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Zu Beginn des Prozess sind elf Männer angeklagt, eine junge Frau vergewaltigt zu haben Foto: Patrick Seeger/dpa

Prozess um Vergewaltigung in FreiburgAnklage gegen 11 Männer

Eine Frau zeigt mehrere Männer wegen Vergewaltigung an. Unter den Verdächtigen: Geflüchtete. Vielen schien der Fall schnell klar – bis zum Prozess.

E s ist ein verregneter Abend im Oktober 2018, als die Situation in Freiburg im Breisgau zu kippen droht. Mehrere Tausend Menschen marschieren mit Transparenten und Trillerpfeifen durch die Altstadt, Polizisten patrouillieren auf Pferden. Beamte haben die Kaiser-Joseph-Straße, die Einkaufsmeile der badischen Studentenstadt, mit Transportern verbarrikadiert. Zwei Lager stehen sich im Dauerregen gegenüber. Die einen rufen „Merkel muss weg“, sie tragen Banner mit der Aufschrift „Grenzen schützen, Leben retten“. Die anderen – fast zehnmal so viele – schlagen leisere Töne an. Bei ihnen steht: „Nein zu sexueller Gewalt. Nein zu jeglicher Gewalt. Nein zu Stigmatisierung“.

Die Tat, die zu diesen Protesten führte, liegt zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Wochen zurück. Die Polizei hatte die Öffentlichkeit erst mit Verzögerung darüber informiert, was in der Nacht zum 14. Oktober 2018 in einem Gebüsch vor einer Freiburger Disco geschehen sein soll: ein „schwerer sexueller Übergriff durch mehrere Tatverdächtige“, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung.

Die Polizei nennt die Nationalität einiger Tatverdächtiger, die zu diesem Zeitpunkt bereits in U-Haft sitzen: ein Deutscher, sieben Syrer. Schnell macht jedoch ein anderer Begriff in sozialen Medien, aber auch Medienberichten die Runde: „Gruppenvergewaltigung“.

Dann kommt es zur Anklage gegen insgesamt elf Männer. Der Vorwurf: Vergewaltigung in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung. Bei zwei Angeklagten kommt gemeinschaftliches Handeln mit Rauschgift hinzu, einem wirft die Staatsanwaltschaft zusätzlich Anstiftung zur Vergewaltigung vor. Was war in der Nacht geschehen?

26. Juni 2019: Schon am frühen Morgen drängen sich Fernsehteams vor dem Landgericht Freiburg. Die mediale Aufmerksamkeit ist groß; inzwischen existiert sogar eine englischsprachige Wikipedia-Seite zum „2018 Freiburg gang-rape“. Entsprechend streng sind die Sicherheitsvorkehrungen: Am Eingang müssen Besucher einen Metalldetektor passieren; im Innenhof patrouillieren Polizisten mit Maschinenpistolen. Angeklagt sind: acht Syrer, ein Iraker, ein Algerier und ein Deutscher. Juristisch haben die Nationalitäten wenig Relevanz. Doch die Freiburger Polizei hatte sie frühzeitig veröffentlicht.

Die Beschuldigten werden im Landgericht nacheinander in den Gerichtssaal geführt, in Hand- und Fußfesseln, weil einer von ihnen seinen Haftprüfungstermin genutzt hatte, um aus dem Fenster zu springen (er wurde später wieder gefasst). Das mutmaßliche Opfer, Melanie Eber*, ist Nebenklägerin. Sie ist nur einmal, bei ihrer eigenen Zeugenaussage anwesend.

Die Staatsanwaltschaft beginnt, die Anklageschrift zu verlesen. Sie schildert den Beginn der Nacht, deren Verlauf Zeugenaussagen später ergänzen.

Der Tatort ist ein Gebüsch im Industriegebiet Nord, nur wenige Meter vom Eingang der Diskothek Hans-Bunte-Areal entfernt. Dort tanzen am 13. Oktober 2018 ein paar Hundert junge Menschen. Ecstasy und andere Drogen sind im Umlauf, der Name der Party: „Umsonst&Drinnen“. Unter den Gästen ist Melanie Eber. Die 18-Jährige ist zum ersten Mal in dem Freiburger Technoclub. Zusammen mit ihrer Freundin Carlotta Müller will sie Party machen. Beide haben gute Laune, kaufen eine herzförmige Ecstasy-Pille. Auf der Tanzfläche lernen sie Majd H. kennen, einen charmanten Syrer, der gut Deutsch spricht und den Frauen ein Getränk spendiert.

In der Disco erzählt er den Frauen von Tattoos am Oberschenkel. Melanie Eber will sie sehen. „Aber doch nicht hier“, soll der damals 21-Jährige entgegnet haben. Sie beschließen, nach draußen zu gehen, damit er ungestört seine Hose herunterlassen kann. Carlotta Müller soll nicht begeistert gewesen sein, dass ihre Freundin mit einem Unbekannten vor die Tür geht, doch Melanie Eber beruhigt sie: „Du kannst mir vertrauen.“

In einem Industriegebiet im Freiburger Norden liegt die Discothek. Daneben der Tatort Foto: Winfried Rothermel/imago

Erst Stunden später wird sie auf einem Parkplatz hinter der Disco gefunden: weinend, mit zerrissener Strumpfhose und Hämatomen am ganzen Körper.

Für Staatsanwalt Rainer Schmid fing alles mit Majd H. an. Er habe Melanie Eber im Gebüsch zu Boden gerissen und vergewaltigt. Die habe sich wegen der Drogen – eventuell waren auch K.-o.-Tropfen im Spiel – nicht wehren können. „Er machte sich die von ihm selbst herbeigeführte Situation zunutze“, sagt der Staatsanwalt. Danach sei er wieder nach drinnen gegangen und habe anderen von der Frau im Gebüsch erzählt. „Es sprach sich nach einer Weile in der Diskothek herum“, sagt Schmid. Das Wort „Gruppenvergewaltigung“ benutzt der Staatsanwalt nicht – die Männer hätten Melanie Eber nacheinander missbraucht. Sie sei, sagt der Staatsanwalt, wehrlos gewesen.

Doch ganz so eindeutig, wie Schmid den Hergang schildert, ist die Sache zumindest juristisch nicht. Zwar hat die Polizei im Gebüsch zahlreiche Spermaspuren gefunden, die mehreren Angeklagten zugeordnet werden konnten. Doch Melanie Eber als wichtigste Zeugin kann sich an kaum etwas erinnern. Dass sie mit Majd H. nach draußen ging, weiß sie noch. Danach ist alles verschwommen. Das sagt sie selbst so aus, das berichten auch andere Zeugen.

Die Version der Angeklagten ist folglich komplett anders: Melanie Eber habe im Drogenrausch den Sex selbst eingefordert. Alle anderen Darstellungen gingen auf eine mediale Vorverurteilung zurück. Ein Anwalt berichtet von „krassen Übergriffen“ auf seinen Mandanten in der U-Haft; eine Pflichtverteidigerin ruft die Richter auf, ihre Emotionen unter Kontrolle zu halten – ein Appell, den sie selbst ungehalten vorträgt. An einem anderen Prozesstag berichten sie und die anderen ­Verteidiger von Drohanrufen, die sie erhalten hätten.

Zum ersten Mal Party im Club

Während die anderen Angeklagten auf Rat ihrer Anwälte schweigen, sagt Timo P. am vierten Prozesstag aus. Er hatte sich auch selbst bei der Polizei gemeldet. Der 26-jährige Deutsche will seine Version der Disco-Nacht schildern. Demnach hatte er mit seinem Kumpel Majd H. telefoniert und dieser ihn nach draußen ins Gebüsch gebeten. „Er brauchte Hilfe, weil da ein Mädchen war, das Sex wollte“, sagt P. Der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin fragt nach: Wieso Hilfe? „Weil sie die ganze Zeit gesagt hat, dass sie Sex will“, antwortet P. Melanie Eber habe mit heruntergezogener Strumpfhose dagelegen und ihn zu einem Blowjob verführt. „Wir sind nicht wie Monster über sie hergefallen“, beteuert P.

Schließlich erwähnt er ein angeblich existierendes Handyvideo, das im Verlauf des Prozesses immer wieder zur Sprache kommt: „Darauf sieht man, dass sie es wollte“, sagt P. Nur wo dieses Video denn ist, kann er nicht sagen. Trotz intensiver Suche taucht es nicht auf.

Auch andere digitale Spuren helfen kaum weiter. Zwar stellt die Polizei 365 DIN-A4-Seiten mit Whatsapp-Mitteilungen sowie Facebook- und Sprachnachrichten sicher, die sich die Angeklagten untereinander schickten. Dabei kommt jedoch wenig Konkretes ans Tageslicht. „Mein Herz blutet“, schreibt einer der Beschuldigten nach der Disco-Nacht. Ein anderer mahnt: „Nicht am Telefon!“ Ein Hinweis auf Schuld? Oder doch nur Angst, in der aufgeheizten Stimmung eines Verbrechens beschuldigt zu werden?

Um die junge Frau zu schützen, schließt das Gericht die Öffentlichkeit während ihrer Aussage aus. Was ihr zugestoßen sein soll, erfahren Prozessbeobachter nur gefiltert. Durch Kripobeamte, die Melanie Eber nach der Tat betreuten. Durch eine Rechtsmedizinerin und eine Biologin, die Blut- und Spermaspuren analysierten. Durch Disco-Besucher, die selbst nicht im Gebüsch waren, aber von dem Geschehen hörten. Weil Melanie Eber sich an kaum etwas erinnert, ist es ein zäher Indizienprozess, in dem auch die Polizei nicht immer gut wegkommt.

Beispielsweise gibt es da diese Merkwürdigkeit: Gegen Majd H., den Mann mit den Tattoos, lag zum Zeitpunkt der Tat ein Haftbefehl vor. Vollzogen wurde er nicht – aus „ermittlungstaktischen Gründen“, wie ein Beamter im Zeugenstand aussagt. Man habe die Wohnung von H., der als ­Drogendealer in Verdacht stand, weiter observieren wollen, um potenzielle Hintermänner zu entlarven. Hätte ihn die Polizei direkt verhaftet, wäre die Nacht im Gebüsch nie passiert.

Versuchte er Melanie Eber auf dem Heimweg zu küssen? Oder hat er nur nach einem Kuss gefragt? Es sind solche Feinheiten, die bei der juristischen Aufarbeitung zählen

Am sechsten Prozesstag sagt Melanies Freundin Carlotta Müller vor Gericht aus. Der Richter fragt, ob sie auf der Anklagebank jemanden wiedererkenne. „Schauen Sie sich die Männer genau an“, sagt er und lässt die Beschuldigten aufstehen. Carlotta muss passen. Nur Alaa A., der mutmaßliche Ecstasy-Verkäufer, kommt ihr bekannt vor. Sicher ist sie sich aber nicht.

Deutlich besser erinnert sich die Zeugin, wie sie ihre Freundin auf einem Parkplatz hinter der Disco wiederfindet. Ein Streifenwagen der Polizei parkte in unmittelbarer Nähe, herbeigerufen wegen einer Schlägerei, wie der Ermittlungsleiter später aussagen wird. Doch Melanie Eber will nicht zu den Beamten gehen. „Sie war dazu psychisch noch nicht in der Lage“, sagt Carlotta Müller. Am folgenden Tag erstattet sie dann Anzeige.

In der Tatnacht übernachten beide bei Muhanad M., einem jungen Syrer, der Melanie Eber aus dem Gebüsch geholfen hat. Die 18-Jährige bezeichnet Muhanad M. in der besagten Nacht sogar als „Retter“ und „Engel“.

Doch auch bei ihm ist die Sache nicht ganz so eindeutig. Als die Freundin ihre Aussage macht, sitzt auch Muhanad M. auf der Anklagebank. An seinem Rücken wurden Kratzspuren gefunden, zudem hat Timo P. ihn bei der Polizei belastet. Ist er wirklich ein selbstloser Retter? Oder war er zuvor auch Täter? Versuchte er, wie der Richter fragt, Melanie Eber auf dem Heimweg zu küssen? Oder hat er nur nach einem Kuss gefragt? Es sind solche Feinheiten, die bei der juristischen Aufarbeitung zählen. Carlotta Müller erinnert sich nicht mehr. Sie sagt: „Melanie hat sich bei ihm beschützt gefühlt. Also bin ich mit.“ Sie sagt auch: Melanie Eber „ist, ich will nicht sagen, naiv“. Sie beschreibt ihre Freundin als offen und herzlich, als jemanden, der eigentlich nur auf Dorffeste geht. Die Nacht in Freiburg war der erste Besuch in einer Disco, die erste Party mit Drogen.

Im Laufe des Verfahrens werden vier von elf Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen. Bei einem sah das Gericht keine Fluchtgefahr mehr gegeben. Bei drei anderen keinen ausreichenden Tatverdacht. Von ihnen wurden keine DNA-Spuren am Tatort gefunden. Sie waren in U-Haft gekommen, weil Mitangeklagte sie bei der Polizei belastet hatten. Doch auch die wollten nur vom Hörensagen gewusst haben, dass die Beschuldigten an der Tat beteiligt waren – reine Indizien, wie die Staatsanwaltschaft schließlich einräumt. Darunter auch Muhanad M., der „Engel“, bei dem die Mädchen übernachteten. Sie sind nun wegen unterlassener Hilfeleistung beschuldigt.

Sicherheitsmaßnahme: Die Angeklagten werden mit Fuß- und Handfessel reingeführt Foto: dpa

„Mit einer Perle nach draußen“

Auch andere Dinge bleiben unklar. Warum hörte der Türsteher nichts, obwohl der Disco-Eingang nur 15,9 Meter neben dem Gebüsch liegt? Er selbst macht den Lärmpegel dafür verantwortlich. „Die Leute rauchen, reden, lachen“, sagt er vor Gericht. „Die sind stark alkoholisiert.“ Dann räumt er ein, dass außer ihm nur ein weiterer Kollege an besagtem Abend Dienst hatte – zwei Sicherheitskräfte für rund 300 Gäste. Aber auch er verstrickt sich in Widersprüche. Zunächst erzählt er, das Personal lasse betrunkene Frauen grundsätzlich nicht allein nach Hause gehen. Später sagt er: „Wenn jemand mit ’ner Perle nach draußen geht, frage ich nicht nach.“

Der Sicherheitsmann ist nicht der Einzige, der die Aufklärung erschwert. Viele Zeugen können oder wollen sich nicht genau an das Geschehen erinnern. Manche revidieren ihre Aussagen, die sie bei der Polizei gemacht hatten. Eine Orgie? Daran könne er sich nicht erinnern, erzählt der Kumpel eines Beschuldigten. „Über so was reden Jungs nicht.“

Eine 27-jährige Disco-Besucherin, die kurz nach der Tat zu Protokoll gab, Alaa A. habe ihr Ecstasy verkauft, ist sich nun nicht mehr sicher. „Ich brauche frische Luft“, sagt sie zum Richter, als dieser sie auf die Diskrepanz hinweist. Und: „Ich bin ein bisschen genervt von den Fragen.“ Die Frage, ob die Zeugin vor jemandem Angst habe, läuft ins Leere. Sie wisse einfach nichts mehr, sagt sie.

Nur die Ex-Freundin von Majd H. wird konkret: Sie beschreibt vor Gericht, wie sie am Morgen nach der Disco-Nacht mit Alaa A., dem mutmaßlichen Drogendealer, im Zug nach Hause gefahren ist. Dabei habe er ihr erzählt, dass mehrere Männer eine Frau im Gebüsch vergewaltigt hätten. Rückfrage des Richters: Hat er explizit das Wort „Vergewaltigung“ benutzt? „Ja“, sagt die Zeugin. Auf Majd H., ihren Ex-Freund, ist sie ebenfalls nicht gut zu sprechen. Dieser habe sie geschlagen und sei mit seiner gesamten Familie ins Drogengeschäft verstrickt – eine Aussage, der der Angeklagte vor Gericht energisch widerspricht.

Andererseits: Auch Majd H., mit dem die Nacht im Gebüsch ihren Anfang nahm, hat eine ­Bio­grafie voller Grautöne. Im Sommer 2018, wenige Monate vor der Technoparty, versuchte ein Mann eine Studentin in einem Freiburger Park zu vergewaltigen. Majd H. und seine Kumpels stellten den Tatverdächtigen und übergaben ihn der ­Polizei. Das schildert sein Verteidiger vor Gericht.

Wie Majd H. haben die meisten Beschuldigten Vorstrafen. Auch Muhanad M., der Melanie Eber aus dem Gebüsch half, wurde schon wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Wie glaubwürdig sind die Angeklagten also? Und welche Rolle spielt ihre Staatsangehörigkeit? Juristisch eigentlich keine. Gesellschaftlich aber schon, solange Politik damit gemacht wird, dass Geflüchtete angeblich eine Gefahr darstellen. Deshalb kommt die Tatsache, dass es sich bei den meisten Angeklagten um Geflüchtete handelt, immer wieder zur Sprache, mal unterschwellig, mal direkt. „Man wird immer dem deutschen Mädchen glauben, nie dem syrischen Flüchtling“, soll einer der Männer bei seiner polizeilichen Vernehmung gesagt haben. Womöglich eine berechtigte Angst, vielleicht auch nur eine geschickte Taktik.

Der psychiatrische Gutachter hält die Version des mutmaßlichen Opfers für glaubhaft. An­gesichts der Mischung aus Alkohol und der hochdosierten Droge sei es „psychopharmakologisch“ nicht möglich gewesen, organisiert zu handeln, sich kontrolliert zu bewegen. Von seiner Ein­schätzung wird am Ende vermutlich viel abhängen.

Derweil hat das Interesse an dem Prozess nachgelassen. Wegen der Pandemie wurde er mehrfach unterbrochen – einige der Beteiligten mussten in Quarantäne. Seit Mitte Mai läuft die Verhandlung in einem Veranstaltungssaal weiter. Die Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft für Majd H.; die Strafforderungen für die anderen variieren zwischen mehreren Jahren und Freispruch. Ob das Gericht den Anträgen folgt, wird sich zeigen. Das Urteil soll am 23. Juli ergehen.

* Die Namen des mutmaßlichen Opfers und ihrer Freundin haben wir zu ihrem Schutz geändert.

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31 Kommentare

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  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Tja, vielleicht kann man den Artikel unter "Zu Zeiten des Linkspopulismus" einordnen. Auf jeden Fall ist er geschmacklos.

  • Kommentar entfernt. Bitte verzichten Sie auf pauschale Unterstellungen. Danke, die Moderation

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @OSchleyer:

      Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels waren es MUTMAßLICHE Täter, keine Verurteilten.

      Um eine mediale Vorverurteilung zu vermeiden hat der Autor sehr neutral über ein durchaus emotional geladenes Thema geschrieben. Das stößt ihnen vllt. auf, aber das liegt an ihrer Emotionalität die sie gerne im Artikel wiedergespiegelt hätten.

      Neutralität hat nun einmal den Preis, das man es sich mit beiden Extremen verscherzt. Dennoch ist sie richtig.

      • @83191 (Profil gelöscht):

        Der Artikel ist nicht neutral. Er relativiert mehrfach.

        Und mich emotionalisiert der Artikel überhaupt nicht.

        • 8G
          83191 (Profil gelöscht)
          @rero:

          Mich ebenfalls nicht. Aber sie waren auch nicht gemeint :-)

          Die Relativierung bitte belegen. Ich war mir nach Lesen des Artikels sicher das ein Schuldspruch kommt und befürworte diesen auch. Das ändert aber nichts an dem Neutralitätsgebot vor einer Verurteilung. Dazu gehört, beide Seiten zu Wort kommen zu lassen. Egal wie widerlich eine der Seiten auch klingt.

      • @83191 (Profil gelöscht):

        Auch die Antwort ist gelinde gesagt übel!

  • Die Urteile sind ja jetzt bekannt.

    Erfreulicherweise hat das Gericht erkannt dass es sich hier um eine mehrfache Vergewaltigung handelte und nicht das Geschehen mit dem Begriff "Mißbrauch" relativierte.

    Vergewaltigung ist niemals ein Kavaliersdelikt!!

    Die Täter werden jetzt viel Zeit haben um darüber nachzudenken.

  • "Hätte ihn die Polizei direkt verhaftet, wäre die Nacht im Gebüsch nie passiert."

    Wie man richtig gehandelt hätte, wenn man Ex-Post den Verlauf der Dinge kennt, ist als wenn man sagt, man hat die richtigen Lottozahlen getippt, nachdem man sie am Tag nach der Ziehung gelesen hat.

  • Wie krass ist das denn? Die taz relativiert sexuellen Missbrauch an einer Frau? Wahnsinn...

  • Eins kann man wohl festhalten: von Freiwilligkeit kann bei einer unter Drogen halb bewusstlos im Gebüsch liegenden Person keine Rede mehr sein und die Tat ist daher in jedem Falle eine schwere Straftat. Bei "Widerstandsunfähigen" ist keine Gewalt mehr erforderlich und der Zustand der Frau dürfte wohl niemandem entgangen sein.

  • Noch etwas. Ich dachte, dass wir das Wort 'Missbrauch' nicht mehr benutzen, weil das impliziert, dass es einen legalen Gebrauch geben könnte. Es handelt sich, falls Personen schuldig gesprochen werden, um Vergewaltigungen.

  • Wie glaubwürdig sind die Angeklagten also? Und welche Rolle spielt ihre Staatsangehörigkeit? Juristisch eigentlich keine. Gesellschaftlich aber schon, solange Politik damit gemacht wird, dass Geflüchtete angeblich eine Gefahr darstellen.

    Stimmt. Die Nationalität spielt VOR ALLEM für die taz eine Rolle, sonst würde sie so einen Unsinn nicht schreiben. Ich frage mich, wo die Feministen in der taz sind, die die unkritische Behauptung, "sie hat darum gebettelt" durchgehen lassen.

    • @Strolch:

      Steve Przybilla berichtet aus dem Gerichtssaal. Zumindest bewerte ich den Bericht so.

      Dabei zitiert er einige Aussagen der Angeklagten. Was wollen Sie da "nicht durchgehen lassen"?

      Ihr Zitat hingegen "sie hat darum gebettelt" kann ich oben nicht finden. Warum erfinden Sie da was?

      • @Alexander Stein:

        „Er brauchte Hilfe, weil da ein Mädchen war, das Sex wollte“ ... Wieso Hilfe? „Weil sie die ganze Zeit sagte, das sie Sex wollte.“

        Stimmt. Bettel steht nicht da. Nur, wo ist zu diesen Aussagen der Unterschied?

  • das Märchen von der unter Drogen gesetzt eine Frau, die in einem Gebüsch vor der Disco nach Sex mit unzähligen fremden Männern bettelt, ist derart lächerlich, dass es erstaunt wie unkritisch die taz das berichtet.

    ich kann mir das nur so erklären, dass hier eine erhebliche zwickmühle für die taz besteht, sich inzwischen der missbrauchten Frau und den Flüchtlingen zu entscheiden.

    Es wird eine Männerphantasie aus youporn erzählt, bei einer Frau, die noch nie in einer Disco war und keine Erfahrung mit Drogen hat. Unfassbar.

    Aber sicherlich finden sich auch hier Männer, die das alles total realistisch finden.....

    • @siri nihil:

      Die taz hat völlig richtig gehandelt, indem sie komplett wertungsfrei über die Darstellung der Tat aus Sicht der Angeklagten berichtet. Die taz ist eine Zeitung und als solche zu unabhängiger und objektiver Berichterstattung verpflichtet und wäre vor allem dann "unkritisch" wenn sie ihre eigene Meinung (oder die ihrer Redakteure) publizieren würde. Urteile zu fällen (insbesondere hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Aussagen) ist Aufgabe des Gerichts und von niemandem sonst. Das Prinzip nennt sich Rechtsstaat.

      • @danielw:

        Kommentar entfernt. Bitte verzichten Sie auf pauschale Unterstellungen. Danke, die Moderation

        • @OSchleyer:

          Ich bin jedoch ebenso der Meinung wie Sie, dass einige Formulierungen auch für einen einfachen Verhandlungsbericht problematisch sind.

        • @OSchleyer:

          Ich habe zwar nicht so richtig was gegen die Art des obigen Berichtes, aber eine der Folgen von #MeToo sollte eigentlich eine andere Art des Berichtes sein.

    • @siri nihil:

      Vielen Dank. Kollektiver Missbrauch eben. Berichterstattung wie aus den 70ern.

    • @siri nihil:

      Danke für deine Einschätzung, hilft mir den Fall besser beurteilen.

    • @siri nihil:

      Sehe ich ähnlich. Insgesamt ein schwaches Bild, um es freundlich auszudrücken. Evtl. war ich ja in den anderen Clubs unterwegs, aber junge Frauen, die sich wollüstig im Rausch über eine Vielzahl von Männern hergemacht hat, ist mir nie begegnet.

      Nun zum Text:



      Der Haftbefehl wurde nicht vollstreckt - nicht schön ,aber aktuell sind in D über 180.000 Haftbefehle offen - das ist erschreckend, entschuldigt aber nichts.



      Zum Türsteher, entweder wurde hier was weggelassen oder der beschriebene Widerspruch "Aber auch er verstrickt sich in Widersprüche. Zunächst erzählt er, das Personal lasse betrunkene Frauen grundsätzlich nicht allein nach Hause gehen. Später sagt er: „Wenn jemand mit ’ner Perle nach draußen geht, frage ich nicht nach.“" - Die junge Frau ist ja wie dem Text zu entnehmen ist zusammen mit einem der Angeklagten rausgegangen, also eben nicht alleine. Hier ist für mich kein Widerspruch zu erkennen.



      Und es wird mit solchen Fällen auch weiter Politik gemacht werden, solange sog. Nicht-Deutsche in der Kriminalstatistik bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung überrepräsentiert sind. Mit ist bewusst, dass es sich hierbei um Verdächtige und nicht Verurteilte handelt, aber wenn man diese Diskrepanz nicht aufklärt, dann überlässt man den braun-blauen dieses Feld - das diese dankbar bestellen.

    • @siri nihil:

      Da muss ich die TAZ doch tatsächlich in Schutz nehmen. Sie hat sich die Variante mit der Freiwilligkeit nicht zu Eigen gemacht oder als wahrscheinlichste Version dargestellt, sondern lediglich geschildert, dass die Angeklagten das so behaupten. Der Artikel maßt sich zu keinem Zeitpunkt an, die Wahrheit zu kennen. Finde ich sehr gut ist leider nicht immer so.

      • @Sophokles:

        Da schließe ich mich mal an.

        Der Fall scheint etwas komplizierter zu sein, als es auf den ersten Blick der Fall zu sein scheint.

        Und es ist nun einmal Aufgabe der Justiz, den Sachverhalt im Rahmen des Prozesses ergebnisoffen zu klären.

        Die oben schreibenden Foristen erwecken den Eindruck, als wäre ihnen eine sofortige Verurteilung lieber.

        • @Jim Hawkins:

          Keineswegs wäre mir eine sofortige Verurteilung lieber. Vergewaltigungsprozesse sind schwierig zu führen. Ich störe mich aber an einigen Punkten an dem Text, die in meine Augen verteidigend wirken. Einen solches Verfahren in wenigen Absätzen neutral darzustellen ist eine riesen Herausforderung, die hier halt einfach in meinen Augen nicht gelungen ist.

          • @unbedeutend:

            Welche Punkte meinen Sie denn?

            • @Jim Hawkins:

              Das habe ich oben bereits geschrieben, u.a. der angebliche Widerspruch beim Türsteher - wo ich keinen zu erkennen vermag.

            • @Jim Hawkins:

              Nehmen Sie nur die Unterüberschrift, die drückt deutliche Zweifel aus.

        • @Jim Hawkins:

          Sie haben schon Recht, sachliche Berichterstattung ohne Eifer ist sehr wichtig - gerade in Strafprozessen, daher finde ich auch diesen Bericht sehr unaufgeregt und wohltuend. Trotzdem verstehe ich ein wenig Sihil Nihils Unbehagen: Man stelle sich vor, im Prozess würde es bei sonst gleichem Sachverhalt um eine rechtsradikale Tätergruppe gehen. Ich fürchte, ein entsprechender TAZ-Bericht hätte einen völlig anderen Unterton.

          • @Karl B:

            Ich möchte erst eine Selbstverständlichkeit loswerden. Jede Tat sexualisierter Gewalt ist ein schreckliches Verbrechen, das wohl wie kaum ein anderes die Opfer, meistens Frauen, trifft, verletzt, beschädigt und oft ein weiteres halbwegs normales Leben verunmöglicht.

            Und die Prozesse sind nicht selten retraumatisierend, wobei ich schon glaube, dass die Sensibilität der Richter und Staatsanwälte wie auch der Polizei zugenommen hat.

            Nun gibt es in diesem Fall jede Menge an Ungereimtheiten und Widersprüchlichkeiten. Ich kann nicht sehen, dass diese in dem Artikel Partei-nehmend beschrieben wurden.

            Hätten wir es hier mit Nazis zu tun, die welche Gewalt auch immer ausgeübt hätten und es gäbe auch in dem Fall Widersprüche und Ungereimtheiten, dann wären die genauso zu untersuchen wie die in diesem Fall.

            Ich meine, was denn sonst? Wenn man sich dieser Anstrengung nicht unterwirft, braucht man auch keinen Prozess.

            Das wäre dann aber nicht rechtsstaatlich. Und wer weiß, vielleicht stehen Sie mal vor dem Kadi und sind froh, dass das Recht für alle gleich ist. Einigermaßen gleich.

            • 4G
              4813 (Profil gelöscht)
              @Jim Hawkins:

              "Hätten wir es hier mit Nazis zu tun, die welche Gewalt auch immer ausgeübt hätten" hätte der Artikel hier in der taz ganz anders ausgesehen.



              Das ist es, was mich massiv stört.