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Verpflichtungserklärung für GeflüchteteBürgen zahlen drauf

Beatrix und Bernd Metzner hatten gebürgt, damit die Syrerin Heba Abazeid nach Deutschland kommen kann. Nun sollen sie 26.000 Euro zahlen.

„Was hätten Sie denn gemacht?“: Beatrix und Bernd Metzner, in der Mitte Heba Abazeid Foto: Karsten Thielker

Teltow/Berlin taz | Beatrix Metzner sitzt in ihrem Wohnzimmer im brandenburgischen Teltow, so weit vorgebeugt auf der Kante ihres Sessels, dass es aussieht, als würde sie gleich aufspringen. Ihr Mann Bernd Metzner lehnt sich zwar zurück – doch auch er wedelt mit den Händen über dem Adventskranz auf dem Couchtisch, wenn er spricht. Entspannt, das sind die Metzners beide nicht.

Denn am Donnerstag muss das Ehepaar vor Gericht. Sie sollen rund 26.000 Euro zahlen – weil sie 2015 für eine syrische Frau und ihr damals zweijähriges Kind gebürgt haben, damit diese nach Deutschland kommen können. „Das war doch eine Notlage damals“, sagt Bernd Metzner.

Die Frau, um die es geht, heißt Heba Abazeid. Sie ist die Schwester des Schwiegersohns von Beatrix und Bernd Metzner. Als in Syrien der Bürgerkrieg tobte, floh sie mit ihrem Mann und ihrer Tochter in den Libanon. Die Unterschrift der Metzners half, sie und das Kind im Mai 2015 über das Landesaufnahmeprogramm nach Berlin zu holen, wo die Tochter der Metzners und ihr Mann leben. Der Mann kam später über den Familiennachzug.

Die Metzners verpflichteten sich damals, für alle dem Staat möglicherweise entstehenden Kosten in Bezug auf Heba Abazeid und ihre Tochter zu haften. Das Ehepaar arbeitete damals in einer evangelischen Gemeinde, er als Kirchenmusiker, sie als Gemeindepädagogin. Inzwischen sind beide in Rente.

Unklare Gesetzeslage

Es ist eine Geschichte, die Anfang des Jahres eigentlich als erledigt galt. Es geht um Jobcenter, die hohe Summen von Privatleuten zurückverlangen, weil diese geholfen haben, syrische Geflüchtete auf sicherem Weg nach Deutschland zu holen. Dafür gab es in den verschiedenen Bundesländern Aufnahmeprogramme. Eine Bedingung: die Verpflichtungserklärung. Hunderte unterschrieben – meist in dem Glauben, dass die Verpflichtung erlischt, sobald die Geflüchteten Asyl bekommen.

Ich erwarte, dass wir in den wenigen Fällen gütliche Lö­sungen finden.

Bettina Jarasch, Grüne

„Das war das, was man sich damals so erzählt hat, und bei der Ausländerbehörde wurde uns nichts anderes erklärt“, sagt auch Beatrix Metzner. Doch das entsprechende Gesetz war unbestimmt und sah eigentlich eine unbegrenzte Haftung vor. Im Jahr 2016 schuf der Bundestag Klarheit: Unabhängig vom Asylverfahren gelten Verpflichtungserklärungen seither für fünf Jahre, bei Altfällen wie den Metzners für drei. Und so baten die Jobcenter zahlreiche Bürg*innen zur Kasse.

Rund 2.500 Zahlungsaufforderungen wurden deutschlandweit verschickt, der Aufschrei war groß – immerhin hatte die Politik selbst die Bürger*innen aufgefordert, sich in den Aufnahmeprogrammen zu engagieren. Auch das Ehepaar Metzner bekam Post vom Jobcenter im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Sie sollen 25.498,16 Euro zurückzahlen. Ihr Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht.

Im Januar 2019 dann erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), man habe für die Altfälle eine „gute Lösung, die hilft“ gefunden. „Ich kann in den nächsten Tagen die Jobcenter anweisen, von diesen Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen abzusehen.“

Nicht pauschal aufgehoben

Doch ganz so simpel ist es nicht – das zeigt der Fall der Familie Metzner. Denn in der Weisung des Bundesarbeitsministeriums an die Jobcenter steht keineswegs, dass alle Zahlungsaufforderungen aufgehoben werden sollen. Vielmehr steht da, das Ermessen sei „dahingehend auszuüben, dass von einer Heranziehung abzusehen ist“. Dies gelte aber nicht, wenn die Ausländerbehörde „nachweislich“ über die Dauer der Verpflichtung aufgeklärt habe.

In Ländern wie Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind damit alle Forderungen erledigt: Dort waren selbst die Innenministerien davon ausgegangen, dass mit dem Asylbescheid alles erledigt sei. In Berlin hingegen unterzeichneten alle Bürg*innen eine Zusatzerklärung, die wie der ursprüngliche Gesetzestext eine unbegrenzte Haftung vorsah.

Dadurch seien die Metzners ausreichend informiert gewesen, argumentiert das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg. Die Metzners widersprechen. „Die Beratung durch die Ausländerbehörde hat gerade mal zehn Minuten gedauert. Und wann genau die Verpflichtung endet, darüber wurde gar nicht gesprochen“, sagt Beatrix Metzner. Ihr Mann ergänzt: „Ob die Weisung des Arbeitsministers nun auf Berlin zutrifft oder nicht, darüber kann man ja streiten. Aber diese Ungleichbehandlung ist es, die uns ärgert.“

Denn obwohl alle Ver­pflich­tungsgeber*innen in Berlin damals die gleiche Zusatzerklärung unterschrieben haben, müssen keineswegs auch alle zahlen. Jenny Fleischer, Anwältin der Metzners, verweist auf mehrere vergleichbare Fälle in Berlin, die sie vertreten hat und bei denen die Erstattungsbescheide mit Bezug auf die neue Weisung aufgehoben wurden. Die entsprechenden Dokumente liegen der taz vor – es geht um Fälle der Berliner Jobcenter in Steglitz-Zehlendorf und Friedrichshain-Kreuzberg.

Jedes Jobcenter entscheidet selbst

Auch in Mitte und Spandau hätten die Jobcenter Bescheide aufgehoben, sagt Fleischer. „Das zeigt, dass die Weisung des Bundesarbeitsministeriums in Berlin trotz der Zusatzerklärung greift.“ Es sei eine Verwaltungspraxis entstanden, auf die ihre Mandant*innen sich wegen des Gebots der Gleichbehandlung berufen könnten.

Das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg sieht das anders. Andere Häuser hätten ebenfalls Ansprüche geltend gemacht, etwa Treptow-Köpenick, Lichtenberg oder Neukölln, heißt es in einem Schreiben an das zuständige Berliner Verwaltungsgericht vom Oktober. Tatsächlich habe er noch offene Klageverfahren, etwa in Treptow-Köpenick und Neukölln, sagt Rechtsanwalt Joachim Genge, der ebenfalls betroffene Bürg*innen vertritt. In Lichtenberg aber habe das Jobcenter bereits im März einen Bescheid mit Bezug auf die Weisung aufgehoben.

Wer in Spandau oder Kreuzberg für Menschen gebürgt hat, kann also aufatmen, wer das in Tempelhof-Schöneberg getan hat, soll zahlen. Beatrix Metzner ist darüber empört. „Wie kann Hubertus Heil denn sagen, das Problem sei gelöst, wenn da für manche Menschen immer noch so viel dranhängt“, fragt sie. Ihre Tochter hat inzwischen schon den zweiten Brief an den Bundesarbeitsminister geschrieben – bislang ohne Antwort.

Kein Überblick

Rechtsanwältin Jenny Fleischer hat sich außerdem an die Berliner SPD-Abgeordnete Nicola Böcker-Giannini und die Grünen-Abgeordnete Bettina Jarasch gewandt. „In Berlin ist dank einer klaren Kommunikation nur mit sehr wenigen strittigen Erstattungsbescheiden zu rechnen“, sagt Jarasch auf Nachfrage. „Ich erwarte daher, dass wir in den wenigen Einzelfällen gütliche Lösungen finden.“

Fleischer verweist aber darauf, dass der zuständige Richter schon beim ersten Verhandlungstermin im Oktober deutlich gemacht habe, dass er der Argumentation des Jobcenters folgen und die Klage der Metzners abweisen wolle. Für ihre Mandant*innen ist es nun auch ein Spiel auf Zeit – denn um eine Ungleichbehandlung belegen zu können, bräuchten sie einen Überblick darüber, wie die Jobcenter stadtweit entscheiden.

An einem solchen arbeitet derzeit die Jobcenter-Regionaldirektion Berlin-Brandenburg. Allein: Die Sammlung soll bis Ende Januar fertig werden, der Prozesstermin der Metzners ist aber am kommenden Donnerstag. „Wir fordern ja gar nicht, dass der Richter uns jetzt sofort Recht gibt“, sagt Beatix Metzner, „er soll die Entscheidung nur verschieben, bis alle Fakten auf dem Tisch liegen.“

Hoffen auf einen neuen Termin

Bernd Metzner ringt um Fassung. „Der Richter hat uns gefragt, was wir gemacht hätten, wenn uns das mit den Kosten klar gewesen wäre. Die Frage kann man doch nur zurückgeben: Was hätten Sie denn gemacht?“ Seine Frau schüttelt den Kopf: „Das ist doch Familie.“

Heba Abazeid ist derweil gerade dabei, ihre Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen abzuschließen. Die junge Syrerin hat schon angekündigt, nicht zulassen zu wollen, dass die Metzners eine solche Summe zahlen müssen. Eher würde Abazeid einen Kredit aufnehmen. Wieder schüttelt Beatrix Metzner den Kopf, diesmal noch heftiger. „Das wäre doch furchtbar“, sagt sie.

Die Metzners hoffen nun, dass der Richter die Verhandlung doch noch verschiebt. „Falls nicht, gehen wir aber auch weiter zur nächsten Instanz“, sagt Bernd Metzner. Und er hofft, dass von der Politik doch noch mal ein Signal kommt. „Die können sich da doch nicht so rausziehen“, sagt er. „Merkel hat gesagt: ‚Wir schaffen das.‘ Und nicht: ‚Ihr schafft das.‘“

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59 Kommentare

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  • HAAAAAAAAAAAAAAAAALLLLOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO!

    Das hatten wir doch schon gestern!

    ;-)

    • @tazeline:

      Bei mir auf dem Screen wurden gerade mehrere Minuten lang die Kommentierungen von gestern, etc. nicht angezeigt.

      Daher mein HAAAALLLLOOOO!

      😉

      Danke für den Hinweis. Wir hatten technische Probleme. Die Moderation

  • Diese Idee und Praxis von Bürgschaften für Asylsuchende und nun die Kosteneintreibung durch die Jobcenter sind moralische Bankrotterklärungen des deutschen Staates! Die Unterstützung Geflüchteter sollte gesellschaftliche Aufgabe sein bzw. ist sie angeblich nach Grundgesetz. In der Praxis ist es offenbar anders. Einfach widerlich! Mensch sollte die BRD in 'Menschenrechtssimulation Deutschland' umbenennen!

    • 0G
      07954 (Profil gelöscht)
      @Uranus:

      Come on, es geht doch nicht um soviel Geld.

      Das muss man doch für die Gute Sache aufbringen können.

      Nicht immer gleich nach Staat rufen und mit Moral daher kommen.

      Die Geflüchteten brauchen jetzt unsere Unterstützung.

      • @07954 (Profil gelöscht):

        "UNSERE Unterstützung"



        Da nennen Sie ja die gesellschaftliche Verantwortung.

        • 0G
          07954 (Profil gelöscht)
          @Uranus:

          Nein, ich meine meinen persönlichen finanziellen Beitrag für einen einzelnen Geflüchteten.

          • @07954 (Profil gelöscht):

            Sie haben völlig recht. Leider sind ja zu wenige so hilfsbereit. Insbesondere auch die vermögenden AfD Wähler! Daher bleiben letztendlich nur steuerliche Zwangsmaßnahmen, damit auch die Vermögenden und oberen Einkommensschichten sich angemessen beteiligen. Eine Vermögensabgabe wäre auch sehr vorbildlich!

            • 0G
              07954 (Profil gelöscht)
              @Anna Minerva:

              Erstmal, mich interessieren AFD Wähler nicht!

              Aber, wenn eine sog. sittliche Verpflichtung im steuerrechtlichen Sinne hier greifen würde, dann könnte man zumindest seine Steuerlast reduzieren, wenn der Bürgschaftsfall greift.

              D.h. ich sponsere einen Geflüchteten,



              sorge für seine Integration und Befähigung zum Arbeitsmarkt und bekomme dafür steuerliche Nachlässe, dann könnte man individuell, direkte, zielorientierte und persönliche Hilfe für Menschen in Not leisten, und den Staat daran beteiligen.

              • @07954 (Profil gelöscht):

                Das eine schließt ja das andere nicht aus!

  • 0G
    07954 (Profil gelöscht)

    Mit Kredit von Bank mit Niedrigzinsen lassen sich doch diese Verpflichtungen leicht begleichen. War doch eine gute Sache für diese Menschen zu bürgen. Ich bewundere dieses Engagement auf jeden Fall. Bitte jetzt auch zur Bürgschaft stehen, diese Aufrichtigkeit wird auch belohnt werden.

    • @07954 (Profil gelöscht):

      Nun ja, der Bürger kann sich ja auch die 236 Milliarden Euro, die er für Bankenrettungen seit 2008 mit seinen Steuergeldern "ausgelegt" hat und von denen sich die Bankmanager noch hohe Boni selbst genehmigt haben, zurückholen, denn den Banken geht es doch momentan wieder sehr gut. Aber wahrscheinlich muss der Steuerzahler demnächst erst mal die Schadenersatzforderung in Höhe von etwa 700 Millionen Euro zahlen - die wir Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seine lustige Idee mit der PKW-Maut zu verdanken haben.

      • 0G
        07954 (Profil gelöscht)
        @Ricky-13:

        Hier geht um die Unterstützung von Mensch zu Mensch! Ganz persönlich und direkt. Um Freundschaft und Hilfe in der Not. Dazu sollte man als aufrichtiger Mensch stehen. Wie gross die finanzielle Hilfe ist konnte jeder selber entscheiden.

        • @07954 (Profil gelöscht):

          Leider sind ja zu wenige Menschen so vorbildlich und aufrichtig wie das Ehepaar Metzner. Daher bleibt letztendlich doch nur die steuerliche Zwangseintreibung von den vermögenden und oberen Einkommensschichten, um eine angemessene Unterstützung für die Notleidenden zu gewährleisten! Also Vermögensabgabe, Vermögenssteuern, hohe Erbschaftssteuer, umfassende Finanztransaktionssteuer usw.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Den Foristen, die die Verantwortung ausschließlich auf Seiten der Bürgen sehen, sei mal kurzes Innehalten und Nachdenken empfohlen. Nachdenken darüber, was der genaue Inhalt des Vertrages war.

    Zudem hat jeder Laie mit juristischem Halbwissen schon mal von einem gewissen Gleichheitsgrundsatz gehört.

    Kommentare, die diese beiden Aspekte ausblenden, halte ich für pure Stimmungsmache - und deshalb zutiefst entbehrlich.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Mitgefühl und Emphatie waren wohl beim Black Friday nicht im Angebot...

      Selbst die Schwarzen bei uns waren nicht so herzlos, Hälfte das Land Hessen, Hälfte der Bund und gut war es.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Ist das hier die Kommentarspalte zu 'Am Arsch der Hölle'?

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Uranus:

        Egg freelight, ei Freilicht.

        Die Kommentarspalte ist stets das, was wir als Foristen daraus machen.

        Das gilt auch hier.

    • 8G
      88181 (Profil gelöscht)
      @76530 (Profil gelöscht):

      Da komme ich doch direkt mal mit einem Sack Zustimmung aus der Versenkung.

      Und für meinen Geschmack schwingt bei diesen Äußerungen auch etwas von:

      "Ihr habt sie ins Land geholt, jetzt zahlt auch gefälligst."

      mit.

      Also Wutbürgersprech.

      Und hundertprozentig empathiefrei.

      Selbst Schlaftablette Heil ist da schon weiter:

      "Im Januar 2019 dann erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), man habe für die Altfälle eine „gute Lösung, die hilft“ gefunden. „Ich kann in den nächsten Tagen die Jobcenter anweisen, von diesen Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen abzusehen.“

      Also, hoffen wir mal das Beste.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @88181 (Profil gelöscht):

        Spricht hier die Abt. Dornröschen?

        (Dem geneigten Weggefährten ist dies - trotz Adventsfeierlichkeiten - nicht verborgen geblieben. Sorgenvolle Rückfragen hab isch mir verkniffe.)

        • 8G
          88181 (Profil gelöscht)
          @76530 (Profil gelöscht):

          Ich wünschte, es wäre die Abteilung Winterschlaf.

          Aber, es ist die Abteilung Pflegemafia.

          Der Job hat seine Höhen und Tiefen.



          Manchmal ist es easy, manchmal muss man ran. Und gerade muss ich ran.

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @88181 (Profil gelöscht):

            Ich kann diese Unbillen allenfalls erahnen. Eine frühere Nachbarin von mir war in der Pflege tätig. Schon vor ihrem 60. hatte sie Rücken und war mit sich und der Welt fertig.

            Dank Unterstützung hat sie noch die Kurve gekriegt.

            Wünsche gute Selbstfürsorge, wo immer dies noch möglich - und wirkungsvoll - ist!

  • taz: "Jedes Jobcenter entscheidet selbst"

    Wie kann das denn sein? Ich dachte immer, dass Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstehen und die BA, die eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, untersteht der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). In "Summe" ist das also alles die selbe Behörde und die Chefs heißen Hubertus Heil (BMAS-Chef) und Detlef Scheele (BA-Chef). Wofür bekommt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch einmal sein Ministergehalt und Detlef Scheele (SPD) sein Jahresgehalt von 300.000 Euro?

    "Bereits von Beginn an war die Organisationsform der ARGEn heftig umstritten. So warnte die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits in der Vorbereitungszeit vor unklaren Zuständigkeiten." [Wikipedia] - Da wurde dann wohl damals etwas ganz schnell mit der heißen Nadel gestrickt, damit man den Standort Deutschland als Exportweltmeister von Europa aufbauen konnte. Wie man sieht, hat das alles auch jetzt im Jahre 2019 immer noch kein Hand und kein Fuß.

    taz: "Wer in Spandau oder Kreuzberg für Menschen gebürgt hat, kann also aufatmen, wer das in Tempelhof-Schöneberg getan hat, soll zahlen." - Tja, das nennt man dann wohl Bananenrepublik, wo jede "Behörde" ihre eigenen Gesetze macht.

    • @Ricky-13:

      taz: "Es sei eine Verwaltungspraxis entstanden, auf die ihre Mandant*innen sich wegen des Gebots der Gleichbehandlung berufen könnten."

      Da haben wir die Zauberworte doch schon "Gebot der Gleichbehandlung". Vielleicht sollten einige Jobcenter mal ihre eigenen Weiterbildungsfördermaßnahmen in Anspruch nehmen, denn sonst käme man ja noch auf die Idee, dass es sich bei den Jobcentern gar nicht um echte Behörden handelt - und das würde zu eine Lawine von Fragen ausufern, die man dann stellen müsste.

    • @Ricky-13:

      Die Zeiten, dass ein Monarch oder „die Partei“ persönlich Gesetze umsetzt snd Gotts sei dank vorbei.

  • Eine Bürgschaft ist nicht Kinderpost. Was denkt sich ein Bürge, wenn er meint, dass er im Falle eines Falles sowieso nicht fürs Gebürgte gerade stehen muss?

  • „Die Beratung durch die Ausländerbehörde hat gerade mal zehn Minuten gedauert. Und wann genau die Verpflichtung endet, darüber wurde gar nicht gesprochen“, sagt Beatrix Metzner.

    Echt jetzt? Und die unterschreiben eine Bürgschaft?

    So ein Verhalten ist mit "naiv" sehr wohlwollend umschrieben.

  • RS
    Ria Sauter

    Anscheinend ist der Steuerzahler ein dubioses Nebelgebilde im Nirgendwo. Alles wird auf ihn abgewälzt. Cookreisende erhalten Entschädigungen, obwohl die Regierung die Mindestabsicherungssumme aus Rücksicht auf die Unternehmen nicht erhöht hat. Jetzt zahlt der Steuerzahler auch noch für Bürgen, die nicht wissen, was eine Bürgschaft bedeutet.



    Gerecht ist das nicht.



    Hat wirklich irgendjemand Merkels "wir schaffen das" ernstgenommen?

    • @Ria Sauter:

      Echt jetzt?



      Wollen Sie tatsächlich die Thomas Cook-Touristen mit Kriegsflüchtlingen vergleichen?

  • 9G
    91985 (Profil gelöscht)

    Der eigentliche Skandal bei dieser Thematik ist, dass die Mehrheit der Bürgen bundesweit offensichtlich nicht für seine Verpflichtung geradestehen muss. Unabhängig vom Verwendungszweck einer Bürgschaft sollte jedem klar sein, dass hier gezahlt werden muss, wenn Kosten entstehen. Warum muss die Allgemeinheit für die Naivität dieser Leute bezahlen?

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @91985 (Profil gelöscht):

      Thema verfehlt.

  • Wenn bei der angeblichen Beratung nie über die Dauer der Bürgschaft gesprochnen worden und gleichzeitig schriftlich informiert worden ist, worin soll dann die angebliche Falschberatung liegen?

    Die Inanspruchnahme ist vollkommen in Ordnung. Genau dafür war die Bürgschaft ja gedacht. Der Staat soll nicht für die Kosten haften. Und wenn die Leute die Bürgschaft auch unterschrieben hätten, wenn sie sich über den Umfang bewusst gewesen wären, dann braucht sich doch jetzt niemand beschweren.

  • Mich wundern die kommentare hier à la "Die ham doch gebürgt, klar müssen sie zahlen".



    So wie ich es lese, bedeutete die Bürgschaft, für die Versorgung der Flüchtlinge einzustehen, bis ihr Asylstatus geklärt ist. Nicht aber reguläre Leistungen des Jobcenters, nachdem Asyl gewährt wurde. Asylanten haben ein Recht auf Grundversorgung, und dass muss der Staat ihnen gewähren, nicht Einzelpersonen.

  • Da scheint alles zusammen zu kommen:



    - Ein Ehepaar, das eigentlich intelligent genug sein müsste, um eine unbegrenzte Bürgschaft zu verstehen, aber unter hohem persönlichem Druck stand.



    - Ein Bundesminister, der politisch gut dastehen wollte, aber auf keinen Fall irgendwie verantwortlich gemacht werden will und deshalb keine Weisung sondern ein windelweiches Schreiben geschickt hat.



    - Ein Jobcenter in einem mehr oder weniger zahlungsunfähigen Bundesland, das Gestaltungsspielräume sucht, um Kasse zu machen.

  • Kein Lotteriespiel mit der Haftung.

    Die persönliche Verantwortung übernehmen oder nur begrenzte Verantwortung und dann auf die Gesellschaft abwälzen?

    »In Berlin hingegen unterzeichneten alle Bürg*innen eine Zusatzerklärung, die wie der ursprüngliche Gesetzestext eine unbegrenzte Haftung vorsah.«

    Heißt es in der Zusatzerklärung eindeutig und/bzw. analog: »eine unbegrenzte Haftung«, dann müssten die Bürgen auch unbegrenzt haften. Es sei denn, sie verfügen dann nicht mehr über die finanziellen Mittel zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Alle eigenen Vermögen und finanziellen Mittel, die über die gesetzliche Regelleistung, bzw. gesetzliche Grundsicherung für den persönlichen Unterhalt hinausgehen, müssten der zuvor freiwillig eingegangenen Bürgschaft zugutekommen.

    Eine Haftung der Gesellschaft für die zuvor freiwillig eingegangene Bürgschaft darf es nicht geben. Damit könnte sich jede Frau/Mann der persönlichen Verantwortung entziehen und auf die Allgemeinheit übertragen.

  • Im Sachsenspiegel war zu lesen: Den Bürgen sollst Du würgen

    Dies ist meine Warnung, wenn ich das Wort Bürgschaft lese.

    In der Sache kann ich nicht beurteilen, ob das Ehepaar getäuscht wurde oder ob sie sich dem Risiko bewusst waren und darauf vertrauten, das alles gut gehen werde. Aber anzunehmen, dass man eine Bürgschaft unterzeichnet und es wird schon keine Forderung kommen, ist eher weltfremd. Dann bräuchte es doch keine Bürgschaft.

  • Wie ist es möglich, hier einen ausführlichen Artikel zu schreiben und den Grund für die entstandenen Kosten nur schemenhaft zu benennen? Offenbar Zahlungen, die das Jobcenter geleistet hat. Aber wofür? Eine Ausbildung? Ein Umschulung? Hartz IV? Unklar bleibt auch, ob dir geflüchtete Frau überhaupt Asyl bekommen hat. Abgesehen von der unvollständig beschriebenen Sachlage scheint die Situation jedoch klar zu sein: Wer bürgt, muss zahlen. Das mag zwar ärgerlich sein, jedoch sehe ich hier aus rechtlicher Perspektive keinen strittigen Punkt.

  • RS
    Ria Sauter

    Eine Bürgschaft ist eine Bürgschaft. Das sollt man wissen, wenn man eine übernimmt.



    Was nicht in Ordnung ist, sind die unterschiedlichen Regelungen.



    Entweder zahlen alle oder keiner.

  • Meine Meinung ist hier sicher nicht populär, aber: Eine Bürgschaft zu unterschreiben ist nunmal so eine Sache. Wenn diese Bürgschaft die Voraussetzung dafür war, dass die Person hierher kam, dann ist es etwas scheinheilig, sich jetzt zu entrüsten.

    Eine Bürgschaft unterschreiben um etwas Gutes zu tun und sich dann hinstellen und die Konsequenzen nicht tragen wollen, das finde ich persönlich falsch...

    Andererseits ist es halt auch doof zu sehen, wie drumherum alle anderen Ämter so tun, als wären die Bürgschaften aller anderen Leute nur wertloses Papier gewesen. Schwieriges Thema...

    • @PLaub:

      Halten Sie Ihre Meinung auch aufrecht, wenn die Asyl suchende Person OHNE Bürgschaft im Kriegsgebiet hätte bleiben müssen?

      Es handelt sich doch um eine Notlage; für den Flüchtling, wie für den Bürgen.



      Aus dieser Notlage heraus ist eine freie Entscheidung nicht möglich; und dies machte sich die deutsche Verwaltung zunutze.

      Und dass die Notlage in oben beschriebenen Sinne bestand und besteht belegt doch die Innenministerkonferenz eindrücklich selbst dadurch, dass sie - auch für verurteilte Verbrecher - einen Abschiebestopp nach Syrien aufrecht erhält.

      Und so etwas geht einfach nicht!

      • @tazeline:

        Die asylsuchende Person befand sich eben NICHT mehr im Bürgerkriegsgebiet sondern war im Libanon bereits in Sicherheit...

  • Wer eine Bürgschaft für andere Leute übernimmt sollte sich vorher überlegen ob er sich das im Zweifel leisten kann.

    Hinterher jammern ist dann nicht mehr.

    Wenn Privatpersonen Bürgschaften übernehmen warum soll der Staat da am Ende zahlen?

    • @mactor:

      Man sollte schon berücksichtigen, was da an vermeintlichen weiteren Wahrheiten transportiert wurde. Im konkreten Fall geht es ja um Angehörige, nicht irgendwen. Man darf daher z. B. annehmen, dass die aufgelaufenen Leistungen gar nicht beansprucht worden wären, wenn man einer anderen Auffassung gewesen wäre. Und der Artikel macht deutlich, dass es um die ungleiche Auslegung geht. Nicht darum, dass man zahlen soll.

  • 6G
    64984 (Profil gelöscht)

    In der Neuen Zeit der SPD würde ich erwarten, dass Heil das ruckzuck erledigt.



    Ansonsten ist die „Neue Zeit“ doch eher wie die alte Zeit.

  • Von mitfühlenden Menschen Bürgschaften für sich in Not befindende Flüchtlinge abtrotzen und diese nun einklagen, und zugleich einen Abschiebestopp für verurteilte Verbrecher das gleiche Land betreffend verhängen.

    Bei allen berechtigten "Randbemerkungen" zu meiner Aussage: Hier liegt wertungsmäßig ein nicht hinnehmbares Ungleichgewicht vor, welches, nach meinem Dafürhalten auch in dem benannten Prozess eine entscheidungserhebliche Rolle spielen müsste.

    • 0G
      07400 (Profil gelöscht)
      @tazeline:

      Das zeigt kein Sozialstaat.



      Keine Staatliche Verantwortung für Menschen.



      Jeder ist und bleibt sich selbst überlassen.

      Dafür wird man Kalt Enteignet.



      Was auch Verfassungswidrig ist.



      Ebenso Bürgschaften für Sozialstaatsgarantie.

      Juhu. Das Land der Gelder und Kapitales.

  • Irgenwie ist das mit der Bürgschaft offensichtlich nicht ganz kapiert worden. Bürgen heißt eben nicht, dann vielleicht, äh, doch nich so ganz... ich habe mir halt gedacht...könnense nich... ich dachte halt..... Nein, bürgen heißt für etwas eintreten, geradestehen, bezahlen. Jetzt wo die Bürgschaft fälligwird, sich auf Nichtwissen zu berufen ist verständlich , aber offensichtlich der Versuch, sich umzubiegen.

    • @Thomas Schöffel:

      Das mit dem Recht auf Asyl haben Sie wohl nicht ganz kapiert.



      Dabei sind Sie allerdings auch nicht allein.



      Es herrscht ja wohl allgemein die Überzeugung, dass man erst hinreichend gedemütigt sein und viele Gewalterfahrungen gemacht haben muss, bevor man in die Gunst kommt, dass diese überhaupt geprüft werden kann - wenn man die Flucht denn überlebt hat.



      Wo kommen wir denn hin, wenn wir Menschen die Möglichkeit geben, ihre gesundheitliche Unversehrtheit und ihre Würde zu behalten, bevor wir ihnen gnädig Brotkrumen hinwerfen?



      Scheint nicht weit her zu sein mit abendländischen Werten.....

  • Unglaublich: Mündige Bürger bürgen aus freien Stücken, und sind dann empört, wenn Sie für ihr Bürge einstehen sollen. Was für ein Kasperltheater.

    • @Der Erwin:

      Mündige Bürger bürgen auf der von den Institutionen gegebenen Information, dass die Bürgschaft bei Anerkennung im Asylverfahren nicht belastet wird.



      Nun möchten die Institutionen, jedenfalls einige von ihnen, das trotz Weisung der Bundesbehörde so im Nachhinein nicht gemeint haben.



      Das ist kein Kasperltheater sondern eine Riesensauerei!

      • @Life is Life:

        Sie meinen also eine Bürgschaft bräuchte nicht eingegangen werden? Wozu sollte sie denn gutsein?

        • @Thomas Schöffel:

          Für den Fall, dass am Ende kein Asyl anerkannt wird.



          Die Bürgschaft hat diese Frau und ihr Kind davor bewahrt, sich auf den gefährlichen Weg über Land machen zu müssen, um dann, wenn sie Glück hat und dies überlebt, nach vermutlich reichlichen Gewalterfahrungen, Europa zu erreichen um ihr Recht auf Asyl zu verwirklichen.

      • @Life is Life:

        Wer die Bürgschaftserklärung vor der Unterschrift auch liest, der ist klar im Vorteil.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Nach meiner ersten Entrüstung habe ich den Artikel erneut gelesen.

    Herrn Scheuer als Watschenmann erster Ordnung kann ich gut stehen lassen, selbst wenn er hier mal nicht direkt verantwortlich ist.

    Angesichts des regional unterschiedlichen Umgangs in dieser Frage schließe ich die Beteiligten aus Balin gerne in meine Flüche mit ein. Eine Schildbürgeriade, dass einzelne JobCenter hier freie Bahn haben.

    Ganz feste DaumenDrück für die Metzners. Glückauf!!!

    • 0G
      07400 (Profil gelöscht)
      @76530 (Profil gelöscht):

      Geht per Gesetz überhaupt nicht das Jobcenter - Bundesrechte, Sozialrecht Bundesrecht oder Verfassungsrecht Bundesrecht sg Einzelfallentscheidungen treffen.

      BGB Unterhalt ist ein Persönlichkeitsrecht. Daraus ergeben sich keinerlei wie praktiziert sg Sozialstaatsgarantien - Grundsicherung, Unterhalt ff.

      Armes Land. Arme Leute. Arme Gesellschaft.

  • "Das ist doch Familie".

    Also ging es hier nicht um Selbstlosigkeit, sondern um Eigeninteresse. Der Standpunkt des Staates ist zumindest in diesem Falle nicht von vornherein falsch bzw abzulehnen.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Deutschland - jedenfalls der offizielle Teil - gibt mal wieder seine Visitenkarte ab. Alle Jahre wieder ... süßer die Glocken nie klingen ... auch bei Zwei- und Dreibeinern.

    Während Scheuer Millionen verplempert - siehe: aktuelles Projekt von

    www.aufstehen.de

    - sollen hilfsbereite Menschen wie die Eleheute Metzner bluten? Widerlich.

    Nennt man dies 'kompementäres Verhalten': der Staat verprasst sinnlos Steuergelder in Milliardenhöhe und holt es bei Menschen mit humanistischer Herzens-Bildung wieder rein?

    Den Heinrich-Heine-Gedächtnispreis 2019 an Herrn A. Be-Scheuer-T.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Was ist denn im Detail die Hilfsbereitschaft wenn der Sinn des Bürgens dann nicht gemacht werden will. Ne Unterschrift ohne Konsequenzen hätte man auch von mir haben können. Warum nicht gleich für alle?

      • 0G
        08439 (Profil gelöscht)
        @Kenni303:

        Die Frage ist doch, worauf basiert die Forderung von 26000 EUR? Bei einem anderen TAZ-Artikel, der oben im Text verlinkt ist (taz.de/Fluechtling...gebeten/!5563865/) war zu lesen, dass die dort genannte Forderung von 14000 EUR sich auf die gezahlten Sozialleistungen bezog. Nun mal dumm gefragt: wenn man bürgt, bürgt man dann auch für die Sozialleistungen des Staats bzw. wird man zur Kasse gebeten, solange das Asylverfahren nicht abgeschlossen ist und der Antragsteller wenigstens dem Grunde nach von seiner eigenen Hände Arbeit leben könnte? Wenn ja, würde dergleichen doch niemand unterschreiben, oder?

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Kenni303:

        Sie spaßen gerne, Sie Cleverle.

        Dann haben Sie sicherlich auch Zahlen zur Hand, wie oft Bürgschaften diesen von Ihnen festgestellten Sinn erfüllen müssen.

        Die regionale Ungleichbehandlung ist da wohl kein Thema?