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Abschiebungen wegen Hass im NetzWer Terror feiert, soll raus

Wer Terror wie den der Hamas verherrlicht, soll künftig schneller ausgewiesen werden. Die Ampel ist sich darüber einig, von der Linken kommt Kritik.

Reicht künftig schon ein „Gefällt mir“ für eine Ausweisung? Foto: Imago

Berlin taz | Es geht um Jubel über die Hamas-Angriffe auf Israel in Social-Media-Kommentaren. Oder um Onlinebeiträge von Islamisten, die den Messerangriff auf den Anti-Islam-Aktivisten Michael Stürzenberger und einen Polizisten in Mannheim feierten. Die Bundesregierung will hier nun – wenn es um Menschen ohne deutschen Pass geht – schneller mit Ausweisungen reagieren. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigte sich am Mittwoch das Ampel-Bundeskabinett.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, man wolle damit „hart gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vorgehen“. Das Bejubeln der Hamas-Angriffe oder der Messerattacke in Mannheim sei „menschenverachtend“. Die Verrohung im Netz schüre ein Klima der Gewalt, das andere Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren könne.

Deshalb brauche es neben konsequenter Strafverfolgung auch „schärfere ausländerrechtliche Instrumente“, betonte Faeser. Wer keinen deutschen Pass habe und hier terroristische Taten verherrliche, der müsse „wo immer möglich ausgewiesen und abgeschoben werden“.

Auch ein „Gefällt mir“ könnte reichten

Mit der Gesetzesreform soll das Aufenthaltsgesetz verschärft werden. Das Billigen oder Bewerben einer Terrortat soll künftig als „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ gelten. Dafür soll auch schon ein einzelner Social-Media-Kommentar reichen. Nach bisheriger Rechtslage galt dies nur bei mehreren Beiträgen. Auch eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht mehr notwendig. Und als Verbreitung von Terrorinhalten könne auch schon gelten, wenn ein Social-Media-Beitrag auch nur mit einem „Gefällt mir“ markiert werde, heißt es in einem Begleittext zum Gesetz. Verwiesen wird hier auf eine Entscheidung des Landgerichts Meiningen aus dem Jahr 2022.

Für eine Ausweisung muss allerdings ein aktuelles Handeln vorliegen. Frühere Terrorverherrlichungen, von denen sich die betreffende Person inzwischen distanziert hat, reicht dafür nicht.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Gesetzesverschärfung Ausweisungen durch die Ausländerbehörden „erheblich erleichtert“ werden. Bisher seien in Fällen von Terrorsympathisanten „aufwändige Prüfungen“ notwendig gewesen.

„Wer Terrorismus verherrlicht, gehört abgeschoben“

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung zuletzt bereits in einer Regierungserklärung angekündigt. „Wer Terrorismus verherrlicht, wendet sich gegen alle unsere Werte und gehört auch abgeschoben“, betonte er. Solche Beiträge seien „ein Schlag ins Gesicht für Opfer, ihre Angehörigen und unsere demokratische Grundordnung“.

Auch Vizekanzler Robert Habeck begrüßte am Mittwoch das Vorhaben. „Es ist eine große Errungenschaft und Stärke unseres Landes, dass verfolgte Menschen in Deutschland Schutz finden können. Wer aber die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben“, so der Grüne. Der Islam gehöre zu Deutschland, der Islamismus nicht.

Die Linken-Rechtspolitikerin Clara Bünger kritisierte die Gesetzesverschärfung dagegen als Ausdruck eines „autoritären Staatsumbaus“. Bei Staaten wie der Türkei oder Russland empörten sich Po­li­ti­ke­r*in­nen hierzulande zu Recht, dass Menschen wegen eines „Likes“ in den sozialen Netzwerken verfolgt würden, sagte Bünger. Inzwischen bewege sich die Bundesrepublik aber „längst selbst in diese Richtung“.

Bünger verwies auf Präventivhaft für Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen, Demonstrationsverbote oder zuletzt die „beispiellosen Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts“. Ausweisungen lösten keine gesellschaftlichen Probleme, so die Linken-Politiker. Auch sei das Ausweisungsrecht schon zuletzt etliche Male verschärft worden. Es sei vielmehr Aufgabe der Justiz, Menschen zur Verantwortung zu ziehen, wenn diese Straftaten begingen.

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31 Kommentare

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  • Dann gibt es viel mehr Platz, wenn man diese noch .it in den Flieger setzt.



    www.merkur.de/spor...rere-93146310.html

    Das war an einer vielbesuchten Bushaltestelle in der Innenstadt.Es waren Syrer und Türken.

    Für heute anemd gibt es weitere Aufrufe zu Schlägereien.



    Die Adresse eines Kurden wurde ins Netz gestellt. Man wolle es ihm heimzahlen, dass er Türken beleidigt hätte.



    Nachzulesen in der Sasrbrücker Zeitung.

  • Leider empfinden viel zu viele Menschen, egal ob Staatsbürger*in oder nicht, das Internet als einen Raum in dem nichts strafrechtlich so relevant erscheint wie auf der Straße oder sonstwo in der Gesellschaft.



    Von Beleidigung, bedrohung bis zum Aufruf zu Mord und Verfassungsbrüchen großen Kalibers haben viele Straftaten online alltagswert und manche nutzen das Netz ganz bewusst um sich über geltendes (Menschen-)Recht hinweg zu setzen.



    In diesen Händen kann man das Internet durchaus als Tatwaffe bewerten.

    Unsere Gesetze sind momentan nicht auf diese neue Zeit ausgerichtet und das muss sich dringend ändern.



    Allerdings muss das dann selbstverständlich für alle gelten; wie alle anderen Gesetze auch.



    Eine Ausnahme für Staatsbürger*innen ist hierbei absurd und ruft zu Recht Kritik auf den Plan.

  • Die Regierung erlässt ein Gesetz, von dem sie vorher schon weiß, dass sie es nicht umsetzen kann, da es anderen Gesetzen widerspricht und kein anderes Land d er Welt bereit sein wird potentielle Terroristen aufzunehmen. Ist das ein Beispiel für öffentliches Lügen im Amt? Der Bundestag stimmt diesem Gesetz zu. Also billigt er die Lügerei der Regierung nicht nur, er unterstützt sie darin. Was für ein verlogener Haufen.

  • Dann aber bitte auch die deutschen Rechten ausweisen, die immer noch die Taten der Nazis oder gar den Holocaust bejubeln

  • Im Prinzip mag es ja richtig sein, dass wir Verherrlicher von Gewalt nicht hier haben wollen.



    Aber ein Like in Social Media ohne Gerichtsverfahren?



    Es gibt keine Klarnamenpflicht und keine Verifikation der Nutzer auf den meisten Plattformen.



    Und jetzt soll ein Verwaltungsangestellter ohne gründliches Verfahren einfach entscheiden dürfen, wem der Account gehört, und dass der nur von dieser Person genutzt werden konnte?



    Wenn ich jemanden loswerden will, muss ich also nur noch dessen Handy hacken? Das geht zu weit. Egal wie gut das Ziel klingt.

    • @Herma Huhn:

      Ist doch eh alles nur panisches populistisches Gelaber. Die Regierung wird bis nächstes Jahr kein entsprechendes Gesetz zustande bekommen. Dürfte auch reichlich knifflig werden, eventuell interessiert sich sogar das Verfassungsgericht dafür. Von wegen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des Einen und Sicherheitsbedürfnis des Anderen.

    • @Herma Huhn:

      Hey, Bürger!



      Hier, schaut mal: Likes für Hamas-Posts, da greifen wir jetzt hart durch! Da kennen wir nix! Abschiebung, zack!



      Schaut wie toll und fix wir regieren, wenn es uns weder Geld kostet noch großen Widerspruch einbringt! Nein, davon wird kein geschlossenes Krankenhaus wiedereröffnet. Nein, auch keine marode Schule saniert. Auchmkeine Lehrer eingestellt. Und die Bahn wird auch nicht zuverlässiger. Aber jetzt seid doch nicht so pingelig! Wir können halt nur noch auf unterprivilegierten Sündenböcken rumreiten. Und jetzt seid zufrieden, sonst seid ihr die nächsten...

    • @Herma Huhn:

      Ich habe bereits eine Anzeige erstatten müssen, die auf einen Facebook-Post zurückging. Facebook verweigerte die Auskunft, also konnte die Person nicht zugeordnet werden. Es wird keinen Effekt haben, wo sich die Leute nicht offen zu solchen Themen bekennen und auch deutlich zeigen.

    • @Herma Huhn:

      Vielleicht könnte ein Klarnamenpflicht und Hinterlegung der Daten des Personalausweises helfen, damit die Deppen nicht solch einen Mist verbreiten.

  • Seit Jahrzehnten hören wir wie unmöglich es ist gegen Hass im Netz vorzugehen wegen Betreiber, Nachweisproblemen etc. Abet jetzt ist das so einfach (ohne Verurteilung) Leute des Landes zu verweisen? Ich finde das erstaunlich und rechtsstaatlich hoch bedenklich. Unsere Regierung weiß scheinbar haargenau wo die Grenze zwischen Meinungen und Terrorverherrlichung verläuft und kann eindeutig Profile und Menschen identifizieren. Von keiner anderen Regierung in den letzten 30 Jahren gab es so viele rechtspopulistische Entgleisungen. Das ist nicht besser als die AfD, vor der man scheinbar sehr viel Angst hat.

  • Unfassbar, wie hier unter dem Feigenblatt des Kampfes gegen Antisemitismus das Asyl- und Aufenthaltsrecht weiter demontiert wird. Die Bundesregierung soll lieber mal vernünftig gegen das antisemitische Iran-Regime vorgehen, statt solche rassistische Abschiebepolitik zu machen.

  • Grundsätzlich nichts gegen einzuwenden, es darf nur nicht in Willkür ausarten. Einen Like falsch zu setzen ist schnell geschehen und ein erheblicher Unterschied zu Kommentaren oder Videos die Terror gutheißen. Aber wie vieles andere auch was sich um das Thema Abschiebung dreht, wird es wieder an der Praxis scheitern.

  • das sieht ganz nach kampf der hier herrschendenden demokratie gegen den rechtsstaat aus. dabei sollte der rechtsstaat die basis der demokratie sein.



    besorgniserregend.

  • Wenn man einmal das Bauchweh-Stadium überstanden hat, dann kann man anscheinend weiter völlig ungeniert nach rechts rutschen.

  • Ein weiterer Beitrag im Sangeswettbewerb "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!"



    Ich glaube kaum, dass ein einzelnes Like für eine strafrechtliche Verfolgung reichen würde. Da muss sicherlich mehr kommen, allein schon deswegen, weil unsere Gerichte damit hoffnungslos überlastet wären. D.h., für eine simple Geldstrafe reichts nicht -- aber wenn man keinen deutschen Pass hat, für eine Ausweisung ...

  • Ich sag es ja: Was sind ein paar Prozent mehr für die AfD, gegen Mehrheiten in der Mitte?

    Zur Erinnerung Art 1 (1) GG: 'Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.'

    Das Recht darauf, Asyl zu beantragen, kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass man sich wohlgefällig verhält. Anspruch auf Asyl und möglicherweise begangene Straftaten sind zwei voneinander unabhängige rechtliche Sachverhalte, die nicht gegeneinander abgewogen dürfen.

    Als 'Bio-Deutscher' muss ich für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland nichts tun, mich zu nichts bekennen und genieße auch noch nach begangenen Straftaten den Schutz des deutschen Staates.

  • Als ehemaliger Linke - Wähler empfinde ich 3% für diese Partei als noch immer zuviel. Gibt es noch die APPD (anarchistische Pogopartei Deutschlands)? Der würde ich mittlerweile konstruktivere Politik attestieren.

    Zum Thema: Finde ich okay.

  • "Auch eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht mehr notwendig." D.h. zukünftig guckt sich der Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde ein bisschen auf social media um und entscheidet dann, wen er zu den Taliban abschieben kann?

    • @Wonko the Sane:

      Perfekt.

    • @Wonko the Sane:

      Richtig, dieser Gesetzesvorstoß und seine absurd schwammigen Kriterien machen mir allergrößte Sorgen. Das untergräbt massiv die ohnehin im Ausländerrecht oft nur schwach ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Man muss auch bedenken, dass in Zukunft immer mehr AfD-Beamten und Lokalpolitiker in den Ausländerämtern entscheiden. Die suchen sich dann aus, was sie als Hetze betrachten wollen, und können nach Herzenslust abschieben. Während ihre Gesinnungsgenossen im Netz straflos hetzen und für Hass und Shitstorms kaum belangt werden können, könnten sich Menschen ohne deutschen Pass (das betrifft auch solche mit ansonsten gesicherten Aufenthaltsstatus) nicht wehren, weil jedes noch so unbedachte Fehlverhalten immer so gedreht werden kann, dass es nach antisemitischer oder islamistischer Hetze klingt, und dann werden sie ausgewiesen. Furchtbare Lage.

    • @Wonko the Sane:

      Wenn es so einfach wäre.

    • @Wonko the Sane:

      Genau. Meinungsfreiheit gilt ab jetzt nur noch für Deutsche. Besser hätte es die AfD auch nicht machen können.

      Es ist zum Verzweifeln.

      • @Birne Helene:

        Was verstehen Sie unter Meinungsfreiheit?

        Das Feiern der Tötung von Polizisten? Die Forderung eines Kalifats und der Einführung der Scharia?

        Die Freiheit antisemitischen Hass zu verbreiten?

        Die Leugnung des Holocaust?

        Wo ist die Grenze?

      • @Birne Helene:

        Ja, wirklich.

    • @Wonko the Sane:

      Eine Ausweisung ist ein Verwaltungsakt, dafür braucht es keine gerichtliche Entscheidung. Bereits jetzt entscheiden Ausländerämter über Ausweisungen. Einen Verwaltungsakt kann man gerichtlich überprüfen lassen.



      Zitat :



      Die Ausweisung ist ein ausländerrechtlicher Verwaltungsakt nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der die Rechtmäßigkeit eines Aufenthalts beendet, eine ggf. vorhandene Aufenthaltserlaubnis zum Erlöschen bringt (§ 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG) und somit zur Ausreisepflicht führt.

    • @Wonko the Sane:

      Eine Aufforderung das Land zu verlassen kann man gerichtlich überprüfen lassen. Damit kann man durch sämtliche instanzen. Bis zum Bundesverfasungsgericht und dann zum Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.

      Und zur Taliban kann man niemand abschieben. Noch nicht einmal verurteilte Mörder. Und nach dem Willen der Grünen bleibt es auch dabei.

    • @Wonko the Sane:

      Das ist doch sowieso bloß Theaterdonner für das Parkett. Alle Politiker wissen, dass wir nicht in nennenswerter Zahl abschieben können und schon gar nicht nach Afghanistan. Die Hauptherkunftsländer kooperieren einfach nicht und ohne Papiere können wir sowieso nicht abschieben.



      Eine Abschiebung nach Afghanistan kostet derzeit den Steuerzahler Unsummen, da sich die Taliban das fürstlich bezahlen lassen. Deutschland wurde wohl ein Deal gegen diplomatische Anerkennung angeboten, den wir aber natürlich nicht annehmen können.



      Es geht hier ausschließlich darum dem deutschen Wähler Aktionismus zu suggerieren. Ich versuche hier immer wieder AfD-Wählern zu erklären, dass auch die AfD keinen Problemfall mehr abschieben könnte wie die aktuelle Regierung. Die würden nur versuchen ihre Quote zu erfüllen und dann leichter greifbare und gut integrierte Menschen abschieben.



      Abschiebung ist keine Lösung. Die Politik will nur die logische Debatte vermeiden, ob wenn schon nicht abgeschoben werden kann und kein anderes EU-Land mehr mitmachen will, vielleicht besser doch noch vor der Einreise etwas genauer hingeschaut werden sollte.

    • @Wonko the Sane:

      Naja, eher ob jemand die Hamas oder irgendeine Miliz in den USA oder Breivik oder ... feiert - oder so.

      Ob der/die dann nach Afghanistan, Syrien, USA, Schweden oder Lampukistan "zurück" muss soll keine Rolle mehr spielen. Hmpf.

    • @Wonko the Sane:

      "Der hat da was geleikt, ein Bild mit Turbantypen. Ganz klar: Terrorist. Remigrieren!"

  • Deshalb brauche es neben konsequenter Strafverfolgung auch „schärfere ausländerrechtliche Instrumente“, betonte Faeser.



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    ".... studierte Nancy Faeser Rechtswissenschaft (....) Nach ihrer Referendarzeit legte Faeser 2000 ihr Zweites Staatsexamen ab....."



    Mhm, in nur 24 Jahren, jetzt als Bundesinnenministerin, alles vergessen, was Rechtsstaat, wenigstens unser in DE so ausmacht?



    Sollte nicht ganz hinten im Kopf noch der Gedanke zu finden sein:

    Für solche Entscheidungen ist in DE letztlich immer noch ein "ordentliches Gericht" & nicht eine Behörde zuständig?

    Ist das wieder mal die Bestätigung des Ludwig Thomas zugeschriebenen Spruches:



    „ Er/Sie WAR ein/e gute/r JuristIn, und... wurde dann BundesinnenministerIn?" oder so ähnlich? Aus dem Kopf zitier?

  • Wer zum Teufel kommt denn auf so eine abgefahrene Idee?