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Armut und KnastMehr Fälle „Fahren ohne Fahrschein“ als gedacht

Die Hälfte der Menschen, die in Berlin ohne Ticket erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, gehen ins Gefängnis. Die meisten sind arm und wohnungslos.

Keine schöne Aussicht: einsitzen statt Geldstrafe (hier die JVA Plötzensee) Foto: Florian Boillot

In Berlin kommen weit mehr Menschen für das Fahren ohne Ticket ins Gefängnis als bisher angenommen. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie der Universität Köln hervor. Über alle Delikte hinweg geht etwa ein Drittel der Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, ins Gefängnis, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Beim Fahren ohne Ticket sind es sogar 50 Prozent. Bisher waren Schätzungen davon ausgegangen, dass nur jede siebte Person dafür ins Gefängnis geht, also knapp 14 Prozent.

Fahren ohne Fahrschein ist eine Straftat, die in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches unter das „Erschleichen von Leistungen“ fällt. Möglich sind Geld-, aber auch Freiheitsstrafen. Bisher gab es lediglich Schätzungen, wie viele Menschen wegen Paragraf 265a ins Gefängnis kommen. Klar war bisher schon, dass die meisten Menschen, rund 95 Prozent, eine Geldstrafe erhalten, nur 5 Prozent eine Freiheitsstrafe. Wer das Geld nicht zahlt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe ableisten.

Im Auftrag des Kriminologischen Dienstes von Berlin haben sich Nicole Bögelein und Jana Meier vom Institut für Kriminologie der Universität Köln mit der „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin – unter besonderer Berücksichtigung schwer erreichbarer Personen“ befasst. Dafür haben sie sich 49.244 Fälle von Geldstrafen aus den Jahren 2022 und 2023 angeschaut. Darunter waren 77 Prozent Männer und 23 Prozent Frauen zwischen 19 und 87 Jahren mit einem monatlichen Höchsteinkommen von unter 1.000 Euro.

Arm, arbeitslos, wohnungslos

Die meisten dieser Fälle wurden per Strafbefehl entschieden – also ohne Gerichtstermin. Insgesamt wurden 65,5 Prozent der Geldstrafen getilgt. 32,6 Prozent wurden mindestens teils durch Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen. Bei Menschen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein eine Geldstrafe erhielten, war die Rate wesentlich höher: 50,6 Prozent saßen mindestens einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe ab. Bei Diebstahl waren es 40 Prozent.

Dies deutet darauf hin, dass die Menschen, die wegen dieses Delikts verurteilt werden, ärmer sind, schreiben die Autorinnen in der Studie

Im Mittel sollten die Menschen für Fahren ohne Fahrschein Geldstrafen in Höhe von 54,9 Tagessätzen á 16,10 Euro zahlen, wobei der Tagessatz im Durchschnitt aller Delikte bei 22,30 Euro lag. „Dies deutet darauf hin, dass die Menschen, die wegen dieses Delikts verurteilt werden, ärmer sind“, schreiben die Autorinnen in der Studie.

„Die Menschen lösen kein Ticket, weil sie kein Geld haben“, ergänzt Bögelein auf taz-Nachfrage, „viele leben in äußerst prekären Bedingungen, sind lange schon arbeitslos und viele sogar wohnungslos, viele haben mit Suchtthemen zu tun.“ So bleibe ihnen nichts anderes übrig, als wegen einer Geldstrafe in Haft zu gehen.

Weniger Menschen im Gefängnis, dennoch steigende Kosten

Im Februar hatte eine Parlamentarische Anfrage der SPD ergeben, dass in Berlin insgesamt immer weniger Menschen ins Gefängnis gehen, die Kosten im Justizvollzug jedoch weiter steigen. Die Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Jan Lehmann sprachen gegenüber der taz von einem ineffizienten Justizsystem.

Laut der Anfrage waren 2025 rund 22 Prozent der Erstaufnahmen in Berlin auf Ersatzfreiheitsstrafen zurückzuführen. Da ein Hafttag etwa 225 Euro kostet, gab Berlin damit 2025 mindestens 5 Millionen Euro aus, um das Fahren ohne Ticket zu bestrafen – von Menschen, die Fahrkarten im Wert von 4 Euro nicht gezahlt haben und sich die Geldstrafen einfach nicht leisten können. Der Studie der Universität Köln zufolge brauchen die Betroffenen für die Tilgung von 60 Tagessätzen 3 Jahre.

Auf taz-Anfrage forderte Lehmann nun das Entkriminalisieren des Fahrens ohne Ticket. Vorstellen könne er sich auch ein besseres Angebot bei Sozialtickets oder gar die fahrscheinlose Nutzung des ÖPNV in Berlin.

Initiativen wie der Freiheitsfonds, die sich seit Jahren gegen die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen einsetzen, fordern hingegen, Delikte wie das Fahren ohne Fahrschein gänzlich zu entkriminalisieren. Betroffene müssten dann weder in den offenen noch in den geschlossenen Vollzug. Ähnliches haben auch die Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen mit kürzlich eingereichten Gesetzesentwürfen vor. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kann sich eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein vorstellen.

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50 Kommentare

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  • Ich finde auch, dass die Strafbarkeit des Schwarzfahrens abgeschafft werden sollte - die "Vertragsstrafe" und ein ggf. verhängtes Hausverbot sollten schwer genug wiegen, und das Einsperren von Leuten, die nicht zahlen können, ist weder menschlich akzeptabel noch sinnvoll.

    Ich bin allerdings strikt dagegen, den ÖPNV dann kostenlos zu machen. Das führt letzten Endes dann zum Entlassen sämtlicher Kontrolleure und wahrscheinlich zum Sparen an Zugbegleitern, was bedeutet, dass das Bahnfahren schon deshalb weniger angenehm und sicher wird, dass man dann davon ausgehen kann, dass Bettelbanden, Abzocker oder auch schlicht Diebe verhältnismäßig leichtes Spiel haben. Mal abgesehen davon, dass es auch aus meiner Sicht kein richtig gutes Argument gibt, warum man die Nutzer*innen des ÖPNV nicht an dessen Kosten beteiligen sollte - sonst entsteht ein Loch in den Länderhaushalten, dass dann aus den Steuern von Leuten gestopft werden müsste, die den ÖPNV nicht nutzen können oder wollen.

    • @Agarack:

      Diebe haben bereits jetzt verhältnismäßig leichtes Spiel im ÖPNV. Müssten Zugbegleiter sich nicht um Ticketkontrolle kümmern, könnten diese sich mehr auf die Sicherheit der Fahrgäste kümmern.



      .



      Kontrolleur:innen wurden bereits mit der Einführung des Deutschland Tickets eingespart. Ich bin immer Mal wieder quer durch Deutschland ohne ein einziges Mal kontrolliert zu werden. Früher gab es in fast jedem RE Kontrollen. Nur im Fernverkehr sieht es anders aus.







      Der Nahverkehr sollte auf jeden Fall kostenlos sein, der Fernverkehr kann unter Umständen weiter etwas kosten.



      .



      Die Allgemeinheit zahlt doch auch für die Kosten des PKW Verkehrs, die nicht durch die KFZ Steuer ausgeglichen werden. Öffentlicher Verkehr ist eher mit Schulen und Universitäten vergleichbar. Beides hat einen positiven Effekt auf die Allgemeinheit, selbst wenn man sie selbst nicht nutzt.

  • Alle die hier darauf pochen das diese "Leistungserschleichung" bestraft werden muss sollten sich mal folgendes durch den Kopf gehen lassen: Haft kostet pro Tag und Kopf etwa 150 bis 200€ Steuergeld. Es wäre also um ein vielfaches günstiger entweder einfach den Menschen, die es sich wirklich nicht leisten können, die Strafe zu erlassen, oder einfach gleich allen Bedürftigen die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu gestatten.

    Mobilität ist, wie wohnen auch, sowas wie ein Grundbedürfnis und aus meiner Sicht wäre es echt sinnvoll, bedürftigen Menschen (1,28 Millionen erhalten die Grundsicherung) einfach ein Deutschlandticket auszustellen. Die Kosten dafür wären pro Jahr etwa 1 Milliarde €, Geld das bei der Bahn ohnehin dringend für Sanierung benötigt wird und die werden ja wie allgemein bekannt ohnehin aus der Staatskasse bezahlt. Damit wäre die Milliarde extrem gut zweimal angelegt.

    Gruss vom Mondlicht

    • @Moonlight:

      Es ist so gut wie jedem klar das Gefängniss kostet. Der Effekt ist: weniger Straftaten lngerfristig. Gleiches wie beim thema Überwachungskamera: (fast) jedem ist klar das Kameras nicht alles Straftatenverhindern aber eben zu einem Teil verringern. Ohne Gefägnisse, Kameras, etc. verschlechtert sich die Situation zusehends langfristig.

      Erinnern sie sich noch an die Diskussion Polizisten abzuschaffen die in der Teilen der USA vor nicht all zu langer Zeit geführt wurde. Damit würde man kurzfritig auch Geld spren und langfristig Probleme explodieren lassen.

    • @Moonlight:

      Die durchschnittlichen Haftkosten sind ein schlechtes Argument, da der Großteil der Kosten ja unabhängig davon anfällt, ob eine Zelle mehr oder weniger belegt ist.

      Es sei denn das Problem ist so gravierend, dass durch fehlende Schwarzfahrer ganze Knäste eingespart werden könnten...

    • @Moonlight:

      Die Konsequenz waere das steuerzahlende Menschen zahlen müssen und alle anderen kostenlos fahren. Kann man machen. Nur sollte man sich dann nicht über die schwindende Solidarität in der Gesellschaft wundern.

  • Welche Folgen haette es denn, wenn man die Ersatzhaft, bzw generell die Strafbarkeit vom Schwarzfahren abschafft?

    Zum einen wuerden ohne Strafe generell weniger Menschen ein Ticket kaufen, warum sollten sie? Ok, wie gehts weiter? Was ist mit Diebstahl? Jemand der arm ist und sich Lebensmittel klaut? Koennte man doch noch eher verstehen als Schwarzfahren oder? Gut, Lebensmitteldiebstahl ist auch straffrei. Was ist mit anderen Produkten des taeglichen Bedarfs? Fuehren wir also eine Grenze ein, unter dem Betrag X ist Diebstahl nicht mehr strafbar.

    Was das bedeutet kann sich jeder in Kalifornien, zB in SF anschauen. Entweder schliessen die Laeden weil Banden das System ausnutzen und vollkommen legal den ganzen Laden ausraeumen oder die Ware wird nur noch hinter Gittern aufbewart, erinnert immer mehr an Laeden in den Slums von Kapstadt.

    Ist das wirklich das was wir wollen, weil manche den Teil der Grundsicherung, der fuer Mobilitaet gedacht ist, nicht fuer das verguenstigte Sozialticket ausgeben, sondern stattdessen Schwarzfahren?

    • @elektrozwerg:

      In der Sozialpsychologie ist ja auch längst belegt, dass, wenn Menschen ohne Fahrschein mit der S-Bahn fahren dürfen, ihr normales Leben zusammenbricht, es zu schwersten Häuserkämpfen kommt und Gewalt und Chaos ab dann keine Grenzen mehr kennen.

    • Johanna Treblin , Autor*in des Artikels,

      @elektrozwerg:

      Es geht nicht um die Geldstrafe, die die Verkehrsbetriebe erheben. Die bleibt in den meisten Szenarien bestehen.

      Außer, der ÖPNV würde insgesamt kostenlos gemacht werden.

      Der Freiheitsfonds, der die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket (als keine straf- und keine zivilgerichtliche Verfolgung) fordert, vergleicht das Fahren ohne Ticket oft mit dem Falschparken. Dafür gibt es "Knöllchen" - eine Freiheitsstrafe ist dafür nicht vorgesehen. Das zeigt doch, dass es an Verhältnismäßigkeit fehlt.

      • @Johanna Treblin:

        Die theoratische Freiheitsstafe fuers Schwarzfahren von bis zu einem Jahr kommt in der Regel nicht zur Anwendung. Sie ist nicht das Problem, kann man aber gerne abschaffen.



        Wenn die Leute in den Knast gehen, dann weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen und daraufhin eine Erzwingungshaft aufgedrueckt bekommen. Das geschieht uebrigends ebenso wenn man sein Knoellchen nicht bezahlt. Die Erzwingungshaft ist unabhaengig davon ob es sich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ebenso kommt keiner wegen einen gestohlenen Broetchen in den Knast, ausser im Rahmen der Erzwingungshaft.

        Das Problem ist die Erzwingungshaft, nicht der Strafttatbestand des Schwarzfahrens. Schafft man die Erzwingshaft ab, sind diejenigen, die die Zahlung der Geldstrafe verweigern, vor dem Gesetz gleicher als die Zahlenden. Manche fuer das selbe Vergehen zu bestrafen und andere nicht ist die Definition von Willkuerjustiz.



        Was bleibt? Die Legalisierung, dann sind wir bei meinem ersten Kommentar angekommen oder eine Steuer fuer Mobilitaet. Die zahlen dann alle, egal ob sie ueberhaupt mit dem Oeffis unterwegs sind, zum Beispiel weil es diese in ihrem Dorf garnicht gibt. Wird juristisch ebenfalls schwer.

        • @elektrozwerg:

          Das Erschleichen einer Beförderungsleistung stellt eine Straftat dar. Ist eine deswegen verhängte Geldstrafe uneinbringlich, tritt an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 Satz 1 StGB). Wegen ihr gehen die Betroffenen in den Knast. Eine Erzwingungshaft, die Sie aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 96 OwiG) vom Falschparken kennen, kommt deswegen nicht in Betracht.

          Daneben schuldet der Betroffene dem Verkehrsunternehmen in der Regel noch ein



          erhöhtes Beförderungsentgelt, das keine Strafe im strafrechtlichen Sinne ist, sondern ein schuldrechtlicher Anspruch auf eine Vertragsstrafe. Wegen dieser Schulden kann der Schwarzfahrer zwar vor den Zivilgerichten in Anspruch genommen werden, er kommt aber wegen ihnen nicht ins Gefängnis, selbst wenn er sie niemals begleicht. Die Schuldtürme aus früheren Zeiten haben insoweit ausgedient und dienen heute als reine Baudenkmäler. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird erforderlichenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben und in diesem Zusammenhang könnte es zu einer Erzwingungshaft zur Abgabe der Vermögensauskunft (§ 802g ZPO) kommen, welche der Betroffene allerdings dadurch beenden kann, dass er diese Auskunft erteilt.

        • @elektrozwerg:

          Es ist keine Erzwingungshaft, sondern eine Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB). Was Sie meinen ist eine Geldbuße. Die Geldstrafe ist nach Tagessätzen bemessen, dh. als Äquivalent von Tagen im Gefängnis, im Verhältnis 2:1, 1 Tag Gefängnis sind 2 Tagessätze.

          Die Geldbuße, das genannte Knöllchen, ist nur eine Geldzahlung und hat keine Tagessätze, sondern kommt aus einem Bußgeldrahmen. Wenn Sie die Geldbuße nicht bezahlen, gibt es eine Erzwingungshaft von höchstens drei Monaten (§ 96 OwiG) und die Geldbuße bleibt bestehen.

          Die Geldstrafe wird tatsächlich durch Gefängnis abgegolten. Bei einer Geldstrafe kann die Inhaftierung durch Ratenzahlung aufgeschoben werden, aber eine Zahlungsunfähigkeit schützt nicht vor der Inhaftierung (vgl. § 42 StGB, 459a, 459e StPO).

  • Ja gut, ist es unverhältnismäßig jemanden und Gefängnis zu schicken für fahren ohne Ticket? Ja natürlich. Deswegen geht auch nur der ins Gefängnis der nicht zahlen will oder kann.



    Aber was ist die Alternative? Keine Strafen? Warum soll dann überhaupt irgendjemand für die Karte zahlen?

    Was hier allerdings überhaupt nicht angesprochen wird. Niemand wird gezwungen schwarz zu fahren. Je bagatelliger das wird, desto mehr Leute werden es einfach tun. Und irgendwann sieht es dann keiner mehr ein auch nur einen Cent dafür zu bezahlen, wenn es keine Konsequenzen wird.

    Ich stimme ja zu, dass Gefängnis ganz sicher nicht die beste Lösung ist. Geldstrafe ist die beste. Und wer nicht zahlen kann, oder will sollte die Strafe dann gemeinnützig abarbeiten bevor er ins Gefängnis kommt. Aber dann schreien die Leute wahrscheinlich Zwangsarbeit... Ja stimmt.. Das sind Sozialstunden auch. Es geht ja um eine erzieherische Maßnahme bzw Strafe fürs schwarz fahren.

    • @Duplozug:

      Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen) ist in Deutschland eine Straftat. Die Kosten, die im Gefängnis anfallen, sind keine direkte Strafe, die der Schwarzfahrer bezahlen muss, sondern die Kosten, die dem Staat für seine Inhaftierung entstehen.

      Kosten pro Hafttag: Ein Hafttag im Gefängnis kostet den Steuerzahler in Deutschland durchschnittlich etwa 200 Euro pro Häftling und Tag. In manchen Fällen können die Kosten pro Tag auch variieren.

      Gesamtkosten: Da die Haftstrafen für Schwarzfahrer in der Regel mehrere Wochen bis Monate dauern, summieren sich die Kosten schnell. Eine Initiative berichtete von einer Haftstrafe, deren Kosten sich auf 116.000 Euro Steuergeld summiert hätten, wäre die Person nicht freigekauft worden. Bundesweit belasten Haftstrafen wegen Bagatelldelikten wie Schwarzfahren die Steuerzahler jährlich mit schätzungsweise 200 Millionen Euro.

      Es gebe eine simple Lösung, ÖPNV kostenfrei für alle, als staatliche Daseinsvorsorge! Wieviele Menschen alleine mit dem Deutschlandticket Geld gespart haben, das ist die einzige staatliche Maßnahme, die bei den Bürger wirklich komplett angekommen ist, ohne das ein teil dieser Unterstützung irgendwo versickert ist!

      • @taz.manien:

        "Es gebe eine simple Lösung, ÖPNV kostenfrei für alle."

        Dafuer ist das Geld nicht da. Dementsprechend braeuchte es eine neue Steuer, kostenfrei ist das dementsprechend nicht. Steuer deshalb, weil man diese auch zahlen muss, ohne selbst Nutzniesser zu sein.



        Das gibt neue Ungerechtigkeiten: Was ist mit dem Dorfbewohner, der aufgrund mangelnder Oeffis auf das Auto angewiesen ist, sich dieses aber dank der neuen Steuer nicht mehr leisten kann? Was machen Sie mit dem? Ist es gerecht diesem in seinem Dorf "einzusperren", weil unter der derzeitigen Rechtslage manche schwarzfahren?

        Es gibt keine simple Loesung als Alternative zur Erzwingungshaft, vor allem weil diese ja nicht auf das Schwarzfahren beschraenkt ist.

        • @elektrozwerg:

          Das Geld wäre wahrscheinlich da, wäre die Geldbeschaffung gerecht und die Ausgaben sinnvoll.

        • @elektrozwerg:

          Geld ist genug da, man müsste an das Geld von den wirklichen Kriminelle heran!

          Schätzungen über den jährlichen Steuerausfall ( Steuerhinterziehung ) in Deutschland variieren stark:



          Einige Studien beziffern den Schaden auf etwa 75 bis 100 Milliarden Euro jährlich laut Bundesrechnungshof.



          Andere Berichte gehen sogar von bis zu 125 Milliarden Euro aus.



          Allein durch "schwarze Kassen" im Handel entgehen dem Staat schätzungsweise 15 bis 20 Milliarden Euro.

      • @taz.manien:

        Ein ÖPNV fährt nicht von Luft und Liebe. Und arbeitslose bekommen eine soziale Leistung wo definitiv genug Geld für ein Ticket übrig ist. Da muss man sich aber überlegen wofür man das Bürgergeld/ Arbeitslosengeld ausgibt und nicht für alles andere verjubeln.

        • @Frank Berger:

          Sie möchte ich sehen, wie Sie von der Grundsicherung ohne mit der Wimper zu zucken noch einen Fahrschein abzwacken.



          "Verjubeln" ist natürlich auch übelste Armenverhöhnung.



          Aber das wissen Sie ja selber...

        • @Frank Berger:

          Wie oft wurde festgestellt über Sozialgerichte, das die Höhe von Sozialleistungen gegen das Grundgesetz verstoßen, weil diese künstlich zu gering angesetzt werden!

          Kritikpunkte und Hintergründe:



          Kaufkraftverlust: Erhöhungen der Regelsätze hinken oft der Inflationsrate hinterher, was real zu weniger Kaufkraft führt.

          Methodik der Ermittlung: Verbände wie der SoVD und VdK kritisieren die Berechnungsmethode der Regelsätze und klagen gegen diese.

          Deckung des Existenzminimums: Es gibt Stimmen, die anführen, dass die neuen Regelsätze weiterhin nicht ausreichen, um die tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu decken.

          Gerichtliche Relevanz: Die Berechnung der Grundsicherung steht immer wieder in der Kritik, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.

          Daran kann man lesen, wieso manche Menschen sich entscheiden müssen, entweder Schwarz fahren, oder auf mehrere Mahlzeiten verzichten!

      • @taz.manien:

        Sehe ich anders.



        1. Wo fängt man an und wo hört man auf? Was kommt danach? Diebstahl entkriminalisieren?



        Ich finde es irgendwo heuchlerisch wie Verständnisvoll man bei Schwarzfahren ist... Ist man auch beim Falschparken so Verständnisvoll? Das bezweifel ich stark.



        2. Absolut, Gefängnis sollte die Ausnahme sein. Dann lieber die Strafe abarbeiten lassen. Aber ich sehe da eher, den trotz der Personen lieber in Haft zu gehen als diesen Ausweg zu nehmen.



        3. Nochmal, niemand wird gezwungen schwarz zu fahren.



        Und zuletzt, kostenloser öpnv für alle ist wie auch das Deutschlandticket eine Subvention für die urbane Bevölkerung und Pendler die eh schon mit der Bahn fahren auf Kosten der restlichen Bevölkerung die nicht im S-Bahn Netz der Metropolen liegen. Und das ist in meinen Augen sehr unsozial.

        • @Duplozug:

          Warum nicht einfach nach dem Entkriminalisieren des Schwarzfahrens aufhören? Beim Diebstahl ist die Sachlage ganz anders und überhaupt nicht vergleichbar.

          Oder andersrum gefragt: Aus welchem Grund wird Falschparken nicht kriminalisiert (das ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat), wenn es denn so schwer ist, "aufzuhören"?

          "Niemand wird gezwungen, schwarz zu fahren" ist reichlich zynisch, wenn es stimmt, dass es vor allem um Leute geht, die kein Geld für ein Ticket haben. Das ist beim Falschparken ganz anders, tatsächliche Geldnot ist extrem selten der Grund für Falschparken. Wer kein Geld für einen Parkschein hat, hat in den allermeisten Fällen auch kein Geld für ein Auto.

        • @Duplozug:

          Der ÖPNV ist gegen die Wand gefahren worden, am schlimmsten ist es in den ländlichen Gebieten, nichts desto trotz wäre es an der Zeit das zu ändern, Geld ist genug da, von dieser Veränderung würden alle Menschen profitieren!

          Der jährliche Schaden durch Steuerhinterziehung in Deutschland wird auf ca. 50 bis über 100 Milliarden Euro geschätzt, wobei einige Experten sogar von bis zu 200 Milliarden Euro ausgehen. Die Steuerfahndung deckt davon nur einen Bruchteil auf: 2023 wurden rund 2,5 Mrd. Euro an Mehrsteuern festgesetzt.

          Man sollte nicht Dinge kriminalisieren die es nicht verdienen kriminalisiert zu werden, wir sollten endlich die richtigen Kriminelle zur Verantwortung ziehen, und nicht irgendwelche arme Schlucker die nur versuchen zu überleben, als Kriminelle titulieren!

  • Wer hat denn eigentlich eingeführt dass Schwarzfahren eine Straftat ist ?

    • @Bolzkopf:

      Dass Schwarzfahren hierzulande ein eigenes Delikt ist, haben wir eigentlich dem Internationalen Olympischem Komitee zu verdanken 😎.

      Bis 1935 war das einfach Betrug oder sogar Urkundenfälschung, weil man unter Vortäuschen falscher Tatsachen oder Vorweisen einer gefälschten Fahrkarte am Sperrenschaffner vorbeimusste. Im erwarteten zeitweisen Gewühl der Olympischen Spiele in Berlin wollte man aber an bestimmten S-Bahn-Stationen keine Kontrolle durch Sperrenschaffner, weil das den Personenfluss behindert hätte...



      Die damals regierende Law-and-Order-Regierung wollte aber keine Strafbarkeitslücke entstehen lassen, zumal das "erhöhte Beförderungsentgelt" in Höhe von heute 60€ damals nicht in vergleichbarer Form existierte und auf einer von manchen Juristen heute immer noch als "wackelig" angesehenen Grundlage steht...

      • @FriedrichHecker:

        Danke, wusste ich noch nicht.

    • Johanna Treblin , Autor*in des Artikels,

      @Bolzkopf:

      Die Nazis. 1935

  • "gab Berlin damit 2025 mindestens 5 Millionen Euro"

    OMG. Davon kann man vielen Leuten ein Deutschlandticket bezahlen!

  • Man muss es mal von der Seite her sehen, dass unserem ohnehin schon fragilen Sozialstaat inzwischen von der Regierung der letzte Rest gegeben wird.

    So, wie alle Regierungen die Immobilienbranche bisher nahezu unreguliert gelassen haben - Mieten dürfen bis weit über ein ansatzweise gerechtfertigtes Niveau erhöht werden - ist es möglicherweise die nächste einzige Möglichkeit ein Dach über dem Kopf zu bekommen: Schwarzfahren und dann in den Knast gehen. Besser und sicherer als das Leben auf der Straße möglicherweise.

    Wohnen ist ein Grundrecht und sich die Taschen leistungslos damit vollzumachen, dass man MieterInnen auspresst, darf nicht geduldet werden. Ein Staat, der es nicht schafft, ein so grundlegendes Bedürfnis seiner Bewohner zu befriedigen, ist eine bedauernswerte Staatsleiche. Sich als drittreichste Volkswirtschaft zu brüsten macht es nicht besser, sondern schlimmer. Wenn unsere Regierung mal wieder auf Deutschland stolz sein will, sollte sie das angehen. Aber die armen moral- und skrupellosen Würstchen dort geben sich ja mit Lobbypolitik zufrieden. Die Geschichte wird urteilen: armselige Loser. Was ein Land!

    • @Jalella:

      "Wohnen ist ein Grundrecht und sich die Taschen leistungslos damit vollzumachen, dass man MieterInnen auspresst, darf nicht geduldet werden."



      Wo ziehen Sie die Grenzen?



      Wuchermieten sind natürlich nicht vertretbar.



      Wenn Sie aber meinen, dass Wohnraum nicht kostendeckend oder gar unentgeltlich überlassen werden soll, dann wird kein Geld mehr in den Wohnungsbau und -erhalt fliessen. Das heisst dann: keine Werterhaltung, keine Modernisierung und erst recht keine energetische Sanierung.

    • @Jalella:

      @Jalelle



      es gibt bin Deutschland Regionen, in denen im Vergleich das Wohnen fast umsonst ist; aber es muss ja Stadtzentrum Großstadt sein, weil es "coool" ist.



      Also muss der Staat dafür sorgen, dass jeder im gewünschten Großstadtzentrum auf Minimalmieten heruntersubventionierten Wohnraum vorfindet, der dann natürlich erstmal gebaut werden müsste, Resourcen sind ja unbegrenzt vorhanden. An wieviele neue Sozialwohnungen hätten Sie denn da so gedacht? 10 Millionen? 20 Millionen? Reicht das überhaupt? Damit jeder, der in Berlin Zentrum wohnen möchte auch die günstige Möglichkeit bekommt.



      (ist jetzt natürlich etwas überspitzt, aber wie solls denn funktionieren?)

      • @Nick Berlin:

        Um den aktuellen Bedarf zu decken, wären rund 1- 1,4 Millionen neue Sozialwohnungen notwendig.

        Nicht 10-20

  • Dies deckt auch einen Fehler in der Rechtsprechung auf: Bislang gingen Strafrichter*innen davon aus, dass ein Leistungsempfänger mehr oder weniger seinen Regelsatz zur Verfügung hat, also mit einem Tagessatz von 10 bis 15 EUR taxiert werden sollte.



    Tatsächlich haben diese Menschen das Geld aber eben nicht "zur Verfügung", weil dieser Tagessatz tief ins Existenzminimum greift. Sie können die Strafen also nicht ableisten. Das zeigt auch die genannte Studie, nach der sie für die Tilgung von 60 Tagessätzen ganze drei Jahre benötigen. Deshalb hat das LG Nürnberg (12 Kls 505 Js 503/22) den Tagessatz zuletzt auf 5 EUR reduziert. Das könnte wegweisend sein.

  • Zumindest bei den "schwarzfahrenden" Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ich über Jahrzehnte betreute, konnte ich mit den Stadtwerken Ratenzahlungen der fälligen 60,00 € (oder in einigen Fällen auch höheren Beträge) erreichen. So ist es nie zu einem Gerichtsverfahren und einer Verurteilung gekommen. Gleichzeitig habe ich natürlich dafür gesorgt, dass sie sich von den zur Verfügung stehenden Geldmitteln ermäßigte Monatskarten kauften. Die Mitarbeiter der Stadtwerke waren froh, dass sie ein Verfahren weniger auf dem Tisch hatten, die Jugendlichen, weil sie ein eventuelles Gerichtsverfahren vom Hals hatten.

  • Geldstrafen sind generell Klassenjustiz und sollten grundsätzlich weg für alle Deliktstypen. Besser wäre zu Sozialstunden zu verturteilen und dabei bei höheren Vermögen einfach mehr Stunden zu verhängen.

    • @Šarru-kīnu:

      Die Möglichkeit, eine Geldstrafe über Sozialstunden zu begleichen, gibt es bereits.

      Auch Ratenzahlung und Stundung ist möglich.

      In einem Sachartikel hätte das dringestanden.

    • @Šarru-kīnu:

      „viele leben in äußerst prekären Bedingungen, sind lange schon arbeitslos und viele sogar wohnungslos, viele haben mit Suchtthemen zu tun.“

      Wo wollen Sie die denn einsetzen? Wer nicht arbeitsfähig/psychisch und oder suchterkrankt ist usw, dürfte kaum in der Lage sein, zuverlässig und verwertbar Sozialstunden zu leisten. Da haben dann die Leute vor Ort keinen messbaren Nutzen, aber vielleicht noch zusätzliche Arbeit bei der Betreuung desjenigen, der Sozialstunden ableistet.

    • @Šarru-kīnu:

      Statt Geldstrafe lieber gar keine Strafe oder was? Wenn die Geldstrafe gemessen an der wirtschaftlichen Situation des Verurteilten bestimmt wird, sodaß sie spürbar ist und wirkt, dann ist das sehr sinnvoll. Freiheitsstrafen hingegen kosten den Staat ungeheuer viel Geld.

      • @Perkele:

        Warum legen Sie dem Foristen Šarru-kīnu absichtlich falsche Worte in den Mund?



        Warum behaupten Sie, er wäre für keine Bestrafung?



        Freiheitsstrafen schlägt er auch nicht vor.



        Stattdessen die durchaus vernünftige Alternative Sozialstunden.



        Ihr Kommentar geht inhaltlich komplett am von Ihnen kommentierten Kommentar vorbei.



        Halten Sie das wirklich für einen konstruktiven Beitrag?

        • @Birger Gerling:

          a) ich frage ihn, behaupte gar nichts



          b) Freiheitsstrafe -stelle ich fest- ist keine sinnvolle Option



          c) gegen Sozialarbeit habe ich keinerlei Einwand formuliert...



          Im Übrigen: was ist falsch an meiner Einschätzung, dass eine Geldstrafe auf den Verurteilten "passen" muss.

          • @Perkele:

            "a) ich frage ihn, behaupte gar nichts"



            "Statt Geldstrafe lieber gar keine Strafe oder was?"



            Ihren ersten Satz halten Sie nicht für eine Frage?

            "b) Freiheitsstrafe -stelle ich fest- ist keine sinnvolle Option"



            Ein Strohmann, den der von Ihnen kommentierte Kommentar erwähnt Sozialstunden in dem Zusammenhang, und hält keineswegs Gefängnisstrafen



            für sinnvoll.

            " c) gegen Sozialarbeit habe ich keinerlei Einwand formuliert..."



            Das stimmt, darauf gehen Sie überhaupt nicht ein.

            "



            Im Übrigen: was ist falsch an meiner Einschätzung, dass eine Geldstrafe auf den Verurteilten "passen" muss."

            Daran ist nichts falsch, außer, daß Sie es so formulieren, als wäre die Aussage des von Ihnen kommentierten Kommentars in dieser Hinsicht von Ihrer Aussage abweichend, was nicht der Fall ist.

    • @Šarru-kīnu:

      Ihr Kommentar zeigt das sie Klassenjustiz gut finden nur halt mit härteren Strafen für Reiche.



      Oder wieso sollte sich die Anzahl der geleisteten Stunden ans Vermögen knüpfen.

      • @Hendrik B:

        Die aktuellen Geldstrafen bemessen sich doch auch an der Höhe des Einkommens? Das ist ebenfalls ungerecht, deshalb nehme ich lieber das Vermögen. Wer reich und mächtig ist, hat die Justiz auf seiner Seite, bessere Rechtsbeistände usw. . Diese Täter härter zu bestrafen halte ich deshalb für äußerst zielführend. Jahrhundertelang war die Justiz das Schwert der Mächtigen und Reichen gegen die Armen und Besitzlosen. Jetzt wird das Schwert eben umgedreht.

        • @Šarru-kīnu:

          Das ist eine Begründung für eine bestimmte Art der Klassenjustiz, aber keine Ablehnung ...

  • Da sage noch irgendwer, es gäbe keine Zweiklassengesellschaft in D was die juritische Behandlung betrifft. Gerade an diesem Beispiel wird das überdeutlich. Die Manager in den Cum-Ex Betrugsfällen werden nicht selten gar nicht erst belangt - wobei der Schaden den sie verursacht haben, in gar keinem Verhältnis zu einer Schwarz-Fahrt steht. Das Gleiche gilt für die Betrüger in der Autoindustrie, die Abgaswerte fälschen. Gerechtigkeit? Das wird die AgD den Menschen schon vorgaukeln - liefert der Staat doch frei Haus Argumente an die Faschos....

    • @Perkele:

      Maskengeschäft sind der Ersten Fünf-Sterne-Klasse-Gold vorbehalten.

  • In Berlin kostet das Sozialticket für z.B. Bürgergeldberechtigte für den Tarifbereich AB EUR 27,50 im Monat. Man möge darüber streiten, ob das ausgewogen ist, meiner Meinung nach ist das ein faires Angebot.

    • @Goodfella:

      Das ist für Bürgergeldempfänger schon eine ganze Menge Geld. Erst recht, wenn dann noch weitere Mobilitätskosten dazukommen, die damit nicht gedeckt sind (es wird ja oft geklagt, dass man mit dem ÖPNV an vielen Orten und Zeiten verloren ist - das gilt auch für Bürgergeldempfänger).

      Und dann gibt es auch noch diejenigen, die durch die Lücken im System fallen, und nicht einmal Bürgergeld erhalten.

      • @pumble:

        Dass kann sich jeder Bürgergeldempfänger ohne Probleme leisten. Aber wenn ich mein Geld für alles andere sinnlose herrauswerfe, dann läuft bei der schwarzfahrenden Person etwas falsch. Und selbst obdachlose können beim Jobcenter Bürgergeld beantragen. Es bedarf keiner Meldeadresse. Nutzt von denen aber wohl kaum einer.

    • @Goodfella:

      Da viele wohnungslos sind, hat das zwei gravierende Folgen. Zum einen wird gar kein Bürgergeld bezogen, da die Betroffenen für das Jobcenter nicht erreichbar sind und die Zahlungen demzufolge eingestellt werden. Zum anderen erhalten sie keine Post. Das heißt, der Strafbefehl erreicht die Betroffenen nicht, sodass sie keine Kenntnis vom Sachverhalt haben. Irgendwann geraten sie in eine Routinekontrolle, bei der festgestellt wird, dass ein Haftbefehl vorliegt. Zum anderen haben obdachlose Menschen mit Migrationshintergrund oft keinen Anspruch auf Bürgergeld.