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Kapitänin Carola RacketeRackete frei, Salvini in Wut

Eine Untersuchungsrichterin hat die Seenotretterin in allen Anklagepunkten freigesprochen. Für Matteo Salvini ist das eine schwere Schlappe.

Solidarität in ganz Europa – in Wien forderten Demonstranten Racketes Freilassung Foto: dpa

Carola Rackete ist frei. Am Dienstagabend hob die zuständige Untersuchungsrichterin im sizilianischen Agrigent den Haftbefehl auf und erklärte in ihrer Begründung sämtliche Anschuldigungen gegen die Kapitänin der Sea Watch 3 für haltlos.

Gehorsamsverweigerung gegenüber einem Kriegsschiff, Widerstands- oder Gewaltakte gegen ein Kriegsschiff, verbotswidrige Navigation in italienischen Hoheitsgewässern: Dies waren die Vorwürfe, aufgrund derer Rackete verhaftet worden war, nachdem sie in der Nacht zum Samstag mit 41 Migranten an Bord im Hafen von Lampedusa angelegt und dabei ein Patrouillenboot der Finanzpolizei gerammt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin die Bestätigung des Haftbefehls, zugleich aber seine Aussetzung beantragt, unter der Auflage, dass Rackete sich nicht in der Provinz Agrigent – zu der auch Lampedusa gehört – aufhalten dürfe.

Doch die Untersuchungsrichterin Alessandra Vella wies die Anklage in allen Punkten zurück. Zunächst einmal handele es sich bei dem Boot der Finanzpolizei nicht um ein Kriegsschiff, hielt sie fest. Vor allem aber habe die Kapitänin bis hin zum Anlegemanöver im Hafen nichts anderes getan, als ihrer Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot nachzukommen. Gewiss, dieses Manöver sei gefährlich gewesen, doch ein eventuelles Verbrechen liege schon deshalb nicht vor, weil Rackete „in Erfüllung einer Pflicht gehandelt“ habe.

Die Pflicht zur Seenotrettung nämlich sei nicht schon damit erledigt, dass Schiffbrüchige an Bord genommen werden, sondern schließe ihren Transport in einen sicheren Hafen ein. Und dieser Hafen sei nun einmal Lampedusa gewesen, da weder die libyschen Häfen noch Tunis als sichere Häfen gelten könnten.

Schwere Schlappe für Salvini

Weitergehend führte die Untersuchungsrichterin aus, dass das von der Regierung am 14. Juni verabschiedete „Sicherheitsdekret 2“ keine Anwendung auf NGO-Schiffe finden könne. Dieses Dekret legt fest, dass den Rettungsschiffen die Einfahrt in italienische Hoheitsgewässer verweigert werden kann und dass bei Zuwiderhandeln Geldbußen von bis zu 50.000 Euro sowie im Wiederholungsfall die Beschlagnahmung des Schiffs fällig werden. Da aber NGO-Schiffe mit ihren völlig legalen Rettungsaktivitäten nicht gegen Gesetze verstießen, könnten sie nicht zum Objekt solcher Sanktionen werden, führt Vella aus.

Eine schwere Schlappe ist dieser Beschluss vor allem für den Innenminister und Lega-Chef Matteo Salvini, der seit Tagen gegen die „reiche deutsche Kriminelle“ hetzt, für die es nur eine Lösung gebe: „Ins Gefängnis!“ Salvini sprach umgehend von einem „schändlichen und politischen Urteil, das eine Verbrecherin auf freien Fuß setzt und Italien schadet“.

Er will jetzt seinerseits die sofortige Ausweisung Racketes aus Italien verfügen. Doch auch dafür braucht er eine richterliche Zustimmung – und die dürfte wenigstens in den nächsten Tagen kaum erteilt werden, denn Rackete hat am 9. Juli einen weiteren Anhörungstermin in Agrigent in einem zweiten Ermittlungsverfahren gegen sie.

Justiz stellt sich hinter Seenotretterin

Dort lautet der Vorwurf, sie habe sich der Beihilfe zur illegalen Einwanderung schuldig gemacht. Die Kapitänin der Sea Watch 3 muss jedoch keineswegs fürchten, dass die Staatsanwalt Agrigent sich in diesem Punkt Salvinis Position zu eigen macht. Dies wurde gestern deutlich, als der Leitende Staatsanwalt Agrigents, Luigi Patronoaggio, bei einer Anhörung im italienischen Abgeordnetenhaus auftrat.

Stück für Stück nahm er zentrale Positionen der Regierung auseinander. Es gebe keinerlei Belege für Kontakte zwischen NGOs und libyschen Schleppern, erklärte er. Die libyschen Häfen seien nicht sicher, die libysche Küstenwache sei nicht in adäquater Weise in ihrer Such- und Rettungszone präsent. Damit sind alle Voraussetzungen dafür gegeben, dass auch dieses Verfahren gegen Rackete mit einer Einstellung endet.

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43 Kommentare

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  • 0G
    05031 (Profil gelöscht)

    wie schön - die italienische gewaltenteilung scheint ja allen unkenrufen zum trotz einstweilen noch zu funktionieren. wenn herr salvini keine flüchtenden mehr aufnehmen will, dann soll er konstruktiv an der befriedung libyens mitwirken. dazu hört man allerdings nicht viel aus rom. überhaupt - was machen eigentlich die fünf sterne? regieren die nicht auch mit? lange nichts von gehört. der lega-schreihals salvini übertönt medial offenbar alles.

  • Die Hälfte der Italiener mag Salvini - die andere Hälfte nicht. Die Richterin gehört wohl eher zur zweiten Gruppe.

    Juristisch kann man sehr wohl die Meinung vertreten, dass Italien berechtigt ist zu entscheiden, ob und welche Einwanderer man aufnimmt.

    Es bedarf dringend einer europäischen Lösung dahingehend, dass gerettete Migranten vom Flaggenstaat des Rettungsschiffes aufgenommen werden müssen. Steinmeier und Maas wären sicher dafür.

    Sonst bestimmen deutsche ngos über italienische Einwanderungspolitik.

    • @A. Müllermilch:

      Genau, die Rechtssprechung ist nämlich eine Sache von "Mögen". Und weil die Richterin nicht der Ansicht des Innenministers folgt, spricht sie kein Recht, sondern ist gegen ihn.

      Diese Ihre Ansicht entspricht genau der faschistischen Logik eines Staates, in dem jegliche Gewaltenteilung - die Grundlage eines jeden Rechtsstaates - aufgehoben ist.

      Ihre Aussage

      "Juristisch kann man sehr wohl die Meinung vertreten, dass Italien berechtigt ist zu entscheiden, ob und welche Einwanderer man aufnimmt"

      entspricht derselben Logik, das "jurstisch" können Sie streichen.

    • @A. Müllermilch:

      "Juristisch kann man sehr wohl die Meinung vertreten, dass Italien berechtigt ist zu entscheiden, ob und welche Einwanderer man aufnimmt."

      Sicher - aber darum ging es nicht bei der Aufhebung des Haftbefehls. Da ging es um basale Rechtsstaatlichkeit.

  • "Stück für Stück nahm er zentrale Positionen der Regierung auseinander. Es gebe keinerlei Belege für Kontakte zwischen NGOs und libyschen Schleppern, erklärte er. Die libyschen Häfen seien nicht sicher, die libysche Küstenwache sei nicht in adäquater Weise in ihrer Such- und Rettungszone präsent. Damit sind alle Voraussetzungen dafür gegeben, dass auch dieses Verfahren gegen Rackete mit einer Einstellung endet."



    Das sind SEHR gute Nachrichten. Danke an Herrn Luigi Patronoaggio, dass er weiß, was im Gesetz steht und dass er das auch ANWENDET.



    💐 🌷 🌹 🌻 🌼 🌸 🌺 💐 🌷 🌹 🌻 🌼 🌸 🌺



    Herzlichen Glühstrumpf, UND DANKE!!!!, FrauRackete!! 💕 💕 💕 💕 💕 💕



    💐 🌷 🌹 🌻 🌼 🌸 🌺 💐 🌷 🌹 🌻 🌼 🌸 🌺

  • VIVA Rackete - VENCEREMOS !..

    Böse beleidigte Salami ...

    👎

  • Es ist gut, dass sie frei ist. Man muss Ertrinkenden helfen dürfen.



    Das heißt aber nicht, dass die Gegner der Seenot-Rettung nicht tatsächliche Probleme ansprechen.

    1. Es ist unrealistisch, dass jeder Mensch auf der Welt in dem Land Leben kann, in dem er gerne möchte.

    2. Bei 60 Mio Flüchtlingen weltweit sind die Europäer nicht bereit alle (oder einen großen Teil) aufzunehmen.

    Diese Fragen zu leugnen führt nur zu Hass zwischen mehr links- und mehr rechts-orientierten Menschen. Führt aber nicht zu Lösungen sondern Grabenkämpfen

    • @Bamich:

      Es ist unrealistisch, daß alle dort leben können, wo sie wollen - aber nicht unrealistisch, daß wir unseren Teil dazu beitragen, daß ihr Heimatland ein Land ist, in dem die Menschen leben wollen. Ausbeutung und Ausplünderung tragen nicht dazu bei.

    • @Bamich:

      Wir müssen jetzt nicht gleich übertreiben. Nicht alle wollen nach Europa. Nach Europa gelangt nur ein Bruchteil der weltweiten Flüchtlinge. Von den aktuell 70, 8 Mio. Menschen auf der Flucht sind die meisten Binnenvertriebene. Die ausser Landes geflüchteten werden zu 80% von ihren Nachbarländern aufgenommen. Nur 500'000 Flüchtlinge sind Asylbewerber.



      Das sind die Relationen von denen wir hier sprechen.



      Es geht auch nicht mehrheitlich darum, dass die Leute flüchten, weil sie lieber in einem anderen Land leben möchten. Wirklich nicht.



      Zudem ist die Seenotrettung seit 1910 nach internationalem Seerecht für jeden Kapitän Pflicht. Kapitänin Rakete durfte den Menschen nicht helfen, sie musste.

      • @ecox lucius:

        Hallo,

        Sie haben schon in einigen Punkten recht.

        Mein Punkt ist, dass man trotz seiner eigenen politischen Meinungen auch ehrlich auf die Argumente der politischen Gegenseite eingehen muss.

        Wenn man jetzt sagt, dass laut Seerecht eh alles klar ist stimmt das eben nicht ganz. Dann wäre es die nächstgelegene Küste, die angefahren werden muss.

        Und wenn man sagt, dass wir wegen unserer Ausbeutung Afrikas die Pflicht haben zu helfen, dann stimmt das auch nicht! Vielleicht haben wir deshalb ein schlechtes Gewissen, ja... ...aber die moralische Pflicht zu helfen bestünde auch ohne, dass es jemals eine Ausbeutung gegeben hätte!

        Warum werden immer Gründe vorgeschoben, welche garnicht die entscheidenden Gründe sind? (Wider besseren Wissens)

        Trotzdem müssen Probleme oder unrealistische Szenarien klar benannt werden. Wir wissen alle, dass Deutschland nicht in Afrika jedem Verfolgten ein Visum geben kann. Warum diskutieren wir dann, als ob das möglich wäre. Warum gibt es unter intelligenten Menschen solche Tabus. Der ganze Themenkomplex ist in jeder politischen Richtung vermient mit Tabus.

        Das Ende vom Lied wird sein, dass weder Linke sowie Rechte beim Lösungsfindungsprozess keine Rolle spielen werden. Und zwar aufgrund ihrer absichlichen Verleugnung von Wahrheiten und Fakten.

    • @Bamich:

      Wenn Sie jetzt noch 3. mit dazunehmen, wäre das etwas ganz anderes.



      3. Die Probleme, die diese Menschen veranlassen, ihre Heimat zu verlassen, haben ihre Ursache auch in unserem, westlichen, kolonialistischem, totalkonsumgeilen Verhalten – und zwar seit Jahrhunderten.



      So einfach kommen wir Westler aus der Nummer nicht mehr raus. Da können wir uns drehen und wenden wie wir wollen. Ignorieren is nich.



      Einwanderunsgesetze an die Sonne, Anwendung der Entwicklungshilfegelder überprüfen, keine Waffen in Dritt- und Viertweltländer. Eigentlich ganz einfach…

  • Oh, das tut mir aber Leid für Möchtegern-Mussolini, dass Gerichte nicht im Sinne seiner faschistischen Hassideologie entscheiden :)

  • Chapeau Alessandra Vella ! ! !

    Noch gibt es Richter* in Italien!

    • @Jürgen aus Nürnberg:

      Ein Taucher der nich taucht taucht nix!

      Ohne Schiff ist schlecht "retten".

  • Ob Europa nun endlich aus der Hüfte kommt und eine geordnete und gerechte Einwanderungsstruktur aufstellt?



    Ansonsten bis zum nächsten Mal.

  • Völlig losgelöst von dem Urteil, aber die Aussage von Alessandra Vella, dass das Schiff der Guardia di Finanza kein Kriegsschiff sei, ist nicht nachvollziehbar.

    Die Guardia di Finanza hat auch in Friedenszeiten zur Grenzsicherung Kombattantenstatus.

    de.wikipedia.org/w...Guardia_di_Finanza

    Lt. dem Humanitären Völkerrecht in bewaffneten Konflikten gilt als Kriegsschiff, lt. § 1002.



    "Kriegsschiff ist jedes zu den Streitkräften eines Staates gehörende Schiff, das die



    äußeren Kennzeichen eines solchen Schiffes seiner Staatsangehörigkeit trägt. Der kommandierende



    Offizier (Kommandant) muss im Staatsdienst stehen, sein Name muss in der



    entsprechenden Rangliste der Streitkräfte oder in einer gleichwertigen Liste enthalten und die Besatzung muss den Regeln der militärischen Disziplin unterworfen sein (48 29). Eine wie auch immer geartete Bewaffnung ist nicht erforderlich."

    www.humanitaeres-v.../Hb15.2Mai2013.pdf

    • @Sven Günther:

      Sie werden sicher verzeihen, dass ich, was italienisches Recht betrifft, eher einer italienischen Richterin vertraue als Ihnen...

    • @Sven Günther:

      Die Guardia di Finanza ist eine Polizeitruppe, die für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zuständig ist. Im Verteidigungsfall kann sie im Rahmen der Streitkräfte auch Grenzsicherungsaufgaben übernehmen.



      Nach meinen Informationen befindet sich Italien derzeit aber nicht im Verteidigungsfall und hat bislang auch keine Kriegserklärungen abgegeben. So what?

      • @Rainer B.:

        "Verbände wie beispielsweise die Carabinieri und die Guardia di Finanza fallen allerdings nicht unter diese Regelung, da sie bereits reguläre Teile der Streitkräfte sind und somit in bewaffneten Konflikten und Kriegen auch ohne gesonderte Deklaration Kombattantenstatus haben."

        de.wikipedia.org/wiki/Kombattant

        • @Sven Günther:

          Zum Glück gibt es Wikipedia, dann können wir ja jetzt diese scheußlich langen Studiengänge und Referendariate für angehende Juristen einstellen und Richterposten rotierend unter der Gesamtbevölkerung (natürlich länderübergreifend) verteilen! Hurra, ich werde Wikipedia-Richter in Lissabon!

          • @Finduss:

            Ich gebe zu, bei mir als Informatiker liegt Jura ganz knapp hinter Geisteswissenschaften auf der Respektskala.

            • @Sven Günther:

              Dafür arbeitest du dich ganz schön an den Geisteswissenschaften ab. Ist wohl so eine Art Hassliebe.

        • @Sven Günther:

          Polizei ist grundsätzlich nicht Militär, obwohl sie sich bisweilen gern mal so aufspielt. Ich wiederhole mich gerne für Sie - von einem „bewaffneten Konflikt“ kann derzeit überhaupt keine Rede sein.

          • @Rainer B.:

            Wie gesagt, das ist nicht wie in Deutschland mit dem damaligen Bundesgrenzschutz, der wäre nur in einem "bewaffneten Konflikt, der nicht vorliegt, damals unter den Kombattantenstatus gefallen.

            Das ist aber bei der Guardia di Finanza, meines Wissens nach, wie bei den Carabinieri, die sind auch eine Teilstreitkraft der italienischen Armee.

            • @Sven Günther:

              Können sie uns bitte den bewaffneten Konflikt benennen durch den "Lt. dem Humanitären Völkerrecht in bewaffneten Konflikten gilt als Kriegsschiff, lt. § 1002. ..."

              Das Schiff zu einem Kriegschiff wurde?

              Bisher haben sie lediglich Quellen gegeben indem ausdrücklich von einem bewaffnetem Konflikt die Rede war.

              Ich meine man könnte natürlich einen bewaffneten Raubüberfall als bewaffnetem Konflikt darstellen. Allerdings ob eine Handfeuerwaffe ausreicht um gleich von Krieg zu reden. Ich weiß nicht.

              Und das Beispiel ist mehr als was ich bisher von Schleusern oder Flüchtlingen gehört hätte. Bisher ist mir noch kein Fall bekannt das überhaupt auf Schiffe gefeuert wurde.

              • @Sascha:

                Das ist mein Punkt, auf den der Artikel auch nicht weiter eingeht. Warum sollte das Schiff kein Kriegsschiff sein, wenn die Guardia di Finanza auch in Friedenszeiten Kombattantenstatus hat, weil es eben nicht wie beim ehemaligen Bundesgrenzschutz ist.

                Aber harren wir einfach mal weiter der Dinge und der nächsten Instanz, im Idealfall hab ich Unrecht.

                • @Sven Günther:

                  Nochmal - die Guardia di Finanza hat in Friedenszeiten keinerlei militärische Aufgaben - ergo auch keine Kriegsschiffe.







                  Sie müssten eigentlich nur mal lesen und verstehen, was tatsächlich in Ihrem eigenen Wikipedia-Link zu Kombattanten steht:

                  „Kombattanten sind nach Genfer Recht in erster Linie die Angehörigen der regulären Streitkräfte. Die Haager Landkriegsordnung hingegen unterscheidet zwischen Angehörigen mit und ohne Kampfauftrag und erklärt nur erstere zu Kombattanten, letztere zu Nichtkombattanten.“



                  Daran wird sich auch in „nächsten Instanz[en]“ nichts ändern können.

  • Weiß jemand von den Mit-Kommentatoren, ob das Urteil umfasst, dass Frau Rackete und Kapitäne anderer NGOs nun wieder jederzeit uneingeschränkt in italienische Häfen einfahren können? Ich verstehe es so, kenne mich in Rechtsangelegenheiten aber nicht gut aus.

    • @*Sabine*:

      Definitives nein.



      Es wurde kein Urteil gesprochen. Die Klage wurde lediglich abgewiesen.

      Ein anderer Richter könnte da anders entscheiden. Ebenfalls können die Italiener das ganze weiterhin durchführen, da das verhalten der Italiener nicht zur Verhandlung Stand und Niemand ausser der Kapitänin angeklagt wurde.

      Das Gesetz hat noch Bestand. Die Anweisungen der Italiener bestehen fort. Allerdings wurde es viel unwahrscheinlicher, dass Aufgrund des aktuellen Gesetzes es zu einer Verurteilung kommt.

      • @Sascha:

        Danke.

    • @*Sabine*:

      So, wie ich das verstehe, ja, solange die Schiffe Teil einer NGO sind und Seenotrettung betreiben.



      Allerdings ist dieses Urteil von einem lokalen Gericht (oder zumindest: nicht der höchsten Instanz) gefällt worden und so, wie ich Salvini und seine Gefolgschaft einschätze ist das letzte Wort in die Richtung leider noch nicht gesprochen. :/

  • Cooool!

    Es ist auch der umgekehrte Fall zu betrachten: wenn diesen Menschen in Obhut von Kap. Rackete etwas zugestossen wäre, z.B. Todesfall durch Erschöpfung o.ä., dann wäre sie m.E. der fahrlässigen Tötung anklagbar, denn sie hätte so einen Vorfall durch Anlanden vermeiden können.



    Es ist naheliegend, dass sie nicht über viele Tage und mit offenem Ende so eine Verantwortung übernehmen darf - sie hat in Seenot befindliche Menschen gerettet, die versorgt werden müssen.

    Ich freue mich, dass das italienische Rechtssystem diesem Salvini etwas entgegensetzt.

    Trotzdem muss eine Lösung her, um die Rettungen nicht jedesmal zum Spiel mit Leben und Tod zu machen.

  • Eine gute Nachricht. Damit wird Salvinis populistische Kraftmeierei zurück auf den Teppich geholt. Zumindest die Judikative funktioniert in Italien noch und das gibt Anlass zu vorsichtiger Hoffnung.

    • @Rainer B.:

      Der heutige Corriere della sera belegt Ihre Auffassung des Populismus:

      Die Zahl der Ankünfte ist im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin sehr gering, aber in den letzten Wochen haben die sogenannten «Phantomlandungen» erheblich zugenommen. Das Innenministerium gibt keine offiziellen Zahlen zu diesem Phänomen an, aber die Schätzungen sprechen von mindestens 600 Personen, die im letzten Monat mit kleinen Booten und Schlauchbooten nach Sizilien und in die anderen südlichen Regionen gekommen sind. Ein Trend, der die Köpfe des Innenministeriums beunruhigt, auch, weil er sich weiter zu verschärfen droht und die Wirksamkeit der von Salvini weiterhin als Siegerwaffe bezeichneten Linie der Beständigkeit in Abrede stellt.

  • Carola Rackete hat alles richtig gemacht: “Rechtsgüterabwägung“



    Das heißt: Bei der Rechtsgüterabwägung “Leib & Leben“, wie der vorliegenden, rücken in einem Rechtsstaat nationale Gesetze in den Hintergrund. Nichts anderes ist m. E. - i. V. m. der Anlandung der Sea-Watch 3 auf italienischen Hoheitsgebiet -, wegen dem schlechten Gesundheitszustand der Flüchtlinge, geschehen - dies geschah in einer absoluten Notlage von Kapitänin Rackete. Das Recht wird wegen Innenminister Matteo Salvini nicht umgeschrieben werden!

  • Das italienische Modell dass Staatsanwaltschaften von der Exekutive getrennt sind und Staatsanwælte unkündbar und nicht versetzbar sind (was sie in Deutschland unter Druck setzt politisch genehme Anklagen zu verfassen) hat sich schon bei den Mafiaprozessen bewæhrt und nun auch bei diesem Verfahren. Wæhrend Salvini von einem politischen Prozess spricht ist die Haltung des Staatsanwalts eben nicht politisch denn er folgt nicht der Polemik des Politikers Salvini und widerspricht dessen Verschwörungstheorie einer NGO Kapitænin mit libyschen Schleppern.

    • @Nina Janovich:

      Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind nicht nur "unter Druck" setzbar sondern Weisungsgebunden.



      Ein Minister kann die StA also direkt und offen anweisen eine Ermittlung zu starten oder zu stoppen.

    • @Nina Janovich:

      So isset. ...Giudice too - anschließe mich.

  • Mann, tut das gut, sowas zu lesen...

    • @draddon:

      Sie / ihr macht euch etwas vor.

      1. Die zahl ist viel zu gering um etwas zu bewirken.

      2.das Schiff ist noch beschlachnahamt.

      3. was ist wenn nachweisbar "Passagiere" der Frau Rackete "freiburgern"?

      • @Albert Anders:

        Trotzdem tut es gut, eine Nachricht über ein besseres Verhalten, als man es von Staatsdienern gewohnt ist, zu lesen.



        Was meint denn das Wort "freibürgern"? Bis jetzt hab ich das noch nicht gehört. Was sind denn mögliche Synonyme und was mögliche Antonyme?

        • @Hampelstielz:

          Ich werd' s hier mal besser umschreiben:



          1. Sind deutsche Männer (18-30 Jahre)



          im Schnitt weniger oder mehr kriminell als der Durchschnitt



          _aller_ Deutschen?

          2. Angenommen beide Gruppen



          würden, räumlich getrennt, in ein größeres Land einwandern.



          Welche Gruppe wäre im Durchschnitt krimineller?

          3. Siieehstee?!?? ;-)

          ps. freib_u_rgern.



          Was hatten wir in letzter Zeit in Freiburg?



          Freiburg ist jdfs. nicht Meister geworden.......