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Eine Frau hält ein Schild, auf dem Schild steht: Weg mit 219a

Paragraf 219a

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland umstritten: verboten, aber straffrei, tabuisiert und hart umkämpft. Die kontinuierliche Berichterstattung der taz hat mit dazu beigetragen, dass der Bundestag im Juni die Abschaffung des Informationsverbots in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs beschlossen hat. Mit Paragraf 218 bleiben Abtreibungen selbst aber weiterhin strafbar. Doch auch dazu läuft die Debatte.

On Abortion – Über Abtreibung