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Hungerstreik in UngarnMaja T. wird in Haftkrankenhaus verlegt

Seit fast einem Monat ist Ak­ti­vis­t*in Maja T. in ungarischer Haft im Hungerstreik. Nun wird T. in ein Haftkrankenhaus verlegt, fernab von Budapest.

„Free Maja“: Banner am Rande der Queer-Pride-Parade im Juni 2025 in Dresden Foto: Jürgen Lösel, dpa

Berlin taz | Seit knapp einem Monat ist Maja T. im Hungerstreik, bis Montag in einem Budapester Gefängnis. Nun wird Maja T., non­bi­nä­r*e Ak­ti­vis­t*in aus Thüringen, wegen des Gesundheitszustands in ein Haftkrankenhaus verlegt, 260 Kilometer von Ungarns Hauptstadt entfernt, an der Grenze zu Rumänien. Das bestätigten der Vater und der Anwalt von Maja T. der taz.

Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., erneuerte deshalb seine Forderung, sein Kind nach Deutschland rückzuüberstellen. Dass Maja zu solch einem drastischen Mittel eines Hungerstreiks greifen müsse, sei ein Skandal. „Diese Haftbedingungen sind nicht nur unmenschlich, sie sind lebensgefährlich.“ Jarosch forderte die deutsche Politik auf, dem Fall nicht weiter zuzuschauen. „Die Verantwortlichen müssen Druck machen, damit Maja sofort in den Hausarrest kommt – und ein faires Verfahren in Deutschland erhält.“

Laut Jarosch hat Maja T. seit Beginn des Hungerstreiks mehr als 10 Kilogramm Gewicht verloren und leidet zunehmend unter Erschöpfung. Jarosch selbst befindet sich derzeit auf einem Fußmarsch von Jena, der Heimatstadt von Maja T., nach Berlin. Dort will er einen Besuchstermin bei Außenminister Johann Wadephul (CDU) erreichen, damit ihm dieser „substanzielle Unterstützung“ für sein Kind zusagt. Im Gepäck hat Jarosch eine Petition mit nach eigener Auskunft 100.000 Unterschriften, die sich ebenfalls für Maja T. einsetzt. Am Montagabend hatte Jarosch Leipzig erreicht.

Auch der Linken-Europaabgeordnete Martin Schirdewan forderte, die Bundesregierung müsse angesichts des sich „rapide verschlechternden“ Gesundheitszustands von Maja T. eine Rücküberstellung aus Ungarn nach Deutschland „sofort zur Priorität machen“. „Was muss noch passieren, damit SPD und CDU endlich aufwachen?“ Die Auslieferung von Maja T. sei rechtswidrig erfolgt, erinnerte Schirdewan. „Dieses Unrecht muss behoben werden. Das ist die Verantwortung der Bundesregierung.“

Eine „Katastrophe mitten in Europa“

Schirdewan hatte erst vor wenigen Tagen Maja T. in der Haft in Budapest besucht – so wie auch mehrere weitere Europa- und Bundestagsabgeordnete, darunter Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Daniel Freund (Grüne), Carola Rackete (Linke) oder Falko Droßmann (SPD). Auch die Grünen- und Linken-Politiker*innen forderten eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland und einen Prozess hierzulande. „Wir wollen, dass sie ein Verfahren bekommt, das rechtsstaatlich einwandfrei ist“, erklärte Göring-Eckardt. „Wir wollen, dass Maja T. nach Deutschland überstellt wird.“ Der Fall sei eine „Katastrophe mitten in Europa“.

Maja T. wird vorgeworfen, mit anderen Autonomen im Februar 2023 mehrere Rechtsextreme in Budapest schwer angegriffen zu haben, am Rande des europäischen Neonazi-Aufmarschs „Tag der Ehre“. Nach einer Fahndung wurde T. im Dezember 2023 in Berlin gefasst. Sechs Monate später erlaubte das Berliner Kammergericht die Auslieferung nach Ungarn – rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später feststellte, da das Gericht die Haftbedingungen für nonbinäre Menschen in Ungarn nicht ausreichend geprüft habe.

Seit Februar steht Maja T. nun in Budapest vor Gericht, wurde dort in Ketten vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft droht mit einer Strafe von bis zu 24 Jahren Haft. Anfang Juni war Maja T. dann in den Hungerstreik getreten, um bessere Haftbedingungen und eine Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen. Das Gericht hatte zuletzt erneut einen Antrag auf einen Hausarrest für T. abgelehnt. Nun befindet sich der Prozess bis September in der Sommerpause.

Deutsche Ministerien sehen keine Handlungsoption

Das Auswärtige Amt von Johann Wadephul hatte zuletzt erklärt, Maja T. konsularisch zu betreuen, den Prozess zu beobachten und sich für bessere Haftbedingungen einzusetzen. Über eine mögliche Ausreise nach Deutschland müssten aber ungarische Gerichte entscheiden. Ähnlich äußerte sich auch das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD).

Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., dagegen drängt zum Handeln. „Jeder Tag in Haft ist ein Risiko für das Leben meines Kindes. Ich mache mir große Sorgen. Die Untätigkeit der Politik gefährdet Maja direkt.“

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57 Kommentare

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  • Warum eigentlich nimmt man extremistische Gewaltanwender gleich welchen Spektrums in Schutz? Wer in ein anderes Land fährt um dort Gewalt zu verüben, muss ganz klar auch nach den Regeln des Landes verurteilt werden, wo die Straftat stattfindet. Sich über ungarische Haftbedingungen zu beklagen und das Handeln deutscher Institutionen zu verlangen, ist völlig fehl am Platz. Genauso wie ein symbolischer Fußmarsch um irgendeine staatliche Handlung erwzingen zu wollen, die im Übrigen nicht rechtsstaatlich wäre. Eine Überstellung nach Deutschland und eine Verurteilung nach deutschem Recht wäre eine krasse Rechtsverletzung. Und vielleicht wirkt ein hartes Urteil auch abschreckend auf die potenzielle Gewalt-Klientel und könnte für Deutschland ein gutes Beispiel sein.

  • Ich finde, es ist wichtig, hier zwei Dinge auseinanderzuhalten.

    Da sind einmal die Zustände in Ungarn, die weder menschenwürdige Haftbedingungen, noch ein rechtsstattliches Verfahren gewährleisten. Das verstößt gegen EU recht und müsste eigentlich entsprechend geahndet werden. Macht man aber nicht wirklich, um die "Einheit" von EU und NATO zu gewährleisten. In diesen Bereich fällt auch die unnötige Hast bei der Überstellung von Maja T. Auch hier sollte es Konsequenzen geben. Wurde gegen Recht verstoßen, muss das Konsequenzen für die Beteiligten haben, war es irgendwie rechtens, sind die Gesetze so anzupassen, dass eine Wiederholung ausgeschlossen ist.

    Die andere Seite ist der konkrete Fall. Da fährt jemand in ein anderes Land, um Leute zu verprügeln. Dieser Sachverhalt ist wohl weitgehend unbestritten. Natürlich muss das Konsequenzen haben. Die Anwendung von Nazi Methoden hat auch gegen Nazis keine Berechtigung. Dafür gibt es keine Ausreden.



    Und wenn schon jemand so etwas tut, sollte die Person dann auch dazu stehen. Nachträglich über bekannte Zustände zu jammern, ist da schon merkwürdig. Einfach vorher mal darüber nachdenken, worauf man sich einlässt.

  • Wer in Kommentaren lediglich die Täter-Opfer-Umkehr beklagt, der hat leider die Tragweite dieses Falls nicht ganz durchschaut.

    Die politischen Dimensionen werden weitgehend übersehen. In Orbans Ungarn ist Recht längst keine Konstante mehr und die Justiz weder unabhängig, noch neutral.

    Der Prozess im queerfeindlichen Ungarn bietet für die Regierung gleich zwei willkommene Anlässe. Die Verachtung, in Ungarn sogar per Gesetz, nicht Existenz, non-binärer Personen zum Ausdruck zu bringen und ein noch viel gewichtigeres Argument, die Geringschätzung und Ablehnung der parlamentarischen Demokratie und des Rechtsstaats in Deutschland klar zum Ausdruck zu bringen.

    Die Italiener haben es eher begriffen, dass derartige Alibiprozesse der ungarischen Regierung als reine Machtdemonstrationen dienen, um ihre Botschaft der Geringschätzung europäischer Grundsätze in die EU zu senden. Die Intervention gegen die Antifaschistin Ilaria Salis erfolgte nicht nur durch die Faschistin Melonie sondern wurde von einer breiten Öffentlichkeit begleitet.

    Und der deutsche Staat ? Betätigt sich als Erfüllungsgehilfe, greift dabei noch auf zweifelhafte rechtsstaatliche Mittel zurück und schweigt ansonsten.

    • @Sam Spade:

      Antifaschistin? ,Linksextreme Gewalttäterin!



      Ich schätze Ihre Kommentare sehr, aber dieses Framing finde ich gelinde gesagt problemstisch

      • @Emmo:

        Ich mache einmal einen Vergleich: wenn für Sie die Drohung von 24 Jahren Haft für Körperverletzung, oder gefährliche Körperverletzung, ich schenke Ihnen sogar noch schwere Körperverletzung, in Ordnung ist, dann löhnen Sie für Ihre Rechtschreibung des Wortes "problemstisch" bzw "problematisch" ein ganzes Bruttojahresgehalt. Und es ist egal, ob sie dafür Ihr Konto leerräumen, oder einen Kredit aufnehmen müssen. Juraseminar Ende.

        • @Gerhard Krause:

          Ich bin ganz bei Ihnen, was Haftbedingungen, Strafmass etc angeht.

          Aber hierum gings in keinster Weise. Es ging darum, wie Maja T dargestellt / geframt wird.

          Leseseminar Ende

      • @Emmo:

        Die Italienerin Ilaria Salis ist nicht rechtskräftig verurteilt worden, auch aus dem Grunde, da sie als Abgeordnete mittlerweile politische Immunität genießt und ich denke doch, dass auch in ihrem Fall das Unschuldsprinzip gilt, von daher passt die Bezeichnung Antifaschistin schon ganz gut.

        • @Sam Spade:

          Gedankenexperiment: ein Neonazi verprügelt vermeintliche Linke und nimmt deren Tod in Kauf - und lässt sich dann in den BT wählen.



          Würden Sie gleich wohlwollend argumentieren?

  • Warum nur hat Maja mit einem Hammer auf einen anderen Menschein eingeschlagen? Brutaler geht es nicht.

    • @casio:

      Möglicherweise habe Sie - Casio - mit einem Hammer auf einen anderen Menschen eingeschlagen.

      Weshalb Sie nun behaupten möchten, Maja T. habe mit einem Hammer auf einen anderen Menschen eingeschlagen.

      Maja T. konnte bis heute weder nachgewiesen werden, dass sie mit einem Hammer auf einen anderen Menschen eingeschlagen hat,



      noch ist sie dafür verurteilt,



      noch kann von der Justiz Ungarns im vorliegenden Fall ein rechtsstaatliches Verfahren erwartet werden.

      Sollten Sie also nicht behaupten, Maja T. habe mit einem Hammer auf einen anderen Menschen eingeschlagen,



      weil Sie auf diesen Menschen mit einem Hammer eingeschlagen haben,



      stellt sich die Frage: Auf welcher Grundlage haben Sie ein Interesse zu behaupten,



      Maja T. habe mit einem Hammer auf einen anderen Menschen eingeschlagen?

      • @Elise Hampel:

        Sie hat mit einem Hammer auf einen anderen Menschen geschlagen......

    • @casio:

      a) Der Tatvorwurf ist bisher nicht bewiesen.



      b) Auch Angeklagte und Strafttäter haben Rechte.



      c) Die Überstellung nach Ungarn war rechtswidrig.

      • @Flix:

        Ist der Tatvorwurf auch dann nicht bewisen und haben Angeklagte und Straftäter auch dann Rechte, wenn es sich um Rechte oder Nazis handelt?

        Die Überstellung war zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme nicht rechtswirdrig.

        • @Onkel Otto:

          Was für eine Frage! In einem Rechtsstaat gelten die Rechte selbstverständlich für alle Angeklagten.



          Das Verhalten der Behörden angesichts der Kenntnis, dass der Anwalt Majas das Bundesverfassungsgericht anrufen wird, ist allerdings mehr als schäbig und eines Rechtsstaats unwürdig.



          Im übrigen hat eben jenes Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Überstellung rechtswidrig war. Man kann nur vermuten, dass die Eile der Behörden durch die Befürchtung begründet war, dass das Bundesverfassungsgericht so entscheiden wird, wie es letztendlich auch entschieden hat.

        • @Onkel Otto:

          Wie das Gericht festgestellt hat war zum Zeitpunkt der Überstellung diese rechtswidrig. Sonst hätte das Gericht keine rechtswidrige Überstellung festgestellt.

    • @casio:

      Hat Sie? Woher wissen Sie das? Weil die ungarische Staatsanwaltschaft das behauptet? Kennen Sie die Ermittlungsakte?

      • @Life is Life:

        Das war doch hier zu lesen, als alle Artikel und Kommentatoren Til Lindemann als sexualstraftäter verurteilt haben.

      • @Life is Life:

        Die Ermittlungsakte muss auch für deutsche Behörden überzeugend gewesen sein, sonst wäre Maja T. nicht überstellt worden.

    • @casio:

      Ob sie das hat oder nicht wissen wir doch gar nicht, es wird Ihr vorgeworfen, sie ist Beschuldigte in einem Strafverfahren.



      Brutaler als Ihre Vorverurteilung kann man niemanden vorverurteilen.

    • @casio:

      Sie wissen überhaupt nicht ob das wahr ist. Sie sollten sich schämen Leute ohne Verhandlung vorher zu verurteilen, so als wären Sie dabei gewesen.



      Für die Wahrheitsfindung ist der Rechtsstaat verantwortlich und dieser existiert in Ungarn nicht mehr. Darum geht es hier. Wenn Maja T. solch ein Verbrechen begangen hat, dann soll das in einem fairen Prozess ermittelt und eine angemessene Strafe festgelegt werden.

      • @Rahl:

        A proportional Vorverurteilung: Ob Maja T. Keinen fairen Prozess bekommt, ist auch noch nicht erwiesen.

        Da hängen Sie ebenfalls voll in der Vorverurteilung.

        Der ungarischen Justiz könnte bewusst sein, dass sie unter Beobachtung steht.

        Waren Sie jemals bei der Sitzung eines ungarischen Gerichtes dabei?

        Mit der Scham müssen Sie allein klarkommen, das ist nicht meine Diskussionsebene.

        Da bin ich raus.

        • @rero:

          Ungarn ist auf dem Pfad den Russland eingeschlagen hat. Wer einen fairen Prozess erwartet muss extrem naiv sein.

  • Wieso wird eigentlich hier in der TAZ nichts über die mutmaßlichen Opfer von Maja berichtet. Wenn die Vorwürfe stimmen, dann hat diese Person schwere Gewaltverbrechen begangen: "Staatsanwältin Andrea Jenei verliest trocken die Kurzfassung der Anklage. Schwere Körperverletzung, vorsätzlich, geplant, hinterrücks. Von gezielten Schlägen auf die Köpfe der Opfer ist die Rede, einer Gehirnerschütterung, Platzwunden, gebrochenen Fingerknochen, Attacken mit Pfefferspray."



    www.tagesschau.de/...ss-maja-t-100.html

    Das ist eindeutig ganz mieses Framing, hier wird jemand als Opfer dargestellt, der angeblich heldenhaft gehandelt hat. Sollten sich die Vorwürfe aber bewahrheiten dann sind das schwer kriminelle Handlungen, egal ob nun Nazis die Opfer waren oder nicht.



    Darauf garnicht einzugehen ist nicht gerade das, was ich von einer halbwegs seriösen Zeitung erwarte.



    Auch den Hungerstreik kann man der ungarischen Justiz nicht vorwerfen, das ist eine eigene Entscheidung von Maja.



    Die Auslieferung hätte nicht passieren dürfen, ja, aber sollten alle Vorwürfe stimmen, dann hält mein Mitleid sich in Grenzen.

    • @PartyChampignons:

      Mit "wenn die Vorwürfe stimmen" habe Sie es doch selbst gesagt. Das sind die Anklagepunkte der ungarischen Staatsanwaltschaft. Die müssen in einem ordentlichen, rechtstaatlichen Gerichtsverfahren überprüft werden. Sie können vom Gericht als erwiesen betrachtet werden und es kann ein entsprechendes Urteil fällen. bis dahin hat die Unschuldsvermutung zu gelten. In einem Rechtsstaat gibt es dann noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, wenn es Hinweise auf Verfahrensfehler gibt.



      Und das ist auch gut so. Das würden Sie sich zu Recht wünschen und auch einfordern, sollten Sie einmal einer entsprechenden Anklage gegenüberstehen.



      Das Bundesverfassungsgericht hat hier bereits festgestellt, dass die Auslieferung unrechtmäßig war, weil die ungarischen Haftbedingungen bereits gegen Menschenrechte verstoßen.



      Glauben Sie an ein ordentliches Verfahren in Ungarn? Glauben Sie an eine unabhängige Staatsanwaltschaft in Ungarn? Würden Sie sich vertrauensvoll der ungarischen Justiz ausliefern lassen?



      Es geht hier allein um ein menschenwürdiges, rechtstaatliches Verfahren, auf das jede Person ein Recht hat, egal was Sie von ihr denken.

      • @Life is Life:

        Und warum erfahren wir nun nichts über die Opfer?

      • @Life is Life:

        Die hier in Rede stehende Auslieferung nach Ungarn ist und war nicht die einzige. Es fällt schon auf, dass sich weder die Politikerinnen von Grünen und Linkspartei, die öffentlich gegen die Haftbedingungen von T. protestiert haben, noch irgendwelche Medien sich sichtbar für andere Personen eingesetzt haben, die nach Ungarn zwecks Strafverfolgung ausgeliefert worden sind. Die haben dieselben Haftbedingungen und dieselben Menschenrechte.

  • Wer das Recht auf ein faires rechtstaatliches Verfahren und menschenwürdige Haftbedingungen infrage stellt, verlässt den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es lohnt also nicht, mit entsprechenden Kommentatoren zu diskutieren.

    Fakt ist



    - Ungar ist kein Rechstaat mit unabhängiger Rechtsprechung



    - Es wurde vorsätzlich verhindert, dass die Angeklagte von ihrem Recht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, gebrauch machen konnte.



    - Die Haftbedingungen in Ungarn verletzten Menschenrechte



    - Die Angeklagte wurde somit unter Mithilfe von Richtern und Polizei ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte beraubt.



    - Der Begriff Opfer-Täter Umkehr ist eine plumpe Nebelkerze, da wir 1. eine Angeklagte und höchstens mutmaßliche Täterin haben und 2. nicht das mutmaßliche Opfer der Täter wäre, sondern die staatlich gelenkte und mehrfach von der EU gerügte Justiz in Ungarn und ihre willfährigen Helfen in der sächsischen Exekutive.

  • Der Fall zeigt überdeutlich, wozu unverhältnismäßig, böswilliges Handeln von Sicherheitsbehörden führen kann. Niemanden wäre ein Schaden entstanden, hätte man vor der Überstellung nach Ungarn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet.



    Dass die dafür Verantwortlichen jemals zur Rechenschaft gezogen werden, halte ich für sehr, sehr unwahrscheinlich.



    Das Ganze erinnert doch stark an die Politik Trumps.

  • Das Innenministerium und Herr Dobrint haben bereits geltende Gesetze gebrochen und sich mitschuldig gemacht an dem gesundheitlichen Zustand von Maja. Was muss eigentlich alles passieren, dass ein angeblich christlicher Politiker auf diese Weise handelt? Wer hatte damals Jesus verraten?

    • @Sonnenhaus:

      Die Verantwortung liegt nicht beim Innenministerium sondern bei der Landesbehörde in Berlin und der dortigen Innensenatorin. Informieren Sie sich doch bitte bevor Sie Menschen öffentlich angreifen.

    • @Sonnenhaus:

      Nur sind weder das Innenministerium noch Herr Dobrindt am Verfahren um Maja T. in irgendeiner Weise beteiligt oder zuständig. Worin sehen Sie da also eine Mitschuld?

      • @DiMa:

        Hier hilft ein Verweis auf das Rechtsstaatsprinzip. Gilt für die grundgesetzlich verpflichtende Schutzpflicht des Staates, insbesondere bei Angriffen auf die Menschenwürde.

        Die Schutzpflicht des Staates endet auch nicht an der Landesgrenze sondern ist an die Staatsangehörigkeit gebunden.

        Spätestens nach der Anordnung des BVerfG wäre es daher die Pflicht der Regierung gewesen zu intervenieren.

        Eine Unterlassung in Anbetracht der bekannten Umstände bedeutet eine Verletzung der staatlichen Schutzpflicht und diese ist grundsätzlich justizabel, nach nationalen wie auch nach europäischen Recht.

        • @Sam Spade:

          Wenn das Innenministerium eingegriffen hätte, dann hätten wir ohne jeden Zweifel einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung und die Bund-Länderzuständigkeiten gehabt.

          Die Bundesregierung begleitet das Verfahren konsularisch, wie bei anderen ausländischen Verfahren auch.

          • @DiMa:

            Die Überstellung war nach Ansicht des BVerfG rechtswidrig. Da ist es die Pflicht einer Regierung sich für die Rückführung eines deutschen Staatsbürgers einzusetzen. Eine konsularische Betreuung erfolgt unter ganz anderen Kriterien, als eine Intervention auf Regierungsebene.

            Ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung liegt zudem nicht vor, wenn die Person im Ausland inhaftiert ist und das war zum Zeitpunkt der Anordnung durch das BVerfG bereits der Fall. Das Argument greift schonmal nicht.

            • @Sam Spade:

              Durch die vorherige Überstellung war bereits Erledigung eingetreten. Das Urteil des BVerfG ging dann ins Leere. Besondere Pflichten für die Bundesregierung ergeben sich daraus nicht. Sie war ja noch nicht mal am Verfahren beteiligt.

  • „Diese Haftbedingungen ... sind lebensgefährlich.“



    Für den Hungerstreik kann man niemanden außer Maja T. selbst verantwortlich machen, sie hat es so entschieden. Dass sie verurteilt wurde ist bei ihren brutalen Taten gerechtfertigt. Dass sie ausgeliefert wurde, halte ich für grundsätzlich falsch. Kein deutscher Staatsbürger sollte ins Ausland ausgeliefert werden, auch nicht innerhalb der EU. Hier verurteilen, hier hinter Gitter.

    • @Hans Dampf:

      "Dass sie verurteilt wurde ist bei ihren brutalen Taten gerechtfertigt."

      Eines der Prinzipien des Rechtsstaats ist die Unschuldsvermutung. Die gilt auch für Maja T.

      Bisher ist als Tatsache lediglich festgehalten, dass sie sich zum Zeitpunkt der Tat in Budapest aufgehalten hat.

      Die Tatvorwürfe und die Beweisführung seitens der ungarischen Justiz sind weitgehend unbekannt und stellen ersteinmal lediglich Behauptungen dar.

      Woher sie daher die Schuldfrage ableiten, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.

    • @Hans Dampf:

      Maja sitz in Untersuchungshaft (in Isolation). Ihre Äusserung kann man also nur als falsch bezeichnen.

    • @Hans Dampf:

      Sie wurde nicht verurteilt.

  • Mich befremdet das echt. Zwar gilt die Unschuldsvergütung, aber die Aufmerksamkeit zeigt schon eine Täter/Opfer-Verwechslung.

    • @GregTheCrack:

      Die Schuld von Maja T. muss erst noch bewiesen werden. Der nicht vorhandene Rechtsstaat in Ungarn und der Verstoß gegen das Grundgesetz hingegen sind eindeutig bewiesen.



      Mal abgesehen davon können Leute auch problemlos Opfer und Täter gleichzeitig sein. Das kommt bei Menschen die in Nazi-Aufmärschen mitmaschieren auch überraschend häufigt vor, komisch das Sie dies übersehen. Ich meine wenn wir hier einfach spekulieren dürfen über noch nicht bewiesene Verbrechen, dann kann ich auch behaupten alle Leute auf diesem Aufmarsch waren Gewaltverbrecher.



      Wenn irgendwelche Vorverurteilungen von Linken geäußert werden, dann finden Sie das doch bestimmt auch nicht gut. Also bitte mal überall die gleichen Maßstäbe ansetzen.

  • Im taz-Beitrag zur Verlegung von Maja T. in ein Hafthospital wird deutlich, wie selbstkritischer Journalismus im Fall dieses Hungerstreiks fast unmerklich zur Täter-Opfer-Umkehr neigt. Die Menschen, die laut Anklage „Rechtsextreme“ seien, bleiben anonym – es fehlen Namen, Hintergründe, Kontext. Stattdessen bleibt eine diffus beschriebene Gruppe, über deren tatsächliche Überzeugungen oder Aktivitäten nichts bekannt ist. Die Berichterstattung vermittelt den Eindruck: Die waren halt extrem – also sei Gewalt gegen sie irgendwie gerechtfertigt.

    Doch Gewalt bleibt Gewalt, auch wenn sie gegen Personen richtet, denen man selbst nicht zustimmt. Der Artikel schildert eindrucksvoll den gesundheitlichen Verfall von Maja T. im Hungerstreik – und gleichzeitig wird kaum Raum für Empathie mit den Verletzten eingeräumt. So entsteht ein verzerrtes Bild: Die einen sind schlicht unfähig zur Menschlichkeit, die anderen verdienen keinerlei Empathie.

    Echte, konsequente Kritik an Rechtsextremismus müsste auch hier gelten – nämlich unmissverständlich gegen politische Gewalt, gleich von welcher Seite. Wer das Opferbild eines Menschen zerstört, dem fehlt jede Grundlage für eine demokratische Gesellschaft.

    • @Jörg Radestock:

      Danke für Ihren Kommentar!

    • @Jörg Radestock:

      darum geht es überhaupt nicht. die auslieferung nach ungarn war rechtswidrig. DAS ist der punkt.

    • @Jörg Radestock:

      Stimmt. Die Namen der Richter des Kammergrichts die rechtswidrig die Abschiebung angeordnet haben bleiben anonym....

  • Jedes handeln hat Konsequenzen.

    • @Stazi :

      Ja, ein fairer Prozess in einem demokratischen Rechtsstaat und im Fall einer Haft, menschenwürdige Bedingungen.

      Und ja das Handeln derjenigen, die die Auslieferung zu verantworten haben, sollte auch Konsequenzen haben

    • @Stazi :

      Ja, und die sind in diesem Falle aus deutscher Sicht tatsächlich unverhältnismäßig (aus ungarischer anscheinend nicht).



      Die Auslieferung z.B. war rechtswidrig, die in Ungarn vollzogene Isolationshaft in der U-Haft kann auch nur schwer nachvollzogen werden. 24 Jahre Haftandrohung für die in Betracht kommende Tat sind in Deutschland völlig undenkbar.

      • @Thomas Meyer:

        Die Auslieferung war zum damaligen Zeitpunkt nicht rechtswidrig und nur weil die Strafe in Deutschland milder ausfallen würde ist das kein Grund.

      • @Thomas Meyer:

        Die 24 Jahre sind die Höchststrafe im Falle der Verurteilung wegen versuchten Mordes.



        Die Höchststrafe für versuchten Mord in Deutschland ist Lebenslänglich und damit sogar noch viel höher. Und auch in Deutschland könnte versuchter Mord angeklagt werden, weil die Mordmerkmale wie Heimtücke schnell erfüllt sind, wenn man jemandem mit einem Hammer von hinten auf den Kopf schlägt.

        • @Juleischka :

          Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung. Dafür weichen 24 Jahre doch sehr von der europäischen Norm der Strafzumessung ab.

    • @Stazi :

      Offenbar hat die rechtswidrige Auslieferung keine Konsequenzen.

    • @Stazi :

      yep, aber leider nicht für jeden: das sollte auch für das kammergericht gelten, das rechtswidrig gehandelt hat. richter, die recht brechen, sind ein alptraum.

      • @Desarea:

        Stimmt schon, sollte auch für Politiker gelten.