Debatte um Genitalverstümmelung: Von allen guten Feministinnen verlassen
Weibliche Genitalverstümmelung und kosmetische Vulva-Operationen zu vergleichen, ist fragwürdig. Genau das taten einige Feministinnen vor Kurzem.
I m September 2025 erschien im Journal of Medical Ethics ein Artikel über „Negative Auswirkungen der aktuellen globalen Kampagne gegen FGM“. FGM steht für Female Genital Mutilation, also weibliche Genitalverstümmelung. Darauf folgte eine Welle der Empörung über „woke Feministinnen“, die angeblich die Praxis der Genitalverstümmelung verteidigten.
Bestenfalls alle zehn Jahre wird ein akademischer Artikel Gegenstand breiter Feuilletondebatten. Da der Text von Expert*innen stammt, sollten seine Argumente aber ernst genommen werden.
Auffällig ist die ungewöhnlich hohe Zahl von 26 Verfasser:innen. Das Kollektiv betont dabei seine innere Uneinigkeit. Einige von ihnen lehnten „jedes genitale ‚Cutting‘ ab, das nicht freiwillig oder medizinisch notwendig ist“, während „andere“ der Ansicht seien, dass Eltern über ihre Kinder entscheiden und der Staat sich aus „kulturell bedeutsamen Praxen“ heraushalten solle. Letzteres widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention. Was kann derart diametrale Positionen verbinden?
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Die Kritik richtet sich gegen die WHO, NGOs und westliche Medien, die Fehlinformationen bezüglich der körperlichen und seelischen Schäden durch FGM verbreiteten. Ihr Blick sei rassistisch, da er sich nur gegen Praktiken des Globalen Südens richte, um „lokale Stimmen und Alternativen zu marginalisieren“. Den Begriff FGM lehnen die Autor:innen ab und schlagen „weibliche genitale Praxen“ vor. Denn im Globalen Norden praktizierte Vulva-OPs seien mit als FGM diffamierten afrikanischen und südostasiatischen Beschneidungspraktiken vergleichbar.
Bei diesen handele es sich ebenfalls um mehrheitlich kosmetische Eingriffe mit dem Ziel geschlossener äußerer Labien (Schamlippen der Frau) und vollständig verdeckter innerer Labien und der Klitoris. Das pädophil-patriarchale Ideal einer präpubertär geschlossenen Vulva bei einer gebärfähigen Frau wird nicht hinterfragt.
Aber sind FGM und kosmetische Genital-OPs soziologisch und juristisch wirklich vergleichbar? Letztere erfordern im Globalen Norden Volljährigkeit und Verstöße dagegen werden von den Autor:innen zu Recht ebenso kritisiert wie Operationen an intergeschlechtlichen Kindern, die diese binär normieren und häufig künftige sexuelle Empfindungsfähigkeit reduzieren. Dass sie spät (2021) verboten wurden beziehungsweise immer noch praktiziert werden, verstößt gegen Kinderrechte.
Ob sich hingegen eine Volljährige eigeninitiativ die inneren Labien kürzen lässt – Klitorisentfernungen dürften die Ausnahme bilden – oder sie einer einwilligungsunfähigen Sechsjährigen von ihren „Angehörigen“ gekürzt werden, ist ein so zentraler Unterschied, dass die Miturheberschaft im Artikel durch Jurist:innen befremdet. Kinder werden zu Opfern, wenn Erwachsene nicht medizinisch notwendige Operationen an ihnen vollziehen – und nicht, wenn Kampagnen diese anprangern.
Es ist fraglos edel von im Globalen Norden lebenden, nicht betroffenen Autorinnen, vor der heimatlichen Türe mit feinerem Besen zu kehren. Doch FGM zur Schönheits-OPs zu euphemisieren, ist weder juristisch noch gendertheoretisch schlüssig, zumal sich der Artikel nicht von Klitoris-Amputationen und Verkleinerungen der Vaginalöffnung distanziert. Wenn gar kindliche Opfer genitaler Manipulation im Globalen Norden als skandalöser eingestuft werden als im Globalen Süden, ist das dann friendly racism?
Zu Recht wird auf fehlende Kritik an männlicher Beschneidung verwiesen. Doch statt für ein Verbot der Praxis zu votieren, wird „weibliche Beschneidung“ zu „Gendergerechtigkeit“ stilisiert.
Dagegen, dass FGM für die Betroffenen eine tolle Sache ist, spricht, dass migrantische Communitys sie auch ohne staatlichen Druck überwiegend aufgeben. Dass deren Frauen unter geringer Bildung, Armut und Rassismus stärker leiden als unter den Narben ihres Genitalbereichs, macht diese nicht harmlos. Widersinnig ist, zugleich eine Traumatisierung durch erlittene FGM zu bestreiten und Kampagnen gegen sie „Retraumatisierung“ anzulasten.
Genderforschung hatte ursprünglich das Ziel, geschlechtliche Unterdrückungspraktiken aufzudecken und Individuen Entfaltungsraum gegen eine binär normierende Gesellschaft zu erstreiten. Die Sensibilisierung des Feminismus für intersektionale, rassistische Ausgrenzung ist bedeutsam. Doch derzeit erfolgt ein Tribal Turn, der rechtes und patriarchales Gedankengut in Gendertheorie einschleust.
Tina Hartmann ist Professorin für Literaturwissenschaft an der Universität Bayreuth. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören die historische Aufklärung, Gender, Diversity Nonbinarität sowie Antisemitismus und Misogynie. Zuletzt erschien von ihr im Reclam Verlag: „Vergesst Kant! Was war und ist Aufklärung wirklich?“
Tribal-kollektiv denkende Wisseschaftler:innen eint mit reaktionären Androzentrikern die gemeinsame Gegnerin: „Second Wave Western Feministinnen“, die eine angeblich westliche Idee individueller Freiheit als Brandfackel des Kolonialismus in Kulturen des Globalen Südens werfen, um Frauen ihren Ethnien zu entfremden.
Weder werden Ideale wie Reinheit, Jungfräulichkeit und weibliche Unterordnung, die FGM fast überall begründen, kritisch hinterfragt, noch warum patriarchale Kulturen rund um den Globus den Zugriff auf das weibliche Genital beanspruchen. Stattdessen wird der Zusammenhang zwischen Patriarchat und FGM hinterfragt, da sie oft von Frauen ausgeführt wird. Dabei gehört zu den Erkenntnissen der Genderstudies, dass alle patriarchalen Kulturen sich auf (ältere) Frauen stützen, die weibliche Menschen kontrollieren.
Unterschlagen wird auch, dass zahlreiche Regierungen des globalen Südens FGM verbieten. „Religiöse Kultur“ und „ethnische Community“ grundieren den Artikel, als sei Hegels Kugelmodell homogener Kulturen zurück. FGM wird zur Eintrittskarte in sie. Dabei ist die Ansicht, der „Körper“ gehöre zur „größeren Gruppe“ und Entscheidungen über ihn „oblägen eher deren Autoritäten als dem Individuum“, das eigentliche Skandalon des Textes.
Legitim kann FGM, wenn überhaupt, nur dann sein, wenn sie auf Basis einer mündigen Entscheidung passiert. Wenn FGM als „Cutting“ analog zu anderem Piercing- und Cutting rehabilitiert oder als postkolonialer Widerstand inszeniert werden soll, sind Volljährigkeit und Freiwilligkeit Voraussetzung. Diese entscheidende Forderung fehlt in dem Artikel.
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