Debatte Bruneis Strafen für Homosexuelle: Tradition ist kein Menschenrecht
Bruneis Sultanat bittet um Verständnis für Todesstrafen. Doch Religion verdient Kritik – um jene Menschen zu schützen, die sich von ihr distanzieren.
D ass das Sultanat von Brunei kürzlich die Todesstrafe für Homosexuelle einführte, musste nicht wirklich schockieren: Viele Staaten kennen die ein Menschenleben auslöschende Sanktion wegen gleichgeschlechtlich gelebten Begehrens. Die meisten sind aktuell muslimischer Prägung, Iran und Saudi-Arabien kennen diese Strafbestimmung auch – schwule Männer, die von Hochhäusern in den Tod gestürzt oder am Kran aufgehängt werden, solche horriblen Nachrichten erreichen uns aktuell regelmäßig.
Wirklich neu an der Nachricht ist, dass eine steinreiche Autokratendynastie sich erklärt. In einem Brief an die Europäische Union hat das Sultanat, kein Scherz, um Verständnis und Toleranz gebeten. Gesteinigt werde nur, wer in einem aufwendigen Justizverfahren mit ehrenwerten Zeugen von „hohem moralischen Rang und Frömmigkeit“ als Homosexueller erkannt werde. Denn es gelte, die sogenannten traditionellen Werte des Landes zu wahren – die heterosexuelle Familie.
Wie lächerlich, wie fröstelnd widerlich die Toleranz heischende Bitte um Verständnis. Gleichwohl: Das Schreiben darf schon als Reaktion auf den internationalen Protest wider das Regime verstanden werden. Als die Gesetzesänderung bekannt wurde, war es der Schauspieler George Clooney, der auf die ökonomischen Verstrickungen des Sultanats mit internationalen Luxushotels hinwies – und deren Filialen nicht mehr empfohlen wissen wollte.
Das ist eine noble Geste, aber natürlich änderte dieses Statement nichts an den Plänen Bruneis – wie jetzt der Verständnis heischende Brief an die EU unterstrich: Was soll schon dabei sein, wenigstens eine Todesstrafendrohung zu formulieren, wenn die sie Betreffenden die religiös-frömmelnde Ordnung des Landes konterkarieren?
Der Westen und die Kulturrelativist*innen
Problematisch hier ist indes, dass die Argumente nur aus menschenrechtlicher Perspektive zurückzuweisen sind. Nicht jedoch mit den gedanklichen Instrumenten postkolonialer oder antiimperialistischer Art, wie sie etwa international in der Person Judith Butlers die stärkste Promoterin hat.
Denn was soll schon falsch sein an den Toleranz ersehnenden Wünschen, wie sie in Brunei formuliert wurden, wenn es denn die ihren sind? Der Westen hat den Kulturrelativist*innen zufolge nichts zu melden – gelobt sei kulturell das, was dort Tradition ist. Und ist es nicht so, dass Traditionalität, vermeintlich gelebte Authentizität jedes Menschenrecht auf individuelle Unversehrtheit durch staatliche Organe aushebelt – zumal wenn es aus Ländern kommt, die alles in allem nicht dem reichen Westen zugerechnet werden?
Und ist es nicht auch so, dass Brunei wie auch Iran oder Saudi-Arabien schon deshalb nicht kritisiert werden können, weil die Position des oder der Kritiker*in als „homonationalistisch“ verstanden werden müssen – aus der angeblich kolonial zuweisenden Absicht der Diskreditierung nichtwestlicher Länder? Und sollte man nicht sowieso aus westlicher, also auch linksalternativer Sicht darauf verzichten, etwa mit Frauen in Algerien oder Marokko, mit Lesben und Schwulen jenseits der reichen demokratischen Industrieländer Solidarität zu üben, weil sie ja tatsächlich mit ihren kopftuchlosen oder sexuellen Praxen gegen die frömmlerischen religiösen, allermeist islamischen Mainstreams ihrer Heimaten verstoßen, ja sich versündigen?
Aber es hängt ja nicht an einer speziellen Religion, das Frömmlerisch-Gewalttätige ist allen Glaubensgemeinschaften tendenziell innewohnend: Auch die Bundesrepublik hätte noch bis 1969 für die Nazihaftigkeit ihres antihomosexuellen Paragrafen 175 um Toleranz und Verständnis bitten können – die Mehrheit der Bevölkerung war ja, durchaus christlich tief begründet, für die schwere Bestrafung schwuler Männer.
Religion verdient Kritik
Kurzum: Der linksalternative Kult um Traditionalität und Rücksichtnahme, Toleranz und Postkolonialität führt politisch genau zu jenen Entscheidungen, für die nun das Sultanat von Brunei sich nicht nur nicht schämt, sondern auch noch diplomatisch als kulturell fundamentale Eigenheit wirbt. Sie wird religiös begründet, was obendrein darauf verweist, dass Religion keineswegs irgendeinen Schutz braucht, schon gar keinen menschenrechtlichen. Was sie verdient, ist Kritik – um jene Menschen zu schützen, die sich von ihr distanzieren, mit ihr nichts zu tun haben wollen und schon gar nicht diese in Machtpositionen wissen möchten.
Rechte von einzelnen Menschen, von Individuen sind unteilbar. Nicht die Ansprüche von Religionen. Menschenrechte dienen in einer säkular, also glaubensfern verstandenen Welt dem Schutz aller, die aus religiösen Gründen verfolgt werden – warum und von wem auch immer.
Die Charta der Menschenrechte musste nach dem Zweiten Weltkrieg gegen die islamische (und christliche) Nomenklatur durchgesetzt werden. Tradition mag alles sein, aber eines gewiss nicht: ein Menschenrecht.
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