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Marla-Svenja Liebich im Männerknast Hut ab vor der Justizvollzugsleitung

Kommentar von

Dana Müller

Ein Gericht hat die Transidentität, die sich die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich selbst zuschreibt, angezweifelt. Nun muss sie ins Männergefängnis.

E s ist ein wirklich problematischer Fall: Darf Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich im Frauengefängnis untergebracht werden, oder nicht? Nein, sagt jetzt die Anstaltsleitung in Chemnitz: Nach „Abwägung aller maßgeblichen Aspekte des Einzelfalls“ gehöre Liebig nicht in den Vollzug für Frauen.

Schon Ende August 2025 sollte die Rechtsextremistin ihre Haft im sächsischen Frauengefängnis antreten, entschloss sich aber zur Flucht. Nach monatelanger Fahndung in Tschechien wurde sie nun gefasst und ausgeliefert. Bereits 2023 hatte das örtliche Amtsgericht Liebich, die aus Halle (Saale) stammt, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Liebig vertrieb unter anderem in ihrem Online-Versandhandel volksverhetzende Materialien wie einen Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“. Sie hetzte – Funfact – lange gegen die Queer-Community, bezeichnete diese als „Parasiten der Gesellschaft“, sprach von „Transfaschismus“.

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Welle an Strafanzeigen

Nach dem Urteil änderte sie ihren offiziellen Geschlechtseintrag und Namen – zweifellos eine offene Provokation. Als 2024 der Bundestag für das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) stimmte, warnte nicht nur die CDU vor „möglichem Missbrauch …, wenn man Vornamen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ändern kann.“ Auch die AfD beschwor: „Ihr Gesetz wäre im Grunde unfreiwillig komisch, wenn es nicht so tragisch, aber vor allen Dingen gefährlich wäre … Jeder soll plötzlich irgendwie alles sein können, alles sein dürfen, jederzeit, sogar rückwirkend …“

Genau in diese Kerbe schlug Marla-Svenja Liebich – und sorgte sogleich für eine Welle an Strafanzeigen gegen Medien und Personen, die ihren alten, männlichen Namen verwenden und sie damit „misgendern“. Inzwischen wirft der juristisch zuständige Saalekreis Liebich Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) vor und prüft die Personenstandänderung.

Transidentität sieht anders aus

Wie stark die Verurteilte das SBGG instrumentalisiert, zeigt ihr neuster Antrag: Kürzlich wurde bekannt, dass ihr nächster Geschlechtseintrag „divers“ sein soll. Als neuen Vornamen beantragte sie absolut perfide „Anne Frank“. Transidentität sieht anders aus.

Die Diskussion um Rechte der trans* Community wird seit jeher hitzig genug geführt. Hut ab vor der Justizvollzugsleitung, die hier den Einzelfall prüfte und zum richtigen Schluss kam.

Es bleibt die Frage: Wie verhindern wir zukünftig solche politisch motivierten Verdrehungen der Gesetze, ohne die mühsam erkämpften Rechte von Queers einzuschränken? Die Queer-Community sollte sich darüber nicht spalten lassen.

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14 Kommentare

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  • "Es bleibt die Frage: Wie verhindern wir zukünftig solche politisch motivierten Verdrehungen der Gesetze,"



    so etwas lässt sich nicht verhindern.

  • Liebich hat die Möglichkeiten in Anspruch genommen, die das SBGG zulässt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Die Leitung des Frauengefängnisses hat eindrücklich gezeigt, wie viel eine selbstbestimmte Entscheidung nach dem SBGG wert ist: im Zeifelsfalle gar nichts. Es ist traurig, dass es einen Querulanten wie Lieblich braucht, um die Unvollkommenheiten dieses Gesetzes zu demonstrieren.

  • Wie soll das nachgewiesen werden? Das SBGG sieht keine Überprüfung vor. Würde mich nicht wundern, wenn Liebich vor Gericht geht.

  • Und wie läuft das bei Maja T.?

  • Der einfachste Weg, dieses konkrete Problem zu lösen, wäre Einzelhaft. Da wäre es egal, in welcher Haftanstalt.

    • @jwie:

      Einzelhaft über einen längeren Zeitraum ist ein Verstoß gegen das Folterverbot und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Gefangenen. Ist ja aber ein Andersdenkender nehme ich an, da ist das dann wahrscheinlich völlig legitim?



      Konsequenter wären Gefängnisse für alle Geschlechter.

    • @jwie:

      In einem Frauengefängnis wäre das nicht so einfach. Die anderen Insassinnen würden sich herzlich bedanken, wenn Frau Liebich in der Gemeinschaftsdusche auftauchte.

    • @jwie:

      Sie meinen, wie in Ungarn?

  • Die Frage lässt sich leicht lösen: Alle Personen, bei denen Hinweise auf Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes gibt, gehören nicht ins Frauengefängnis. Dazu gehören frühere Aussagen oder politisches Handeln oder eine unmittelbare zeitliche Nähe der Personenstandänderung zum Verfahren/Urteil/Haftantritt.

    Genauso darf keine trans Frau in ein Frauengefängnis, die mit Gewaltdelikten oder Androhungen aufgefallen ist.

    Damit hat man vermutlich 99% der potentiell problematischen oder für die Insassinnen gefährlichen Personen ausgefiltert.

    Sollte die derzeitige Version des Selbstbestimmungsgesetzes diese Maßnahmen nicht erlauben, muss es nachbessert werden.

  • Ich glaube das der Knastaufenthalt für ihn nicht lustig wird.

  • Ich erkenne bei Marla-Svenja nicht nur rechtsradikale, sondern auch psychopathische Tendenzen. Die Frage, wie man Missbrauch des SBGG verhindert, kann ich leider nicht beantworten. Es sei denn, beim Gesetzestext wird nachgebessert.

  • Sie loben die Anstaltsleitung und übernehmen selbst das Pronomen "sie". Das ist nicht konsequent. Es ist offensichtlich, dass das Subjekt L. die selbstbestimmte Genderidentität verhöhnen will.

  • Mich erstaunt schon, wie die "progressive" Linke, die allen von der CDU und weiter rechts Niedertracht unterstellt, völlig blauäugig davon ausgeht, dass eigene Herzensprojekte prinzipiell gut sind und von niemand misbraucht werden können - bis zum Beweis des Gegenteils.

  • Eine JVA Leitung darf jetzt festlegen wer welches Geschlecht in Wirklichkeit hat….wildes Verständnis von Recht und Gesetzt.