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14.08.2026 , 09:49 Uhr
In gewisser Weise sind solche Erfahrungen der SchülerInnen ja "politische Bildung": Wenn's um die Wehrpflicht geht, ist halt schnell Schluss mit lustig... Spätestens mit der Reaktivierung der Wehrpflicht (nur noch eine kurze Frage der Zeit) wird Widerstand ganz praktisch gelebt werden können: da auch Zivildienst Wehrpflichterfüllung ist (§ 3 WPflG), und das nicht nur formal, sondern durchaus konkret (§ 79 Zivildienstgesetz), wird es wieder Totale Kriegsdienstverweigerer geben - und einen Staat, der noch weniger belustigt als der erwähnte Schulleiter reagieren wird. Auf uris-tkdv.de sind hunderte solcher Urteile geben Totalverweigerer dokumentiert - und es werden absehbar neue hinzukommen...
zum Beitrag08.08.2026 , 14:59 Uhr
Das klingt ein wenig sarkastisch. Tatsächlich gibt es das Konzept der "Sozialen Verteidigung"; ist etwas komplexer als dargestellt, aber ja, natürlich gibt es Konzepte, die etwas weitergehender sind als "wir versuchen einfach so viel Leute 'vom Feind' umzubringen, bis sie aufhören uns umzubringen". Und ja, man sollte sich damit etwas auseinandersetzen, um nicht den Eindruck zu bekommen, es gäbe nur "Militär oder Nichts"...
zum Beitrag08.08.2026 , 14:28 Uhr
Zwangsarbeit, die unter freier Wahl entweder mit der linken Hand oder der rechten Hand erledigt wird, bleibt Zwangsarbeit. Gleiches gilt für "Zivil- oder Wehrdienst" - selbst wenn man ohne "Gewissensprüfung" frei wählen könnte, bliebe es ein Zwangsdienst.
Davon können ihnen die Totalverweigerer, die sich eben erst gar nicht in die militärische Landesverteidigung einplanen lassen wollen, ein Lied singen. Denn dann kommt das Strafgericht - vgl. uris-tkdv.de wo hunderte von Strafurteilen gegen Totalverweigerer dokumentiert sind.
"Der Gesellschaft" hilft es übrigens eher gar nicht: Gerade der Zivildienst sorgt für einen noch strammeren Pflegenotstand. Kennen wir alles ausreichend aus der letzten Phase dieses Zwangsdienstes, sollte Grund genug sein, von militärischer Einplanung abgesehen, diesen Dienst nicht einzuführen.
zum Beitrag08.08.2026 , 13:53 Uhr
"Diese Kopplung an die Wehrpflicht ist der grundsätzliche Konstruktionsfehler des Zivildienstes" - das ist gut gemeint geschrieben, aber es ist das WESEN des Zivildienstes. Es ist und bleibt Wehrpflichterfüllung (§ 3 Abs. 1 S. 1 WPflG) und eingeplanter Kriegsdienst (§ 79 ZDG).
Und man darf nicht vergessen: Wer aus pazifistischer und/oder antimilitaristischer Gesinnung heraus die Wehrpflicht als solche ablehnt, wird auch einer Einberufung zum Zivildienst keine Folge leisten - und plötzlich bekommt der "Zwang" in Zwangsdienst ein sehr konkrete Gesicht:
Strafverfahren wegen Dienstflucht - und wie die ausgehen, bestimmt der Zeitgeist; früher - alles nachzulesen in der Urteilssammlung gegen Totale Kriegsdienstverweigerer auf uris-tkdv.de - mal Geld- und Bewährungsstrafen, mal Haftstrafen ohne Bewährung, und je nachdem, ob das Erstgericht eine "Gewissensentscheidung" attestiert oder es sein lässt auch entsprechende Versuche von Doppel- und Mehrfachbestrafungen.
Zwangsdienste, zumal militärisch motivierte? Verweigern!
zum Beitrag06.08.2026 , 10:43 Uhr
Verstehe das Problem nicht. Der Artikel spricht sich mit guten Gründen gegen die Einführung des Zivildienstes aus. Es ist nur ein kleiner logischer Schluss, dass er sich aus den von dir genannten Gründen damit implizit gegen die Wehrpflicht ausspricht...
zum Beitrag05.08.2026 , 14:19 Uhr
Nope: Bei einer reinen Gewissensfrage ist der Zivildienst natürlich ein Problem, weil er als Teil der "Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit" in militärische Planungen, oder auf gut Deutsch: in Kriegsplanungen enthalten ist.
GERADE, wer den Kriegsdienst tatsächlich aus Gewissensgründen verweigert, die über ein "ego-Gewissen" ("ich will nicht geschossen haben, unterstütze aber die Arbeit derjenigen, die schießen") hinausgehen, gerade für die ist der Zivildienst keine Möglichkeit.
zum Beitrag04.08.2026 , 20:07 Uhr
Der Zivildienst - man merkt es im Kontext - ist eben eine Form der Wehrpflicht. Wer die Wehrpflicht aber aus grundsätzlichen Gründen ablehnt, wird auch diese Form ablehnen; dass der Zivildienst bis § 79 ZDG auch im Krieg eingeplant ist sowie tendenziell katastrophale Auswirkungen im Pflegebereich hat, kommt nur hinzu.
Daher wird es mit der Wehrpflicht (die es nur deshalb noch nicht gibt, weil die Politik sich nur die scheibchenweise Einführung traut, da sie - noch - mit zuviel Widerstand rechnet) auch wieder Totale Kriegsdienstverweigerer geben.
Man darf gespannt sein, wie die Justiz mit diesen dann "frisch" umgeht - wie sie es früher tat ist gut dokumentiert: uris-tkdv.de - dort gibt es hunderte solcher Urteile nachzulesen, und sicherlich in nicht zu ferner Zukunft neue...
zum Beitrag01.08.2026 , 17:27 Uhr
"Genauso wenig wie jeder Muslim Islamist ist, ist jeder AfD-Anhänger rechtsextrem." Dieser Satz ist offensichtlicher grober Unsinn: Nicht jeder Muslim würde Islamisten wählen - eher im Gegenteil. Alle FckAfD-AnhängerInnen wählen aber eine rechtsextreme Partei.
zum Beitrag27.06.2026 , 15:47 Uhr
Das "Recht auf Kriegsdienstverweigerung" ist - wie schon andere geschrieben haben, de facto ein "Schönwetterrecht": Es wird gewährt, wenn der Staat meint, es sich leisten zu können, und dann, wenn es eigentlich erst so richtig wichtig wird - also im Krieg - so schnell kassiert, dass man gar nicht hinterherkommt. Erst vor gut einem Jahr hat auch der BGH klar gemacht, in welcher militaristischer Traditiom er steht (mit der eingängigen Formel: "Wir scheißen schlicht aufs Recht, wenn's Not tut!"): verfassungsblog.de...bundesgerichtshof/
Und die deutschen innerstaatlichen Verhältnisse? Die Wehrpflicht wird kommen, und dann geht man mit denen, die ihr nicht folgen, auch nicht viel glimpflicher um: uris-tkdv.de - wo hunderte von Urteilen gegen Totale Kriegsdienstverweigerer dokumentiert sind (und bestimmt bald neue dokumentiert werden).
Und das: noch vor einem Krieg. Wenn der erstmal wieder kommt, wird es noch viel düsterer werden. Bereitet Euch drauf vor...
zum Beitrag14.06.2026 , 12:52 Uhr
Die Verweigerung aller Kriegsdienste ist und bleibt einer der emanzipatorischsten Akte, die es gibt. Wohlgemerkt aller Kriegsdienste, nicht nur des "bewaffneten Dienstes". Kommt die Wehrpflicht, kommt es auch wieder zur totalen Kriegsdienstverweigerung. Und dann holt der Staat das Strafrecht aus der Tasche, das in diesem Bereich keine ganz kleine Rolle spielt - nachzulesen etwas im uris-tkdv.de - wo hunderte von Urteilen gegen Totalverweigerer aus der "letzten" Wehrpflichtphase dokumentiert sind - und vermutlich auch in naher Zukunft wieder neu dokumentiert werden. Verweigert!
zum Beitrag19.05.2026 , 08:42 Uhr
Du meinst, Wehrpflicht müsse sein. Du kannst es dir vermutlich gar nicht vorstellen, aber es gibt Menschen, die das anders sehen. Und für Menschen, die eine ehrlicher als "Kriegsdienstzwang" zu benennende gesetzliche Pflicht ablehnen, stehen dann Strafgerichte und ggf Gefängnis an - das als "Freiheit" zu verkaufen ist angesichts der Geschichte der staatlichen Verfolgung von Totalen Kriegsdienstverweigerern schon reichlich zynisch - oder halt ahnungslos, je nachdem. Gegen Ahnungslosigkeit hilft uris-tkdv.de - eine Sammlung von hunderten von Urteilen gegen Totalverweigerer. Nix Freiheit...
zum Beitrag10.01.2026 , 18:02 Uhr
1.) Auch Jungen sterben bei der Beschneidung: www.deutschlandfun...gestorben-100.html
2.) Die Vorhaut ist eine extrem erogene Zone mit extrem hoher Nervendichte. Ein Satz wie "bis auf den Vorhautverlust bleibt der Mann intakt" ist bestenfalls übel zynisch.
3.) Es gibt auch Beschneidungen bei Frauen, bei denen kein Gewebe entfernt wird ("Milde Sunna"), und die dennoch im europäischen Konsens verboten sind (m.E. richtigerweise). Insofern ist die Verharmlosung der Jungenbeschneidung hier vor allem auf vermutlich auf fehlendem Wissen basierend.
4.) Es gibt eine einfache ethische Regel, auf die man sich einigen könnte: Man schneidet an den Genitalien von Kindern niemals aus nicht-medizinischen Gründen herum.
5.) Wir haben das Gegenteil davon in Deutschland in Gesetzeform, ethisch eine ganz furchtbare Geschichte.
zum Beitrag11.02.2025 , 15:02 Uhr
"Gewinnmaximierung (auch Profitmaximierung) ist in der Wirtschaftswissenschaft ein Unternehmensziel, bei welchem das Maximum des Gewinns erreicht werden soll. Pendant ist die Nutzenmaximierung des Nachfragers." (Wikipedia statt den Verfassungsschutz fragen... "Dümmste behördliche Begründung des Jahres"?)
zum Beitrag15.03.2022 , 12:27 Uhr
Der Artikel ist auf so vielen unterschiedlichen Ebenen angreifbar, aber manchmal genügt ja ein Blick auf den letzten Satz, der den intellektuellen Gehalt allen vorher Gesagtes auf den Punkt bringt: "Denn von allein, das sollte klar sein, wird dieses Virus eben nicht verschwinden."
Nun, große Enttäuschung, es wird gar nicht verschwinden. Auch mit Maskenpflicht, Impfpflicht und noch drei weiteren Pflichten nicht. Wem das 2022 noch erklärt werden muss, hat irgend etwas nachhaltig verschlafen.
zum Beitrag03.03.2022 , 12:03 Uhr
"Diese Lieferung, da sprach mir Robert Habeck eine halbe Stunde später aus dem Herzen, war vielmehr ein riskanter, mulmiger, im Wortsinn tief fragwürdiger Moment. Von dem trotzdem an diesem Morgen jede und jeder unwillkürlich wusste: Das ist jetzt richtig."
Wenn man sich einbildet, dass die eigene Haltung von "jedem und jeder" geteilt wird, sollte ein automatischer Reflex einsetzen: Nochmal drüber nachdenken, was man übersehen hat.
Und auch, wenn es im Moment so scheint, dass sich "wirklich alle" auf die Logik des Kriegs und des Militärischen einlassen (was u.a. an der klassischen Kriegsberichtserstattung der Medien liegt): Dem ist nicht so. Nur mal reingeworfen.
zum Beitrag26.06.2021 , 17:05 Uhr
Hier gibt es übrigens im untersten Kommentar den Bilderverglich, weil sich so sonst doch niemand die Arbeit macht, die sich hier aber so doll lohnt... www.facebook.com/d.../10227340341000131
zum Beitrag26.06.2021 , 12:46 Uhr
Abgefahren. Da nimmt die Autorin gegenüber dem Opfer exakt die Haltung der Verteidigung von Derek Chauvin ein, um zu erklären, warum das hier kein zweiter Fall George Floyd sei. Zynischer geht es kaum. Da die Autorin nicht uninformiert ist, kann es nicht an mangelndem Wissen liegen; vielleicht sollte daher doch mal eine Überprüfung des eigenen Ressintiments stattfinden; ich spüre da "psychologischen Antiziganismus" - der nicht unerheblichen Sorte.
Daneben allein auf der Sachebene: "Zudem bestätigen Zeugen des Polizeieinsatzes sowie eine Analyse der Videoaufnahmen, dass der Polizist nicht auf dem Hals des Festgenommen kniet, sondern ihm das Knie von hinten ins Genick drückt." Vielleicht mal Bilder vergleichen und sich ne Runde schämen, wie man hier versucht wild zusammenzuschreiben, dass der tote Rom doch nunmal echt in Ordnung geht. Pfui!
zum Beitrag04.11.2020 , 19:11 Uhr
"Unglücklicherweise fehlt es an Alternativvorschlägen." Bitte was? Ernsthaft? Ich will's nicht überkomplex machen - einfach mal bei Hendrik Streeck nachfragen. Sollte für den Anfang reichen.
zum Beitrag23.12.2019 , 17:25 Uhr
Als Totalverweigerer haben wir seinerzeit die bittere Erfahrung machen müssen, dass es ausgerechnet die Zivis waren, die sich besonders ignorant nicht mit dem Wesen ihres Dienstes auseinandergesetzt haben. Auch das ist natürlich ein bisschen verständlich, junge Menschen neigen nun einmal dazu, ihre eigenes akutes Verhalten zu verabsolutieren.
Dass der Autor aber über 20 Jahre nach seinem eigenen Zivildienst nicht einen mm weiter gekommen ist, nicht einmal die jahrzehntelange Kritik am Zivildienst aus pflegepolitischer Perspektive zu kennen scheint, disqualifiziert ihn vollständig.
Dass er so nachsichtig mit der "Pflicht" ist, die er kaum "Zwang" nennen möchte - passt aus der Sicht von jemandem, der sein eigenes Verhalten zum alleinigen Standard erhebt. Dass aber die, die dem Zwang - aus welchen Gründen auch immer - nicht nachkommen wollen/werden, ggf. lange dafür inhaftiert werden, das wird mal wieder nonchalant vergessen.
Der Artikel ist wirklich von intellektuellem Nullniveau.
zum Beitrag04.04.2019 , 13:56 Uhr
Es ist wenn dann "Verfolgung Unschuldiger", § 344 StGB. Und auch das muss man seeeehr vorsichtig formulieren [...]
Kommentar gekürzt. Fragen zur oder Kritik an der Moderation bitte an kommune@taz.de
zum Beitrag04.04.2019 , 12:53 Uhr
Naja, da hätte ggf. wegen des entsprechenden angenommenen Delikts ermittelt werden können. Aber das hat noch lange nichts damit zu tun, dass anzunehmen wäre, dass das ZPS "Zweck oder Tätigkeit" des ZPS "auf die Begehung von Straftaten gerichtet" sei... Immer schön differenzieren...
zum Beitrag04.04.2019 , 12:51 Uhr
Es stellt sich für mich als ziemlich klarer Fall von § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) dar. Im Fall ZPS 129 anzunehmen, ist nur absurd und hochgradig lächerlich - und eben selbst eine Straftat. Wird nur niemand verfolgen...
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