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Internationaler StrafgerichtshofEin Haftbefehl und seine Folgen

Der IStGH erlässt einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu. Käme er nach Deutschland, stünde die Bundesregierung vor einem Dilemma.

Außenministerin Annalena Baerbock und der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu bei einem Treffen in Jerusalem Foto: Thomas Koehler/imago

Der Besuch begann spät und war schnell wieder vorbei. An einem Donnerstag im März, es war schon nach Mitternacht, landete Benjamin Netanjahu in Berlin. Nach Sonnenaufgang absolvierte er drei Termine: Erst besuchte er ein Holocaust-Mahnmal weit im Westen der Hauptstadt. Dann sprach er mit Bundeskanzler Scholz im Kanzleramt, anschließend traf er Bundespräsident Steinmeier. Am Abend war er dann schon wieder weg.

War es der letzte Deutschland-Besuch des israelischen Ministerpräsidenten für lange Zeit? Der Bundesregierung wäre es sicherlich recht, wenn sich der Gast so schnell nicht wieder ankündigt. Seit Donnerstag dieser Woche steht fest: Neue Reisepläne würden sie vor ein Dilemma stellen.

In Den Haag hat eine Vorprüfungskammer des Internationalen Strafgerichtshof (IstGH) Haftbefehle gegen Netanjahu, ebenso wie gegen seinen Ex-Verteidigungsminister Joav Galant und den Hamas-Militärchef Mohammed Deif erlassen. Letzteren hat Israel für tot erklärt. Die Haftbefehle gegen die beiden Israelis stützen sich auf zwei Vorwürfe, für die auf Grundlage des vom Ankläger vorgelegten Materials ein ausreichender Tatverdacht bestehe.

wochentaz

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Zum einen seien die israelischen Politiker für Kriegsverbrechen im Gazakrieg verantwortlich. Vorgeworfen wird ihnen, dass Israel die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie und Medizin behindere. Es gebe keine militärischen Gründe, warum internationale Hilfsorganisationen bei der Versorgung der palästinensischen Zivilbevölkerung beeinträchtigt werden.

Zum anderen werden Netanjahu und Galant Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Die Unterernährung der Bevölkerung führe zum Tod von Menschen, einschließlich Kindern, was als Mord zu bewerten sei. Dass Ärzte wegen des Energiemangels ohne Narkose operieren und amputieren müssen, könne als unmenschlicher Akt bewertet werden. Für den Vorwurf, dass die Bevölkerung Gazas „ausgelöscht“ werden soll, sahen die Richter allerdings nicht genügend Indizien.

Orbán lädt Netanjahu demonstrativ nach Budapest ein

Die Vertragsstaaten des Gerichts, inklusive Deutschland, sind nun grundsätzlich verpflichtet, Netanjahu, Galant und Deif zu verhaften, wenn sie das jeweilige Staatsgebiet betreten. Das wäre auch Voraussetzung für eine mündliche Verhandlung vor dem IStGH und für eine mögliche Verurteilung. Aber wäre die Bundesregierung im Falle der Israelis zu solchen Verhaftungen bereit?

Fast 24 Stunden benötigte sie allein schon bis zu einer ersten öffentlichen Reaktion auf die Entscheidung aus Den Haag. Andere waren schneller. Ungarns rechtspopulistischer Regierungschef Viktor Orbán zum Beispiel kritisierte die Entscheidung scharf und lud Netanjahu demonstrativ nach Budapest ein. „Wir werden den Haftbefehl ablehnen, wenn er die Einladung annimmt“, sagte er. Komplett anders will es unter anderem die niederländische Regierung handhaben. Sie kündigte an: Wenn Netanjahu niederländischen Boden betritt, wird er verhaftet.

Für Deutschland ist die Situation besonders heikel. Einerseits gilt die Unterstützung Israels als deutsche Staatsräson, also als eine fundamentale politische Verpflichtung. Andererseits war Deutschland stets einer der wichtigsten Unterstützer des IStGH und kann daher dessen Entscheidungen nicht einfach ignorieren.

Sinngemäß steht das auch in einer Erklärung, die Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitagvormittag veröffentlichte. Und weiter: „Die innerstaatlichen Schritte werden wir gewissenhaft prüfen.“

Eine halbe Stunde später, auf der turnusmäßig stattfindenden Regierungspressekonferenz in Berlin, gab Hebestreit auf Nachfrage nur einen knappen Ausblick darauf, wie diese Prüfung ausgehen könnte. „Es fällt mir schwer, mir vorzustellen, dass wir auf dieser Grundlage Verhaftungen in Deutschland durchführen“, sagte er mit Blick auf die Haftbefehle. Ansonsten hielten er und seine Kollegen aus den übrigen betroffenen Ministerien sich bedeckt.

Ob Netanjahu weiter in Deutschland willkommen ist? „Über Reisepläne des israelischen Ministerpräsidenten ist mir nichts bekannt.“ Ob deutsche Re­gie­rungs­ver­tre­te­r*in­nen ihn weiterhin in Israel besuchen? „Da kann ich hier keine generelle Aussage treffen.“ Und was genau will die Bundesregierung jetzt eigentlich prüfen? „Das kann ich hier nicht genauer ausführen. Aber es ist natürlich etwas, das unter Juristen in Deutschland nicht unumstritten ist.“

Den Haftbefehl gegen Putin begrüßte Deutschland

Um die Zuständigkeit des IStGH geht es wohl nicht. Israel selbst stellt sie zwar grundsätzlich infrage, weil es dem zugrundeliegenden völkerrechtlichen Vertrag, dem Römischen Statut, nicht beigetreten ist. Palästina hat das Statut aber 2016 ratifiziert und der Gerichtshof entschied deshalb schon 2021, dass er für Straftaten auf palästinensischem Boden oder durch Palästinenser zuständig ist.

Umstritten ist allerdings, ob dies auch für Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Außenminister gilt. Grundsätzlich genießen diese völkerrechtliche Immunität – das heißt, sie können von anderen Staaten grundsätzlich nicht festgenommen werden. Damit soll der diplomatische Verkehr geschützt werden.

Im Römischen Statut ist zwar geregelt, dass die Immunität nicht gilt, wenn einem Staatsoberhaupt oder Regierungschef Kriegsverbrechen, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden.

Es ist aber immer noch umstritten, ob diese Durchbrechung der Immunität nur für Politiker der 124 Vertragsstaaten gilt oder für alle Staats- und Regierungschefs weltweit. Nach Auffassung des IStGH gilt Letzteres. Das Gericht argumentiert mit dem Völkergewohnheitsrecht. Nur deshalb war es ihm auch möglich, 2023 gegen Wladimir Putin einen Haftbefehl wegen verschleppter ukrainischer Kinder zu erlassen – eine Entscheidung, die die Bundesregierung begrüßte.

Manche Völkerrechtler wie der Wiesbadener Rechtsprofessor Matthias Friehe halten diese Argumentation allerdings für falsch. Da noch nie ein amtierendes Staatsoberhaupt nach Den Haag ausgeliefert wurde, könne es gar kein Völkergewohnheitsrecht geben.

Welcher Argumentation sich die Bundesregierung diesmal anschließt, könnte Gegenstand der laufenden Prüfung sein. Wie lange sie dafür noch braucht, nachdem die Haftbefehle doch schon vor Monaten in Den Haag beantragt worden waren? „Das wird sicherlich nicht innerhalb von wenigen Tagen passieren, aber es wird auch nicht ewig dauern“, sagte Regierungssprecher Hebestreit am Freitag. „Und dazwischen werden wir uns dann äußern müssen und äußern wollen.“

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52 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • "ius respicit aequitatem" ist eine Fiktion.

  • Die Frage ist ja nicht nur, welches deutsche Recht in Deutschland gilt, sondern auch welches US-amerikanische. Letztens gabs ja den Fall eines US-Soldaten, der hier einen Deutschen erstochen hat, bei der Polizei ein Gestaendnis ablegte und trotzdem von einem US-Militaergericht freigesprochen wurde, Stichwort NATO-Truppenstatuts und das Zusatzabkommen fuer Deutschland.



    Im Falle des IStGH-Haftbefehlts gibt es ebenfalls ein interessantes Gesetz in den USA: Der "American Servicemembers Protection Act", auch "Hague Invasion Act" genannt, ermaechtigt den US-Praesidenten US-Buerger oder Amtstraeger verbuendeter Staaten, die aufgrund eines IStGH-Haftbefehls eingesperrt wurden, zu befreien, auch mit militaerischen Mitteln, egal wo auf der Welt.



    Deshalb wird Netanjahu nicht verhaftet werden, er ist ein Verbuendeter der USA und damit unantastbar.

    • @elektrozwerg:

      Das Gesetz selbst gilt nur für US Militärangehörige und für militärisch Verbündete nur dann wenn sie an einer entsprechenden Operation beteiligt waren, die vom IStGH rechtlich untersucht wird.

      Das Verbot US-Staatsbürger an den IStGH auszuliefern beruht auf bilateralen Abkommen mit einzelnen Staaten. (Nichtauslieferungsabkommen auch als Artikel 98 Abkommen bekannt)

      Da jedoch bei der Gesetzesausgestaltung des "American Servicemembers Protection Acts" alle Bestimmungen durch Verzichtsbestimmungen aufgewogen wurden, macht es zudem das Ganze ziemlich sinnlos und erfüllt lediglich eine Alibifunktion gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof.

    • @elektrozwerg:

      Korrekt - zitier mal da capo Lovando

      “Nunja. Für den Fall der äußersten Fälle.



      Bleibt Trump - wie das unter Good Guys



      ( 🇺🇸 🇮🇱 - taz-us-jur.jargon) üblich!



      Immer noch die BIG RAUSHOLE - DEN HAAG - •

      Na Mahlzeit “

      So geht das ©️ Kurt Vonnegut



      “Die Geschichte ist lediglich eine Überraschungsliste. Sie kann uns nur darauf vorbereiten, aufs Neue überrascht zu sein.“

  • Schwierig, sowohl in der Umsetzung, als auch dass es diesen Haftbefehl überhaupt gibt. Ich fürchte, dass sich hier der IStGH sein eigenes Grab geschaufelt hat.

    • @Samvim:

      Warum Grab geschaufelt?



      Der IStGH macht nichts anderes als seinen Job. Genauso wie gegen Putin und diverse andere Kriegsverbrecher vom Balkan oder aus Afrika.



      Warum genau sollte hier gegen Netanjahu und Gallant mit anderem Maß gemessen werden?

  • Wenn Haftbefehle des internationalen Strafgerichtshofs wegen wortwörtlich blinder Staatsräson nicht ernstgenommen werden, beschädigt Deutschland die internationalen Institutionen, was in Zeiten eskalierender globaler Krisen, allen voran der Klimakrise, unverantwortlich ist. Mehr noch: Es ist die Mitte-Links-Regierung mit einer grünen Außenministerin und einem SPD-Bundeskanzler, sie für Völkerrecht, er für Frieden im Rahmen der Möglichkeiten stehend, beide für Klimaschutz gewählt. Es ist exakt die gleiche Situation wie bei Putin. Wer hier auch nur in den Raum stellt, man sollte dem Haftbefehl nicht nachkommen, rückt das Land nach rechts - weit rechter als es je unter Merkel war. Wie soll das den erst mit einem Merz als Kanzler oder gar einer AfD in der Regierung aussehen?

    • @Marvienkäfer:

      Sie beschreiben hier schön den Realitäts-Check, den sehr sehr viele Menschen in Deutschland dringend machen müssten - aber schlicht verweigern: Ebenso wie an der FDP nichts Liberales mehr ist, ist an Scholzens SPD und Habecks Grünen außer Folklore kaum noch etwas Linkes.

      Als mitte-links gesprungen & rechts, weit rechts gelandet.

  • "Einerseits gilt die Unterstützung Israels als deutsche Staatsräson, also als eine fundamentale politische Verpflichtung."

    Ist sie der nachgekommen?

    Schaut man sich die Zahlen an ist das Gegenteil der Fall.

    Zwischen Januar und September 24 lieferte Deutschland an die Ukraine für 7056 Millionen Euro Waffen. An die VAE für 145 Millionen, Katar, die Kumpels der Hamas für 107 Millionen Euro.

    An Israel für 14 Millionen Euro. Was grade reicht um für ein paar Tage Raketen aus Iran, Libanon und Gaza abzuwehren.

    Die Bundesregierung hat kein Problem mit der Lieferung der deutschen Industrie an Iran, welches wiederum die Hamas finanziert.

    Capital: "Deutschlands Industrie finanziert Irans Terrorregime".



    "Obwohl der Iran seit vielen Jahren mit westlichen Sanktionen aller Art belegt ist, exportierten deutsche Unternehmen im vergangenen Jahr Waren im Gesamtwert von 1,58 Milliarden Dollar in das Land."



    "Seit dem bestialischen Angriff der Hamas auf Israel sollte auch der Letzte begreifen, dass der Iran der Hauptunterstützter des Terrors im ganzen Nahen Osten ist."

    www.capital.de/wir...mit--33929980.html

    • @shantivanille:

      Deutsche Exporte in den Iran müssen nichts schlechtes sein. Davon hat nicht der Iran mehr Geld, sondern es fließt Geld vom Iran nach D. Wenn das exportierte Medikamente sind oder oder Kühe dann ist das kein Problem.



      www.manager-magazi...-88af-4793c7dedffc



      Deshalb ist die Kritik am Export und an dessen Volumen ziemlich seicht, denn es kommt eher darauf an, was genau exportiert und wofür es genutzt wird. Für eine fundierte Debatte braucht es eine genaue Aufschlüsselung der Exportgüter. Bezeichnenderweise liefert eine solche auch der Capital-Artikel nicht: für die angeblichen Maschinenexporte die in der Rüstungsindustrie landen sollen, gibt es dort überhaupt keinen Beleg.



      Meines erachtens trägt der Artikel zu einer fundierten Debatte in keine Weise bei. Es scheint ein Propagandaartikel zu sein, der darauf abzielt die öffentliche Meinung gegen deutsche Exporte in den Iran zu beeinflussen, unabhängig davon ob dies sinnvoll ist, oder nicht.



      Wenn es um Finanzierung geht, sind es die Importe, die zu prüfen sind, denn Geld in den Iran fließt durch deutsche Importe aus dem Iran.

  • Das Rumgeiere des Regierungssprechers Hebestreit zeigt, in was für ein Schlamassel sich die deutschen Regierungen seit Merkel ganz ohne Not mit dem Begriff der deutschen Staatsräson manövriert haben. Im Gegensatz zu einem ratifizierten völkerrechtlichen Vertrag ist die Staatsräson eine juristisch zu nichts verpflichtende Erklärung.



    Sollte Deutschland beschließen, das IStGH-Statut zu ignorieren, wären künftig von Deutschland geschlossene Verträge das Papier nicht wert, auf dem sie unterschrieben wurden. Das kann nicht das richtige Signal sein. Ich gehe aber davon aus, dass man das Dilemma elegant umschifft, indem man den Herrn N. einfach nicht in Deutschland empfängt.

  • "Einerseits gilt die Unterstützung Israels als deutsche Staatsräson, also als eine fundamentale politische Verpflichtung."- Politische Verpflichtung nicht Gesetz! Was aber im Grundgesetz steht ist die Verpflichtung zu UNIVERSELLEN Menschenrechten und dem Völkerrecht!!! Und die Römischen Statuten sind auch nicht nur eine politische Verpflichtung, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag.



    Das dies in Dtl überhaupt diskussionswürdig ist zeigt mir das man scheinbar die falschen Lehren aus der Geschichte gezogen hat. Der Schutz sollte nicht nur dem jüdischen Volk gelten, sondern allen Menschen die Verfolgung, Vertreibung, Mord bzw. Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ausgesetzt sind. Nie wieder gilt für alle Menschen. Ein Volk schützen zu wollen indem man den Regierungschef eines Landes vor Strafverfolgung schützt, auch noch jemand der einer rechten/ rechtsradikalen Regierung vorsteht, kann doch nicht die Lehre aus der Geschichte sein, genauso wenig wie seit Jahrzehnten ein Land zu schützen indem man Völkerrechtsverstöße u. Menschenrechtsverletzungen gegen ein anderes Volk ignoriert.

  • Allein die Debatte darüber ist unerträglich. Wie kann man überhaupt über Tage erwägen, eingegangene völkerrechtliche Verpflichtungen je nach politischer Wetterlage umzusetzen? Dann hätte man es mit dem IStGH ganz bleiben lassen sollen. Das hat doch nun wirklich überhaupt nichts mehr mit unserer Freunschaft zur israelischen Bevölkerung zu tun. Selbst namhafte Israelis drängen die deutsche Regierung doch seit Monaten, Netanjahu in den Arm zu fallen, der in seiner Koalition von Verrückten wie Itamar Ben-Gvir mit eigener Miliz eingekesselt ist und selbst weit rechts vom Rechtsstaat steht.

  • Wie durchsichtig und gleichzeitig falsch die ganze Chose ist, analysiert der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen Daniel Neumann:

    "Anders ausgedrückt: Wenn manche diesem Recht unterworfen sind und andere nicht, dann ist die wesentlichste Eigenschaft des internationalen Rechts angekratzt: die allgemeine und gleiche Geltung und Anwendbarkeit des Rechts. Für alle, immer und überall."

    "Denn wie kann »Palästina« Mitglied des Gerichtshofs sein, wo es doch gar kein »Palästina« gibt? Jedenfalls keinen Staat Palästina."

    "...und das die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Justiz immer wieder dadurch bewiesen hat, dass es in der Vergangenheit konsequent selbst gegen höchste Amtsträger vorgegangen ist und sogar Ministerpräsidenten, Staatspräsidenten oder Oberrabbiner hinter Gitter gebracht hat, dass also dieses Land und sein Gerichtswesen nicht in der Lage oder willens wären, all die Entscheidungen rund um den Gazakrieg zu gegebener Zeit juristisch zu bearbeiten, ist infam."

    www.juedische-allg...strafgerichtshofs/

    • @Jim Hawkins:

      Es hat Geschmäckle, dass es Bestrebungen gibt, die von Israel besetzten Gebiete als angeblich völkerrechtlich rechtlose Zone anzusehen, in der man sich nach Lust und Laune mit Kriegsverbrechen austoben kann.

    • @Jim Hawkins:

      "Denn wie kann »Palästina« Mitglied des Gerichtshofs sein, wo es doch gar kein »Palästina« gibt? Jedenfalls keinen Staat Palästina."

      Ja, schon blöd, gell, wo mam sich doch die ganze Zeit so viel Mühe damit gegeben hatte.



      [Sorry, hier bleibt nur noch Zynismus]

      Und zu dem anderen Argument ('... dass es in der Vergangenheit konsequent selbst gegen höchste Amtsträger vorgegangen ist...'): leider merkt man davon halt seit einem Jahr überhaupt nichts, aber es sterben kontinuierlich Zivilisten in sehr hoher Zahl und werden in noch höherer Zahl ihrer Unversehrtheit und ihrer Lebensgrundlagen beraubt. Gefahr in Verzug, sozusagen.

    • @Jim Hawkins:

      Falscher geht es kaum. Es schmerzt allmählich in den Kommentarspalten derartige "Propagandaaussagen" kontinuierlich serviert zu bekommen. Deshalb eine kurze Erläuterung.

      Der Beschluss der Vorverfahrenskammer des IStGH aus dem Jahre 2021 bezieht sich auf die Zuständigkeit für die Gebiete Gazastreifen und Westjordanland. Von Palästina ist in dem Beschluss nicht die Rede.

      Aus dieser Zuständigkeit ergibt sich auch das Recht Verfahren einzuleiten für mutmaßliche Kriegsverbrechen auf diesen Gebieten.

      Damit hat die israelische Justiz rein gar nichts zu tun, schon aus dem Grunde da sie die Gerichtsbarkeit des IStGH nicht anerkennt. Es liegt aber im Ermessen der israelischen Justiz in diesen Angelegenheiten selbstständige Ermittlungen durchzuführen. Daran hindert sie keiner.

      • @Sam Spade:

        Der Beschluss der Vorverfahrenskammer leitet die Zuständigkeit des Gerichtshofs für diese Gebiete aber aus dem Beitritt des Nicht-Staates Palästina zum Statut her. Oder wodurch soll der Gerichtshof nach Ihrer Ansicht für Gaza zuständig geworden sein?

      • @Sam Spade:

        Israel hat sich aber der Zuständigkeit des Gerichtshofs nicht unterworfen. Und es gibt keinen Staat, der dazu berechtigt ist, Gaza der Zuständigkeit des Gerichtshofs zu unterstellen.

        • @Budzylein:

          Palästina wurde von den Mitgliederstaaten des RS keine absolute Staatlichkeit eingeräumt.

          Die Beitrittserklärung 2015 gemäß Art. 125 Abs. 3 RS erfolgte auf dem Grundsatz der Staatsqualität Palästinas unter dem Römischen Statut.

          Dieses war erst gegeben, nachdem die UN Vollversammlung 2012 Palästina den Status eines "Observer States" eingeräumt hatte.

          Die Zuständigkeiten des IStGH für die Gebiete Gaza und Westjordanland wurden 2021 von der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs in einem Beschluss geregelt und damit die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

          • @Sam Spade:

            Also doch "Palästina". Und dieser Nicht-Staat hatte auch als "Observer State" zum Beitrittszeitpunkt keine Regierungsgewalt in Gaza; dort regierte die Hamas. Ohnehin ist es eine abenteuerliche Konstruktion, einem nicht als Staat anerkannten Gebilde die Befugnis geben zu wollen, durch Beitritt zum Statut einen anerkannten Staat, nämlich Israel, gegen dessen Willen der Zuständigkeit des Gerichtshofs in Bezug auf Gaza zu unterwerfen. Damit wird umgangen, dass durch Mehrheitsbeschlüsse der UN-Vollversammlung weder die Anerkennung neuer Staaten noch Eingriffe in die Souveränität bestehender Staaten legitimiert werden können.

  • D.h. wenn Putin auf Sylt Urlaub machen möchte, dann könnte er daran nicht gehindert werden, weil er wahrscheinlich als Staatsoberhaupt Immunität geniest.



    Warum wurde dieses Problem nicht schon vor Jahren diskutiert, sondern erst jetzt bei Netanjahu?

    Al-Masri und Gantz müssten aber umgehend festgenommen werden, oder?

    • @Limonadengrundstoff:

      Falsch.



      Die Immunität von Staatsoberhäupter wurde vor einiger Zeit geändert bzw aufgehoben. Zumindest wenn es um IStGH Aufforderungen geht.



      Auch Putin müsste demnach verhaftet werden.

  • Die Bundesregierung wäre gut beraten, sich auch im Falle eines "befreundeten" Staatschefs zumindest an nationales Recht zu halten.

    Völkerstrafverfahren



    BGH, Beschl. v. 21.2.24 – AK 4/24

    "Die allgemeine Funktionsträgerimmunität gilt bei völkerrechtlichen Verbrechen nicht, und zwar unabhängig vom Status und Rang des Täters. Der Ausschluss dieser funktionellen Immunität fremder Hoheitsträger bei Völkerstraftaten gehört zum zweifelsfreien Bestand des Völkergewohnheitsrechts."

  • Der Freund Benjamin Netanjahu wird geschützt, obwohl er verdächtigt wird, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Der Feind Wladimir Putin wird nicht geschützt, weil er verdächtigt wird, Kriegsverbrechen begangen zu haben.



    Sowas sollte in einem Land, das sich Rechtsstaat nennt und den IStGH anerkennt, nicht mal gedacht werden. Aber Deutschland ignoriert ja auch seit Jahren die Gutachten des IGH zu Israels Besatzung. Die systematischen, seit Jahrzehnten andauernden, Völkerrechtsverletzungen werden hingenommen.

  • Dilemmata lösen Bundesregierungen ganz gewöhnlich mit der Hypokrisie, die allen Machthabern eigen ist: Sie interpretieren die Rechtslage gerade so, wie es ihnen passt.







    Max Weber hat 1919 in seinem Vortrag 'Politik als Beruf ' darauf hingewiesen, dass gelingende Politik darin besteht, den jeweils rechten Mittelweg zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik zu finden. So sind auch alle Bekenntnisse zum Grundgesetz, zur Rechtsstaatlichkeit, zur Demokratie, zur Marktwirtschaft, zum Sozialstaat, zum Umweltschutz usw. nur als politische Manöver im Wettbewerb um die Regierungsmacht zu verstehen.







    Letztlich geht es in der repräsentativen Demokratie um Herrschaftsmacht und nicht um emanzipatorische Mitbestimmung der BürgerInnen.

    • @Stoersender:

      Das ist aber ganz schön fies was Sie da schreiben. Danke dafür!

      • @B. Iotox:

        @ B.lotox



        Die Realität ist halt manchmal echt fies...



        Ich schließe mich Ihrem Dank an Stoersendèr an.

  • "Vorgeworfen ..,dass Israel die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln,Wasser,Energie und Medizin behindere... keine militärischen Gründe,warum internationale Hilfsorganisationen bei der Versorgung der palästinensischen Zivilbevölkerung beeinträchtigt ......Netanjahu und Galant Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.Die Unterernährung .. führe zum Tod von Menschen,..,was als Mord ..."

    Ich durchschaue die Situation nicht ganz,insofern kann ich nicht einschätzen,wer Unrecht tut.Dem Gerichtshof und seinen Quellen vertraue ich nicht uneingeschränkt.



    Für mich steht die Sicherheitsfrage im Vordergrund.Wer würde die Hilfsorganisationen und Lieferungen beschützen?Die IDF kann das nicht,denn wenn sie gegen Plünderer vorgeht,wird es wie in der Vergangenheit so dargestellt,als würde sie unschuldige,hungernde Zivilisten angreifen.Also blieben als Sicherheitspersonal nur die bewaffneten Banden und Kämpfer der Gaza-Hamas-Iran-u.v.m.-Kriegspartei,die sich meiner Einschätzung nach nur selbst bedienen und Schwarzmärkte beliefern.Bewaffnete Hilfsorgan. kann man wohl auch nicht nach Gaza einreisen lassen,da ihnen die Waffen vermutlich von der gegnerischen Kriegspartei abgenommen

    • @*Sabine*:

      Es ist erwiesen das die IDF daneben stand und gar nichts tat...



      Das sollen ja gefälligst andere erledigen aber nur zur Information:



      Die IDF ist Besatzungsmacht also ist es Ihre Pflicht Lebensmittel schnell, gerecht und ausreichend zu verteilen.



      Also alles was die IDF bis jetzt nur unzulänglich gemacht hat.

      Aus dieser Situation der Unzulänglichkeiten der Versorgung entnehmen ist auch der Haftbefehl zurück zu schließen:



      Die Israelische Regierung unter Netanjahu hat anscheindend nicht genug getan um tot durch Hunger zu verhindern.

      Um nichts anderes geht dieser Haftbefehl.

      • @Keine Sonne:

        "Bei einer Okkupation oder Besetzung (je nach Kontext auch Besatzung; von lateinisch occupare ‚besetzen‘) wird in einem bevölkerten Gebiet die vorhandene Gebietshoheit durch einen externen Machthaber auf dessen Initiative durch die seinige ersetzt." (Wikipedia)

        Meiner Meinung nach ist die IDF keine Besatzungsmacht, sonst wäre der Krieg vorbei und es würden keine Kämpfe mehr stattfinden, es gäbe eine zivile Ordnung. Gaza ist Kampf- und Kriegsgebiet mit einer eigenen, verantwortlichen, von den Bürger:innen gewählten Regierung. Diese Regierung unterhält Gesundheits-, Zivilschutz- und andere Behörden, schießt Raketen auf das Nachbarland (den Kriegsgegner) und hält Geiseln gefangen. Die Gebietshoheit hat, meiner Meinung nach, immer noch die gewählte Gaza-Regierung und die Bürger:innen von Gaza, bis sie die Waffen niederlegen und kapitulieren. Nach der Kapitulation beginnt, so wie ich das verstehe, ggf. die Besatzung.

        • @*Sabine*:

          Besatzungsmacht schließt "Kontrolierte Bereiche" mit ein.



          Daher zählt das was Sie schreiben in diesen Punkt nicht.



          Das Sie Palästina als Land (obwohl historisch anders belegt) nicht als Land anerkennen haben Sie schon oft genug mitgeteilt.



          Zu Ihrem letzten Abschnitt:



          Nein, eine Besatzung beginnt nicht erst mit einer Kapitulation.

          Artikel 42 der Haager Landkriegsordnung von 1907 definiert Besetzung wie folgt: „Ein Gebiet gilt als besetzt,wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann. “

    • @*Sabine*:

      "Die IDF kann das nicht,denn wenn sie gegen Plünderer vorgeht,wird es wie in der Vergangenheit so dargestellt,als würde sie unschuldige,hungernde Zivilisten angreifen."



      Dem internationalen Gerichtshof stehen Sie betont misstrauisch gegenüber. Die Propaganda von selbsternannten Faschos wie Smotrich geben Sie als Fakten aus.

  • Die jetzige Regierung ist nur noch bis Februar im Amt, anschließend noch einige Wochen (bis ein neuer Bundeskanzler gewählt wird) kommissarisch tätig. Sie wird sich hüten, im Wahlkampf Netanjahu einzuladen, und an einen Privatbesuch Netanjahus in Deutschland glaube ich nicht. Deswegen wird jetzt keine Entscheidung getroffen werden, wie mit dem Haftbefehl umzugehen ist.



    Damit muss sich dann die nächste Regierung rumschlagen, und egal zu welchem Ergebnis diese kommt, wird sie dafür kritisiert werden.

  • Wenn wir den Internationalen Gerichtshof nicht entwerten wollen, dann gibt es auch kein Dilemma: Ein Haftbefehl ist ein Haftbefehl. Auch, wenn es einem nicht passt.

    Das sagt man Herrn Netanyahu vor seiner Einreise, und dann kann er sich entscheiden.

    In Bayern gilt ein Haftbefehl aus Niedersachsen ja auch, oder wollen wir jetzt auch in solchen Fällen Diskussionen?

    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.

  • Das "Palästina" - von den UN nicht als Staat anerkannt-, das dem Statut beigetreten ist, ist das von der PLO repräsentierte Palästina. Die PLO hat aber in Gaza nichts zu melden. Nähme man jedoch die Begründung für die Zuständigkeit des Gerichtshofs ernst, müsste der Gerichtshof den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde als gazanischen Regierungschef ansehen und für die Massaker vom 7.10.2023 sowie für die Raketenangriffe aus Gaza verantwortlich machen und gegen ihn ebenfalls einen Haftbefehl ausstellen.

    • @Budzylein:

      Und selbst die das so wäre (danke @ SamSpade) würde das ja keinen Deut an der Rechtmäßigkeit der nun ausgestellten drei Haftbefehle ändern, nicht wahr? Insofern also ein einziger, dazu noch künstlich herbeigeredeter, Whataboutism..

    • @Budzylein:

      Einmal die Begründung der Vorverfahrenskammer aus dem Jahr 2021 hinsichtlich des Zuständigkeitsbereichs für die Gebiete Gaza und Westjordanland nachlesen und sie kommen selbst darauf, dass ihre Forderung fern jeder Logik ist.

      • @Sam Spade:

        Das ist keine Forderung, sondern ein argumentum ad absurdum. Dieser Gerichtshof käme nie auf den Gedanken, Abbas für Hamas-Verbrechen verantwortlich zu machen. Die Konstruktion der Zuständigkeit dient dazu, israelische Politiker verurteilen zu können, ohne hieran dadurch gehindert zu sein, dass Israel dem Statut nicht beigetreten ist.

        • @Budzylein:

          Spielt für die Zuständigkeit des IStGH im internationalen Recht keine Rolle, ob Israel dem RS beigetreten ist oder nicht. Russland ist dem RS auch nicht beigetreten und dennoch wurde gegen Putin ein Haftbefehl erlassen und zwar aufgrund mutmaßlicher Kriegsverbrechen auf dem Territorium der Ukraine und die ist Mitgliedstaat. Selbes Prinzip bei Netanjahu.

          Es liegt ja in den Händen der israelischen Justiz selbst eigenständige Ermittlungen aufzunehmen, dann wäre der IStGH evtl entlastet gewesen. Nur bei Untätigkeit oder gar Unwille der nationalen Justiz liegt es im Ermessen des IStGH einzugreifen und Ermittlungen einzuleiten. Und das hat er getan.

          • @Sam Spade:

            Der Unterschied: Die Ukraine ist Mitgliedsstaat des Statuts, sodass der Gerichtshof für Straftaten auf ukrainischem Territorium zuständig ist. Gaza ist hingegen kein Staat, und es gibt auch keinen Mitgliedsstaat, der in Gaza staatliche Souveränität ausübt und befugt gewesen wäre, Gaza der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs zu unterstellen.

  • Man stelle sich bitte vor, 1945 im Nebensaal der Nürnberger Prozesses hätten Hr. Churchill, Hr. Roosevelt bzw. Hr. Truman und ihre zuständigen Generäle auf der Anklagebank gesessen, angeklagt wegen vorsätzlicher massenhafter Tötung von Zivilisten (Einsatzdoktrin des RAF Bomber Command bzw. Abwurf von zwei Atombomben durch USAF)



    Spürte man als unbeteiligter Beobachter nicht das dunkle Ahnen, dass hier irgendwie etwas gleichgesetzt wird, was nicht gleichgesetzt werden kann, weil alles viel komplexer ist? Oder das hier Handlungen, aus ihrem Kontext gerissen, verglichen würden, die nicht verglichen werden können?



    Jeder demokratisch gewählte Politiker muss sich darüber im Klaren sein, dass er im Falle höchster Not und Gefahr für den Staat, für den und seine Bevölkerung er Verantwortung trägt, unter Umständen Handlungen anordnet, die er anderenfalls und anderenorts selbst aufs Schärfste verurteilen würde.

    • @Vigoleis:

      Das muss sich niemand vorstellen, denn der Vergleich ist in jeder Hinsicht unangebracht. Das Ditte Reich war ein hochgerüsteter Indstrieestaat, der mit dem zu diesem Zeitpunkt stärksten Militärapparat der Welt halb Europa in Schutt und Asche gelegt hat und Millionen von Menschen in Vernichtungslagern ermorden lassen hat.



      So brutal der Terror der Hamas ist und so schlimm wie der 7.Oktober war, er ist nicht ansatzweise mit den Dimensionen des 2. WK und dem Holocaust vergleichbar. Da wird in der Tat " etwas gleichgesetzt, was nicht gleichgesetzt werden kann". Israel hat jedes Recht sich gegen die Aggressoren zu verteidigen, aber ist in keinster Weise dazu gezwungen, der Zivilbevölkerung Nahrung, Wasser und Medikamente vorzuenthalten.



      Die Charta der UN wurde als Antwort auf die immensen Gräuel der Nazi-Diktatur und des 2.WK geschaffen und sie wurde auch von Israel ratifiziert. Das Bild vom "Guten", dem im ultimativen Kampf gegen "die Bösen" jedes Handeln zu rechtfertigen ist, ist so schief wie falsch.

      • @Deep South:

        Nicht von der "Dimension her", aber von der Intention her ist der 7. Oktober 2023 mit dem Holocaust in Beziehung zu setzen. Das erklärte Ziel der Hamas ist die Vernichtung Israels. Der ganze Konflikt hat neben der militärischen auch eine erhebliche politische Komponente: Es geht Israels Gegner darum, seine Legitimität zu zerstören und da sind sie ein gutes Stück weiter gekommen. Sämtliche internationalen Akteure, besonders die UNO und Hilfsorganisationen, ganz vorne die UNRWA haben ebenfalls (auch) eine politische Agenda. Ich finde es interessant, wie in diesem Forum internationales Recht verabsolutiert wird. Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung müssen ebenfalls "kontextualisiert" werden, um einen derzeit beliebten Begriff zu strapazieren.



        Das "rechtfertigt" natürlich nicht jede militärische Handlung.

        • @Kai Ayadi:

          Ich verstehe durchaus diesen Versuch. Allerdings genau Da ist es wieder, dieses: "Freund-Feind-Denken."

          Ganz nach Volker Pispers:



          "Was die Guten dürfen, dürfen nicht die Bösen gleichzeitig"

        • @Kai Ayadi:

          'Es geht Israels Gegner darum, seine Legitimität zu zerstören und da sind sie ein gutes Stück weiter gekommen'.

          Das ist sicherlich richtig. Terror geht es eben immer auch darum, die herrschende Macht herauszufordern und zu demaskieren. Aber es gehören da halt immer zwei Parteien dazu. Ohne die tatkräftige Mithilfe Israels hätte es diese Zerstörung so eben auch nicht gegeben.

        • @Kai Ayadi:

          "Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung müssen ebenfalls "kontextualisiert" werden"

          Die Rechtssetzung erfolgte im Rahmen internationaler Übereinkommen und Verträgen wie z. B. dem Völkerrecht. Da gibt es nichts in einen Kontext zu setzen, sondern von Seiten der Justiz bei einem Verdacht lediglich zu überprüfen, ob rechtliche Grundlagen verletzt wurden und dieses ggf. zu ahnden (Rechtsdurchsetzung).

          Im gesellschaftlichen Zusammenhang ist alles entweder "la politique" oder "le politique", gilt auch für die von ihnen aufgeführten Institutionen. Wenn sie aber pauschal diesen Institutionen als Zielsetzung die Deligitimierung Israels unterstellen, bewegen sie sich lediglich in der Grauzone von Verschwörungstheorien.

          Denn auch hier gilt es anhand von Fakten feinsäuberlich zu differenzieren zwischen einzelnen politischen Ausrichtungen oder gar Zielsetzungen der Institutionen.

    • @Vigoleis:

      Schöne Relativierung, reichlich sinnbefreit wenn sie in einen juristischen Kontext gesetzt wird.

      Die einzige Frage die sich stellt ist, liegt eine Zuwiderhandlung gegen geltendes Recht vor oder nicht? Das zu ergründen ist Aufgabe der Justiz und zwar unabhängig vom Ansehen der Person.

    • @Vigoleis:

      Ich vermisse die Zeiten, in denen die NS-Vergleiche noch tabuisiert waren – nicht nur, weil mir die implizite Relativierung deutscher Schuld missfällt (die hiesige Sehnsucht, immer neue Hitlers zu entdecken, hat jedenfalls einen unangenehmen Beigeschmack), sondern auch, weil die historische Analogie im Falle des NO-Konflikts mit seinen vielen Grautönen einfach schief ist.



      Gleichgesetzt wird durch den Haftbefehl ohnehin nichts und niemand. Der IStGH ist keine Historiker-Kommission, die Konfliktparteien vergleicht, sondern ein Gericht, das – in diesem Fall massive - Straftaten verfolgt, egal auf welcher Seite. Und nur zur Erinnerung: ein Kriegsverbrechen bleibt ein Kriegsverbrechen, auch wenn dafür ein demokratischer Staat verantwortlich ist. Schließlich nützt es auch den Opfern herzlich wenig, wenn die Täter gewählt wurden.

  • Nix Dilemma. Die Rechtslage ist eindeutig. Einfach mal Art. 98 Abs. 1 des Römischen Statuts lesen.

    • @Septum:

      Oh, das ist ja interessant:

      Artikel 98



      Zusammenarbeit im Hinblick auf den Verzicht auf Immunität



      und die Zustimmung zur Überstellung

      (1) Der Gerichtshof darf kein Überstellungs- oder Rechtshilfeersuchen stellen, das vom ersuchten Staat verlangen würde, in Bezug auf die Staatenimmunität oder die diplomatische Immunität einer Person oder des Eigentums eines Drittstaats entgegen seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu handeln, sofern der Gerichtshof nicht zuvor die Zusammenarbeit des Drittstaats im Hinblick auf den Verzicht auf Immunität erreichen kann.

      • @Semon:

        Schön zitiert und was schließen sie jetzt daraus?