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Aminata Touré schlägt Asylgrund vorVerstümmelung als Vorbedingung?

Shoko Bethke
Kommentar von Shoko Bethke

Die Grünen-Politikerin Aminata Touré fordert die Anerkennung weiblicher Genitalverstümmelungen als Asylgrund. Aber das ist der falsche Schritt.

Mütter, Tanten und Großmütter fügen ihren Kindern nicht mit böser Absicht Schaden zu, im Gegenteil Foto: Monicah Mwangi

W enn sich Po­li­ti­ke­r:in­nen bei Debatten über den Schutz von Asylsuchenden zerfleischen, argumentieren sie oft an der eigentlichen Realität der Betroffenen vorbei. So auch die Gleichstellungsministerin von Schleswig-Holstein, die Grünen-Politikerin Aminata Touré.

Nachdem der CDU-Politiker Thorsten Frei am Dienstag das Ende des Asylrechts der Einzelnen in der EU gefordert hatte, sprach sich Touré am Mittwoch für die uneingeschränkte Anerkennung von Betroffenen von weiblicher Genitalverstümmelung als Asylgrund in Deutschland aus.

Weibliche Genitalverstümmelung, kurz FGM aus dem Englischen „Female Genital Mutilation“, ist ein weltweit praktiziertes Beschneidungsritual an Mädchen und Frauen, vermutlich auch trans Jungen und trans Männern. Meistens werden Mädchen im Alter zwischen 4 und 14 Jahren die Klitoris und Vulvalippen ohne medizinische Begründung beschnitten oder vollständig entfernt, manchmal unter hygienisch riskanten Bedingungen etwa mit nicht sterilen Rasierklingen. Die verbliebenen Hautfetzen werden anschließend zugenäht, sodass nur noch eine kleine Öffnung für Ausscheidungen von Urin und Menstruationsblut bleibt.

Die Konsequenzen für Betroffene reichen von psychologischem Trauma, Entzündungen, extremen Schmerzen beim Wasserlassen und beim Zyklus sowie bei penetrativem Geschlechtsverkehr. Drei bis sieben Prozent der Betroffenen sterben jährlich unmittelbar durch den Eingriff, in den Jahren danach erhöht sich die Zahl auf bis zu 30 Prozent durch Komplikationen bei der Geburt oder durch Infektionen.

Engagierter Vorschlag – aber wie umsetzen?

Betroffen von dieser patriarchalen Brutalität – in den praktizierten Gesellschaften werden die Beschnittenen als „rein“ und „qualifiziert als Heiratsmaterial“ gesehen – sind etwa 200 Millionen Mädchen und Frauen. In Europa sollen laut Schätzungen 700.000 Frauen beschnitten sein, in Deutschland könnten 100.000 zu den Betroffenen gehören, mit steigender Tendenz. Dabei gilt FGM in Deutschland als schwere Körperverletzung nach §226a StGB.

Die Initiative der Grünen-Politikerin Aminata Touré ist deshalb ein engagierter Vorschlag. Wer vor einer anstehenden Genitalverstümmelung flieht, flieht auch um ihr eigenes Leben. Allerdings stellt sich die Frage nach der Umsetzung. Wie sollen Betroffene, die vor einer anstehenden FGM fliehen, ihre Situation nachweisen? Werden nur bereits praktizierte FGM als Asylgrund anerkannt? Werden Anträge von unbeschnittenen Frauen weniger schwer gewichtet, weil ihre Körper einer Menschenrechtsverletzung entkommen konnten?

Für Betroffene, die FGM erlebt haben, ist das Thema oft Tabu. Viele trauen sich nicht, darüber zu sprechen – wenn ihnen denn überhaupt bewusst ist, dass das, was ihnen angetan wurde, Gewalt war. Touré sagt selbst, dass Betroffene „sich nicht trauen, das Thema offen anzusprechen“. Der Grünen-Politikerin zufolge sollen Behörden besser sensibilisiert werden, um Betroffene über ihre Rechte aufzuklären, da FGM „ihre Chancen im Asylverfahren verringern“ kann.

Abgelehnt, wenn nicht beschnitten?

Müssen Betroffene vor jedem Asylantrag, der ohnehin schon nervenaufreibend ist, wochenlang auf einen ärztlichen Termin warten, um gegebenenfalls von einem unsensiblen Arzt untersucht zu werden? Werden flüchtende Mädchen und Frauen dann abgelehnt, wenn sie nicht beschnitten sind?

So schrecklich das Ritual auch ist: Die Mütter, Tanten und Großmütter fügen den Kindern nicht mit böser Absicht Schaden zu, im Gegenteil. Ihrem Verständnis zufolge entspricht FGM der sozialen Norm und soll dem Kind Vorteile verschaffen. Und wenn FGM anerkannter Asylgrund wird, stellt sich ein neues Problem: Wenn Mütter ihre Töchter eigentlich vor FGM schützen wollen, überlegt sie es sich vielleicht doch anders, wenn die Tochter dadurch mehr Chancen auf Asyl in Deutschland hätte.

Mehr Sensibilisierung für die Situation von flüchtenden Frauen ist wichtig, und dafür ist eine besondere Schulung, wie Touré fordert, unbedingt notwendig. Doch Flucht sollte unabhängig von Körperverletzung als Asylgrund ausreichen. Ein besserer Schritt wäre, die Länder, in denen FGM vor allem verbreitet ist, nicht als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.

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Shoko Bethke
Nachrichtenchefin/CvD
In Tokyo und Hamburg aufgewachsen, Auslandsjahr in Shanghai. Studium in Berlin, Chongqing und Halle. Schreibt seit 2021 für die taz. Kolumnistin des feministischen Magazins an.schläge (Foto: Hella Wittenberg)
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26 Kommentare

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  • "So schrecklich das Ritual auch ist: Die Mütter, Tanten und Großmütter fügen den Kindern nicht mit böser Absicht Schaden zu, im Gegenteil. Ihrem Verständnis zufolge entspricht FGM der sozialen Norm und soll dem Kind Vorteile verschaffen." Mehr Kulturrelativismus geht nicht.

  • Der verlinkte Artikel von Pro Asyl zeigt, dass die Probleme nicht beim Asylanspruch als solchem liegen, sondern bei der konkreten Umsetzung.

    Die aber erfordert entsprechende Mittel und ist damit bei weitem nicht so interessant.

    Ich empfehle den Pro Asyl Artikel zu lesen, sehr lehrreich.

  • Puh...der Vorschlag von Frau Touré ist so ziemlich unsinnigste, was ich seit langem gelesen habe und zeugt von großer Unwissenheit seitens Frau Touré.

    1. FGM ist bereits ein Asylgrund und wird auch als solcher beschieden. Wem tatsächlich eine FGM droht, bekommt auch einen Schutz.

    2. Das Bundesamt hat speziell ausgebildetes und sensibilisiertes Personal für geschlechtsspezifische Verfolgung. Bei vorgetragener/drohender FGM müssen die Sonderbeauftragten IMMER hinzugezogen werden, wenn sie die Anhörung nicht sowieso selbst durchführen.

    Mit ist wirklich schleierhaft, auf welcher Basis Forderungen gestellt werden, die schon seit Jahren erfüllt sind. Es wird eine Diskussion entfacht, die unsinniger kaum sein kann.

    Abgesehen der nationalen Regelungen, gibt es zudem internationale, bzw. europäische Regelungen bezüglich FGM, aus denen ebenfalls ein Schutzanspruch hervorgeht.

    • @Knallfrosch123:

      "Das Bundesamt hat speziell ausgebildetes und sensibilisiertes Personal für geschlechtsspezifische Verfolgung."

      Schön wäre es. In der Theorie vll. in der Praxis sieht es anders aus.

      • @sociajizzm:

        Und zwar...?

  • Schön, dass wenigsten die Mitkommentatoren die Probleme erkennen und benennen und die richtigen Fragen stellen.

  • Es erscheint unlogisch, gegen den Asylgrund "drohende Verstümmelung" anzuführen, dass der schwer nachzuweisen sei, aber stattdessen generell bei "Flucht" Asyl zu fordern. Wie soll die denn LEICHTER nachweisbar sein - insbesondere in Abgrenzung zu freiwilliger (Wirtschafts-)Migration? Flucht erfordert einen Fluchtgrund, der in einem entsprechenden Asylverfahren natürlich auch darzulegen wäre. Ist der Grund drohende Verstümmelung, ist man wieder am Anfang...

    Mal davon abgesehen sind andere Fluchtgründe als z. B. so ein kulturell bedingtes Verstümmelungsszenario häufig genug temporär, während Asyl immer von einer wahrscheinlich dauerhaften Unzumutbarkeit der Rückkehr in die Heimat ausgeht. Da ist Asyl gar nicht sachgerecht.

    Oder geht es der Kommentatorin darum, möglichst jede, also auch nur als "Flucht" deklarierte, Migration über das Asylrecht zu legalisieren? Ein solches Vorhaben dürfte nicht umsetzbar sein - zumal nicht auf europäischer Ebene - und allenfalls den Rechtspopulisten Wähler zutreiben.

    Verstümmelungsgefahr als Asylgrund anzuerkennen, schein tsachgerecht (obwohl wir natürlich damit irgendwann international einen Konflikt herfaufbeschwören, wenn der Verstümmelungsbegriff weiter auf weibliche Genitalien beschränkt bleibt, also Flucht vor Männerbeschneidung eben auch KEIN Asylgrund wäre).

    Was ich nicht so ganz verstehe ist die Argumentation für Asyl nach bereits erfolgter Beschneidung: So traurig das ist, der Schaden ist dann vollständig und unumkehrbar angerichtet. Wovor sollte ein Asylrecht das Opfer noch schützen?

    • @Normalo:

      "Wovor sollte ein Asylrecht das Opfer noch schützen?"

      Einer misogynen Gesellschaft und deren Folgen.

      Konkret: Zwangsheirat, Vergewaltigung und andere Gewalt und struktureller Benachteiligung.

      Frauen die schreckliche Schmerzen beim Geschlechtsverkehr haben, werden diesen nicht freiwillig haben.

      Ob diese durch direkte körperliche Gewalt, oder gesellschaftlichen Druck gefügig gemacht werden ist nebensächlich.

      2 Grund:



      Medizinische Versorgung.



      Wie im Artikel erwähnt:



      7% sterben direkt nach der Prozedur, 23% an den Spätfolgen.

      Bei guter medizinischer Versorgung sehen die Zahlen ganz anders aus.

      Die männliche Beschneidung und die Genitalverstümmelung von Frauen zu vergleichen ist geschmacklos.

      Hier ein besseres Beispiel:

      Den Männern wird der Penis amputiert, ohne Narkose natürlich. Es bleibt weiterhin ein Loch zum Urinieren.

      Geschlechtsverkehr nicht unbedingt nötig für die Fortpflanzung, die Hoden produzieren weiter Spermien.

      Um Nachkommen zu zeugen, werden die Spermien einfach direkt entnommen. Die Ezelle der Frau wird im Labor befruchtet, oder das Sperma der Frau direkt eingeführt.

      Selbst das wäre nicht ganz so grausam, da den Männern, sowohl der qualvolle Sex, als auch die Geburt des Kindes erspart bliebe.

      Aber es wäre vergleichbar.

      • @sociajizzm:

        Emotional kann ich sie völlig verstehen. Nur ist Asyl eben keine universell-karitative Einrichtung sondern ein Schutz vor politischer Verfolgung. Dass es jemandem, dem es "unverdient" schlecht ergeht, hier besser gehen würde und er deshalb Asyl bekommen sollte, wäre eine Erweiterung des Asylbegriffs, der dann auch nicht nur Opfer von Genitalverstümmelungen betreffen würde. Es gibt sicher konkrete Sachverhalte - drohende Zwangsverheiratung z. B. - die man unter "Verfolgung" subsumieren könnte, aber auch die müssen vorliegen und nicht nur abstrakt im Raum stehen.

        Und was Ihren plastischen Vergleich (den ich gar nicht angestellt habe, mir ging es nur darum, dass männliche Genitalbeschneidung international kritischer gesehen wird als hierzulande) betrifft, der geht ins Leere. Denn nur weil ein Eingriff schlimmer ist als der andere, heißt das nicht, dass der andere NICHT auch als eine Art Verstümmelung gesehen werden kann. Es sei denn, sie wollen auf so eine "Hab Dich nicht so, geht auch schlimmer!"-Argumentation raus, wie Opfer von sexueller Gewalt sie gewöhnlich lieben... [/Sarkasmus].

  • Als ob Verhungern nicht Grund genug ist.

    Ich möchte doch mal wissen, wieviele Politiker jene verfluchen die das Asylrecht in das Gundgesetz aufgenommen haben.

    Dem bis zur Unkenntlichkeit vertümmelten GG Art 16a sieht man förmlich die Säge an, mit der ständig daran herumgesägt wird.

    GG 19 "(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." wurde ja offenbar bei den ganzen Änderungen des 16a ganz geflissentlich und mit Absicht ignoriert.

    Wenn das "2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist," den Wesensgehalt der ursprünglichen Formulierung nicht antastet dann gilt auch 3 x 3 = 8.

    Aber wo kein Kläger da kein Richter.

    • @Bolzkopf:

      Vielleicht mal zuerst Absatz 1 lesen: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Wirtschatsmigration ist nicht gemeint.

      Desweiteren: Jemand, der es bereits in ein Land geschafft hat, das die Menschenrechte achtet (haben Sie den Teil hinter "Drittstaat einreist" absichtlich weggelassen?), genießt auch dort Asylrecht und wird nicht (mehr) politisch verfolgt. Von daher ist die Einschränkung sicher kein Wesenseingriff.

      Davon abgesehen - "technischer" Einwand - steht die Einschränkung IM Grundgesetz und ist damit selbst Teil der Ausgestaltung des Grundrechts. Dass Deutschland das Grundrecht nur mit diesen Einschränkungen gewährt, könnte daher allenfalls gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, nicht aber gegen die deutsche Verfassung selbst.

  • Moment mal:



    Wenn ich rechtzeitig fliehe, um nicht gefoltert, verstümmelt, umgebracht zu werden, dann ist das ein Grund mein Asyl abzulehnen?



    Das kann doch nicht sein.



    Wie soll so jemals ein Asylsuchender angenommen werden, der Angst hat, dass man ihn töten könnte? Sobald es passiert ist, kann er nicht mehr kommen.



    Und bei dem Thema Beschneidung soll das plötzlich anders aussehen?

  • Wir können diese Frauen leider nicht schützen! In Deutschland werden schätzungsweise über 1000 Frauen und Mädchen genital verstümmelt!Und zwar von Ihren „gut“ integrierten Verwandten oder eingeflogen Spezialistinnen! Ach ja die könnten ja d dann in der Schweiz oder USA Asyl beantragen, weil Sie in Deutschland verfolgt wurden!

    Asyl bekommt man wenn man verfolgt wird, das trifft leider auf Genitalverstümmelung nicht mehr zu! Denn es ist ja schon passiert und vor der Familie kann man auch schlecht schützen! Ist zwar makaber aber die Realität.

    • @Thomas Zwarkat:

      Könnte man schon.



      (§225 StGB)



      Will man aber offensichtlich nicht.

      • @Bolzkopf:

        Es gibt sogar den härteren, spezielleren §226a. Nur ist im Zweifel die Dunkelziffer recht hoch, weil niemand drüber redet, wenn es passiert.

  • Verfolgung, die ein Asylgrund ist, führt zur Flucht und begründet dieses Asyl.



    Flucht ist eine Folge und kann damit nicht selbst Asylgrund sein.

    FGM und MGM sind Bedrohungen, die es rechtfertigen zu fliehen.



    Pro Asyl weist darauf hin, dass nur eine drohende FGM als Asylgrund angesehen wird.



    www.proasyl.de/new...ist-ein-asylgrund/

    Das hängt auch damit zusammen, dass es Vorgang ist, der sehr häufig stattfindet und auch von seien Fürsprecher findet. Es gibt auch in Deutschland Menschen, die ihre Töchter in die jeweiligen Heimatländer bringen, damit sie verstümmelt werden.

    Wir müssen uns als Gesellschaft dafür entscheiden, uns entweder in Kulturrelativismus zu ergehen und wegzusehen, oder das Verbrechen beim Namen zu nennen und entsprechend zu ahnden.

  • "Und wenn XY anerkannter Asylgrund wird, stellt sich ein neues Problem: Wenn [Einwohner ihre Mitbürger] eigentlich vor XY schützen wollen, überlegt sie es sich vielleicht doch anders, wenn [...] dadurch mehr Chancen auf Asyl in Deutschland hätte."

    Gilt das auch für andere Asylgründe?

  • Und wie verfährt man dann mit Verwandten der Frauen, etwa den Eltern, wenn sie diese nach Deutschland begleiten? Erhalten diese Verwandten dann auch Asyl in Deutschland, auch wenn diese die FGM durchgeführt haben, und somit Verursacher des Asylgrundes sind?

  • Was ich nicht verstehe, wieso gilt die männliche Beschneidung nicht als Verbrechen. Die Kinder werden auch nicht gefragt.

    • @Stoffel:

      Weil männliche Beschneidung nicht das selbe ist.

      Würde den Männern der gesammte Penis amputiert, wäre es etwas anderes.

      Fortpflanzung ist auch ohne Glied möglich, also ist es "überflüssig". ;-)

    • @Stoffel:

      Wieder mal ein Beitrag, den man zweimal lesen muss, um zu glauben, dass er geschrieben wurden.

      Die körperlichen Auswirkungen sind nicht mal ansatzweise vergleichbar.

    • @Stoffel:

      Weil man sich nicht des Verdachts aussetzen wollte gewissen Glaubensgemeinschaften Vorschriften zu machen.

      Bedingt durch die Deutschen Geschichte.