Gegen Betrug bei Biokraftstoffen: Strengere Regeln für Öl-Konzerne
Als Reaktion auf vielfache Verkäufe angeblicher Biokraftstoffe verschärft Rot-Grün die Regeln. Die Bioenergie-Branche ist mäßig begeistert.
Unternehmen, die fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel in Umlauf bringen, sind verpflichtet, Ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz, die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), zu reduzieren. Die aktuelle Quote hatten Mineralölkonzerne übererfüllt, indem sie etwa mehr Biodiesel verkauften. Allein 2022 waren es laut Umweltministerium 3,4 Millionen Tonnen, 24 Prozent mehr als gefordert. Ein Teil davon soll gefälschter Biodiesel gewesen sein.
Die Entscheidung kann in Kraft treten, ohne dass Bundestag oder Bundesrat zustimmen. So kann der Beschluss auch nach dem Bruch der Ampel-Koalition wirken. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sprach von einem starken Marktsignal für erneuerbare Energien im Verkehr. So sichere Rot-Grün „den Zielpfad für CO2-Minderungen im Kraftstoffbereich ab“ und verbessere „die wirtschaftliche Situation der Hersteller von fortschrittlichen Biokraftstoffen und grünem Wasserstoff sowie der Betreiber von Ladesäulen“. Wenn die Nachfrage nach klimaneutralen Alternativ-Kraftstoffen steige, stärke dies auch auf lange Sicht den Klimaschutz im Verkehr.
Der Bundesverband Bioenergie ist mit der Neuerung nur zum Teil zufrieden: „Die neuen Regelungen werden für die Jahre 2025 und 2026 voraussichtlich eine leicht stabilisierende Wirkung auf dem THG-Quotenmarkt entfalten und damit einer Forderung der Branche nachkommen“, teilt der Verband mit. Doch linderten diese Maßnahmen lediglich die Symptome, unter denen der Markt leide.
Die THG-Quote dient dazu, den CO2-Ausstoß der Mineralölwirtschaft zu senken. Aktuell liegt sie bei 9,35 Prozent und steigt stufenweise bis 2030 auf 25 Prozent. Erfüllen können Hersteller sie außer mit Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen oder E-Fuels auch mit dem Einsatz von Strom in E-Autos oder grünem Wasserstoff in Raffinerien.
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