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BGH urteilt gegen KlimaklägerEnde eines Irrweges

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Der Versuch von Umweltorganisationen, Unternehmen wie BMW und Mercedes mit Klagen zu mehr Klimaschutz zu zwingen, ist gescheitert. Und das zu Recht.

Klimaschutz muss durch Gesetze und nicht durch Klagen durchgesetzt werden hat der BGH entschieden Foto: Arnulf Hettrich/imago

D er Versuch von Umweltverbänden, große Unternehmen mit Klagen zu besonders anspruchsvollem Klimaschutz zu zwingen, ist in vollem Umfang gescheitert. Nachdem in Deutschland noch keine einzige dieser Klagen erfolgreich war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Strategie jetzt mit seinem Grundsatzurteil endgültig den Stecker gezogen. Zu Recht.

Der BGH erinnerte daran, dass in der Demokratie der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen trifft und nicht die Gerichte aufgrund der Klagen von Einzelpersonen. Nur der Gesetzgeber ist für die Entscheidung legitimiert, welcher gesellschaftliche Sektor noch welche CO₂-Emissionen ausstoßen darf.

Das leuchtet angesichts der aktuellen Klagen unmittelbar ein. So klagte die Deutsche Umwelthilfe gegen Mercedes und BMW, Greenpeace klagte gegen VW. Was aber ist mit Ford, Opel und Hyundai? Was ist mit den Lkw- und Flugzeugherstellern? Sollen Gerichte nur dort aktiv werden, wo eine NGO gerade Kapazitäten für Klagen und Hoffnung auf gute Öffentlichkeitswirkung hat?

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Außerdem ist der Verkehr ja nur einer der klimarelevanten Sektoren. Es gibt auch noch Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und die Energieversorgung. Jeder Sektor hat seine eigene Logik, seine eigenen Interessenskonflikte. Die Abwägung all dieser Aspekte ist genuine Aufgabe der Politik. Gerichte wären hiermit nicht nur überfordert, sie sind hierzu auch nicht legitimiert.

Noch deutlicher wird das, wenn man über den Rand der Klimapolitik hinwegblickt. Selbst wenn man sich objektiv darauf einigen könnte, wie eine optimal austarierte Klimapolitik aussieht, dann kommt doch ganz sicher etwas dazwischen – eine globale Pandemie, ein verbrecherischer Angriffskrieg – mit neuen drängenden Problemen und neuen Sachzwängen. Müsste dann nicht das gerichtliche Verfahren neu aufgenommen werden? Oder zeigt nicht auch dies, dass politische Fragen in politische Gremien gehören?

Wir alle wissen, dass die Politik zu wenig tut, zu viel Rücksicht nimmt, in Deutschland, in Europa und global. Das aber ist ein anderes Problem. Hier helfen vielleicht Klagen gegen die untätigen und zögerlichen Parlamente, wo dies möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr die Gelegenheit, neue Impulse zu setzen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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23 Kommentare

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  • Stimme ich zu ein Willkürlicher Flickenteppich würde eher kontraproduktiv wirken und ist mit dem Gesetz nicht vereinbar.

  • Ein positives Urteil wäre ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung gewesen, die gerade die beklagten Konzerne so vehement fordern.

    • @Alberta Cuon:

      Eher ein wichtiger Beitrag zum lokalen Degrowth in Deutschland...

  • Die DUH ist so überflüssig wie ein Kropf.



    Die unsinnigen Klagen kosten dem Staat viel Geld und den Gerichten viel Zeit. Die sind hoffnungslos überlastet. Ich verstehe nicht, dass die DUH trotzdem noch vom Staat mit unseren Steuergeldern gefördert wird.

  • Naja, selbst das Denken in Sektoren ist ja letztlich falsch, denn egal wer scheinbar für wen was derzeit produziert. Am Ende der Produktionskette steht doch immer der Konsument, also wir alle! Egal ob wir selbst was kaufen oder eine Dienstleistung oder Verwaltungsakt. Alles passiert für uns einzelnen Menschen, die zurecht auch in t CO2 pro Jahr gemessen werden. Pro Kopf, also je Dummköpfe die wir alle sind.

    • @Tom Farmer:

      Veto: die Verantwortung für den Wandel den Verbrauchern in die Schuhe zu schieben funktioniert nicht. Selbst Konsumenten, die ein hohes Maß an Klimabewusstsein haben, gehen ständig Kompromisse ein. Die große Masse schert sich kaum.



      Das ist menschlich. Deswegen braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen, am besten global und für alle (wenn auch aktuell in weiter Ferne)

      • @Ringsle:

        So hatte ich das nicht gemeint. Es bedarf Zwang und nicht Abwehrdiskussionen dieser oder jene Sektor, dieser oder jene Hersteller....nein, die Bevölkerung muss Verzicht anerkennen, wenn sie etwas Messbares fürs Klima tun will.

      • @Ringsle:

        Die Logik funktioniert nicht in Demokratien (und Diktaturen haben erfahrungsgemäß meist Wichtigeres zu tun als sich um die Umwelt zu scheren), denn genauso "menschlich" wie das private Konsum- gestaltet sich auch das Wahlverhalten von Menschen. Wer ungeachtet des Klimawandels privat gerne Fernreisen unternimmt, ein schön bullerndes Auto fährt, täglich Fleisch und im tiefsten Winter aus Plastiklandschaften im Süden herangekarrtes Gemüse verzehrt und günstig im Fernen Osten hergestellte Konsumgüter den teuren aus "nachhaltiger" Produktion vorzieht, der wird dreimal überlegen, ob er eine Partei wählen möchte, die ihm gerne Windräder in den Garten pflanzen und Regeln durchdrücken möchte, nach denen das Alles unmöglich oder zumindest viel teurer wird. Das Schicksal von politischen Systemen, die versucht haben, von ihren Bürgern mehr Gemeinsinn einzufordern, als die für "zumutbar" hielten, - im Zweifel eben mit den "notwendigen Abstrichen" bei der demokratischen Willensbildung - sollte bekannt sein: Erst Leistungsverweigerung, dann Polizeistaat, dann Zusammenbruch.

        • @Normalo:

          Da ist schon was dran, aber (noch) wählt man ja kein Schnitzel oder Plastikgemüse.



          Die Kräfte, die zukunftsgerichtete Klimapolitik machen wollen, sollten halt darauf achten, für breitere Gesellschaftsschichten wählbar zu bleiben. Mit Klimaklebern macht man natürlich keine Mehrheiten.

          Es gab aber durchaus Zeiten, da hat man durchaus wichtige, sogar global wirksame Entscheidungen getroffen. (FCKW z.B.)

  • Kapitulation des Rechts vor dem Kommerz.



    Nach uns die Sinnflut.

    • @Ahab:

      Das Diktum von der marktkonformen Demokratie war zwar nicht sehr beliebt, aber es war und ist eine präzise Beschreibung.

  • Grundsätzlich interessanter und nachvollziehbarer Kommentar.



    Die Aussage, dass keine Klimaklage jemals in Deutschland erfolgreich war, ist aber soweit ich weiß, falsch.



    Saúl Luciano Lliuya konnte RWE ja erfolgreich verklagen; das Gericht hatte dort festgestellt, dass RWE an den Schäden seines Hauses zu dem Teil der CO2-Emissionen (0,5%) haftbar gemacht werden kann.

    • @Kornelius Rohrschneider:

      Laut Copilot wurde die Klage vom OLG Hamm 2025 endgültig abgewiesen.

  • Ein guter Artikel, dem ich 100 % zustimme. Wie wohl die meisten sonstigen LeserInnen auch. Schade , dass nur noch solche Artikel bei der taz kommentierbar sind, während zu echten Aufreger keine Kommentare erwünscht sind. Hier zieht sich die taz aus einer offenen Kultur des Aushaltens von Widersprüchen zurück.

  • "Wir alle wissen, dass die Politik zu wenig tut, zu viel Rücksicht nimmt, in Deutschland, in Europa und global."

    Ja und so wird es auch weitergehen. Absolutes Unverständnis für so eine Logik wie in dem Artikel.

    Aber so ist es halt, es wird von oben nach unten geprügelt. Was interessiert schon die Gesundheit von Millionen Menschen, die explodierenden Kosten die in Zukunft auf uns zukommen durch solche Unternehmen. Hauptsache irgendein Manager bekommt noch einen fetten Boni um sich dann aus dem Staub zu machen, ist ja alles juristisch korrekt.

    Klar in irgendeiner Juristen-Logik mag das ja alles Sinn machen, ich sehe das aber nur als großes gesamtgesellschaftliches Scheitern.

    • @Philipp H.:

      Die Essenz des Konfliktes ist die Erkenntnis, dass Demokratie nicht nach einer "reinen Vernunft" funktioniert. Wenn die Wähler sich mehrheitlich für Wahlangebote entscheiden, die milde gesagt "es mit dem Klimaschutz nicht übertreiben" wollen, dann ist DAS die Grundlage, auf der Regulierung stattfindet. Und diese Regulierung, bzw. Mangel an solcher, stellt dann wieder die Grenzen dessen dar, was irgendwer von den Unternehmen und ihren Managern verlangen kann (die natürlich ihr Geld dafür bekommen, dass sie ihre Handlungoptionen konsequent im wirtschaftlichen Sinne des Unternehmens nutzen).



      Daran können Verfassungsziele nur bedingt etwas ändern. Wie man denen nachkommt, bleibt dem Primat der Politik unterworfen, und die ist eben von Wahlergebnissen getrieben. So wünschenswert es klingen mag, wenn aus dem demokratischen Prozess keine hinreichend strikte Klimapolitik herauskommt, mit übergeordneten Richtersprüchen die Republik zur Vernunft zu zwingen: Das wäre keine Demokratie. Die verdient ihren Namen nur, wenn es eben KEINE höhere Instanz gibt, die sich anmaßt, vernünftiger zu sein als das Volk und ihm entsprechend vorzuschreiben, wie es gefälligst zu herrschen hat.

    • @Philipp H.:

      "Absolutes Unverständnis für so eine Logik wie in dem Artikel."

      Die Logik nennt sich Gewaltenteilung und die ist auch gut so. Wählen Sie grün. Wenn es Ihnen 51% der Menschen nachmachen, ändert sich was. Ansonsten leben wir in einer Demokratie und da hat die Judikative bei der Ausgestaltung von Gesetzen nichts zu melden. Die Judikative wendet sie an und kontrolliert die Gesetze.

    • @Philipp H.:

      Ähnliche Gedanken hatte ich auch.

      Wie soll sich denn die Zivilgesellschaft wehren, wenn Firmen Klimaziele nicht einhält und die Regierung - die sich diesen verpflichtet hat - nicht dafür sorgt, das Emissionen in gebotenen Maße eingehalten werden?

      Es kann doch nicht das Arginent gegen eine Klagemöglichkeit sein, dass man ja nicht alle gleichzeitig sondern nur einzelne Firmen (die z.B. den größten Schaden verursachen) verklagt. Aber gleichzeitig montieren, das es die Gerichte überlassen würde. Was denn nun?

      Darüber hinaus sollte eine Klagemöglichkeit, insbesondere bei gesellschaftlich relevanten Themen, bitte nicht abgewiesen werden, weil man bei Gericht zu beschäftigt ist. So eine Argumentation kann eigentlich nur aus einer Juristenbrille stammen.

      • @Dennis123:

        Nochmal den Kommentar von Herrn Rath in Ruhe durchlesen. Das schreibt er nicht.

  • Hoffen wir, dass der Autor recht hat. Jeder, der die Gewaltenteilung respektiert, muss das eigentlich so sehen.

  • Was der BGH zur Frage von Zivilklagen auf Klimaschutz sagt, liegt natürlich - eigentlich - auf der Hand: Zivile Anspruchssteller können nicht die Justiz missbrauchen, um den Regelungsprimat der Gesetzgebung zu umgehen. Das ist eigentlich Einmaleins der Gewaltenteilung, und das unser Zivilrecht entlang dieses Grundsatzes geschrieben ist ("Willst Du was, brauchst Du ein konkretes Anspruchsverhältnis.") und so ausgelegt wird, sollte niemanden überraschen.



    Interessanter sind daher die Rückschlüsse, die man auf die Klagen von Umweltverbänden gegen die öffentliche Hand auf Umsetzung bestimmter Maßnahmen ziehen kann. Auch sie stellen Versuche dar, in ihren konkreten Anliegen den politischen Normierungs- und Abwägungsprozess zu umgehen. Natürlich kann und soll man voLegislative und Exekutive die Einhaltung der Verfassung einfordern können, aber in Bezug auf konkrete Entscheidungen, WIE das zu geschehen hat, sind Gerichte eigentlich das falsche Forum - auch und gerade nach der Erklärung, die der Autor hier für die Entscheidung des BGH anbietet.

  • Dann hoffe ich doch mal, dass die Deutsche Umwelthilfe ihre Worte liest, versteht und dann auf den unnötigen Gang nach Karlsruhe verzichtet.



    Nur leider wissen wir alle, dass sie das ganz große Publikum suchen wird. Schade.

    • @Dirk Osygus:

      Sie sollten den Kommentar bis zum letzten Satz zu Ende lesen. Das BverfG wird in diesem Jahr über die berechtigte Klage der DUH entscheiden. Berechtigt, weil die Bundesregierung ein Gesetz nicht so umsetzt, wie es von demokratisch legitimierten Abgeordneten im Bundestag (dem GESETZGEBER!) beschlossen wurde.



      Es geht nicht ums "Publikum", darum geht es Populisten!