Verfassungsschutz gewinnt gegen AfD: Auch politisch weiter bekämpfen

Die AfD mag sich noch so oft in der Opferrolle suhlen, die Beobachtung als rechtsextremer Verdachtsfall hat sie sich selbst zuzuschreiben.

Der vorsitzende Richter am OVG Münster, Gerald Buck bei der Verhandlung über die AfD

Auch vor Gericht bleibt es dabei: Die AfD ist extrem rechts Foto: Guido Kirchner/dpa

Natürlich braucht niemand den Verfassungsschutz, um die AfD als das einzustufen und anzuerkennen, was sie ist: eine extrem rechte Partei, die längst von völkisch-nationalistischen Kreisen dominiert wird. Was die Hetze der AfD und ausgegebene Losungen wie „Wir werden sie jagen!“ des Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland in letzter Konsequenz bedeuten, konnte man am vergangenen Samstag in Dresden sehen, wo eine Gruppe mutmaßlicher Rechtsextremer den SPD-Politiker Matthias Ecke krankenhausreif geprügelt hat. Oder als ein Rechtsextremist mit Nähe zu AfD-Kreisen Walter Lübcke erschossen hat.

Dennoch ist es gut und wichtig, dass der Verfassungsschutz nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster das Berufungsverfahren gegen die AfD gewonnen hat. Das bestätigt: Der Inlandsgeheimdienst erfüllt seinen gesetzlichen Auftrag zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen – und zwar nun mit doppelter gerichtlicher Absegnung.

Da kann die AfD sich noch so oft in der Opferrolle suhlen, zwei Gerichte haben bereits bestätigt, dass der Verfassungsschutz zu Recht aktiv ist – die Beobachtung als rechtsextremer Verdachtsfall hat sie sich selbst zuzuschreiben, ebenso die Einstufung als gesichert rechtsextrem in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Die Beobachtung ist Ergebnis der extrem rechten Ausrichtung der AfD, ihrer zahlreichen rassistischen, antidemokratischen und nationalistischen Äußerungen. Würde sie allein regieren, würde sie sich an der entkernten illiberalen Demokratie eines Viktor Orbán orientieren und rassistische und religiöse Diskriminierungen institutionalisieren – eben so, wie es der einflussreiche Rechtsextremist und AfD-Politiker Björn Höcke in seinem Buch bereits 2018 skizziert hat und wie es hochrangige AfD-Politiker auch 2023 noch zusammen mit rechtsextremen Aktivisten wie Martin Sellner in Form konkreter Vertreibungspläne diskutiert haben.

Auch Einflussnahme von China und Russland liefert Stoff

Das verlorene Berufungsverfahren in Münster ist eine wichtige Wegmarke auf dem Weg zum Verbotsverfahren oder der Streichung staatlicher Parteienfinanzierung für die AfD. Nun müssen weitere Schritte wie die Hochstufung der Gesamtpartei zur gesichert rechtsextremen Bestrebungen erfolgen, Vorbereitungen dazu sollen ohnehin schon laufen. Belege dafür liefern auch nicht abreißende Skandale um die Einflussnahme von Diktaturen wie China oder Russland, wie um den Spitzenkandidaten zur Europawahl, Maximilian Krah.

Wichtig ist dabei: Die in der Verfassung aus historischen Erfahrungen explizit verankerten Grundsätze der wehrhaften Demokratie dürfen dabei nicht zum Entlastungsdiskurs werden. Auch politisch muss die AfD weiter bekämpft werden: durch gute Politik, durch weniger Zuspitzung sozialer Verteilungskämpfe, eine klare Abgrenzung zum extrem rechten Kulturkampf, bessere Ausstattung der Kommunen und eine politische Strategie für Aufklärung und bessere Bürger*innenbeteiligung.

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