Anwerbung von Auslandsfachkräften: Ungleich, aber nicht ungerecht

Steuererleichterungen für ausländische Fachkräfte alleine werden den Mangel nicht lösen. Aber alles ist besser als nichts in der Krise.

Ein Mann arbeitet an einem Stromkasten

Ausländische Fachkräfte sollen mit Steuererleichterungen ins Land gelockt werden Foto: Sven Hoppe/dpa

Steuererleichterungen nur für Ausländer, das ist eine Steilvorlage. Unions-Politiker*innen, BSW und selbst Teile der SPD prügeln auf die Pläne der Ampelspitze ein, nach denen eingewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren in Deutschland auf 30, 20 und 10 Prozent ihres Bruttoeinkommens keine Abgaben leisten müssen. Arbeit müsse gleichviel wert sein. Und überhaupt: Wie ungerecht, das alles!

Dabei zahlt auch jetzt schon nicht je­de*r den gleichen Steuersatz. Wer mehr verdient, muss einen höheren Anteil des Einkommens abgeben und Singles zahlen mehr als Verheiratete. Steuern sind eben auch ein politisches Steuerungsinstrument. Und dass Deutschland bei der Anwerbung von Fachkräften dringend umsteuern muss, ist offensichtlich. 2030 könnte es nach Prognosen bis zu 5 Millionen Stellen geben, die unbesetzt bleiben müssen, einfach, weil es keine geeigneten Be­wer­be­r*in­nen gibt. Das wird die deutsche Wirtschaft ausbremsen – und die schwächelt ja jetzt schon.

Klar: Der temporäre Steuerrabatt wird den Fachkräftemangel nicht allein lösen. Und mit dem Fachkräftezuwanderungsgesetz hat die Ampel voriges Jahr schon einen wichtigen Schritt getan. Nötig sind nun vor allem weitere Beschleunigungen und mehr Personal bei der Visavergabe. Doch auch wenn die Steuererleichterungen nur einen kleinen Beitrag leisten, ist das besser als nichts. Die deutschen Unternehmen müssen dringend wieder in Schwung kommen und auch langfristig wachsen. Von Wirtschaftskrisen profitiert niemand, außer die extreme Rechte.

Dazu kommt: Studien zeigen, dass Ein­wan­de­re­r*­in­nen im Schnitt in den ersten Jahren weniger Geld verdienen als Personen, die schon länger hier sind. Und wer als Fachkraft einwandert, ist fertig ausgebildet, geht nicht mehr zur Schule oder in die Uni und profitiert damit nicht mehr vom steuerfinanzierten Bildungssystem. Solche Personen kommen also in einer Phase ihres Lebens, in der sie den Staat nicht mehr viel kosten, aber viele Steuern zahlen. Ungleichbehandlung bedeutet hier also nicht automatisch Ungerechtigkeit.

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