Abschiebungen wegen Hass im Netz: Wer Terror feiert, soll raus

Wer Terror wie den der Hamas verherrlicht, soll künftig schneller ausgewiesen werden. Die Ampel ist sich darüber einig, von der Linken kommt Kritik.

Symbolbild eines Gefällt mir-Buttons

Reicht künftig schon ein „Gefällt mir“ für eine Ausweisung? Foto: Imago

BERLIN taz | Es geht um Jubel über die Hamas-Angriffe auf Israel in Social-Media-Kommentaren. Oder um Onlinebeiträge von Islamisten, die den Messerangriff auf den Anti-Islam-Aktivisten Michael Stürzenberger und einen Polizisten in Mannheim feierten. Die Bundesregierung will hier nun – wenn es um Menschen ohne deutschen Pass geht – schneller mit Ausweisungen reagieren. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigte sich am Mittwoch das Ampel-Bundeskabinett.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, man wolle damit „hart gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vorgehen“. Das Bejubeln der Hamas-Angriffe oder der Messerattacke in Mannheim sei „menschenverachtend“. Die Verrohung im Netz schüre ein Klima der Gewalt, das andere Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren könne.

Deshalb brauche es neben konsequenter Strafverfolgung auch „schärfere ausländerrechtliche Instrumente“, betonte Faeser. Wer keinen deutschen Pass habe und hier terroristische Taten verherrliche, der müsse „wo immer möglich ausgewiesen und abgeschoben werden“.

Auch ein „Gefällt mir“ könnte reichten

Mit der Gesetzesreform soll das Aufenthaltsgesetz verschärft werden. Das Billigen oder Bewerben einer Terrortat soll künftig als „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ gelten. Dafür soll auch schon ein einzelner Social-Media-Kommentar reichen. Nach bisheriger Rechtslage galt dies nur bei mehreren Beiträgen. Auch eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht mehr notwendig. Und als Verbreitung von Terrorinhalten könne auch schon gelten, wenn ein Social-Media-Beitrag auch nur mit einem „Gefällt mir“ markiert werde, heißt es in einem Begleittext zum Gesetz. Verwiesen wird hier auf eine Entscheidung des Landgerichts Meiningen aus dem Jahr 2022.

Für eine Ausweisung muss allerdings ein aktuelles Handeln vorliegen. Frühere Terrorverherrlichungen, von denen sich die betreffende Person inzwischen distanziert hat, reicht dafür nicht.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Gesetzesverschärfung Ausweisungen durch die Ausländerbehörden „erheblich erleichtert“ werden. Bisher seien in Fällen von Terrorsympathisanten „aufwändige Prüfungen“ notwendig gewesen.

„Wer Terrorismus verherrlicht, gehört abgeschoben“

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung zuletzt bereits in einer Regierungserklärung angekündigt. „Wer Terrorismus verherrlicht, wendet sich gegen alle unsere Werte und gehört auch abgeschoben“, betonte er. Solche Beiträge seien „ein Schlag ins Gesicht für Opfer, ihre Angehörigen und unsere demokratische Grundordnung“.

Auch Vizekanzler Robert Habeck begrüßte am Mittwoch das Vorhaben. „Es ist eine große Errungenschaft und Stärke unseres Landes, dass verfolgte Menschen in Deutschland Schutz finden können. Wer aber die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben“, so der Grüne. Der Islam gehöre zu Deutschland, der Islamismus nicht.

Die Linken-Rechtspolitikerin Clara Bünger kritisierte die Gesetzesverschärfung dagegen als Ausdruck eines „autoritären Staatsumbaus“. Bei Staaten wie der Türkei oder Russland empörten sich Po­li­ti­ke­r*in­nen hierzulande zu Recht, dass Menschen wegen eines „Likes“ in den sozialen Netzwerken verfolgt würden, sagte Bünger. Inzwischen bewege sich die Bundesrepublik aber „längst selbst in diese Richtung“.

Bünger verwies auf Präventivhaft für Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen, Demonstrationsverbote oder zuletzt die „beispiellosen Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts“. Ausweisungen lösten keine gesellschaftlichen Probleme, so die Linken-Politiker. Auch sei das Ausweisungsrecht schon zuletzt etliche Male verschärft worden. Es sei vielmehr Aufgabe der Justiz, Menschen zur Verantwortung zu ziehen, wenn diese Straftaten begingen.

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