Debatte um Sterbehilfe: 15 Gramm Gift, nur für den Fall
Hans-Jürgen Brennecke kämpft für sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Ein Betäubungsmittel steht ihm zu, das Gesundheitsministerium blockiert.
„Eine Riesenberuhigung wäre es, zu wissen, dass ich im Notfall Zugriff darauf habe“, sagt er. „Keiner weiß, wie sein Ende aussieht, ob er es am Schluss braucht, oder nicht. Aber die Möglichkeit, es zu gebrauchen, gäbe mir die Option eines selbstbestimmten Todes.“ Das Fläschchen könnte schon seit Jahren in seinem Besitz sein und ihm das Leben erleichtern. Ist es aber nicht.
Im März 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, dass Schwerstkranke ein Recht auf die Herausgabe von Natrium-Pentobarbital haben können. Menschen in „extremen Ausnahmesituationen“ müsse der Zugang zu einer tödlichen Dosis des Betäubungsmittels ermöglicht werden, hieß es in dem Urteil damals.
Brennecke stellte daraufhin einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Behörde forderte ihn auf, Gutachten einzureichen: über den prognostizierten Verlauf seiner Krankheit, über seine geistige Zurechnungsfähigkeit. Brennecke ist damals optimistisch, kann nachvollziehen, dass jeder Fall geprüft werden muss. 65 Seiten schickt er ein. Einige Monate später lehnt das BfArM seinen Antrag ab.
Zugriff auf das Betäubungsmittel, für den Notfall
Im August 2018, anderthalb Jahre nach dem Urteil, findet der Tagesspiegel heraus, dass sich das Bundesministerium für Gesundheit von Anfang an geweigert hat, dem Richterspruch Folge zu leisten. Denn er „würde die bisherige ethisch-politische Linie von Herrn Minister konterkarieren“. So steht es in einem Vermerk, der vier Tage nach dem Urteil verfasst wurde und sich noch auf den ehemaligen Minister Hermann Gröhe (CDU) bezieht.
Der Tagesspiegel hatte sich die Akteneinsicht vor dem Verwaltungsgericht Köln erklagt. Ende Juni 2018 bittet ein Staatssekretär im Gesundheitsministerium das BfArM, alle Anträge abzulehnen. „Die Bitte eines vorgesetzten Ministeriums ist natürlich eine Dienstanweisung“, sagt Brennecke und lacht.
Bis zu diesem Zeitpunkt war es 109 Menschen so ergangen wie ihm. Sie hatten Anträge gestellt, unwissend, dass das von Anfang an völlig aussichtslos war. Sie hatten Hoffnung gehabt, denn es wurde sich ja vermeintlich mit ihren Einzelfällen befasst.
„Gutachten anzuleiern ist anstrengend, langwierig und verursacht erhebliche Kosten“, sagt Brennecke. Schon Menschen, die völlig gesund sind, kann der Umgang mit Bürokratie viel Energie abverlangen. „Nur handelte es sich bei diesen Antragstellern um Menschen, die sterbenskrank sind.“
Die Bürokratie als Hürde
Hans-Jürgen Brennecke wuchs in Hamburg auf und lebt heute in der Nähe von Lüneburg. Er ist Diplompädagoge und arbeitete 40 Jahre lang als Sozialarbeiter für Jugendliche. 2015 erhielt er die Diagnose Burkitt-Lymphom, eine besonders schnell wachsende Tumorart. Seitdem kämpft Brennecke für sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Am 26. Februar 2020 sitzt er in seinem Wohnzimmer und fixiert Andreas Voßkuhle auf dem Fernsehbildschirm, als der sagt: „Die Entscheidung des Einzelnen, nach seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit seinem eigenen Leben ein Ende zu setzen, ist als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“
Damit kippen die RichterInnen den Paragrafen 217, das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, und ermöglichen in Deutschland den assistierten Suizid. Menschen haben die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.
Für Brennecke, der bei den zweitägigen Verhandlungen in Karlsruhe anwesend war, ist die Entscheidung des Gerichts eine „Sensation“, ein „Jahrhunderturteil“. Besonders in Erinnerung geblieben ist ihm das Statement eines seiner Mitstreiter, Harald Mayer, 47 Jahre alt, ehemaliger Feuerwehrmann, der seit Jahren unter Multipler Sklerose leidet. „Der hat damals in die Fernsehkamera gesagt, er wäre am liebsten aus seinem Rollstuhl aufgesprungen. Das fand ich ein sehr schönes Bild.“
„Akt autonomer Selbstbestimmung“
Für die Bundesregierung bedeutet das Urteil, dass sie nun Regeln schaffen muss, um die Beihilfe zum Suizid zu ermöglichen. Doch wie schon Hermann Gröhe weigert sich der aktuelle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dieser Pflicht nachzukommen. Anträge auf Natrium-Pentobarbital werden nach wie vor abgelehnt.
Lediglich ein einziges Mal, am Tag des Urteils, äußerte Spahn sich öffentlich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Bei Sandra Maischberger sagt er, es gebe keinen Anspruch darauf, dass jemand beim Suizid helfen müsse. Das gelte allerdings nicht für den Staat, der die Grundrechte seiner BürgerInnen umzusetzen habe, entgegnet Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf im NDR-Magazin „Panorama“.
Mittlerweile sind über neun Monate vergangen, die Brennecke mit Natrium-Pentobarbital im Medizinschrank deutlich entspannter verlebt hätte. „Es ist wirklich erschütternd mit anzusehen, dass ein Minister den Rechtsstaat mit Füßen tritt“, sagt er. Jens Spahn tut dies auch mit der Begründung, dass er fürchtet, eine neue Regelung könne dazu führen, dass aus einem Recht Gewöhnung oder sogar eine Pflicht für Alte und Kranke werde, die ihrer Familie nicht zur Last fallen wollen.
Dass das sehr unwahrscheinlich ist, zeigen Zahlen aus dem US-Bundesstaat Oregon. Dort gilt seit 1998 ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten das Recht auf ein tödliches Medikament einräumt, vorausgesetzt zwei ÄrztInnen haben die Urteilsfähigkeit des Patienten oder der Patientin sowie die Aussichtslosigkeit auf Heilung überprüft. Von 1.000 Todesfällen sterben im Durchschnitt zwei Menschen durch ärztliche Suizidhilfe.
Hohe gesellschaftliche Befürwortung
Mitte April betonte Spahn in einem Schreiben an Rechts- und GesundheitsexpertInnen, dass ein neues Sterbehilfegesetz auf breite Zustimmung in der Gesellschaft stoßen müsse. Eine Mehrheit in der Bevölkerung für selbstbestimmtes Sterben gibt es allerdings längst.
Laut einer Studie von Infratest dimap, die kurz vor dem Urteil im Februar veröffentlicht wurde, sprachen sich 67 Prozent gegen den damals noch geltenden Paragrafen 217 aus, 81 Prozent befürworteten ausdrücklich, dass es ÄrztInnen gestattet sein sollte, Menschen beim Suizid zu unterstützen.
Auch Brennecke weiß, dass es keinen Klärungsbedarf mehr gibt, wenn es um die Zustimmung in der Bevölkerung geht. „Es ist eine bodenlose Frechheit zu behaupten, man bräuchte in dieser Frage noch Zeit.“
Hans-Jürgen Brennecke ist froh, dass er dabei sein konnte, als das „fantastische Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts fiel. Auch seine Umsetzung würde er gerne noch erleben.
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