Streit um Oben-Ohne-Baden in Berlin: Gleiches Recht für alle Brüste

Der Bezirk Treptow-Köpenick erlaubt auf seinem Wasserspielplatz künftig nackte Frauenbrüste. Gut so: Regeln sind dafür da, dass man sie hinterfragt.

Viele Fahrradfahrer*innen mit nachktem Oberkörper

Teil­neh­me­r*in­nen einer Fahrraddemo in Reaktion auf den Polizeieinsatz an der „Plansche“ im Sommer 2021 Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau

Bei manchen Debatten weiß man ja gar nicht, wie dringend man sie führen muss, bis sie tatsächlich jemand ernsthaft anstößt. Zum Beispiel die Frage, wo frau ihre Brüste in der Öffentlichkeit entblößen darf.

Der Bezirk Treptow-Köpenick hat das jetzt offiziell auf dem bezirkseigenen Wasserspielplatz „Plansche“ im Plänterwald erlaubt – beziehungsweise die Bekleidungsordnung entsprechend geändert. „Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter“, heißt es jetzt auf der Website des Bezirksamts.

Es reicht also künftig, wenn man sich in Badehose auf die Wiese legt: Die Brust darf raus, egal ob man eine Frau ist oder ein Mann oder sich keinem der beiden Geschlechter zuordnet. Erkämpft hat diesen Passus in der Kleiderordnung eine Berlinerin, die sich im vergangenen Jahr „oben ohne“ auf der Liegewiese der „Plansche“ gesonnt hatte, während ihr Sohn dort spielte.

Der Aufforderung eines Security-Diensts, sich obenrum etwas anzuziehen, widersetzte sich die Frau: Männer dürften schließlich auch ihr Shirt ausziehen, sie werde also als Frau wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Die herbeigerufenen Po­li­zis­t*in­nen erteilten ihr einen Platzverweis – mit Verweis auf die nun mal herrschende Zucht und (Kleider-)Ordnung.

Die Frauenbrust wird sexualisiert, die Männerbrust nicht.

Die Frau reichte daraufhin Klage gegen den Bezirk nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ein, das die Diskriminierung durch Behörden verbietet. Das Verfahren läuft noch. Trotzdem reagiert der Bezirk bereits.

Haben wir nicht wichtigere Kämpfe zu kämpfen, wenn es um Gleichberechtigung geht?, kann man jetzt fragen. Ist es nicht viel entscheidender, dass Männer endlich mehr Elternzeit nehmen oder selbstverständlich halbtags arbeiten, damit die Frau den Vollzeitjob machen kann – wofür sich freilich auch erst mal die berühmte „Lohnlücke“ zwischen Männern und Frauen ein Stückchen schließen müsste.

Warum nervt die Frau uns also mit ihren Brüsten? Es gibt doch FKK-Bereiche, soll sie doch da ihren BH ausziehen, warum denn ausgerechnet auf einem Wasserspielplatz. Muss man denn ausgerechnet hier aus Prinzip das große Fass Gleichberechtigung aufmachen?

Potenziell anstößig

Ja, das muss man. Weil die Kleiderordnung, wie sie zuvor Bestand hatte – die BH-Pflicht für die weibliche Brust – viel darüber aussagt, was wir gesellschaftlich an welchen Orten als „akzeptiert“ betrachten, als „angemessen“, und was nicht. Die Vorstellung, dass Frauen ihre Brüste in der Öffentlichkeit bedecken müssen, sagt letztlich vor allem etwas darüber aus, wie wir die weibliche Brust wahrnehmen: nämlich als potenziell anstößig, die „öffentliche Ordnung“ gefährdend. Die Frauenbrust wird sexualisiert, die Männerbrust nicht.

Was wiegt schwerer: Dass sich Menschen gestört fühlen könnten von nackten weiblichen Brüsten oder aber der individuelle Anspruch auf Gleichberechtigung der Geschlechter nach dem Antidiskriminierungsgesetz? Es wird interessant sein, wie das Gericht über die Klage der Frau entscheidet.

Sollte die Frau die von ihr eingeklagte Entschädigung zugesprochen bekommen, werden sicher einige fragen: Wo ist denn die Grenze, sollen Frauen etwa auch oberkörperfrei zum einkaufen gehen dürfen? Mal abgesehen davon, dass vermutlich gar nicht mal so viele dieses dringende Bedürfnis verspüren dürften (bei den Männern hält sich das ja auch in Grenzen): Ja, auch das wäre dann letztlich eine gesellschaftliche und vielleicht auch juristische Aushandlungssache.

Das Moralempfinden, was Menschen in einer Gesellschaft als anstößig empfinden, ändert sich. Und deshalb sind Regeln und Ordnungen, die aus diesen Moralvorstellungen irgendwann mal erwachsen sind, nicht per se dafür da, dass man sie befolgt – sondern von Zeit zu Zeit mal in Frage stellt. Denn vielleicht muss sie ja ändern.

In den meisten Schwimmbädern bleibt oben ohne verboten

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat das, wenn auch mit etwas Verspätung, im Fall der „Plansche“ erkannt. Vielleicht ja ein gutes Vorbild für andere Orte in Berlin: Die Kleiderordnung der Berliner Bäderbetriebe erlaubt Frauen das oberkörperfreie Schwimmen nicht. Noch nicht. Andere Städte, und auch einzelne privat betriebene Strandbäder in Berlin, sind da schon weiter: In Göttingen zum Beispiel ist das Schwimmen oben ohne auch für Frauen seit kurzem erlaubt. Im Strandbad Jungfernheide bereits seit drei Jahren ebenso. Die Zahl der Beschwerden seither, hatte der Pächter kürzlich dem RBB erzählt: keine.

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Seit 2011 bei der taz. Leitet gemeinsam mit Sunny Riedel das Ressort taz.eins. Hier entstehen die ersten fünf Seiten der Tageszeitung, inklusive der Nahaufnahme - der täglichen Reportage-Doppelseite in der taz. Davor Ressortleiterin, CvD und Redakteurin in der Berliner Lokalredaktion. Themenschwerpunkte: Bildungs- und Familienpolitik.

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