Neue Milliardenkredite für Verteidigung: Union und SPD wollen Schuldenbremse reformieren
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse soll für bestimmte Verteidigungsausgaben gelockert werden. Zudem soll es ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro geben.

Zum einen solle die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für bestimmte Verteidigungsausgaben gelockert werden, sagte CDU-Chef Friedrich Merz. Außerdem solle ein Sondervermögen für die Instandsetzung der Infrastruktur mit 500 Milliarden Euro geschaffen werden.
Beide Beschlüsse sollen wegen der komplizierten Mehrheitsverhältnisse noch vom alten Bundestag getroffen werden. Allein haben Union und SPD auch dort nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung. Sie brauchen daher Stimmen von Grünen oder FDP.
„Angesichts der Bedrohungen unserer Freiheit und des Friedens auf unserem Kontinent muss jetzt auch für unsere Verteidigung gelten: whatever it takes“, sagte Merz. Deshalb sollten diejenigen Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse ausgenommen werden, die über einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen.
Sondervermögen soll über zehn Jahre laufen
Das sei aber nur zu verkraften, wenn die Wirtschaft binnen kürzester Zeit wieder auf einen stabilen Wachstumskurs zurückkomme. Dafür müsse die Infrastruktur verbessert werden. „Die notwendigen Mittel dazu können nicht allein aus den laufenden Haushalten des Bundes, der Länder und der Gemeinden finanziert werden“, sagte Merz. Das geplante kreditfinanzierte Sondervermögen solle über zehn Jahre laufen.
Ein Sondervermögen ist ein Topf abseits des Bundeshaushalts, aus dem Maßnahmen mit einem ganz bestimmten Zweck finanziert werden. Wenn man es im Grundgesetz verankert, kann man es dort auch von der Schuldenbremse ausnehmen, die die Kreditaufnahme eigentlich auf einen geringen Betrag beschränkt. Genau das ist laut Merz nun geplant.
Außerdem sollen auch die Länder die Möglichkeit bekommen, mehr Schulden zu machen. Ihre Schuldenbremse, die bisher besonders streng ist, soll an die etwas flexiblere Bundesregelung angepasst werden.
Wegen der komplizierten Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag wollen Union und SPD die nötigen Grundgesetzänderungen noch mit dem alten Bundestag beschließen. Denn im neuen Parlament haben die sogenannten Parteien der Mitte – also Union, SPD und Grüne – keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr. AfD und Linke sind so stark, dass sie eine Änderung des Grundgesetzes blockieren könnten.
Ein Beschluss des alten Bundestags ist theoretisch so lange noch möglich, bis das neue Parlament konstituiert ist. Auch hier aber können Union und SPD nicht allein agieren: Für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit brauchen sie Stimmen entweder der Grünen oder der FDP.
Die FDP hat sich bisher stets gegen eine Reform der Schuldenbremse gestemmt, daher dürften die Verhandler vor allem auf die Grünen setzen.
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