Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh: Brüche und Entzündungen
Ein forensisches Gutachten belegt: Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod misshandelt.
Jalloh war zur Mittagszeit des 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle verbrannt. Am Morgen, gegen 9.30 Uhr, war er zuvor von dem Dessauer Polizeiarzt Andreas Blodau untersucht worden. Der hatte keine Verletzungen bei Jalloh dokumentiert. Entsprechend müssen die Verletzungen, die jetzt das forensische Gutachten attestiert, zwischen der Untersuchung durch Blodau und dem Ausbruch des Feuers um 12.30 Uhr entstanden sein – so sieht es die IGOJ in ihrer Erklärung.
Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen „vor dem Todeseintritt entstanden sind“, heißt es im Gutachten.
Bislang war lediglich ein Bruch im Bereich des Nasenbeins Jallohs verbrieft gewesen – auch dies nur durch ein privat von der IGOJ finanziertes Gutachten. Das hatte der inzwischen emeritierte Rechtsmedizin-Professor Hansjürgen Bratzke aus Frankfurt 2005 verfasst. Doch Bratzke hatte offengelassen, ob der Bruch des Nasenbeins vor dem Tod entstanden ist – und die anderen Verletzungen gar nicht thematisiert. Auch der inzwischen ebenfalls emeritierte Rechtsmedizin-Professor Manfred Kleiber aus Halle war mit dem Fall befasst, hatte die jetzt bekannt gewordenen Verletzungen aber nicht benannt. So waren sie während der mehrjährigen Gerichtsverfahren gegen Polizeibeamte des Reviers nie offiziell festgestellt worden.
Vieles spricht nun für das Motiv Vertuschung
Die neuen Untersuchungsergebnisse sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie eine mögliche Antwort auf die Frage geben, warum Jalloh in seiner Zelle mit Brandbeschleuniger angezündet worden sein könnte. Diesen Tathergang hatte die anhaltische Justiz lange Zeit zurückgewiesen. Stattdessen wurde offiziell behauptet, dass Jalloh die Matratze am Boden der Gewahrsamszelle, auf den er mit Händen und Füßen gefesselt war, selbst angezündet hatte.
Die IGOJ hatte schon sehr früh Belege dafür gesammelt, dass dies nicht der Fall gewesen sein kann. Viele weitere Indizien für eine Tötung waren im Laufe zweier Prozesse zutage getreten. Im April 2017 schloss sich schließlich der Dessauer Staatsanwalt Folker Bittmann dieser Auffassung an.
Bittmann schreibt in einem Aktenvermerk, er gehe davon aus, dass Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers „mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot“ war. Vermutlich sei er mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden. Dies legten sechs Gutachter nahe, die Bittmann konsultiert hatte. Das Motiv könnte nach Auffassung Bittmanns gewesen sein, dass dem Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Der Staatsanwalt benannte konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizei.
Kurz darauf aber wurde Bittmann der Fall entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben – und diese stellte das Verfahren ein. Am vergangenen Donnerstag schließlich wies das OLG Naumburg eine Beschwerde dagegen zurück und entschied: Es wird kein neues Verfahren in dem Fall geben.
Wollte das Gericht dem Gutachten zuvorkommen?
Nach Angaben der Initiative Gedenken an Oury Jalloh war dem OLG Naumburg das neue Gutachten der Universität Frankfurt bereits im September zugestellt worden. Die Initiative glaubt, dass das Gericht seine Entscheidung gegen einen neuen Prozess bereits in der vergangenen Woche bekannt gab, um der Veröffentlichung des neuen Gutachtens zuvorzukommen.
In dem Dessauer Revier waren vor dem Tod Jallohs bereits zwei weitere Menschen im oder unmittelbar nach dem Gewahrsam unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen: Im Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose um Mitternacht wegen Trunkenheit am Steuer ins Revier gebracht. Kurz nach seiner Entlassung wurde er schwerverletzt in der Nähe des Reviers auf der Straße aufgefunden. Er starb am gleichen Morgen im Krankenhaus. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Im November 2002 wurde der Obdachlose Mario Bichtemann stundenlang in derselben Zelle wie Jalloh festgehalten und schließlich tot auf dem Zellenboden vorgefunden – Todesursache: Schädelbasisbruch. Das Verfahren gegen den Dienstgruppenleiter Andreas S. wurde eingestellt.
Teils handelte es sich bei den Beamten, die an jenen Tagen Dienst taten, um dieselben, die mit Jalloh befasst waren. Wäre mit Jalloh ein dritter Todesfall auf Gewalteinwirkung zurückzuführen gewesen, wären womöglich auch die Fälle Rose und Bichtemann wieder aufgerollt worden. Hier könnte ein Motiv für den Brand zu finden sein.
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