Gerhard Schröders Klage abgewiesen : Der schlimmste Ex-Kanzler
Ein Gericht hat bestätigt, dass der Bundestag Schröders Büro und Mitarbeiter zu Recht gestrichen hat. Nun dürfte das Verfahren in die nächste Instanz gehen.
Foto: Stefan Boness
D er beste Ex-Kanzler, den die Bundesrepublik je hatte, war Helmut Schmidt. Nach seiner Amtszeit stieg er aus der Politik aus, suchte sich eine vernünftige Anschlussbeschäftigung und wurde Herausgeber der Zeit. Schmidt schrieb regelmäßig Kommentare über den Zustand der Welt und hatte genug Stil, um seine Nachfolger nicht mit guten Ratschlägen zu behelligen, was nun zu tun sei.
Der schlimmste Ex-Kanzler, den die Bundesrepublik je hatte, ist Gerhard Schröder. Der verdingte sich, einen Wimpernschlag nachdem er den Kanzlerjob los war, als Lobbyist bei Putin und machte damit seine als Kanzler erworbenen Verbindungen zu Geld. Kanzler Schröder hatte die Nord-Stream-Pipeline massiv gefördert, die dem Ex-Kanzler Schröder fürstliche Geldbeträge bescherte. Ein Fall zum Fremdschämen. Diese unheilvolle Geschichte endete mit dem Überfall Putins auf die Ukraine mit dem moralischen Bankrott des Ex-Kanzlers. Sogar danach verzichtete der beratungsresistente Sozialdemokrat nur widerwillig auf Jobs in Russland.
Ex-KanzlerInnen bekommen in Deutschland ein Büro gestellt, mit Fahrern und Angestellten. Damit sollen sie „fortwirkende Verpflichtungen aus ihrem Amt“ meistern. Das Büro soll ihnen vielleicht auch den Sprung vom äußerst Wichtigen in die Bedeutungslosigkeit versüßen. Eine Art Antidepressivum für Ex-KanzlerInnen. Das ist im Prinzip in Ordnung. In Italien, sechs Ministerpräsidenten in den vergangenen zehn Jahren, käme das teuer.
In Deutschland sind KanzlerInnen aber auch mal 16 Jahre im Amt. Da ist das nicht so schlimm. So ein Büro sorgt im besten Fall dafür, dass Ex-KanzlerInnen nicht auf dumme Ideen kommen, um ihre schwindende Bedeutung zu kompensieren. Eine Garantie ist das, siehe Schröder, nicht. Schröder wurde nach Beginn des Ukraine-Kriegs das Büro gestrichen. Moralisch verständlich, aber juristisch heikel.
Eine trostlose Affäre
Als Begründung wurde nicht Schröders Lobbyismus genannt. Das hätte nach Zensur gerochen. Er nehme „keine fortwirkenden Verpflichtungen aus seinem Amt mehr wahr“, so die etwas gesucht klingende Erklärung. Schröders Klage dagegen wurde nun abgewiesen. Das Ende ist das wohl nicht. Angesichts von Schröders Neigung zur Rechthaberei dürfte das Verfahren in die nächste Instanz gehen.
Etwas Positives hat diese insgesamt trostlose Affäre: Ex-KanzlerInnen müssen in Zukunft für ihre Post-Job-Büros etwas leisten oder Gutes tun. Das ist eine rationalere Regelung als ein Büro auf Lebenszeit, welches eine feudale Anmutung hatte. Diese Neuregelung ist dem moralischen Abgrund von Gerhard Schröder zu verdanken. Immerhin.
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