Marla-Svenja Liebich im Männerknast : Hut ab vor der Justizvollzugsleitung
Ein Gericht hat die Transidentität, die sich die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich selbst zuschreibt, angezweifelt. Nun muss sie ins Männergefängnis.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
E s ist ein wirklich problematischer Fall: Darf Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich im Frauengefängnis untergebracht werden, oder nicht? Nein, sagt jetzt die Anstaltsleitung in Chemnitz: Nach „Abwägung aller maßgeblichen Aspekte des Einzelfalls“ gehöre Liebig nicht in den Vollzug für Frauen.
Schon Ende August 2025 sollte die Rechtsextremistin ihre Haft im sächsischen Frauengefängnis antreten, entschloss sich aber zur Flucht. Nach monatelanger Fahndung in Tschechien wurde sie nun gefasst und ausgeliefert. Bereits 2023 hatte das örtliche Amtsgericht Liebich, die aus Halle (Saale) stammt, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Liebig vertrieb unter anderem in ihrem Online-Versandhandel volksverhetzende Materialien wie einen Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“. Sie hetzte – Funfact – lange gegen die Queer-Community, bezeichnete diese als „Parasiten der Gesellschaft“, sprach von „Transfaschismus“.
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Welle an Strafanzeigen
Nach dem Urteil änderte sie ihren offiziellen Geschlechtseintrag und Namen – zweifellos eine offene Provokation. Als 2024 der Bundestag für das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) stimmte, warnte nicht nur die CDU vor „möglichem Missbrauch …, wenn man Vornamen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ändern kann.“ Auch die AfD beschwor: „Ihr Gesetz wäre im Grunde unfreiwillig komisch, wenn es nicht so tragisch, aber vor allen Dingen gefährlich wäre … Jeder soll plötzlich irgendwie alles sein können, alles sein dürfen, jederzeit, sogar rückwirkend …“
Genau in diese Kerbe schlug Marla-Svenja Liebich – und sorgte sogleich für eine Welle an Strafanzeigen gegen Medien und Personen, die ihren alten, männlichen Namen verwenden und sie damit „misgendern“. Inzwischen wirft der juristisch zuständige Saalekreis Liebich Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) vor und prüft die Personenstandänderung.
Transidentität sieht anders aus
Wie stark die Verurteilte das SBGG instrumentalisiert, zeigt ihr neuster Antrag: Kürzlich wurde bekannt, dass ihr nächster Geschlechtseintrag „divers“ sein soll. Als neuen Vornamen beantragte sie absolut perfide „Anne Frank“. Transidentität sieht anders aus.
Die Diskussion um Rechte der trans* Community wird seit jeher hitzig genug geführt. Hut ab vor der Justizvollzugsleitung, die hier den Einzelfall prüfte und zum richtigen Schluss kam.
Es bleibt die Frage: Wie verhindern wir zukünftig solche politisch motivierten Verdrehungen der Gesetze, ohne die mühsam erkämpften Rechte von Queers einzuschränken? Die Queer-Community sollte sich darüber nicht spalten lassen.
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