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Foto: Federico Gambarini/dpa

Prozess wegen KinderpornografieGanz unten

Zehntausende Fälle landen jedes Jahr bei den Behörden, die meisten bleiben unbekannt. Nicht so bei dem Ex-Fußballstar Christoph Metzelder.

J uni 2019: Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plus Therapieauflage verurteilt das Landgericht Altenburg einen Mann aus Sachsen, der im Darknet Tausende Bilder und Videos von unter Zehnjährigen heruntergeladen hat. Zudem hatte er fiktive Verwandte für sexuelle Handlungen in einem Chat angeboten.

Februar 2020: Das Bad Hersfelder Amtsgericht verurteilt einen 31-jährigen Mann aus Wildeck zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er hatte 273.000 Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten im Internet heruntergeladen und teilweise auch verbreitet. Die Fotos und Videos zeigen teils schwerste Misshandlungen von Kindern.

Meldungen wie diese schaffen es nur dann in die Zeitung, wenn es besonders unappetitlich wird. Es wäre ja auch kaum Platz für all die anderen Fälle: Straftaten nach Paragraf 184b des Strafgesetzbuches (StGB), also Besitz, Herstellung oder Verbreitung von Missbrauchsabbildungen, auch Kinderpornografie genannt, werden in Deutschland massenhaft begangen: Mehr als 25.000 vergleichbare Ermittlungsverfahren nach Paragraf 184 StGB wurden allein im Jahr 2019 an deutschen Gerichten durchgeführt.

In vielen Fällen, etwa bei Ersttätern, kommt es gar nicht erst zu einer öffentlichen Verhandlung: Der Täter bekommt seinen Schuldspruch als Strafbefehl per Post zugestellt, oft erfährt das dann nicht einmal der Arbeitgeber. Geschweige denn die Öffentlichkeit.

Da ergötzt sich jemand an sexuellen Darstellungen mit Kindern und kommt so billig davon? Müsste man Taten dieser Art nicht härter ahnden und vor allem öffentlich, der Abschreckung wegen und als Signal dafür, dass der Rechtsstaat den Kinderschutz ernst nimmt?

Der Ruf nach härteren Strafen

Es ist noch nicht lange her, da sorgte eine Reihe besonders drastischer Missbrauchsfälle für Schlagzeilen: Auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde wurden zwischen 2008 und 2018 mehr als 40 Kinder von mehreren Männern missbraucht und dabei gefilmt. Einer der Haupttäter war der Pflegevater eines betroffenen Mädchens.

2019 hoben Polizei und Staatsanwaltschaft in Bergisch Gladbach das größte bisher bekannte Pädosexuellen-Netzwerk aus, mit mehreren Zehntausenden Tatverdächtigen im ganzen Bundesgebiet. 2020 schließlich wurden in Münster knapp ein Dutzend Männer beschuldigt, schweren Missbrauch an eigenen sowie Stiefkindern begangen und die Taten gefilmt zu haben.

Die Öffentlichkeit: Journalisten und Bildreporter am Rande des Metzelder-Verfahrens Foto: Michael Gstettenbauer/imago

Die öffentliche Empörung über derlei Taten und der Eindruck, dass die Strafverfolgungsbehörden ihnen nur sehr ungenügend begegnen können, setzte die Politik unter Zugzwang. Etwas sollte, ja musste geschehen. Von diesen Gedanken geleitet, hat der Bundestag im März 2021 eine Gesetzesverschärfung beschlossen.

Ausnahmslos alle Kinderpornografiedelikte gelten künftig als Verbrechen und müssen somit vor Gericht verhandelt werden: Mindestens ein Jahr Gefängnis für Herstellung, Verbreitung, Besitz – und das gilt schon ab einem einschlägigen Bild auf dem Rechner oder Mobiltelefon.

Der Fall Metzelder

Mit der „stillen Lösung“ ist es also künftig vorbei. Was das im Einzelfall bedeutet, lässt sich am Urteil gegen Christoph Metzelder zeigen. Am vergangenen Donnerstag verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf den 40-jährigen ehemaligen deutschen Fußballnationalspieler für die Verschaffung des Besitzes von kinderpornografischen Schriften an andere Personen in 26 Fällen und für den Besitz kinderpornografischer Schriften zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Weitere Auflagen wurden nicht erteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.

Was das Strafmaß angeht, hat Metzelder Glück: Die neue Gesetzeslage mit einer Mindeststrafe von zwölf Monaten gilt für sein Verfahren noch nicht. Verhält er sich in den nächsten zwei Jahren unauffällig, dann muss er keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen. Auch eine Geldstrafe muss er nicht zahlen, keine Therapie beginnen. Die große Öffentlichkeit in seinem Fall, so befindet es die Richterin, sei für ihn Strafe genug.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder

Die Taten Die polizeiliche Kriminalstatistik für 2020 verzeichnet 14.594 Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder, ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Prozentpunkte. Die Zahl der Straftaten in Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen im Internet stieg sogar um rund 54 Prozent an, auf 26.739 Fälle.

Die Täter Neueren Studien zufolge ist der durchschnittliche Konsument von Missbrauchsabbildungen mit Kindern nicht immer pädophil im klinischen Sinn, überdurchschnittlich gebildet, oft verheiratet oder Familienvater und im mittleren Lebensalter.

Das Gesetz Am 25. März 2021 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Der Strafrahmen bei Missbrauch (Paragraf 176 StGB) und Kinderpornografie (Paragraf 184b StGB) wird damit deutlich verschärft – alle darunter gefassten Taten gelten als Verbrechen und werden mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.

Die Strafen Bei Paragraf 176 gilt nun ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe, statt wie bisher sechs Monate bis zu zehn Jahre. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, statt bisher drei Monate bis fünf Jahre. Besitz und Besitzverschaffung sollen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis fünf Jahren geahndet werden. Bisher waren es drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Für den bandenmäßigen Umgang mit Missbrauchsdarstellungen sind zwei bis 15 Jahre vorgesehen. Strafbefehle sind für diese Delikte künftig nicht mehr möglich, eine Hauptverhandlung vor Gericht ist zwingend. Zudem steht jetzt auch das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe. (taz)

Öffentlichkeit als Strafe? Genügt das für einen, der drei Frauen Bilder und Filme geschickt hat, auf denen die Vergewaltigung von unter zehnjährigen Mädchen zu sehen ist?

Empörung nach dem Urteil

Die öffentlichen Reaktionen auf das Urteil fallen heftig aus: Ex-Nationalspieler Lukas Podolski kritisiert es als „zu lasch“. Das frühere Model Natascha Ochsenknecht nennt es einen „Skandal und eine Katastrophe für die Kinder“. So ziemlich jedeR B-und C-Prominente in Deutschland äußert Unverständnis oder Abscheu – viele hätten Metzelder gern hinter Gittern gesehen. Auf Kampagnenplattformen im Internet ist von „einem Schlag ins Gesicht“ für Betroffene sexueller Gewalt die Rede.

Am Fall Metzelder lässt sich gut zeigen, welchen Stellenwert Kinderpornografiedelikte in unserer Gesellschaft haben: Die Empörungsbereitschaft ist groß, der Ruf nach harten Strafen laut, aber die Aufmerksamkeitsspanne im Konkreten gering.

Als Christoph Metzelder am Morgen des 29. ­April pünktlich, sehr aufrecht und flankiert von Polizeibeamten das Düsseldorfer Gerichtsgebäude betritt, warten keine Schaulustigen am Eingang. Keine Schmährufe, keine Solidaritätsbekundungen, kein Andrang auf die aufgrund der Coronabeschränkungen nur 16 Plätze im Zuschauerraum. Dabei hatte das Gericht im Vorfeld noch die Sicherheitsvorkehrungen erhöht, aus Sorge vor Handgreiflichkeiten gegen das ehemalige Fußballidol. Doch da ist nichts.

Die bundesdeutsche Medienlandschaft ist fast vollständig versammelt, das schon. Auch ein paar professionelle Gerichtsbeobachter sind gekommen, so wie die ältere Dame aus Leverkusen, die sich seit Jahren keine Verhandlung in der Region entgehen lässt. Die restliche Öffentlichkeit aber hat zum Zeitpunkt des Prozessauftaktes ihr Urteil längst gefällt.

Die Vorwürfe gegen den Ex-Fußballprofi sind seit anderthalb Jahren bekannt. Schon als die Polizei im September 2019 erstmals zur Durchsuchung anrückte, war die Bild-Zeitung mit vor Ort. Und so spärlich im Lauf der Ermittlungen die Strafverfolgungsbehörden mit Details umgingen, umso lustvoller zerkauten alle anderen jede Einzelheit: Metzelders Chatbekanntschaft aus Hamburg, die zwischenzeitlich selbst als Beschuldigte vor Gericht stand, weil sie so zögerlich die Polizei eingeschaltet hatte, ließ sich in verschiedenen Medien über die anzüglichen Nachrichten des Promis und die von ihm verschickten schlimmen Bilder aus, die sie „zerstört“ hätten.

Die Strategie von Metzelders erstem Anwalt, die Angelegenheit mit einem Geständnis und Strafbefehl ohne Gerichtsverfahren beizulegen, scheiterte auch daran, dass niemand ein Interesse an Diskretion hatte. Nicht die Medien, nicht die Fans, die nach immer neuen Details gierten – und auch nicht die Staatsanwaltschaft, die klar machte: Ein Verfahren wird diesem erfolgreichen Prominenten nicht erspart.

Die Bemühungen des Anwalts

Metzelders zweiter Rechtsbeistand, der gewiefte Kölner Promianwalt Ulrich Sommer machte es sich zur Aufgabe, unliebsame Berichterstattung über den Fall zu unterbinden. Die Zeit musste einen Artikel, in dem die Hamburger Zeugin aus dem Chat plauderte, aus dem Netz nehmen; die Stadt Düsseldorf wurde dazu verpflichtet, in einer Sitzung den Tagesordnungspunkt Metzelder-Verfahren zu streichen. Sommer bemühte sich darum, die Stimmung im Sinne seines Mandanten zu drehen – was aber nur halb erfolgreich war.

Der Anwalt gab Interviews: Mal raunte er, die Zeugin sei eine von Dritten gesteuerte Provokateurin und sein Mandant „Spielball höherer Interessen“. Mal schwadronierte er in einem RTL-Interview von „attraktiven, jungen Frauen, die Sie und ich genauso attraktiv finden würden“, ganz so, als säße hier eine scheinheilige Öffentlichkeit über Fotos blonder Teenies zu Gericht und nicht über Kinder. Metzelder selbst schwieg – und ließ höchstens durch Sommer ausrichten, dass er sich nicht einmal mehr zum Brötchenholen zu gehen traue.

Die vielen juristischen Wendungen, Indiskretionen und Spekulationen machten die lange Zeit vom Bekanntwerden der Vorwürfe bis zum Prozessauftakt zum Fortsetzungsspektakel – eine Art öffentlich betreutes „Stirb langsam“. Wie sich nach und nach Fans, Freunde, Geschäftspartner und Arbeitgeber von ihm abwandten, das schildert Metzelder in seinem selbstbewusst vorgetragenen Eingangsstatement selbst: Der 3. September 2019 sei eine Zäsur gewesen, sagt der ehemalige Darling der Sportwelt über den Tag, als Fahnder des Landeskriminalsamts Hamburg in der Sportschule in Hennef erschienen, sein Handy konfiszierten und seine Privat- und Geschäftsräume durchsuchten.

Sein Vertrag als Fernseh-Fußballexperte: ruhend. Seine Tätigkeit in der Sportmarketingagentur: vorbei. Die Christoph-Metzelder-Stiftung, die benachteiligte Kinder und Jugendliche beim Start ins Berufsleben unterstützt, arbeitet jetzt unter anderem Namen weiter – ohne ihn. Er lebe mittlerweile sehr zurückgezogen und habe kein Einkommen, schildert Metzelder. Tiefer kann man kaum fallen.

Der tiefe Fall

In Metzelders Fall geht es besonders tief bergab. Denn lange schien im Leben dieses am 5. November 1980 im Nordruhrgebietsstädtchen Haltern am See geborenen Jungen alles nur nach oben zu gehen. In seiner Einlassung vor Gericht klingt durchaus Stolz durch, wenn er im Schnelldurchlauf sein Leben rekapituliert. Bürgerliches Vorzeigeelternhaus, Einserabitur, dann eine steile Fußballerkarriere: Profivertrag mit Borussia Dortmund als Verteidiger, 2002 Deutscher Meister. Wechsel zu Real Madrid, 2008 spanische Meisterschaft, weiter zum FC Schalke 04, 2011 der DFB-Pokal. Metzelder wurde Teil der Deutschen Nationalmannschaft, die 2002 Vizeweltmeister wurde.

Doch Metzelder war nicht nur ein glänzender Sportler, er wusste sich auch in der Gesellschaft zu bewegen. Engagierte sich in der CDU, unterhielt beste Beziehungen zu Angela Merkel und Ursula von der Leyen. Seine Nähe zur Macht lässt er vor Gericht aus, wohl aber erwähnt er seine elfjährige Tochter und hebt sein bürgerschaftliches Engagement hervor: für seinen Heimatverein TuS Haltern und immer wieder für benachteiligte oder in Not geratene Kinder, für das er mehrfach ausgezeichnet wurde. Was er weglässt, ist sein Engagement als „Schutzengel“ in der Aktion Roter Keil, die gegen Kinderprostitution aktiv ist.

Schutzengel. Ausgerechnet. Und so jemand schickt erwachsenen Frauen, mit denen er chattet und flirtet, Bilder, auf denen Kinder vergewaltigt werden? Um die Schwere dieses Falls besser beurteilen zu können, muss man nicht selbst die Bilder und Videos gesehen haben, die Staatsanwaltschaft, Richterin und Verteidiger in Saal E.116 unter Ausschluss der Öffentlichkeit sichten.

Zur Einordnung genügt die Anklage, die von Staatsanwältin Kathrin Radtke zum Auftakt mit monotoner Stimme verlesen wird. Da ist die Rede von Bildern, auf denen ein unter zehnjähriges Mädchen zu sehen ist, dem ein Erwachsener ins Gesicht ejakuliert. Oder ein Mädchen, das von einem Erwachsenen penetriert wird. Aus Versehen findet man solche Bilder nicht, auch wenn Metzelder betont, sie aus dem frei zugänglichen Internet besorgt zu haben. Und sie gehören auch nicht jenem Graubereich an, der, zumindest nach alter Gesetzeslage, formal verboten, aber gesellschaftlich und vor Gericht als minder schwer gesehen wird. Auf diesen Bildern sind echte Kinder zu sehen, die vergewaltigt werden. Und Metzelder benutzte diese Bilder offensichtlich zu seiner Erregung.

Diese bürgerliche Rechtschaffenheit und diese abwegigen sexuellen Fantasien – wie passt das zusammen? In Saal E.116 lässt sich darauf keine Antwort finden, denn über moralische Fragen befindet Richterin Astrid Stammerjohann nicht. Hier geht es ganz konkret und kleinteilig um die Frage, was Metzelder konkret nachgewiesen werden kann: Die Äußerungen im Chat, die verschickten Bilder und Videos. Und was nicht: Von dem Besitz von 287 Dateien in der Anklage bleiben vor Gericht nur 18 übrig, eine vergleichsweise kleine Zahl. Die Richterin stellt im Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe von zehn bis zwölf Monaten in Aussicht.

Als der Angeklagte dann ein Teilgeständnis ablegt, ist ihm wichtig klarzustellen, dass er nicht pädophil sei. Er habe aus eigener Initiative einen Therapeuten aufgesucht, der ihm aber bestätigt habe, keine „tieferen Neigungen“ zu besitzen. Er sei auch nie im Darknet unterwegs gewesen oder in einschlägigen Foren, und zu keinem Zeitpunkt habe er echte Übergriffe auf Kinder geplant. Ihm sei es lediglich um den Reiz der gemeinsamen Grenzüberschreitung mit seinen Chatpartnerinnen gegangen, den „Austausch von Extremfantasien“ in einer ausschließlich digitalen Parallelwelt.

Er lebe mittlerweile sehr zurückgezogen und habe kein Einkommen, schildert Metzelder seine private Situation

Der Angeklagte vor Gericht

Metzelder spricht auch vom Leid, das hinter diesen Bildern steckt. Er spricht davon, all seine Ehrungen zurückgeben zu wollen. Und er bittet, mit zunehmend brüchiger Stimme und Tränen in den Augen, um Vergebung: die Opfer sexualisierter Gewalt, die Öffentlichkeit. Um dann zu schließen: „Damit werde ich den Rest meines Lebens als Teil dieser Gesellschaft leben müssen.“ Das klingt, wie viele seiner Äußerungen an diesem Tag, merkwürdig trotzig. Fast wie eine Warnung: Ich bleibe Teil dieser Gesellschaft, ob ihr mich wollt oder nicht.

Es ist ein ambivalenter Auftritt: Hier steht ein Mann, dem auch das Gericht seine Reue abnimmt. Aber hier steht auch ein Prominenter, der sich über die Maßen gesellschaftlich geächtet fühlt: Als sein Verteidiger Heiko Klatt eine „mittelalterliche Hexenjagd“ durch die Medien beklagt, strafft sich Metzelder und blickt über seine schwarze FFP2-Maske hinweg zornig in Richtung Presse. Ist der öffentliche Auftritt vor Gericht also Strafe genug? Die Verlesung der hässlichen Details vor Publikum, das Blitzlichtgewitter, das Geständnis vor aller Augen – reicht all das aus, um jemanden, der Missbrauchsabbildungen teilt, davon abzuhalten, es wieder zu tun?

Metzelder ist auf absehbare Zeit gesellschaftlich erledigt, dafür hat die Öffentlichkeit gesorgt. Doch er verlässt das Gericht als freier Mann, und ob er die Untiefen seiner sexuellen Fantasien jemals aufarbeitet, bleibt ihm selbst überlassen. Wenn künftig also alle ähnlich gelagerten Fälle öffentlich verhandelt werden, stellt sich die Frage, ob der Aufwand einer Hauptverhandlung wirklich zu mehr Gerechtigkeit führt. Oder ob die öffentliche Empörung angesichts bald sehr vieler Hauptverhandlungen nach Paragraf 184b bald erlahmt. Dann blieben immer noch die härteren Strafen. Und die sind mehr als ein Signal: Eine Studie aus der Schweiz zeigte, dass sich Repression lohnt. Die meisten Ersttäter, die verurteilt wurden, traten danach nicht mehr vor Gericht in Erscheinung.

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33 Kommentare

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  • "Mindestens ein Jahr Gefängnis für Herstellung, Verbreitung, Besitz "

    Ja, auf Bewährung. Also weiter still und heimlich.

  • Der Herr Metzelder mag sozial erledigt sein und zur Zeit kein Einkommen haben, aber mit einem geschätzten Vermögen von ca. 10 Millionen Euro lässt sich das bis ans Lebensende gut aushalten. Vermutlich wird er sich ins Ausland absetzen und dort neu anfangen. Um die gebrochenen Kinderseelen wird sich der werte Herr kaum kümmern. Die Strafe hätte viel mehr ins Geld gehen müssen!!

  • 10.000 Fälle allen wegen Kinderpornographie. Hinzu kommt der konkrete Missbrauch.

    Promijournalismus ist da wenig hilfreich. Er deckt keine miesen Strukturen auf und hilft nicht gute Strukturen zu verbessern.

    Es wird immer noch nicht richtig hin geschaut. Weder institutionell (Vereine, Schulen, Heime) noch im familiären Bereichen. Man kennt keine Studien und Statistiken zu Missbrauch n Schulen, Vereinen oder Heimen. Es wird immer noch weg geschaut.

  • Mein Mitleid mit Metzelder hält sich in Grenzen.



    Er trägt keine Spätfolgen wie Konzentrationsstörungen, Lernstörungen, Selbsthass, Depressionen, Suchtneigung, zerstörtem Selbstwertgefühl , Angstzuständen, Misstrauen gegen sich selbst und andere, körperliche Folgen und dauernder Unsicherheit.



    Er kann sich nur in in seinem gehobenen Milieu nicht mehr sehen lassen.

    • @aujau:

      Es scheint keine Gerechtigkeit für die Opfer geben zu können.



      Für die ist es meist "Lebenslänglich", während die Täter auf das schlechte Gedächtnis der Allgemeinheit und oft auch noch deren Mitgefühl bauen können.



      Wäre schön, wenn harte Strafen wirklich Erfolg zeigen und auch durchgesetzt würden!

    • @aujau:

      Nach der öffentlichen Bloßstellung und Schande können die beschriebenen Zustande durchaus eintreten. Andere hängen sich weg.

      • @Wonneproppen:

        Herr Metzelder sowie die anderen Produzenten und Verbreiter von Abbildungen sexueller Gewalt gegen Kinder haben/hatten eine Wahl und Profit aus ihren Handlungen.



        Bei den betroffenen Kindern sieht das anders aus.



        Daher siehe oben.

  • "Eine Studie aus der Schweiz zeigte, dass sich Repression lohnt. Die meisten Ersttäter, die verurteilt wurden, traten danach nicht mehr vor Gericht in Erscheinung."

    Wäre interessant zu erfahren, ob es einen Unterschied zwischen Strafen mit und ohne Bewährung gibt. Wenn nicht, dann ist es völlig sinnfrei, die Verurteilten in diesen Fällen am unteren Ende der Strafandrohung einzusperren.

  • Für mich sind diese Menschen krank. So ein Verhalten kann nicht ohne Krankheitswert sein. Womöglich könnte dann ein Strategiewechsel richtig sein, d.h., nicht Ächtung, sondern Lob, wenn sich Menschen, die dazu fähig, steuerungsfähig, sind, auch innerhalb der Gesellschaft bekennen und Hilfe holen. Öffentliche Stigmatisierung treibt womöglich diese Menschen in eine Umgebung mit sich selbst, aus der sie sich nicht heraustrauen, auch nicht zu Ärzten.

    Was sagen Experten, wohl zB Psychologen, dazu?

    • @Gerhard Krause:

      Über den Sexualtrieb hat nicht jeder immer Kontrolle.



      Das macht ihn potentiell gefährlich.

      Man muß für maximalen Schutz möglicher Opfer sorgen, die Täter aber auch nicht verteufeln, sondern ihnen Kontrolle beibringen.

      • @drafi:

        Schwierig, jemanden Kontrolle beizubringen, der sich nicht unter Kontrolle hat. Insbesondere, wenn es um den stärksten Trieb des Menschen handelt.

  • RS
    Ria Sauter

    Wieder einmal ergeht sich der Täter in Selbstmitleid.



    Das ist widerlich, so widerlich.



    Wer sich solche unfassbare Verbrechen an Kindern anschaut, soll für sehr lange Zeit aus der Gesellschaft ausgeschlossen sein. Noch besser wäre es allerdings, diese Menschen würden hinter Gittern landen.

    • @Ria Sauter:

      Jesus würde mit ihm feiern und ihn herzlichst in die Gesellschaft aufnehmen.



      Reuigen Sündern sollte man mit Liebe begegnen.

  • Unabhängig von der schwerwiegenden Thematik des Kindesmissbrauchs, wundere ich mich extrem darüber, wenn vom Gericht "große Öffentlichkeit" als Strafe ins Strafmaß einbezogen wird. Ist es jetzt offiziell, dass vor Gericht doch nicht alle gleich sind? Gelten für Menschen des öffentlichen Lebens andere Regeln oder zumindest ein anderes Strafmaß? Welches Zeichen wird denn hier gesetzt?

    • @kaasboll:

      @MEISTER PETZ; @QUESTOR Vielen Dank, ich verstehe. Es geht ja darum jemanden hinreichend zu bestrafen. Breche ich es nun auf ein kleines Beispiel runter, wird auch nach einem Ladendiebstahl nicht im gleichen Maße bestraft, sondern auch abhängig von der Wiederholungswahrscheinlichkeit. Laienhaft würde ich hoffentlich nicht allzu falsch formulieren, dass es darum geht, ob vermutet/davon ausgegangen werden kann, dass jemand hinreichend bestraft ist, um ein Einsehen zu haben. Werde noch mal in mich gehen, warum mir das in diesem Kontext so quer kam.

    • @kaasboll:

      Für Polizisten gilt ein andere Strafmaß, für Alkoholiker, ja sogar die Umstände der Kindheit und Jugend haben Einfluss. Ob dem Richter das Mittagessen geschmeckt hat, da gibt's sogar Studien. Nach der Mittagspause fallen mildere Urteile.

    • @kaasboll:

      Es ist im Grunde der gleiche Gedankengang der dazu führt dass ein Fußballprofi gänzlich andere (höhere) Strafen zahlen muss: Die individuelle Situation des Angeklagten wird berücksichtigt.

      Ich denke wir alle sind uns darüber einig dass das Metzelder ewig nachhängen wird und eine Flucht in die Anonymität keine realistische Option ist. Das wird berücksichtigt.

      Ich für meinen Teil bin ebenfalls unzufrieden, aber ich gehöre ohnehin zu der nicht mehr zeitgemäßen Fraktion die in harten Strafen ein klares Statement der Gesellschaft sieht. Kann gut sein dass es jetzt besser ist, auch wenn solche Urteile das immer wieder mal infrage stellen.

      • @Questor:

        Ach, für bestimmte Straftaten ist es immer zeitgemäß, hohe Strafen zu fordern, nur die jeweilig als strafwürdig angesehenen Tatbestände ändern sich. Wenn man mal bei ZEIT.de oder SPON die Kommentare zu Sexualstraftaten durchliest, werden da von einigen Stricke in Heimarbeit geknüpft.

        Meiner Erfahrung nach geht das so lange, bis man selber mal betroffen ist, dann tritt der Wunsch nach einem klaren Statement deutlich in den Hintergrund. Ich spreche da durchaus aus Erfahrung, ein guter Freund von mir hat für ein Körperverletzungsdelikt ein solches Statement am oberen Ende der Skala bekommen und ich erwische mich regelmäßig dabei, es brutal ungerecht zu finden. Es ist sehr leicht und kostet nix, für unbekannte Täter "Kreuzige ihn" zu schreien. Aber sobald man mal drinsteckt, erschließen sich die strafmildernden Gründe, die man vorher als "Kuscheljustiz" abgetan hat, plötzlich wie von selber, glauben Sie mir.

    • @kaasboll:

      ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:



      "§ 46 Grundsätze der Strafzumessung



      (1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

  • Ich habe über Herrn Metzelder nicht zu Gericht zu sitzen. Das muss er selbst mit seinem Gewissen abmachen. Wenn er so sensibel ist, wie man ihm abnimmt, dann wird es ihn vermutlich lange begleiten. Ich hoffe, dass er nicht so mit seinem Leid beschäftigt ist, dass er nicht an die Opfer und ihre Angehörigen denkt. Vertrauen wird er sich erst wieder mühsam erarbeiten müssen. Und das kann dauern.

  • (Fortsetzung)



    Ein Gewaltiges Problem bei der Gesetzgebung zu Kinderpornographie ist das da häufig Dinge in eine Schublade geworfen werden, die da eigentlich nicht hinein gehören. Das eine sind reale Bilder, die aus Missbrauch hervorgegangen sind und realer Missbrauch. Das Andere sind Bilder wie Hentai (und sonstige Comics), 3D gerenderte Bilder und die von der Taz genannten Sex Puppen. Das Gesetzt sollte immer nur Taten, die konsequenzen für andere Menschen haben, kriminalisieren und nicht das Ausleben von einer sexuellen Neigung als solche.



    Das Verbot von jenem Material tut aber genau das. Bei den Killerspiel Debatten anfang der 00er Jahre waren eigentlich alle (jüngeren Generationen) der Meinung, dass die verständliche moralische Abneigung gegen diese Spiele nicht zu Verboten führen sollte und die Argumentation solche Spiele führen zu Attentaten weit hergeholt ist. Die selbe Logik sollte auch hier gelten.



    Wenn wir dieser Logik aber folgen, dann müsste man eigentlich noch viel weiter gehen. Es gibt massenhaft erotisches Material die Dinge zeigen die moralisch verwerflich sind. Pornos wo Darsteller durch Schläge bestraft werden und in der Darstellung keine Einwilligung zum Sex vorhanden ist. Genauso wie bei "Killerspielen" ist davon auszugehen, dass Täter diese Art von Pornographie bevorzugen. Das müsste also dann auch komplett verboten werden. In der Realität schauen natürlich sehr viele Menschen solche Dinge, die sowas auserhalb einer Absprache mit dem Partner zum Rollenspiel niemas tun würden.



    Ich behaupte nicht, dass eine Legalisierung dieser Inhalte zu weniger Missbrauch führt. Ich lehne es nur konsequenterweise ab, da ich die Auslebung einer Sexualität als absolutes Grundrecht betrachte solange niemand zu Schaden kommt.



    Das Problem der Grenzziehung wirft das auch wieder auf (also ab wann ist eine Figur zu kindlich in ihrer Darstellung), aber das ist nur ein zusätzliches Problem.



    Der Staat hat nicht das Recht die Auslebung von Sexualität zu kriminalisieren!

    • @Huege:

      Im vorliegenden Fall wird "Auslebung von Sexualität" in einem Fall kriminalisiert, bei dem sehr wohl jemand konkret "zu Schaden kommt". Die Anklage wird vom vorliegenden Artikel so zitiert, dass absolut klar ist, dass da keineswegs "Dinge in eine Schublade geworfen werden, die da eigentlich nicht hineingehören", sondern Lichtbildaufnahmen von realen Kindern, die real missbraucht wurden und durch die Weiterverbreitung der Bilder weiter gedemütigt werden. Wahrscheinlich hat der Angeklagte den Missbrauch sogar finanziell unterstützt, oder denken Sie, solche Aufnahmen kriegt man kostenlos?

      Warum lenken Sie davon ab, indem Sie Grenzfälle und Grauzonen besprechen? (...) Hier liegt kein Grenzfall und keine Grauzone vor, weder juristisch noch moralisch, sondern es geht um mutwillig zugefügtes massives menschliches Leid.

      Und doch, so etwas darf der Staat sehr wohl kriminalisieren, dazu hat er alles Recht der Welt.

      Kommentar gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Moderation/dg

      • @Ein alter Kauz:

        Ich denke es sollte klar sein, dass sich mein Beitrag ab einem gewissen Punkt nicht mehr auf den Fall im Artikel bezogen hat , sondern sich allgemein mit der Problematik der Gesetzgebung in diesem Bereich beschäftigt(Ich habe das klar kenntlich gemacht wann ich über was gesprochen habe). Meine Argumente mit der Bezichtigung ich sei wohl ein Nutzer dieser Inhalte abzuwürgen ist einfach nur widerlich.



        Jedem mit Leseverständnis dürfte klar sein, wie das gemeint war. Zumal ich ja im Fall Metzelder ja auch gesagt habe, dass ich die Strafe in Ordnung finde und lediglich die tendenziöse Berichterstattung der Taz bezüglich seines Verhaltens kritisiert habe (Ja, auch Schuldige dürfen Anwälte einsetzen wenn die Presse Grenzen überschreitet, das sollte selbstverständlich sein).

      • @Ein alter Kauz:

        100 Prozent Zustimmung!

    • @Huege:

      Sehr sehr schwieriges Thema. Ich kann nicht zustimmen. Beruflich bedingt durchdenke ich jedoch Ihren Ansatz bzw habe eine andere Meinung. Für mich, ich bin jedoch weder Mediziner, noch Psychologe, hat diese Form von "Neigung" Krankheitswert; sie kann nicht "normal" im gesellschaftlichen Sinnkontext sein.



      Man muss aber mE neben der strafrechtlichen Seite auf diese Betroffenen offener als bisher zugehen, ohne Stigmatisierung, damit sie sich trauen,

      • @Gerhard Krause:

        "Normal" darum geht es in meiner Argumentation auch gar nicht.

        Ob es eine Krankheit darstellt oder nicht ist für mich auch vollkommen unerheblich. Das ist eine Debatte, die man in medizinischen Kreisen gerne führen kann (auch wenn es technisch betrachtet keine ist, bedeutet das auch nicht, dass es etwas ist, was gut ist).

        Keine Ihrer aufgeführten Punkte berührt meine Argumentation in irgendeiner Weise. Solange keiner nachweisen kann, dass der Konsum besagten Materials (also Material, bei dessen Erstellung keiner zu Leiden gekommen ist) tatsächlich zu Missbrauch führt, sehe ich rein von unserer Rechtsauffassung, die wir überall sonst vertreten, 0,0 Legitimität für derartige Verbote.

        Mit Wörtern wie normal oder krankhaft kann man alles irgendwie brandmarken. Schaun Sie mal ins Internet wie bestimme Gruppen solche Kategorisierungen benutzen um Stimmung zu machen (gegen LGBT z.B.). Solche Begrifflichkeiten sind einer objektiven Betrachtung von Sachverhalten eher abträglich.

        Und nur pro Forma, jeder der Leute belästigt, sexuell auf irgendeine Weise bedrängt, Kinder zu sexuellen Handlungen ermutigt oder zwingt und solche Abbildungen teilt, gehört natürlich vor Gericht! Denn da wird dann nicht der private Konsum von Inhalten bestraft (und damit inhärent eine Neigung kriminalisiert) sondern eine konkrete Tat mit Opfern juristisch behandelt!

        Eine sexuelle Vorliebe / Ausrichtung (bin mit der Terminologie nicht vertraut) an sich kann nicht unmoralisch sein. Wenn wir in dieses Wespennest stechen, dann folgen daraus Implikationen, die wohl nur die Wenigsten noch gut finden würden.

        Moralische Vorstellungen müssen konsistent sein, sonst ist es per Defininition eine Doppelmoral. Wer nicht bereit ist zu sagen, dass jeder, der die spielerische Abbildung von moralisch verabscheuenswürdigen Dingen konsumiert, bestraft gehört (SM, Consensual non Consent, etc.), der kann dies auch nicht auf diesen Fall anwenden.

  • Wäre es nicht die Aufgabe der Presse, auch von Fällen zu berichten, die ähnlich gelagert sind, aber ohne prominenten Täter auskommen („müssen“)? Nach härteren Strafen zu rufen ist leicht, ich habe kein Problem damit zuzugeben, dass ich auf diesem Gebiet nicht bewandert genug bin, um dies beurteilen zu können. Aber die nötige Öffentlichkeit herzustellen, was ja ebenfalls als „Strafe“ angesehen werden kann, ist doch wohl Sache der Presse. Also berichten Sie doch einfach genauso intensiv über die nicht prominenten Täter, auch wenn dies weniger Klicks bringt, als bei Metzelder, Edathy und Co...

    • @Gregor von Niebelschütz:

      Da wäre dann bei (dem vorliegenden Artikel zufolge) 25000 Fällen innerhalb eines einzigen Jahres wohl kaum noch Platz für weitere Themen in der Presse.

  • Ich weis der ein oder andere Leser wird meine Aussagen für kritikwürdig halten, denn bei dem Thema wird häufig eher auf emotionaler statt rationaler Ebene entschieden.



    Ich finde die Strafe im Fall Metzelder angemessen. Er hat selber keine Kinder sexuell belästigt. Das Strafrecht muss immer die Verhältnismäßigkeit wahren und darf nicht dazu da sein Menschen zu zerstören. Ich hab online (auf anderen Seiten) Kommentare gelesen, die ich für absolut widerwärtig halte. Selbstvertändlich ist die Verbreitung von Bildern für Opfer dieser Taten absolut nicht hinnehmbar. Die Frage ist aber auch, wie wahrscheinlich ist es, dass der Verurteilte diese Taten weiterhin begeht, wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt. Da das Teilen von Bildern eher eine niedrig schwellige Tat ist, also keine hohe kriminelle Energie und Planung erfordert, und mittelbar zum Leid der Opfer beiträgt, dieses aber nicht selber ausgelöst hat, sollte man sehr vorsichtig damit sein Gefängnisstrafen ohne Bewährung dafür zu fordern.



    Wie gesagt sollte eine Verhältnismäßigkeit zwischen krimineller Energie (oder wie man das in Fachsprache nennt), zugefügtem Leid und dem Strafmaß bestehen und dabei Ekel über das Verhalten ausgeblendet werden.



    Auf anderen Seiten schrieben auch einige, dass so jemand, wenn er nicht "weggesperrt" wird, früher oder später auch wirklich Kinder misbraucht. Das halte ich für alles andere als gegeben. Ich empfand es als schlechten Stil vom Autor Metzelder vorzuwerfen die Medien böse anzuschauen, öffentliche Statements vermieden hat und juristisch gegen Berichterstattung vorgegangen ist. Warum zum Teufel sollte denn eine Sitzung eines Stadtrates den Fall diskutieren? Ich finde das vollkommen in Ordnung und auch jemand, der sich einer Straftat schuldig macht hat rechte. (Fortsetzung folgt)

  • Bitte konkretisieren Sie Kinderpornographie.



    zum einen: das ist in der Kriminalstatistik einer der kleinsten Posten.



    Dazu sind die in letzter Zeit stark steigenden Zahlen leider verfälscht. Vermehrt hat man Beifänge in der Art: 20 jähriger mit Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzes wird das Handy durchsucht. Darauf er mit 16 bei Sex mit der damals 15 jährigen Freundin. Laut Gesetz ist das Kipo.



    Nur wenn dieses Wort fällt in den Medien denkt eigentlich jeder an etwas anderes als das.



    Daher: Bitte genauer spezifizieren was ist es jeweils konkret!

    Auch im Fall Metzelder fehlt der Öffentlichkeit die eigentlich wichtige Information. Was ist genau vorgefallen. Leider ist der Begriff Kipo in den Gesetzen heute sehr weit gefächert...

    "die Untiefen seiner sexuellen Fantasien" ist so betrachtet leider eine unqualifizierte Unterstellung. Ohne mehr Informationen sollten wir den Mann nicht verurteilen.

    • Nina Apin , Autorin des Artikels, Redakteurin Meinung
      @danny schneider:

      Lieber Danny Schneider,



      was Sie schreiben, ist nicht richtig: Wenn ein 16jähriger mit einer 15jährigen beim Sex zu sehen ist, fällt dies NICHT unter Kinderpornografie. Kinder sind Personen unter 14 Jahren laut Gesetz. Die Definition ist hier völlig klar. Und was auf Metzelders Handy gefunden wurde, ist ausreichend spezifisch in der Anklage beschrieben worden. Da gibt es keinen Zweifel.



      Viele Grüße

      • @Nina Apin:

        Möglich das Sie recht haben, mein Beispiel war wenn ich mich recht erinnere so 1:1 in einem Vortrag des CCC...

  • Der Mann ist erledigt, mit oder ohne Gefängnis.

    Ganz anders als die Damen und Herren von Jugendamt und Polizei, und der verantwortliche Minister, die durch Wegschauen, Beweisvernichtung und schlampige Arbeit ermöglicht haben, dass auf einem Campingplatz in Lügde jahrelang Kinder missbraucht wurden. Lügde ist kein Einfall, wohl eher die Regel als die Ausnahme.

    Man kann jedes Jahr Strafen und Regeln verschärfen für Besitz und Handel mit Fotos, das Internet überwachen und zensieren. Die Politik sieht dann so aus, als täte sie etwas, die Polizei kann ohne großen Aufwand regelmäßig Erfolge melden.

    Beim Drogenhandel hat man schon lange erkannt, dass man Erzeuger und Dealer jagen muß statt (nur) Junkies.

    Wer Kinder wirklich schützen will, muß auch hier umdenken. Und Zeit und Geld investieren, statt neue Gesetze zu verabschieden.