Prozess wegen Kinderpornografie: Bewährungsstrafe für Metzelder
Ex-Fußballer Christoph Metzelder wird wegen Verbreitung von Kinderpornografie zu zehnmonatiger Bewährungsstrafe verurteilt. Er zeigte sich geständig.
Berlin dpa/afp | Der ehemalige Profifußballer Christoph Metzelder ist wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Mit diesem Urteil ging der Prozess am Düsseldorfer Amtsgericht am Donnerstag nach nur einem Tag zu Ende. Am Vormittag hatte der 40-Jährige ein Teilgeständnis abgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft legte Metzelder zur Last von Juli bis September 2019 kinder- und jugendpornografische Dateien via WhatsApp verschickt zu haben. Zu sehen waren demnach unter anderem Jungen und Mädchen unter zehn oder unter 14 Jahren. In einem Fall war von einem „Kleinkind“ in stark sexualisierter Pose die Rede.
Die Vorwürfe wurden im September 2019 bekannt, als Ermittler:innen sein Haus in Düsseldorf durchsuchten. Auf einem dabei beschlagnahmten Handy wurden insgesamt 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden. Metzelder gestand am Donnerstag nun den Besitz und die Weitergabe von insgesamt 18 Dateien, die letztlich ins Strafmaß einflossen.
Der ehemalige Nationalspieler räumte ein, auf frei zugänglichen Seiten Screenshots von Vorschaubildern inkriminierter Dateien gemacht zu haben. „Ich habe im Chat Extremfantasien ausgetauscht“, sagte der 40-Jährige. Die Faszination habe „in der Grenzüberschreitung gelegen“, nicht in den Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs selbst.
Leser*innenkommentare
Kirsten1990
Kann ich nicht nachvollziehen. Extremfantasien...... Ich fühle dabei eine solche Wut, ich finde keine Worte für....
Es hat ihn angemacht, missbrauchte Kinder und Jugendliche zu sehen... Es hat ihn angemacht. Und statt sich Hilfe zu suchen, verschickt er die "Sachen" noch..... Der "arme, unschuldige Mann". Statt zu erzählen, woher er das Material hat, wer da noch beteiligt war, was er alles weiß - Nö, stattdessen Selbstmitleid und Heuchelei. Mir fällt dazu nur "Feigheit" ein...
97760 (Profil gelöscht)
Gast
Selbst wenn es 3 Jahre ohne Bewährung gegeben hätte. Er wird dafür bestraft, nach einem locker 10-15 Jahre währende Diskurs, immer noch keinen internetösen Durchblick zu haben, was geht und was nicht.
Rudolf Fissner
Wie sieht es überhaupt aus bzgl. sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen im Sport? Schließlich sind Vereine mit der wichtigste Treffpunkt nach Schulen und Kindergärten, wo sich Kinder in der Obhut von Erwachsenen befinden.
Warum werden dazu keine Studien medial wirksam veröffentlicht? Existieren überhaupt Studien oder schaut man da weg?
Günter Witte
@Rudolf Fissner Ruhig, Herr Fissner
wenn die Grünen in den 80ern Recht bekommen hätten, währe das heute gar keine Straftat mehr.
Rudolf Fissner
@Günter Witte Wieso ruhig?
Und wieso bringen Sie die Grünen ins Spiel und Fahrradketten aus den 80-ern?
Missbrauch im Sport spielte sich mit Sicherheit nicht nur auf der Spitze des Eisbergs ab www.spiegel.de/spo...-b177-f771afdd15f4
17900 (Profil gelöscht)
Gast
Und führe uns nicht in Versuchung....
Wieso wird Kindersex nicht einfach von den Servern gelöscht, fragt man sich. Weil sofort an anderer Stelle in der Welt, ein neuer Server aufgemacht wird.
Dennoch, muss hier rigoros vorgegangen werden. Aber wahrscheinlich scheitert man in Deutschland schon am Datenschutz.
Trango
Ich lese so einiges über ein gewisses Unverständnis in Bezug auf das Strafmaß. Allerdings: in keinem Presseartikel konnte ich lesen, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Auch nicht in den wenigen, die mehr als nur eine Agenturmeldung waren. Das wäre aber für eine Einordnung wichtig.
Schnitzelbrötchen
@Trango 14 Monate
Strolch
@Trango Ich meine 10-12 Monate forderte die StA.
Trango
@Trango Ergänzung: inzwischen konnte ich lesen, dass das Gericht auch für die Schlussanträge die Öffentlichkeit ausgeschlossen hatte. Zulässig, aber wenig hilfreich. Trotzdem: Poldi, einfach mal... genau!
Ber.lin.er
@Trango www.rheinische-anz...metzelder-38340242
"Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hatte die Anklage in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung gefordert."
susonne
297 Dateien = 297 Traumata
Dafür ein "geschädigter Ruf" und sonst nix?! oder noch ein paar Euro aus der Portokasse? Ich könnt kotzen!
Ingo Bernable
@susonne Na ja, "geschädigter Ruf" dürfte konkret bedeuten, dass er lebenslänglich als Aussätziger gelten wird weil die Idee, dass eine Strafe irgendwann auch mal abgetragen und damit Rehabilitation erreicht ist zwar in der Justiz aber - insbesondere bei diesem Thema - nicht in der Gesellschaft existiert.
5ender
@Ingo Bernable Es gibt Dinge die nicht wieder gutzumachen sind, daher wird ihn das hoffentlich bis an sein Lebensende verfolgen. So geht es Mißbrauchsopfern auch, und die kriegen eher weniger Hilfe und Therapie als die Täter. Außerdem geht es in solch einem Fall nicht nur um die Strafe, sondern auch um den Schutz von Kindern, da wird er hoffentlich nicht mehr in die Lage kommen Kindern irgendwie nah zu kommen. Da ist die Prominenz für ihn ein Nachteil, aber auch nur für ihn.
Ingo Bernable
@5ender "Es gibt Dinge die nicht wieder gutzumachen sind, daher wird ihn das hoffentlich bis an sein Lebensende verfolgen."
Man kann aber auch der Meinung sein, dass eine Justiz die das Talionsprinzip überwunden hat einen zivilisatorischen Fortschritt darstellt.
"Außerdem geht es in solch einem Fall nicht nur um die Strafe, sondern auch um den Schutz von Kindern, da wird er hoffentlich nicht mehr in die Lage kommen Kindern irgendwie nah zu kommen."
Nur hat er selbst sich ja gar nicht unmittelbar an Kindern vergangen. Wenn sie aber Kontrolle über Leute die mit Kinderpornografie aufgefallen sind wollen, stellt sich aber die Frage ob die maximale gesellschaftliche Ächtung diesem Ziel wirklich dienlich ist, weil es darauf hinausläuft das soziale Netz solcher Täter das ggf. regulieren oder intervenieren könnte zu zerstören. Wer aber ohnehin nichts mehr zu verlieren hat und von der Gesellschaft verachtet wird, dem wird es tendenziell auch leichter fallen sich über die Normen dieser Gesellschaft hinwegzusetzen.
GvG
Ich dachte auch erst, dass das Strafmaß ziemlich niedrig liegt, wenn man an die armen Kinder denkt, von denen die Fotos gemacht wurden. Andererseits bin ich absolut kein Freund davon, für jedes Vergehen die Maximalstrafe zu fordern. Wie @Ringelnatz1 schon sagte, wird der Herr Metzelder wohl gesellschaftlich geächtet werden, was in einem derartigen Fall auch wohl seine Berechtigung hat. Aber man sollte auch nicht vergessen, dass jeder Straftäter eine Chance bekommen sollte, sich zu rehabilitieren.
Ber.lin.er
@GvG Aus gutem Grund folgt die Rehabilitation aber erst nach der Verurteilung, oft im Gefängnis oder nach der Entlassung. Sein Ruf ist geschädigt, uiuiui.
GvG
@Ber.lin.er Natürlich erfolgt die Rehabilitation erst nach Verurteilung und Strafe. Habe ich was anderes geschrieben?
Ber.lin.er
@GvG Er rehabilitiert sich nicht, wenn er nur eine Bewährungs- oder Geldstrafe bekommt. Dass sitzt man aus und zieht den Kopf ein, aber dass da was rehabilitiert wird, halte ich so gut wie ausgeschlossen. Auch an seine Therapie glaube ich nicht, erwischt, in Therapie gegangen, die Einsicht kam aber schnell, oder geschah das doch auf Anraten seines RA?
Jim Hawkins
@Ber.lin.er Sein Ruf ist nicht geschädigt, er ist sozial tot. Remember Edathy.
Man muss solche Taten einordnen, wie man es bei anderen Straftaten auch tut.
Er hat diese Aufnahmen nicht selbst angefertigt, das ist schon mal ein Riesenunterschied.
Vor kurzem wurde das Strafmaß für solche Fälle deutlich verschärft. Da jubeln viele, die Fachleute nicht alle.
Bedeutet es doch, dass man Prozesse führen muss, wo bisher nur Ordnungswidrigkeiten vorlagen.
Das bindet die Kapazitäten von Justiz und Verfolgungsorganen und könnte bedeuten, dass die harten Täter, die Missbraucher, sich sicherer fühlen können.
Und das hilft keinem.
steschlieb
@Jim Hawkins Herr Metzelder mag sozial erledigt sein, aber mit einem geschätzten Vermögen von ca. 10 Millionen Euro lässt sich das bis ans Lebensende gut ertragen. Vermutlich wird er sich ins Ausland absetzen und kann dort unerkannt neu anfangen. Um die gebrochenen Kinderseelen wird sich der werte Herr kaum kümmern. Die Strafe hätte viel mehr ins Geld gehen müssen.
Ber.lin.er
@Jim Hawkins Nein, dass ist schon mal kein Riesenunterschied, jedenfalls nicht für die Kinder, die ja nur deshalb missbraucht und dabei gefilmt und fotografiert werden, weil man damit durch den Konsum anderer Geld verdienen kann. Auch wenn es tw. möglich sein mag, solche Bilder irgendwo gratis runterzuladen.
Es geht hier immernoch darum, dass wehrlose kleine Menschen gegen ihren Willen, z.T. von ihren engsten Vertrauenspersonen, auf übelste Art missbraucht wurden und möglicherweise genau in diesem Augenblich weiterhin missbraucht werden!
Jim Hawkins
@Ber.lin.er Dann ist es auch kein Unterschied, ob ich Ihnen eine Ohrfeige gebe, oder Ihnen mit dem Hammer auf den Kopf schlage, dann ist es auch dasselbe, ob ich auf Ihren Wohnzimmerteppich spucke oder Ihr Haus abbrenne.
Benedikt Bräutigam
Das Urteil ist ein Klapps, es ist kein besserer Schutz für Kinder.
Ringelnatz1
... Die Faszination habe „in der Grenzüberschreitung gelegen“, nicht in den Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs selbst...
Ich sage, das ist die Sprache des Anwaltes und nicht Herr Metzelders.
Im ersten Moment dachte ich Bewährung, hm, reicht das.
Die ,zurecht Scheiße, die an ihm klebt, wird er nicht mehr los. Die gesellschaftliche Ächtung(hoffe ich) ist Strafe genug. Finanziell dürfte er keine Probleme haben.
Wie reagiert sein unmittelbares Umfeld? Familie, Freunde?
Adam Weishaupt
@Ringelnatz1 Hoffentlich etwas menschlicher als der Social-Media-Mob.
Ber.lin.er
@Adam Weishaupt Der Post ging ja wohl in's falsche Forum, denn hier gibt es derzeit nichts unmenschliches vom "Social-Media-Mob" zu lesen.
Danke übrigens dafür, dass Sie für uns, also den Mop, etwas Zeit und ein paar Worte gefunden haben.
92293 (Profil gelöscht)
Gast
Schön dass er eine Partnerin hat die ihm beisteht, gut dass er eine Therapie beginnen konnte bzw. wollte.