenossenschaft muss ihr, ihr Arbeitgeber nennen. Die Berufsgenossenschaft geht üblicherweise bei Fremdverschulden in Vorleistung, und versucht dann das Geld beim Verursacher einzutreiben.

    • @Horst Spatz:

      Auch als freie Journalistin könnte sie in der Berufsgenossenschaft freiwillig sein. Allerdings wissen das insgesamt recht wenige Leute. Allerdings will sie ja Schadensersatz und Schmerzensgeld uns so. Das wiederum macht die BG nicht. Und Amtshaftung durchsetzen ist tendenziell immer mistig schwierig.

    • @Horst Spatz:

      What? Ein Arbeitsunfall wenn man von der Polizei verprügelt wird? D.h., es ist normales Arbeitsrisiko? Ich fasse es nicht.

      • @Jalella:

        Gerade als Journalist:in besteht bei der Berichterstattung vor Ort einer Demonstration ein Risiko. Das ist aber seit Jahrzehnten so.



        Hier geht es ja nicht um gezielte Angriffe von Querdenkern & Co.

      • @Jalella:

        Wo wurde jemand von der Polizei verprügelt?

        Laut Artikel geht es um einen Schlag.

      • @Jalella:

        Aber laut Staatsanwaltschaft wurde sie ja nicht verprügelt, sondern es passierte im Eifer des Gefechts. Wenn die BG ablehnt, müsste sie nachweisen, dass es eine Tat war. Dann wiederum hätte sie ein Gutachten für eine Schadensersatzklage. Fraglich ist nur, ob sie sich bewusst in Gefahr gebracht hat.

      • @Jalella:

        "Ein Arbeitsunfall wenn man von der Polizei verprügelt wird?"

        Muss man heutzutage wohl so sagen wenn man in deren Nähe zu tun hat...