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§ 218 gilt weiterDie Debatte ist nicht beendet!

Dinah Riese
Kommentar von Dinah Riese

Es gab eine Chance, Abtreibungen zu legalisieren. Union und FDP haben das verhindert. Der Bundestag hinkt der Gesellschaft hinterher. Aber der Kampf geht weiter.

Die In­itia­to­r:in­nen der Projektion sind „Repro Uncensored“ und das „Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung“ Foto: Saskia Schramm

E s hätte ein historischer Moment werden können. Noch kurz vor der Wahl hätte der Bundestag Schluss machen können damit, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland eine Straftat sind. Aber Union und FDP haben eine Abstimmung blockiert. Im Plenum wäre eine Mehrheit möglich gewesen. Dafür hätte sich nur eine Handvoll Abgeordneter aus der FDP darauf besinnen müssen, was Liberalismus bedeutet. Im nächsten Bundestag werden die Mehrheiten höchstwahrscheinlich andere sein. Doch die Union sollte sich gefasst machen: Sie wird nicht darum herumkommen, sich mit Frauenrechten zu befassen.

Mehr als 150 Jahre ist der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, der Abtreibungen kriminalisiert, nun alt. Und seit 30 Jahren gilt er in seiner heutigen Form: Abtreibungen sind rechtswidrig und unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Botschaft an Schwangere und Ärz­t*in­nen lautet: Was ihr tut, ist unrecht und gesellschaftlich geächtet. Mit der Realität hat das nichts zu tun. Union und FDP beschwören eine gesellschaftliche Polarisierung, wo keine ist. Das Gegenteil ist der Fall: 80 Prozent der Gesellschaft sind für legale Abbrüche. Selbst Uni­ons­wäh­le­r*in­nen oder Chris­t*in­nen sehen das so. Eine aktuelle Untersuchung bringt es gut auf den Punkt: „Gesellschaftliche ‚Mehrheiten‘, die sich gegen die Neuregelung aussprechen, bestehen lediglich innerhalb der Gruppe der über 60-jährigen Ka­tho­li­k*in­nen in Süddeutschland.“

Jahrzehntelang hat dieses Land sich mit einem völlig unzureichenden rechtlichen Konstrukt begnügt. Selbst feministische Po­li­ti­ke­r*in­nen haben sich lange nicht getraut, vehement das Ende von Paragraf 218 zu fordern. Zu groß war die Sorge, dass es am Ende eine Verschlechterung gibt statt eine Verbesserung.

Jetzt ist klar: Der Wille zur Veränderung ist da. Notwendig ist diese allemal, die Versorgungslage hierzulande ist schlecht. Anders als noch vor wenigen Jahren ist das jetzt wissenschaftlich belegt. Der Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen ist Teil der Menschenrechte von Frauen. Regelmäßig wird Deutschland von der UN für seine Rechtslage gerügt. Das grundsätzliche Abtreibungsverbot ist aus „völker-, verfassungs- und europarechtlicher Perspektive“ nicht haltbar – so die klare Aussage der Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on.

Es gibt einen Gesetzentwurf, der einen konkreten Vorschlag macht, wie es anders gehen könnte. Und nach Jahren der Stille gibt es jetzt eine laute Debatte, die nicht wieder verstummen wird. Das sind die Fakten, auch, wenn Union und FDP es gerne anders hätten. Das Ende des Gesetzentwurfs ist nicht das Ende der Debatte. Dafür werden Fe­mi­nis­t*in­nen sorgen.

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Dinah Riese
Ressortleiterin Inland
leitet das Inlandsressort der taz. Davor war sie dort seit Oktober 2018 Redakteurin für Migration und Integration und davor von 2016-17 Volontärin der taz Panter Stiftung. Für ihre Recherche und Berichterstattung zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen, Paragraf 219a StGB, wurde sie mehrfach ausgezeichnet. Im März 2022 erschien von Gesine Agena, Patricia Hecht und ihr das Buch "Selbstbestimmt. Für reproduktive Rechte" im Verlag Klaus Wagenbach.
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28 Kommentare

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  • Wozu debatieren ... das historische Zeitfenster schließt sich gerade.

    Klar, den Liberalen müssten eigentlich die Zungen versteinern wo sie weiter von "Freiheit" sprechen...solange nix drückt im Schritt und weiter geborenes Leben ohne Geschindigkeitsbegrenzung gefährdet wird....

    Richtig verkackt haben aber Grüne und SPD. Wann habt ihr während der laufenden Legislatur wirklich für das Recht auf Abtreibung gestritten? Die Liberalen mit ihrem Macherfetisch -internalisiertem Gebärneid - gelb pink ;-) .... hättet ihr soooo schön in Widersprüche verwickeln können ...



    Von Grünen habe ich in diesem Punkt, zu unserer Zeit jene Starrköpfigkeit erwartet die in der Ampel stets die FDP auszeichnete....

    Aber nein, ihr beherrscht die Basics nicht. Selbstbestimmung ja bitte, aber für Schwangere nur verschämt mit Beratung und langen Anfahrtszeiten auf dem Lande ... Kostenübernahme nur für Sozialfälle, nicht als Kassen Regelleistung.



    Ärzt*innen werden in der Ausbildung weiter nicht regulär auf die Eingriffe vorbereitet und operieren später im rechtlichen Graubereich ... unmöglich!

    Das Selbstbestimmungsgesetz für unsere Bäuche bleibt ihr schuldig.

    Einzige Hoffnung Menopause - sad but true

  • Ich glaube würde der Fall vorm Verfassungsgericht landen würde es wie in den 90er Jahren entscheiden, mit dem Unterschied das die Ausnahmen für behinderte ungeborene Kinder gekippt würden. Das man ein Kind theoretisch Minuten vor der Geburt abtreiben darf weil es Down Syndrom hat, ist eine absolutes Unding das definitiv abgeschafft gehört.

  • Ich möchte auf den Beitrag des Verfassungsblogs vom 06.01.2025 hinweisen: verfassungsblog.de...-guter-kompromiss/

    Zitat: "Entweder will die aktuelle Rechtslage den Schwangerschaftsabbruch nach Beratung trotz des nicht verwirklichten Tatbestands als strafrechtswidrig festsetzen – ein Ansatz, der der gesamten Strafrechtsdogmatik widerspricht. Eine Straflosigkeit trotz Rechtswidrigkeit wäre anders zu erreichen, etwa durch Entschuldigungsgründe oder persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe. Eine Strafrechtswidrigkeit ohne verwirklichten Tatbestand steht jedoch dem Wortlaut strafrechtlicher Normen (§§ 218 Abs. 1 Satz 1, § 218a Abs. 1 iVm § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB) entgegen und wirft daher verfassungsrechtliche Bedenken auf."

    "Wenn also weder die Bewertung des Selbstbestimmungsrechts noch die Anordnung der Rechtswidrigkeit durch das BVerfG zwingend sind, die aktuelle Lage mehrdeutig ist und es ein gesamtgesellschaftliches Bedürfnis zur Entkriminalisierung gibt, warum wird dann an einem Kompromiss festgehalten, der – aufgrund der durch seine Umsetzung ausgelösten Inkonsistenzen – kein guter Kompromiss ist, nie einer war und vermutlich nie einer werden wird?"

    • @Klabauta:

      Aus meiner Sicht ist da überhaupt nichts zu deuteln: Was ausdrücklich den Tatbestand der Verbotsnorm nicht erfüllt, ist nicht verboten. Die gesellschaftliche Missbilligung jeder Abtreibung, die das BVerfG in seinem Urteil von 1993 verlangt hat, mag immer noch verwirklicht sein. Aber im StGB steht sie heute schon - für die Fälle, in denen 12-Wochenfrist, Beratungs- und Arztpflicht eingehalten sind - effektiv nicht mehr drin. Kannste drehen und wenden - nulla poena sine lege.

  • "Die Debatte ist nicht beendet"



    Keine Debatte ist beendet, solange keine für _alle_ zufriedenstellende Lösung erreicht wurde.



    Was vermutlich bedeutet, dass uns diese Debatte begleiten wird, solange es Menschen gibt.

  • Ich bleibe dabei, die derzeitige Regelung ist ein guter Kompromiss zwischen den beiden Extrempolen. Ich bin absolut dafür, dass Abtreibungen straffrei möglich sind, aber um das werdende Leben zu schützen, sollten die Hürden hierfür nicht komplett geschliffen werden.

    Zudem bleibt es für mich immer noch unbegreiflich, warum das Thema Verhütung in der Diskussion keinerlei Rolle zu spielen scheint. Hier wird immer so getan, als ob sich der Embryo analog einer Krankheit quasi parasitär im Körper der Frau einnistet, ohne dass man da was dagegen tun kann. Wenn man sich die Quote von Abtreibungen zu Geburten anschaut, muss in dem Bereich noch ganz viel investiert werden.

  • Die gerade in den letzten Jahren häufig zitierte Behauptung, „Straftat, die nur nicht bestraft wird“, beschreibt die Rechtslage der 70er bis 1993 und entstammt teilweise einer Vermischung mit dem Cannabisbesitz (bis letztes Jahr).

    Tatsächlich stellt §218 sogar ausdrücklich klar, dass es KEINE STRAFTAT IST (-solange die Beratung in Anspruch genommen wurde).

    („...wird nicht bestraft“, damit ist es i.V. mit §12 keine Straftat und nicht bloß „straffrei“ (das gibt es zwar auch, allerdings erst nach Verstreichen der Frist, wonach selbst dann noch von Strafe für die Schwangere abgesehen werden kann))

    Genau diese bewusste Klarstellung wird vielfach falsch zitiert, gerade von Denjenigen die stattdessen unbedingt die Formulierung „nicht rechtswidrig“ irgendwo in einem Gesetz stehen haben möchten.



    Und das führt leider in der Praxis erst zu der Aura des Verruchten, die man vorgibt, unbedingt bekämpfen zu müssen...

    In den 90/2000ern ging es daher auch meistens um die §§218a-219b, die das legale Verfahren regeln, was bei anderen Themen im BGB oder Fachgesetzen geregelt ist, sodass insoweit hier eine „Verstrafrechtlichung“/Kriminalisierung durch die redak. Einordnung im StGB erfolgt. 1/2

    • @Ruhrpott-ler:

      Kleine Korrektur in eigener Sache:



      Es ist §218a, der ausdrücklich, wenn auch teilweise verklausuliert, klarstellt dass es innerhalb der Regeln keine Straftat darstellt.



      Ich hatte das falsch als §218 Abs.2 in Erinnerung.



      Allerdings gehören die §§218-219b regulatorisch zusammen, sodass dass im Kern keine Rolle spielt.

  • Ja, die Diskussion wird weitergehen, und weiter werden beide radikalen Extremseiten so tun, als gäbe es die Hauptargumente der Gegenseite nicht. Frau v. Storch bringt das Wort "Selbstbestimmung" nicht über die Lippen, und Frau Mauws, Frau Regge oder Frau Riese werden es weiter schaffen, ellenlange Texte zu dem Thema zu schreiben, ohne auch nur mit einem Wort auf das Phänomen "werdendes Leben" zu sprechen zu kommen (man könnte auch gleich warten, bis Sahra Wagenknecht das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung anerkennt). Die gefühlte Mehrheit will legalisieren, macht sich nicht klar, dass das längst passiert ist, nur halt mit Einschränkungen, und kann doch nicht umhin zu realisieren, dass sie an der Urne gar nicht die Mehrheit ist, quittiert das dann mit Durchhalteparolen.

    So wird's nix.

    • @Normalo:

      Ich hielt den Kompromiss mit illegal aber straffrei auch mal für sehr intelligent.



      Aber wenn doch die Realität zeigt, dass dadurch das erreichbare Angebot für betroffene leidet, muss man doch eingestehen, dass der Kompromiss ein sehr fauler ist.



      Auf der einen Seite haben Sie recht: Abtreibung bis zur 12. Woche ist längst "legal".



      Wovor zieren sich die Gegner dann?

      • @Herma Huhn:

        Mich stört primär, dass die Strafbarkeit der NICHT-legalen Abtreibung allein den durchführenden Arzt trifft. Damit bleibt er bei jedem Abbruch mit einem Bein vor dem Kadi, und dass die Schwangere, deren Wunsch er erfüllt, nicht einmal bei ihm im Boot sitzt, ist Gift für das Arzt-Patienten-Verhältnis. Das setzt genau NICHT den Anreiz gegen die angeführte Unterversorgung. Davon abgesehen hat die "Entantwortung" der Schwangeren für die Legalität ihres Abbruchs etwas Entmündigendes: Vollwertige Menschen können auch in emotional anspruchsvollen Situationen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen.

        Daneben ärgert mich der Etikettenschwindel, 218 würde "abgeschafft", bzw. die Abtretung aus dem Strafrecht entfernt, der schlicht populistischer Humbug ist: Die Strafnorm wird nur im SchKG versteckt (was man mit Strafnormen genau NICHT machen sollte).

        Und zuletzt: Warum der ganze Weltfrauenbefreier-Pathos (begleitet von entsprechenden Invektiven gegen die "patriachalen Unterdrücker" auf der Gegenseite) wegen einer vorgeschlagenen Änderung, die eine schon gar nicht schlecht gestrickte Kompromisslösung im Wesentlichen nur umstrickt. Das ist mir zuviel Unfrieden als Selbstzweck.

      • @Herma Huhn:

        Laut dem Entwurf wäre die Schwangere immer straffrei gewesen, egal wann sie den Abbruch vornimmt oder vornehmen lässt, Art. 1 § 14 Absatz 4. Das geht zu weit.

        www.bundestag.de/r.../Gesetzentwurf.pdf

        • @Peter Rabe:

          Das ist sie jetzt schon bis zur 22. (!) Woche solange sie einen Beratungsschein hat und sie den Abbruch durch einen Arzt vornehmen lässt. (Der dann allerdings selbst nicht mehr legal handeln würde, sollte die 12. Woche schon verstrichen ist)



          (§218a Nr.4)



          Darüberhinaus kann (und soll wohl von der Intention her auch) das Gericht grundsätzlich immer von Bestrafung der Schwangeren absehen, wenn sie sich "in besonderer Bedrängnis befand", wenn sie den Eingriff selbst durchgeführt hat. (Denn nur das und nach der 22.Woche ist für sie selbst strafbar (mit verringerter Strafandrohung). )

          Das heißt, das ggw. Abtreibungsrecht kriminalisiert vor allem die Ärzte, nicht die Schwangeren.



          [Wobei bis zur 12.Woche mit Beratungsschein der Tatbestand nicht verwirklicht wird, also keine Straftat stattfindet und bei medizinischer Indikation und Sexualstraftaten die Abtreibung darüber hinaus „nicht rechtswidrig“ ist (§218a Nr.1-3). ]

          • @Ruhrpott-ler:

            Ja, die Schwangere war bisher schon „privilegiert“; in wieweit Gerichte aber von der Strafe abgesehen haben, kann ich nicht beurteilen.

            Der Vorschlag weitet die Straflosigkeit aber bis Beginn des Geburtsvorgangs aus. Also bis die Wehen einsetzen. Und das eben ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls, wie es § 218a Absatz 4 StGB heute vorsieht. Das ist meines Erachtens nicht richtig. Und auch verfassungswidrig, da die „Leibesfrucht“ dann schon in fast allen Belangen ein „richtiges Kind“ mit Menschenwürde ist.

      • @Herma Huhn:

        Vor der Grundrechtskollision natürlich.

        Die ist doch immer noch da.

  • "Das Ende des Gesetzentwurfs ist nicht das Ende der Debatte. Dafür werden Fe­mi­nis­t*in­nen sorgen."

    Und wenn man dann wieder in Karlsruhe scheitert, so wie beim letzten Mal, hat man viel gesellschaftliche Spaltung betrieben, und nichts gewonnen. An Überlegungen zur Menschenwürde ändert nämlich eine gesellschaftliche Mehrheit nichts. Selbst, wenn jede*r einzelne Bürger*in in Deutschland außerhalb des Bundesverfassungsgerichtes für eine Änderung wäre, würde dies nichts an dessen Rechtsprechung ändern.

  • Die SPD möchte keine Mehrheit für Frauenrechte, weil sie Angst hat, dass die AfD auch dafür stimmen könnte. CDU und FDP sind daran schuld, sagt die taz.

    Naja, Prioritäten halt. Frauenrechte sind halt nicht allen so wichtig wie Parteienproporz.

  • Auch Sie vergessen hier, oder eher verschweigen, dass das Verfassungsgericht klare Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch getroffen hat. Das wird auch jetzt nicht anders sein. Die Verfassung hat sich dahingehend nicht geändert. Egal ob das Gesetz durchgekommen wäre, vor dem Verfassungsgericht wäre es kassiert worden.



    Das Verfassungsgericht kennt keinen veränderten Zeitgeist, denn eben genau dafür wurden die Hürden in der Verfassung so hoch gesetzt, damit diese vor dem Zeitgeist geschützt wird.

    Nur weil der Zeitgeist momentan Anti-Asyl ist, wird das Asylrecht ja auch nicht aufgehoben.

    Dieses Gesetz und auch generell das Anliegen wird nie durch kommen, weil es immer das Lebensrecht des Fötus vergisst. Egal wie man das nun findet.

    • @Walterismus:

      Das ist logisch argumentiert aber nicht zwingend richtig. Natürlich kennt das Verfassungsgericht Zeitgeist, zumindest langfristigen, und legt teilweise auch neu aus.

      Das mag beim BFH noch mehr der Fall sein als beim BVG. Trotzdem muss beachtet werden, dass andere Richter auf den Stühlen sitzen und damit auch andere Mehrheiten möglich sind.

      Unabhängig davon auf welcher Seite man selbst sitzt.

  • "Und seit 30 Jahren gilt er in seiner heutigen Form: Abtreibungen sind rechtswidrig und unter bestimmten Voraussetzungen straffrei."

    Auch wenn diese Behauptung überall gerne erzählt wird, wird sie dadurch nicht richtig. Abtreibungen sind unter bestimmten Voraussetzungen schlichtweg nicht rechtswidrig, weil sie keine Tathandlung im Sinne einer verbotenen Abtreibung darstellen.

    Und auch die Behauptung, ein grundsätzliches Abtreibungsverbot sei aus "völker-, verfassungs- und europarechtlicher Perspektive“ nicht haltbar, ist falsch. Es gibt keinen Völkervertrag, aus dem sich ein Abtreibungsrecht ergibt, die jetzige Regelung geht auf das Verfassungsgericht zurück (und seither hat es keine wesentliche Änderung gegeben) uns auch das Europarecht sieht keine Abtreibungserlaubnis vor (hierfür wäre die EU schlichtweg auch nicht zuständig).

  • Ich kann es langsam nicht mehr Links und Rechts beruft sich auf schlechte Umfragen oder schlecht gemachten Studien, bzw. Studien die im Fazit schreiben, dass die Methode vllt nicht geeignet war und weitere Untersuchungen folgen müssen. Lesen tut das freilich niemand, weder Links noch Rechts, es passt einfach zum eigene Weltbild und um das durchzuse



    durchzusetzen sind alle Mittel recht. Das hört nicht bei Medien und social Media auf, auch Gewalt ist ein probates Mittel, wenn es von den richtigen gegen die falschen geht.



    Sachlichkeit ist nicht gefragt, emotion ist wichtig, da lässt man auch gerne Infos weg. Und obwohl man es besser weiß, bleibt man stur dabei.

    Ob man so sein Ziel besser erreicht bei einer Bevölkerung die Mehrheitlich ähnlich tickt ist zumindest in meinen Augen fraglich.

  • "Es gab eine Chance, Abtreibungen zu legalisieren. Union und FDP haben das verhindert."



    Ich sehe das anders. SPD, Grüne und Linke haben es schlicht verpasst sich eine parlamentarische Mehrheit zu beschaffen.



    Nach der sturen Blockade von rot und grün zuletzt und den verbal teils völlig überzogenen Schmähungen gegen Merz muss sich keiner wundern das die Union sich heute quergestellt hat.



    Und die FDP hat die wenig staatsmännische Entlassung Lindners inklusive dem medialen Nachtreten Scholz' sicher auch noch vergessen.



    Beides kann man absolut berechtigt finden - beides war aber politisch ziemlich unklug wenn man keine parlamentarische Mehrheit hat und auf Zustimmung anderer angewiesen ist 🤷‍♂️



    Es spiegelt sich zum Abschluss der gescheiterten Ampel einmal mehr, das Rot und Grün nicht sonderlich gut strategisch Ziele verfolgen und durchsetzen können - das ist leider der rote Faden der sich durch die kompletten 3 Jahre Ampel zog

  • So ein wichtiges Thema sollte nicht durch den Bundestag durchgewunken werden, sondern braucht die breite Diskussion

    • @NorbertKa:

      Breiter geht's doch kaum noch - vor allem wenn man den Riesengraben zwischen den Diskutanten mit dazuzählt. Es ist ein klassisches Heißredethema. Das BVerfG hat 1993 das einzig richtige gemacht, sich einen Kompromiss einfallen lassen, und dann entspannt zugeschaut, wie beide Seiten sich darüber die Haare raufen.

    • @NorbertKa:

      Das sehe ich genauso. Ich habe aber Zweifel daran, ob man durch diese "breite Diskussion" zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich etwas gewinnt.

  • Wer hätte gedacht, dass frauenfeindliche Parteien frauenfeindliche Politik machen? Alles, was ich sonst noch zu dieser Entscheidung zu sagen hätte, wäre justiziabel. Ein Lied von den Prinzen passt jedenfalls ziemlich gut.

    • @Minelle:

      So hat jeder seine Meinung.



      Ich bin eine Frau und definitiv keine Abtreibungsgegnerin UND ich finde es gut, dass es keine Veränderung gibt.

  • Gerade die, welche die Freiheit politisch und in "Sonntagsreden" vor sich hertragen, haben sie heute mal wieder verhindert. Scheinbar wirken auch bei diesem Thema bei beiden Parteien und deren Vertretern nur die patriarchen Machtinstinkte.