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Straßenverkehrsgesetz reformiertAuto verliert Vorfahrt

Lange wurde verhandelt: Künftig können Städte und Gemeinden einfacher Radwege, Zebrastreifen und Tempo-30-Zonen einrichten.

Mehr Platz für Busse und Fahrräder: Das neue Straßenverkehrsgesetz soll’s möglich machen Foto: Rene Traut/imago

Berlin taz | Hauptsache, Autos kommen gut durch den Straßenverkehr – das galt laut dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) bisher für Städte und Kommunen, wenn sie den Verkehr vor Ort regeln wollten. Jetzt haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf eine Reform des Gesetzes geeinigt, mit der sich das ändern soll.

„Die Kommunen können endlich das tun, was vor Ort gefordert wird“, sagte Swantje Michaelsen, Verkehrsexpertin der Grünen im Bundestag, nach der Einigung am Mittwochabend. „Sie erhalten eine Rechtsgrundlage, um Radwege, Tempo 30 und Zebrastreifen leichter anzuordnen oder den Busverkehr zu beschleunigen.“ In Zukunft dürfen Städte und Gemeinden die Verkehrsplanung auch am Klima- und Umweltschutz, der Gesundheit und der sogenannten städtebaulichen Entwicklung ausrichten.

Im November 2023 hatten die Bundesländer die Reform zunächst abgelehnt – vor allem die Länder, in denen die Union mitregiert. Sie kritisierten: Die Verkehrssicherheit werde in der Gesetzesänderung nicht genug betont. Deshalb steht in dem Entwurf, den der Vermittlungsausschuss abgesegnet hat, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden dürfe.

In vielen Kommunen ist die Freude nach den langen Monaten des Stillstands groß. Freiburg etwa hat die „Initiative für lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ mitgegründet. Die Mitglieder der Initiative haben sich seit 2021 für ein neues StVG starkgemacht und dafür, dass Kommunen selbst entscheiden dürfen, wo welche Geschwindigkeiten gelten.

Weniger Tempo, mehr Sicherheit

Bislang herrscht im Freiburger Osten Tempochaos. In der Schwarzwaldstraße gilt tagsüber Tempo 50, nachts Tempo 30, weil die Lärmgrenze für ein Wohngebiet überschritten ist. Ein Stückchen weiter gelten tags und nachts Tempo 30, wegen eines Kindergartens. In der Parallelstraße, der Hansjakobstraße, ist es genau andersherum. Hier gilt nachts Tempo 50, weil die Lärmgrenze nicht überschritten ist und tagsüber Tempo 30, aufgrund eines weiteren Kindergartens.

Jetzt will die Stadt den Flickenteppich aus unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen endlich auflösen. Im ganzen Viertel soll einheitlich Tempo 30 eingeführt werden – tags und nachts, mit und ohne Kindergarten. Bürgermeister Martin Haag begründet seine Pläne damit, dass die Straßen keine Hauptverkehrsstraßen seien, die Gehwege ­schmal, Wohnhäuser ständen entlang der Straße.

Die vielen verschiedenen Geschwindigkeitsregelungen seien unverständlich und würden wenig Akzeptanz erfahren, sagte Haag der taz. Das neue Straßenverkehrsgesetz mache eine einheitliche Regelung für das gesamte Viertel möglich. „Die Kommunen möchten mehr Verkehrssicherheit und mehr Umwelt- und Stadtverträglichkeit des Verkehrs“, erklärte der Freiburger.

Auch die Stadt Augsburg wünscht sich, nach eigenem Ermessen Geschwindigkeitsbeschränkungen einführen zu können. Ein Beispiel ist dort die Zufahrtsstraße zu Zoo und Botanischem Garten.

In dem ruhigen Wohngebiet sind viele Fuß­gän­ge­r:in­nen und Rad­fah­re­r:in­nen unterwegs, auch mit kleinen Kindern. „Hier hätten wir wirklich gerne Tempo 30, auch um das Sicherheitsempfinden zu erhöhen“, sagte Steffen Kercher (CSU), Baureferent der Stadt Augsburg der taz. „Das dürfen wir bisher aber nicht.“ Auch Kercher hofft, dass das neue StVG hier wichtige Veränderungen bringt. Das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss sei „nach einem Marathon des Wartens, ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Kercher.

Reform der StVO sollte schnell folgen

Das StVG liefert nur die gesetzliche Grundlage, den konkreten Handlungsspielraum für die Kommunen legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) fest. Über Anpassungen der StVO entscheidet der Bundesrat am 5. Juli. „Wichtig ist, dass die Reform der Straßenverkehrsordnung schnell folgt“, sagte Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD am Donnerstag. Verbände wünschen sich langfristig sowohl für die Reform des StVG als auch die neue StVO ehrgeizigere Änderungen – zum Beispiel mehr Freiheit bei Parkgebühren.

Aus dem Vermittlungsausschuss ging ein zweiter Kompromiss für eine Reform hervor: Das sogenannte Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) soll so geändert werden, dass der Bund in Zukunft Geld in die Sanierung des Schienennetzes stecken kann. Bisher konnte er sich nur am Neubau von Gleisen beteiligen.

Auch das hatten die Länder zunächst blockiert, Streitpunkt war die Finanzierung des Schienenersatzverkehrs (SEV). Die Ver­mitt­le­r:in­nen schlugen vor, dass die Länder 50 Prozent des SEV zahlen, der Bund 40 Prozent und die Deutsche Bahn 10 Prozent.

Beide Reformen müssen nun noch von Bundestag und Bundesrat angenommen werden. Die Länderkammer hat ihre nächste Sitzung am Freitag.

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43 Kommentare

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  • Gut so.!

    ..endlich wird es für die Kommunen leichter wieder zu Städten für Menschen zu werden.

    Es ist/war schon beschämend wie sehr die Übermacht an Autos Menschenleben gefährdet (durch Unfälle aber auch durch Lärm und Feinstaub, etc.) , Kinder in ihren Entwicklungsmöglichkeiten einschränkt und den kulturellen Reichtum des öffentlichen Raums erdrückt (hat).

    Urbane Zentren können jetzt endlich wieder aufatmen. Gute Beispiele gibt es ja bereits aus Barcelona, Kopenhagen, Paris...

  • Autos kommen gut durch den Straßenverkehr –



    Der Artikel muß auch schon älter sein als die StVG.

  • @ ALEX DAS STAUNENDE KIND



    Wenn die Chefinnen der VIERn/bEINER sich etwas mehr zu benehmen wüssten, könnte wir glatt gewillt sein, sie und ihre An-Hänge im Passantenstrom willkommen zu heißen. Man beachte die Wortwahl: Könnten, glatt. So ganz überzeugt also sind wir nicht ....



    Reiterinnen (Pferd, Esel, Kamel, Elefant ..) übrigens disse ich hier ausdrücklich nicht.

  • Wie wäre Tempo 30 bundesweit überall, außer Vorfahrtstraßen?

    In Amerika kann jeder Landkreis bestimmen ob man sich anschnallen muß oder nicht.

  • Warum wird die FDP nicht erwähnt? Sie stellt den Verkehrsminister, der diesen Abstimmungsprozess doch wohl federführend war.

  • Die unfallrate wird wohl nun eher steigen.

    • @Demokrat:

      Und wieso?

  • Danke für Nichts , aus Freiburg.

    „Die Kommunen können endlich das tun, was vor Ort gefordert wird“, sagte Swantje Michaelsen, Verkehrsexpertin der Grünen im Bundestag, nach der Einigung am Mittwochabend.

    Bedeutet, dass jetzt je nach Partei die Regeln angepasst werden können, nicht die betroffenen Bürger entscheiden oder werden in Pläne einbezogen über Parkraumbewirtschaftung oder Verkehrsregelung, -Nein! Es wird nach Gutsherrenart entschieden!

    z.B. Gerade in der Oberau werden Parkräume werden reduziert mit interessanten Argument für Radfahrer, die für die andere Straßenseite mit Parkscheinautomat auf der Straße, anscheinend nicht mehr gilt.

    Genauso ist jetzt durch das selbstständige Regeln der Kommunen, nachdem das Vorhaben gesamt Freiburg in eine 30er Zone auszuweiten durch den damaligen Bundesverkehrsminister abgelehnt wurde, muss auf offene Ohren der Bürgermeister und Kommunalräte in Freiburg gestoßen sein.

    Glück hat, wer autolos in Freiburg leben kann. Pech für Pendler, die sich die Mieten in Freiburg nicht leisten können und immer mehr Einschnitte erfahren dürfen um das "Müslistädle" besuchen zu müssen.

    Mein Tipp an Touris:



    Am besten nie nach Freiburg kommen!

    • @Kühlbox:

      "Mein Tipp an Touris: Am besten nie nach Freiburg kommen!"



      Wieso? Gibt es da keinen Bahnhof, ÖPNV, Leihräder ...? ;-)

    • @Kühlbox:

      Es wurde doch gerade ein neuer Stadtrat gewählt, da wird doch niemand gezwungen, die Grünen zu wählen, wenn man deren Pläne schlecht findet.



      Schönheitsfehler ist natürlich, dass Pendler da kein Stimmrecht haben, da könnte man ja mal Beteiligungsformate erproben, z.B einen Bürgerrat.

      Zum Tempo 30: In Wirklichkeit kann man doch eh nie schneller als 30 fahren und oft genug sind die Fahrradfahrer schneller. Da ist es doch nur konsequent, wenn dann auch einfach 30 dransteht wo de facto 30 ist. Dann fühlt man sich auch nicht mehr von seinem Hintermann genötigt, 40 zu fahren, obwohl es viel zu eng und zu unübersichtlich dafür ist.

      Und für Touris sind das doch alles tolle Aussichten, weil man ja normalerweise eine Stadt zu Fuß erkundet und nicht kreuz und quer mit dem Auto rumfährt.

    • @Kühlbox:

      Weil eine Stadt voller Verkehrschaos und Autos diese erst so richtig attraktiv fuer die Touristen macht...

      Ganz ehrlich wenn Sie die Anwohnerinnen fragen wird wohl jede Hausbesitzerin, vor der eignen Haustuer, lieber ne 30er Zone haben als ne 50er.

    • @Kühlbox:

      Wieso sollte ich als Tourist am Freiburger Bahnhof ohne Halt durchfahren, weil irgendwo Tempo 30 gilt?

      Im Übrigen gibt es immer noch viele andere gesetzliche Regelungen, die dem Autoverkehr weiterhin Vorrang gewährleisten.

    • @Kühlbox:

      Alles was Sie da befürchten klingt für mich ganz wunderbar.



      Ich reise gerne als Tourist mit dem ÖPNV an und besuche eine Stadt mit wenigen Autos, wenig Lärmbelästigung, guten Radwegen etc.



      Und auch für Sie als Pendler wird sich die Situation verbessern. Die Verkehrsforschung zeigt ganz klar, dass weniger Stau entsteht wenn nur noch die Personen Auto fahren, für die das Rad, zu Fuß gehen und der ÖPNV wirklich keine alternative darstellen.



      Das sehen wir bspw. in den größeren Städten der Niederlande sehr gut.

      Etwas mehr Zuversicht ist da schon angebracht :)

  • Na, Mensch, mal eine positive Nachricht!



    Können die Kommunen dann auch Straßen außerhalb von Siedlungen mit Tempolimits versehen? Teils ist es ja so irre, dass erst jemensch sterben muss, ehe gefährliche Straßenabschnitte mit niedrigerem Tempolimit versehen werden.

    • @Uranus:

      "Können die Kommunen dann auch Straßen außerhalb von Siedlungen mit Tempolimits versehen?"



      Bundesstraßen wohl eher nicht... zumal dort bereits ein Tempolimit besteht.



      "...dass erst jemensch sterben muss, ehe gefährliche Straßenabschnitte..."



      Grundsätzlich muss niemand für ein Tempolimit sterben. Offensichtlich gefährliche Straßenabschnitte werden von vorneherein mit Tempolimit versehen. Das Problem ist nur, dass Gefahrenstellen oft fehlerhaft eingeschätzt werden, sowohl von den Planern als auch von den Fahrern. Es gibt viele Stellen, wo ein schärferes Tempolimit sinnvoll wäre, und auch welche, wo eigentlich keins hinbräuchte, wenn die Fahrer straßenangepasst fahren würden...

    • @Uranus:

      "Können die Kommunen dann auch Straßen außerhalb von Siedlungen mit Tempolimits versehen?"

      Nein. Das ist politisch weiterhin nicht gewollt. Die aktuell vorgesehenen Änderungen sind reine Detailänderungen.

    • @Uranus:

      Das sehe ich vor der Haustür: Täglich mehrfach Reifenquietschen und Bremsspuren, sehr gefährliche Situationen alle 5 Minuten, aber noch keine Toten. Daher gibts kein niedrigeres Tempolimit.

  • Hoffentlich endlich viel viel mehr Zebrastreifen wie in anderen europäischen Ländern auch!

    • @Waage69:

      Ich weiß nicht genau, welche europäische Länder Sie im Blick haben. In Italien werden Zebrastreifen ignoriert...

      • @Strolch:

        "In Italien werden Zebrastreifen ignoriert..."



        Frankreich wäre ein ähnliches Beispiel, wo Beschilderungen jedweder Art häufig lediglich als Vorschlag betrachtet werden.

    • @Waage69:

      Ich traue Zebrastreifen schon lange nicht mehr aus meiner Erfahrung aus Berlin. Wenn da jemand schnell angefahren kommt weiß ich gar nicht, wie ich mich noch verhalten soll. Ob die Person im Auto da vorne auch rechtzeitig bremst und aufmerksam genug ist? Wenn dann wieder jemand tatsächlich bremst hält man den Verkehr auf, wenn man vorsichtig abwartet.

    • @Waage69:

      Und bitte mit ausreichender Beleuchtung, gerne gelbes Blinklicht.

    • @Waage69:

      Wünsche ich mir ebenfalls.

  • Supi !

    Sicher hat die Ampel auch gleich das langersehnte Tempolimit auf den Autobahnen eingeführt.

    Und von diesen flexiblen Geschwindkeitsanpassungen a la



    30 km/h 9-17 Uhr



    30 km/h 10-21 Uhr



    30 km/ 9-19 Uhr



    30 km/h 22-6 Uhr



    30 km/h 11-14 Uhr



    usw.



    die man als Ortsunkundiger kaum entziffern kann wird es dann sicher reiehnweise mehr geben.

    Wenn es der Verkehrssicherheit dienlich wäre würde ich es ja verstehen.



    Aber es dient nur einem einzigen Zweck.



    Und denn kennen Sie, ich kenne den und jeder der hlabwegs bei Verstand ist kennt den auch.

    • @Bolzkopf:

      Pfft. Genau, weil in Deutschland auch Geschwindigkeitsverstöße so rigide verfolgt werden.

    • @Bolzkopf:

      "Wenn es der Verkehrssicherheit dienlich wäre würde ich es ja verstehen.

      Aber es dient nur einem einzigen Zweck.

      Und denn kennen Sie, ich kenne den und jeder der hlabwegs bei Verstand ist kennt den auch."

      Ihre Unterstellung ist falsch. Denn jeder andere Zweck als der der Verkehrssicherheit wäre illegal. Und dank unserer konservativen Freunde, die T30 partout einengen wollen, kommt es zu solchen Flickenteppichen. Denn es ist nicht erlaubt, sowas einfach zu verbinden, da wird auch akribisch drauf geachtet.

      Jede Anordnung von T30 für sich hat ihren berechtigten Grund und die Hürden dafür sind sehr hoch. In den Bereichen dazwischen waren die Hürden eben zu hoch.

    • @Bolzkopf:

      Oje, ich hoffe, ich bekomme wenigstens eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung, weil ich den Zweck nicht kenne und deshalb nichtmal halbwegs bei Verstand bin.

    • @Bolzkopf:

      Sie unterstellen damit wahrscheinlich, dass es nicht um Verkehrssicherheit, sondern um Abzocke (derjenigen, die sich nicht an geltendes Recht halten) geht?



      Und es ist übrigens ein ziemlich harter Take pauschal all jenen, die das nicht so sehen einen fehlenden klaren Verstand zu attestieren.

      • @Sven Rodemann:

        Na ja, wenn man sich den Wahnsinn in der Fahrradstraße in Frankfurt anschaut mit 600 Schildern... ...auf 1 km, da blickt dann auch kein Ortskundiger mehr durch.

    • @Bolzkopf:

      Wenn Sie Schilder nur als Ortskundiger lesen können, geben Sie einfach den Führerschein ab, ganz einfach.

    • @Bolzkopf:

      Bitte mal tief durchatmen, Verstand einschalten, und den Artikel nochmal lesen. :-)



      Ziel der Kommunen ist es vor allem, solche Geschwindigkeits-Flickenteppiche abzuschaffen und 30 km/m 0-24 Uhr festzulegen. Im Artikel ist auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in den Beispielen nicht um Hauptverkehrsstraßen geht.

  • Es wurde auch Zeit! Ich hatte schon gar nicht mehr geglaubt, daß so etwas möglich sein kann in Auto-DE!



    Hoffen wir, daß die nächste, höchstwahrscheinlich koservative Bundesregierung das Ganze nicht wieder zurückabwickelt!

    • @nieznany:

      Hoffen wir, daß die gar nicht erst kommt. Ich würde noch nicht alle Hoffnung sausen lassen auf einen erneuten SPD Kanzler :)

  • 70 Jahre zu spät: die Bau-Katastrophen der 60-er hätten wir uns sparen können. Stuttgart wäre noch Stuttgart, zahlreíche Nebenbahnlinien wären noch da, und Straßenbahnen gäbe es noch in Wuppertal, Offenbach, ...

    Die falsche Denke bleibt offensichtlich:



    "in Zukunft dürfen Städte und Gemeinden die Verkehrsplanung auch am Klima- und Umweltschutz, der Gesundheit und der sogenannten städtebaulichen Entwicklung ausrichten."



    Was soviel heißt, wie: 'Verkehr', das sind immer noch ausschließlich die Autos. Alles sonstige muss mensch hinter Schlagworten wie Klima, Gesundheit, Städtebau und ähnlichem verstecken. Der Weg ist noch weit ....



    Die Realität beantwortet sie anders, die Frage : Was ist VERKEHR ? FUßGÄNGER jeden Alters, mit ROLLKOFFER, EINKAUFSTROLLEY, KINDERWAGEN, GEHSTOCK, KRÜCKEN, ROLLATOR. JOGGER. ROLLSTUHLFAHRER, ROLLERFAHRER jeden Alters, RADFAHRER und LASTENRADFAHRER (je auch e-motorisierte), INLINESKATER, ROLLSCHUHFAHRER, E-ROLLER, SEGWAYS, BUSSE, LIEFERWAGEN (in Schwaben: Lieferwägen), MOTORRÄDER (bald bald nur noch leise Exemplare dieser Spezies, bitte !), ach ja, und: Autos.

    • @lesnmachtdumm:

      Ohne Baukatastrophe der 60er wäre in Stuttgart die Theodor Heuss Straße so breit wie Calwer, hätte keine Verbindung zur Friedrichstraße und diese nicht zur Heilbronner Straße. Der Verkehr ginge über die Fürstenstraße direkt in die Königstraße.



      Zwischen Holzstraße und Esslinger stünde ein Häuserblock. Eine Luxus-U-Bahn gibt es erst ab einer Million Einwohner.

    • @lesnmachtdumm:

      Bisher war die Flüssigkeit des Verkehrs das Hauptkriterium.



      Daraus folgte unvermeidbar, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der langsamer und platzsparender ist als ein Auto, auf die schnelleren und größeren Rücksicht nehmen musste.



      Genau das fällt jetzt weg.



      Alle, die Sie aufzählen, dürfen endlich genauso berücksichtigt werden,wie die Autos, weil es nicht mehr in erster Linie darauf ankommt, ob es auf der Hauptspur der Straße staut, sondern, auch darauf, die Wahl der Fortbewegungsmittel zu lenken.



      Also es ist relativ egal, was in die Richtlinie reingeschrieben wurde, wichtiger ist, was weggefallen ist.

    • @lesnmachtdumm:

      ...& bitte nicht die Vierneiner an der Leine nicht vergessen....🐕🐕‍🦺🦮

  • Ich wäre schon froh, wenn die bestehenden Radwege keine Schlaglöcher mehr hätten.

    • @Nobodys Hero:

      Sie haben bei sich Radwege o_O

      • @Lyanunnu:

        ...damit sind bestimmt die Gehwege gemeint, wo Fahradfahrer geduldet werden....

  • Endlich beweg sich mal was.

    • @Andreas J:

      ...aber ohne Tempo 🐛🐌

  • yeah!!!