Ex-Kanzler mit Verbindungen zu Russland: Schröder will Privilegien behalten
Dem Ex-Kanzler soll sein staatlich finanziertes Büro gestrichen werden, weil er trotz Ukraine-Krieg zum Kreml hält. Nun wehrt er sich mit einem Anwaltsschreiben.
In dem zweiseitigen Schreiben verwiesen die Anwälte auf einen Beschluss des Bundestags vom 8. November 2012, wonach Schröder Bundestagsbüros und vier Mitarbeiter auf „Lebenszeit festgeschrieben“ worden seien.
In dem Schreiben heißt es, der Altkanzler habe „über die Medien“ erfahren, dass sein Büro „ruhend gestellt“ werden solle und „die dem Büro zugeordneten Stellen abgewickelt“ werden sollen. Und weiter: Dieser Entscheidung liege die Feststellung zugrunde, dass er keine „fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt“ mehr wahrnehme. Diese Feststellung werde nicht näher begründet. „Dies mag daran liegen, dass für den Entzug dieser „Privilegien“ tatsächlich ein anderer Grund verantwortlich war und ist, der aber nicht weiter angesprochen werden sollte.“
Den „Gazetten“ sei aber auch nicht zu entnehmen, was der Haushaltsausschuss eigentlich unter den „fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt“ verstehe. Weiter heißt es: „Ein wie den Medien zu entnehmender Beschluss des Haushaltsausschusses ist evident rechts- und verfassungswidrig.“
Das Büro kostete mehr als 400.000 Euro im Jahr
Eine gerichtliche Klärung stehe „trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen Hetzjagd nicht an vorderster Front“. Der Anwalt würde sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehmbare Regelung „auf Augenhöhe“ erreichen zu können.
Schröder, langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin, stand wegen seiner Verbindungen nach Russland immer wieder unter Druck. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nahm dieser weiter zu. Es wurden mehrere Anträge zum Parteiausschluss gestellt.
Mitte Mai hatte der Haushaltsausschuss für die Abwicklung des Altkanzler-Büros votiert. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Ausschussbeschluss zufolge aber weiterhin.
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