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Übungsaufgaben im JurastudiumWeißes Recht für alle

Wer Jura studiert, kommt schnell mit rassistischen und sexistischen Übungsaufgaben in Berührung. An den Fakultäten scheint das nur wenige zu stören.

Erstsemester in den Rechtswissenschaften: erst motiviert, dann konsterniert? Foto: Michael Schick/imago

Berlin taz | Fallbeispiele spielen in der juristischen Ausbildung eine zentrale Rolle. Anhand fiktiver Sachverhalte lernen die Studierenden Fälle in den verschiedenen Rechtsgebieten kennen und müssen die entsprechenden Rechtsnormen anwenden. Die Fallbeispiele werden dabei von den Lehrstühlen an den Universitäten erstellt und zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt – eine inhaltliche Kontrolle gibt es nicht.

Wie problematisch das bisweilen ist, kann My Duyen Nguyen schildern. Im Laufe ihres bisherigen Jurastudiums an der Berliner Humboldt-Universität hat sie mehrere diskriminierende Fallbeispiele lesen müssen. In einem, so erzählt es die 25-Jährige, wird ein fiktives afrikanisches Land „Mungo Bongo“ genannt. Von dort reist ein Kannibale nach Bremen, wo er eine Sekretärin verspeist. Ähnliche Übungsfälle finden sich in Fachbüchern und in Lehrbüchern von Repetitorien, die zur Vorbereitung des ersten Staatsexamens dienen.

Gefahr der Retraumatisierung

„Ein Klassiker ist es, dass in Strafrechtsfällen unnötigerweise die ausländische Nationalität des Täters genannt wird“, erklärt Nguyen. Sie berichtet von einem Fallbeispiel, in dem zwei Männer Geld aus einem Auto gestohlen haben. In dem Text wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich dabei um polnische Männer handelt. „Ich weiß nicht genau, ob der Sinn dahinter ist, dieses Klischee zu bedienen, denn für den Fall selbst ist die Nationalität der Personen nicht relevant“, erzählt Nguyen irritiert. In den schlimmsten Fällen wurde sogar das N-Wort ausgeschrieben.

Das Jurastudium in Deutschland ist prestigeträchtig und gilt als besonders herausfordernd. Ju­ris­t:in­nen sind in der Gesellschaft hoch angesehen und haben oftmals gut bezahlte Jobs und mächtige Ämter inne. Eine ganze Säule der Demokratie wird von Ju­ris­t:in­nen gestellt: die Judikative. Und auch in der Legislative und Exekutive besetzen sie oft wichtige Posten. Umso verheerender ist es, dass die Lehrmaterialien der juristischen Ausbildung von rassistischen und sexistischen Stereotypen durchzogen sind. Gerade für von Rassismus betroffene Studierende kann die Begegnung mit den Klischees und Beleidigungen im Lehrmaterial verheerende Auswirkungen haben.

Es besteht die Gefahr der Retraumatisierung. „Das ist nicht schön, beim Lernen in einer Phase, die eh schon stressig ist, auch noch mit Rassismus konfrontiert zu werden“, berichtet My Duyen Nguyen. Wie andere nicht-weiße Jurastudierende ist sie Mitglied der Berliner Hochschulgruppe „Black, indigenous Jurastudierende of Colour“ (BiJoC). Iyiola Solanke, Rechtswissenschaftlerin an der University of Leeds, hat schon 2009 festgestellt, dass rassistische Mikroaggressionen im Studienalltag Studierende of Colour viel Kraft kosten und ihnen das Universitätsleben erschweren.

Altbackene Geschlechterklischees

Ähnlich erschreckend ist die Darstellung von Frauen in den Sachverhalten. Zunächst einmal kommen in nur rund 18 Prozent der Fälle überhaupt Frauen vor. Dann werden sie oft als hysterisch, weinerlich oder ängstlich charakterisiert, wie eine Studie von Dana-Sophie Valentiner aus dem Jahr 2016 zeigt. Die Rechtswissenschaftlerin hat Sachverhalte der juristischen Fakultäten der Universität Hamburg und der Bucerius Law School nach sexistischen Stereotypen durchsucht. Das Fazit: In vielen Fällen werden Frauen über eine Beziehung zu einem Mann definiert und seltener als berufstätig dargestellt. Insgesamt werden häufig stereotype, altmodische Geschlechterollen nachgezeichnet.

Im Familienrecht ist es besonders schlimm, findet die in Münster studierende Celine Weßeling. Sie ist bei den „Kritischen Jurist:innen“, einem Zusammenschluss linker Jurastudierender, aktiv. In vielen familienrechtlichen Fallbeispielen würden Frauen als liebevolle, fürsorgliche Mütter beschrieben, während Männer den Unterhalt für die Familie verdienen.

Weßeling macht die Überrepräsentation von Männern unter den Ju­ra­pro­fes­so­r:in­nen für diese Missstände mitverantwortlich: „Teil des Problems ist, dass sehr viele konservative Männer Juraprofessoren sind. Die sehen da nicht den Bedarf, die Sachverhalte zu modernisieren. Die meinen, sie stellen halt die Realität dar“, so die Studentin.

Nur rund 15 Prozent der deutschen Pro­fes­so­r:in­nen für Rechtswissenschaft sind Frauen. Zwei Kommilitoninnen von Weßeling an der Universität Münster, Mia Marie Kundy und Paula Aguilar Sievers, haben einen offenen Brief an ihr Dekanat und die Pro­fes­so­r:in­nen­schaft geschrieben, in dem sie mehr Sensibilität für den Umgang mit Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts von ihren Lehrenden fordern. Die kritischen Ju­ris­t:in­nen Münster und viele weitere Kom­mi­li­to­n:in­nen unterstützen den Brief.

Eine weitere Diskriminierungsquelle in der juristischen Ausbildung stellt das mündliche Staatsexamen dar. Das erläutert Helene Evers, Vorsitzende des Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf des Deutschen Juristinnenbunds (djb): „Studien aus den Jahren 2014 und 2018 zeigen, dass migrantisierte Menschen und weiblich gelesene Menschen bei mündlichen Examensprüfungen schlechter abschneiden“, erklärt Evers. Die sexistische Abwertung der Leistungen von Frauen in mündlichen Examensprüfungen wird abgeschwächt, wenn mindestens eine Frau unter den Prü­fe­r:in­nen ist. Deswegen fordert der djb unter anderem eine paritätische Besetzung der Prüfungskommissionen.

Vernachlässigte Rechtsgebiete

Die allgemeinen Lehrinhalte seien ein dritter Schauplatz, wo Diskriminierung während des Jurastudiums stattfindet, analysiert Helene Evers: „Welche Rechtsgebiete und Kompetenzen im Studium gelehrt und geschult werden, ist stark von den weißen, patriarchalen, ableistischen, klassistischen Strukturen geprägt“, so die Juristin. Familien-, Sozial-, Antidiskriminierungs-, Migrations-, Asyl- und Sexualstrafrecht werden im Pflichtteil des Jurastudiums kaum behandelt. Evers beschreibt die Konsequenzen dieser Gewichtung: „Die Rechtsgebiete sind folglich im Berufsleben weniger angesehen, es gibt weniger Professuren mit diesen Spezialgebieten, weniger Forschung, weniger politisches Interesse, weniger Lobbyarbeit für diskriminierte Lebensrealitäten.“ Die Nichtbeachtung bestimmter Inhalte werte die Menschen ab, die mithilfe dieser Rechtsgebiete geschützt werden können. Die Interessen von Frauen* und BIPoC werden durch fehlende einschlägige Lehrinhalte ignoriert und marginalisiert.

Insgesamt werden also in Deutschland ausgebildete Ju­ris­t:in­nen während des Studiums unreflektiert mit rassistischen und sexistischen Stereotypen konfrontiert. Raum für eine machtkritische Auseinandersetzung mit internalisiertem Rassismus und Frauenfeindlichkeit bietet der Lehrgang hingegen kaum. Nur wenige Studierende haben überhaupt die Zeit, Energie und Lust, sich neben dem umfangreichen Pflichtstoff noch mit der Sensibilisierung für Diskriminierung auseinanderzusetzen.

Gefahr für die Rechtsprechung

Der Deutsche Juristinnenbund sieht darin eine Gefahr für eine gerechte Rechtsprechung. „Unconscious Bias [unbewusste Stereotype, die das Handeln beeinflussen können; d. Red.] ist vielen Ju­ris­t:in­nen kein Begriff“, meint Evers. „Dieses fehlende Bewusstsein wirkt sich natürlich auch auf die Rechtspraxis aus.“ Ein Beispiel sei die Justiz. Unreflektierte Vorannahmen von weißen Rich­te­r:in­nen könnten sich in der Rechtsprechung an deutschen Gerichten niederschlagen. Im schlimmsten Fall sind Urteile von Rassismus und Sexismus durchzogen und verfestigen eine diskriminierende Gesellschaftsstruktur.

Das sieht Michael Grünberger ähnlich. Der Juraprofessor von der Universität Bayreuth ist überzeugt, dass Student:innen, die sich kritisch mit internalisierten rassistischen und sexistischen Stereotypen auseinandersetzen, später in ihrem Berufsleben bessere Entscheidungen treffen können. Dafür müsste im besten Fall auch das Diskriminierungsproblem rechtswissenschaftlicher Übungsaufgaben gelöst werden. Relativ leicht umsetzbar wäre, keine irrelevanten Kategorien oder erfundenen Details mehr einzubauen, denn die sind besonders anfällig für tief sitzende Klischees und Vorurteile. Stattdessen könnten diskriminierungssensible Sachverhalte genutzt werden.

Grünberger macht vor, wie das gehen könnte. In seinen Lehrmaterialien kommen Mechanikerinnen, Hausmänner und lesbische Paare vor. Mit Kategorien wie der Staatsangehörigkeit oder Herkunft geht er vorsichtig um, um keine Unterschiede zu schaffen, die gar nicht bestehen. „Ich glaube, bei der Konstruktion solcher Sachverhalte müssen wir vorsichtiger sein, weil dadurch immer auch Wirklichkeit rekonstruiert und gleichzeitig geschaffen wird“, so der Bayreuther Professor.

Die Berliner Jurastudentin My Duyen Nguyen hat eine fachtypische Idee, das Problem zu adressieren. Sie könnte sich vorstellen, zu der Frage, ob es ein Recht auf diskriminierungsfreie Unterrichtsmaterialien gibt, zu forschen. Man müsse herausfinden, ob sich dies verfassungsrechtlich herleiten lässt. Wenn dies bejaht würde, wäre eine Verfassungsbeschwerde aufgrund der Nutzung von rassistischen und sexistischen Stereotypen in rechtswissenschaftlichen Pflichtlehrmaterialien denkbar.

Korrekturhinweis: In einer früheren Version hieß es im Artikel, Celine Weßeling hätte den offenen Brief an das Dekanat und die Pro­fes­so­r:in­nen der Universität Münster mitverfasst. Das ist nicht der Fall. Wir haben die Stelle entsprechend korrigiert.

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44 Kommentare

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  • Studiere dieses Fach bereits seit einigen Jahren und die Behauptung, dass das Lehrmaterial rassistische oder diskriminierende Beispiele enthält, ist meiner Erfahrung nach, vollkommener Unsinn!



    Keine Ahnung bei was für Dozenten sich hier Fallbeispiele geholt werden, aber mir ist noch nie untergekommen, dass z.B. die Nationalität eine Person ohne konkrete Fallfrage hierzu überhaupt genannt wurde.



    Hier wird in meinen Augen wieder ein "Problem" thematisiert, das es überhaupt nicht gibt.

  • „Welche Rechtsgebiete und Kompetenzen im Studium gelehrt und geschult werden, ist stark von den weißen, patriarchalen, ableistischen, klassistischen Strukturen geprägt“, so die Juristin.“

    Jaja, Ordnungsrecht, Handelsrecht und Kommunalrecht sind die Eckpfeiler des alles Andersartige hassenden widerlichen Deutschen. Da schwillt einem regelrecht der Kamm.

    Jura ist ein generalistisches Studium, jedes Fach dient den Grundlagen. So dienen einzelne Delikte im Strafrecht auch der Veranschaulichung von AT-Problemen(§227 für Erfolgsqualifikationen, §243 für die fehlende Tatbestandsqualität von Regelbeispielen). Wer Verwaltungsrecht kann, sollte sich auch Asylrecht erschließen können.

    Das Studium ist sowieso schon überfrachtet, viele Studenten verstecken sich hinter Spezialwissen. Das jetzt noch politisch motiviert durch weiteres Spezialwissen zu verstärken, ist eine völlig hirnrissige Idee.

    • @In aller Ruhe:

      In welcher Welt sind nicht rassistische, nicht sexistische Perspektiven Spezialwissen?

      • @Maike Lala:

        Das letzte, was Professoren hören oder lesen wollen, ist sog. "gefährliches Halbwissen". Die Vermeidung von Diskriminierung ist zwar ein Einzelaspekt, der gebietsübergreifend immer wieder hochkommt, aber er tut das mit seinen eigenen Differenzierungen, dogmatischer Unterlegung und Forschungspotenzialen. Wer die nicht kennt, operiert im Bereich "Halbwissen".

        Allein wie die Grenze zwischen normalem zwischenmenschlichen Umgang und einem dieser -Ismen rechtsstaatlich vertretbar zu definieren ist (Das Prinzip der Rechtssicherheit verhindert subjektivistische Einfachlösungen wie z. B. "Rassismus ist, wenn sich jemand rassistisch behandelt fühlt" oder "Das sollte doch Jedem klar sein!"), kann Bücher füllen. Die müssen Jurastudenten erstmal büffeln, bevor sie den Einzelaspekt wirklich prüfungssicher beherrschen.

        Das nennt man dann "Spezialwissen".

    • @In aller Ruhe:

      Vor allem soll das Studium auf den Beruf vorbereiten. Daher erklärt sich auch die Aufteilung in Zivilrecht (was nun mal die meisten Konflikte von Menschen betrifft, die vor Gericht landen), Strafrecht (was für viele Berufe die Kernkompetenz ist) und öffentliches Recht (was das System der Bundesrepublik verständlich macht und zu vielen Berufen im Bereich der Verwaltung bzw Verwaltungsgerichtsbarkeit qualifiziert).

      Innerhalb des öffentlichen Rechts kann sich die junge Frau natürlich lieber auf Migrationsrecht konzentrieren als auf die Handwerksordnung - interessant ist nur, dass beide in der Grundstruktur ähnlich gelagert sind, jeweils auf Basis des Grundgesetzes und der Freiheit, sich zu betätigen, solange es kein Gesetz verbietet oder einschränkt und den Grenzen, die dem Staat insoweit gesetzt sind.....

  • Merkwürdige Entwicklung. In meinem Jurastudium vor ca. 30 Jahren mit ganz überwiegend konservativen oder liberalen Professoren (ausnahmslos Männer) wurden die Beteiligten in den Klausuren und Hausarbeiten einfach mit Buchstaben bezeichnet; A und B oder z. B. V und K (Verkäufer und Käufer) oder im Strafrecht T für den Täter. Von Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung etc. war nie die Rede. Spielt ja auch alles keine Rolle bei der Beurteilung der Rechtslage in den Fällen, die im Studium üblicherweise bearbeitet werden.

    • @Budzylein:

      Vielleicht trügt dich auch einfach deine Erinnerung? Vielleicht hat sich in den letzten 30 Jahren etwas geändert? Sind all die Beispiele im Text oben ausgedacht? Soll sich deshalb an der Situation nichts ändern?

      @Sozialdemokratie



      Was ist an dem Kommentar vernünftig? Er relativiert mit einer Anekdote die vielfältigen Beispiele des Textes, indem er die Behauptung aufstellt, dass alles gar nicht so sei, weil er*sie dies nicht entsprechend erinnert. Letztlich nimmt der Kommentar auch keinerlei Bezug darauf, wie dieser Situation- selbst wenn sie bei ihm*ihr anders gewesen sein sollte - begegnet werden soll.

      • @White_Chocobo:

        Sie haben meinen Kommentar offenbar nicht richtig gelesen oder nicht verstanden. Ich habe die Darstellungen im Artikel überhaupt nicht bestritten (könnte ich auch gar nicht, weil mein Studium seit Jahrzehnten beendet ist und ich kein eigenes Wissen über die heutigen Zustände an den Unis habe), keine "Anekdote" gebracht und nichts "relativiert". Ich habe lediglich meine Verwunderung über die im Artikel beschriebene Entwicklung zum Ausdruck gebracht. Diese resultiert daraus, dass es in meinem Jurastudium vor 30 Jahren in einem ziemlich konservativen universitären Milieu anders war und jetzt, obwohl die allgemeine Sensibilität für Diskriminierungen seit damals deutlich zugenommen hat, offenbar ein Trend zu diskriminierenden Darstellungen in juristischen Übungsaufgaben besteht.

        Und Sie können getrost davon ausgehen, dass meine Erinnerung nicht verzerrt ist. Als einem von damals recht wenigen linksradikalen Jurastudenten an meiner Uni (Kiel) wäre es mir mit Sicherheit negativ aufgefallen, wenn die Aufgaben diskriminierende Inhalte gehabt hätten. Hatten sie aber nicht - damals. Über die heutigen Zustände habe ich keine "Behauptung" aufgestellt, und schon gar nicht "dass alles gar nicht so sei". Meine Tatsachenangaben im Kommentar vom 04.08.2022 stehen alle in der Vergangenheitsform und sind allein auf meine damaligen Erfahrungen bezogen.

    • @Budzylein:

      War bei mir ganz genau so (Ruhr Uni Bochum)

    • @Budzylein:

      Interessanter Einwurf und vor allem vernünftig!

      • @Sozialdemokratie:

        Das ist kein "Entwurf", sondern eigentlich verbreitete Realität. Ich habe auch gestutzt, als ich den Artikel las, weil mir solche unnötig angereicherten (und dann auch noch klischeehaften) Lehrsachverhalte aus dem Studuim unbekannt waren.

        Außer vielleicht mal als tiefschwarzen Humor ("Fall: Ein Ehepaar sitzt am Pool seines Einfamilienhauses. IM Pool befindet sich das gemeinsame Kind, das nicht schwimmen kann und gerade ertrinkt. Sie - darwinistische Evolutionsbioligin - wartet interessiert ab, ob das Kind diese Herausforderung meistern und sich als entsprechend durchsetzungsfähig hersausstellen wird, er - Soziologe - findet diese Reaktion seiner Frau unter allen möglichen Aspekten ebenfalls hochinteressant und schaut sich das weitere Geschehen unter Wahrung akademischer Distanz tatenlos an. Wie werten wir das?



        1. Die haben das Haus geerbt.



        2. Echte/unechtes Unterlassungsdelikt balbla...), der zum Aufmerksamkeitsmanagement in trockenen Repetitor-Einheiten verwendet wird.

        Juristen sind auch nur Menschen und verstecken manchmal die Härten ihrer Materie, die ja wirklich bis in die tiefsten Abgründe menschlicher Rücksichtslosigkeit und Niedertracht reicht, hinter einer zynischen Maske. Die kann naturgemäß auch mal politisch unkorrekt oder sonstwie verletzend daherkommen. Aber dass das in dem Ausmaß, den der Artikel beschreibt, in den breiten Lehrbetrieb einfließt, habe ICH zumindest nicht erlebt.

    • @Budzylein:

      Klar: A macht B in die Hose. C schaut zu.



      Wer hat recht? => kl. StrafR-Schein - 🥳🙀 -

      unterm—— aus dem Skat 68ff —



      Harro Otto - StrfR Uni Mbg/L - “…da ersetzt du in der steinalten Klausur mal den VW durch ein Reitgnu & schon ist der Teufel los!“ - so in etwa! Gelle.



      Widerling exKriegsrichter Wien (Reschny-Todesstrafe!;(( Erich Schwinge verwandelte die Klausuren in Schnellschreibkurse (& hatteste immer nochn paar “vergessen“.



      Unerreicht - Karl-Alfred Hall “mit Hall ins All“ - “Verrückte Strafrechtsfälle“*



      Gern auch in plattdütsch (Meckelnbörger - jüngerer Mitschüler vom Ohl;) “De Friifreter“ - praktisch unlösbar - der Kopp qualmte “Habe Atzung mitgebracht!“(Tüten Studentenfutter!;)) & für Pluspunkte “von wem ist das Bild auf der Postkarte?“ Gröhl!



      www.deutsche-digit...YXVVKZCA6VYNPOCK5I



      &



      www.booklooker.de/.../id/A02wGStm01ZZY#



      &



      de.wikipedia.org/wiki/Harro_Otto



      “nachts um vier klingelt das Telefon - ein Freund im Graben gelandet???



      “Hier Hall Marburg. Les gerade Ihre Habil. Hören Sie mal auf Seite …(?) - das ist unrichtig!“ … - Stimmte!



      & - kein anderer hat mich je darauf angesprochen!;))“



      & der ganz schlimme Finger - 🤢🤮 -



      de.wikipedia.org/wiki/Erich_Schwinge



      Schwiegervater von Dr. Walter Wallmann - jaja - 👹 -



      (Hans-Jochen Vogel - ☕️☕️ - “Mensch. Da hatten wir doch keine Ahnung von! & Immatrikulation der Prof: “17? nich noch was jung für die Uni?“ - “Für die Wehrmacht hat‘s gelangt!“ “Auch wieder wahr!“ ein Jurist der xtra-.Klasse

  • Wer sucht - der findet!

    War mir scheint’s entgangen.



    Hier a weng Butter beie Fisch:



    “Übungsaufgaben im Jurastudium



    : Weißes Recht für alle



    Wer Jura studiert, kommt schnell mit rassistischen und sexistischen Übungsaufgaben in Berührung. An den Fakultäten scheint das nur wenige zu stören“ Marita Fischer !!



    taz.de/Uebungsaufg...astudium/!5868000/



    Ohne das dort angeführte jetzt auf die Schnelle im Einzelnen bewerten zu wollen - ist sojet Tatsachenforschung* iwS in der Justiz zu begrüßen.

    unterm——-



    Beie „Kritischen Jurist:innen“ - stolper ich als melatenblonder selbst rum - hab dazu anderwo mal zu #meto usw Plotte Ruppert von Plottnitz (exRAF-RA & ex-hessJuMi) “moderner Pranger“ & zustimmend Erika Burgsmüller (feministischeRA Urgestein) auf einem ihrer Kongresse (Ffm) zitiert. => näher =>



    taz.de/Umgang-mit-...r-Gewalt/!5864962/



    & * Richard Schmid



    de.wikipedia.org/wiki/Richard_Schmid



    Richard Schmid (* 31. März 1899 in Sulz am Neckar; † 1. Januar 1986 in Stuttgart) war ein deutscher Jurist, Politiker (SPD) und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus. Er war von 1945 bis 1953 Generalstaatsanwalt des Landes Württemberg-Baden sowie von 1953 bis 1964 Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart.“



    Der große Anreger ua der Rechtststatsachenforschung in der Justiz (mit teils sprachlos machenden Ergebnissen fürwahr & Versuchen über Fortbildungen an den Justizakademien “Kommunikation im Gerichtssaal“ etc dem Rechnung zu tragen (icke schonmal als Grüßaugust.;)



    “1968 trat Schmid nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze aus der SPD aus.…



    & wo er recht - hat er recht -



    “…Richard Schmid hat darauf hingewiesen, dass der Richter nur dann eine Chance zur Unabhängigkeit hat, wenn er sich seiner Abhängigkeit bewusst ist. Hat der Richter nicht seine wahre Abhängigkeit vom Volk, in dessen Namen er entscheidet, vor Augen, so wird er nachlässig und schließlich blind gegenüber seiner Abhängigkeit von der Politik.“ - ein weißer Rabe -

    • 2G
      2422 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      Das in juristischen Texten Rassismus vorkommt, ist IHNEN entgangen? Versteh ich nicht...

  • "Black, indigenous Jurastudierende of Colour"



    Ehrlich gesagt, dass verwirrt mich etwas. Wieso nennen die sich nicht Black, indigenous Law Students of Colour oder Schwarze, indigene, farbige Jurastudierende ?

    • @NO47:

      Indigen und schwarz zu sein schließen sich in Deutschland auch irgendwie aus. US-importierter Schwachsinn, mehr nicht.

  • 4G
    49242 (Profil gelöscht)

    Nicht wenige Juristen waren aktive Wegbereiter der NS-Diktatur, waren eilfertige Helfershelfer und nicht selten aktiv an deren Greultaten beteiligt - als Hochschullehrer, eilfertige Richter und Amtsträger und als aktive Massenmörder. Und auch dem Krieg verstanden es eben diese Juristen, sich der Verantwortung für ihr Tun zu entziehen. Viel davon wird heutigen Jurastudenten*innen unbekannt sein und ihnen auch im Studium nicht vermittelt werden. Gerade die geschichliche Erfahrung zeigt jedenfalls, dass die Behauptung , "Eine ganze Säule der Demokratie wird von Ju­ris­t:in­nen gestellt: die Judikative" eher eine gern gepflegte Legende denn ein Fundament ist, auf dass man mit Vertrauen bauen sollte.

    en ihres Tun

  • Dies ist ein extrem wichtiges Thema und ich bin froh dass dies endlich Aufmerksamkeit bekommt. Ich habe 3 Semester Jura an einer großen UNi in Deutschland studiert und was da einem an unreflektiertem Rassismus, Sexismus und schlichtweg Arroganz untergekommen ist hatte und habe ich selten erlebt. Viele im Rechtsbereich tätige Personen in Deutschland denken Sie hätten eine Art Freifahrtkarte was Rassismus und Sexismus angeht und diskriminierungsfreie Rechtsprechung wäre "linkes Gewäsch" oder "Gender-Wahn".

  • ... und die meisten wissen gar nicht, was "neben" dem Jurastudium noch so abläuft; Stichwort: Studentenverbindungen (in denen sich zu einem großen Teil Jura-Studenten (ja, nix *innen) tummeln). In den 90ern konnte ich kaum glauben, was da abgeht und ich bin nicht sicher, ob sich da viel geändert hat.

  • Sie könnte sich vorstellen zu forschen - und niemand wird sie daran hindern. Die Frage ist wohl eher die Finanzierung dieser Forschung, vielleicht findet sich ja eine NGO?

    Oder geht es um Steuergelder? Dann ist das eine etwas plumpe Bewerbung.

    Statt einer Verfassungsbeschwerde reicht vielleicht auch ein Film, ca. 1 Jahr alt "Contra". Dort wird relativ deutlich, dass spätestens im realen Berufsleben die Zeit vorbei geht, wo man in Watte gepackt wird. Als Student für den Juristenberuf sollte man darauf vorbereitet sein.

    • @Dr. McSchreck:

      Unerreicht Eberhard Itzenblitz -



      “Unabhängig und dem Gesetz unterworfen - 1979 -



      & Däh=>



      “Der 45jährige Richter August Riemer versieht seinen Dienst an der Zivilkammer eines Landgerichts. Er ist ein aufgeschlossener, liberaler Jurist, der seinem schwierigen Beruf mit Liebe nachgeht und dennoch nicht von Konflikten zwischen Beruf und Privatleben verschont wird. Freunde, Bekannte und vor allem seine Kinder kritisieren sein Verhalten. Innerhalb der Hierarchie am Arbeitsplatz steht der sonst von Karrieredenken wenig beherrschte Riemer plötzlich unter verstärktem Leistungsdruck, da ein junger Kollege von ihm befördert werden soll. Riemer, der kein bequemer Kollege ist, macht Fehler - er wird an eine andere Kammer gesetzt.







      Unabhängig und dem Gesetz unterworfen ist nach Anpassung an eine zerstörte Illusion das zweite in einer Trilogie von Fernsehspielen, die Peter Scheibler zum Thema Hierarchie am Arbeitsplatz verfasst hat. Immer geht es um Menschen, die zwischen Arbeit und Privatleben, vor allem aber auch zwischen beruflichem Engagement und Vorgesetzten in Konflikt geraten. Nach den "Lehrern" werden in diesem Film die "Richter" vorgeführt, ihnen werden in Mit Gewissenhaftigkeit und Würde die Ärzte folgen.







      (Quelle: ARD-Fernsehspiel, Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, Jahrgang Juli-September 1979)



      www.deutsches-film...tz_unterworfen.htm



      &



      de.wikipedia.org/w...berhard_Itzenplitz



      &



      War da in Westfälisch Sibirien VG Arnsberg noch als Proberichter unterwegs & Däh => in der morgendlichen Kaffeerunde Café Eising (10:00 das Totenglöckchen auf der Alten Regierung vom Schinkel rief - alles ließ den Griffel fallen!;)* wurde abgewiegelt



      “Ja! In der Zivilgerichtsbarkeit! Aber doch nicht bei uns!“ Glatt & dummdreist gelogen! Präsi: “Ihre Beiträge in der Kaffeerunde sind ja jetzt auch ausgewogener geworden!“ - 🙀🥳 - •

  • 4G
    47351 (Profil gelöscht)

    Bevor die Studentin zu viel Zeit in ihre Forschungen und die Formulierung einer Verfassungsbeschwerde investiert, sollte sie sich noch mal den Stichworten "Öffentliche Gewalt" und " Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde" widmen.

  • "Ähnlich erschreckend ist die Darstellung von Frauen in den Sachverhalten. [..] würden



    Frauen als liebevolle, fürsorgliche Mütter beschrieben."

    Soso, das ist also erschreckend.

    • @yohak yohak:

      Auch positive Klischees können schaden.

      Die hergebrachte Vorstellung von der (Über-)Mutter, die kraft Zuneigung und Einsatz stets die engeste Beziehung zu ihren Kindern hat, hat ein böse siamesische Zwillingsschwester: Die teilgeeignete Arbeitnehmerin, die immer für ihre Kinder auf Abruf ist und deshalb im Zweifel keine so verlässliche Mitarbeiterin abgibt, wie ein entsprechend klischeemäßiger Mann (der ja weniger familienaffin ist und darüber hinaus im Zweifel zur Bewältigung familiärer Aufgaben auf genau eine solche Supermami zurückgreifen kann). Letztere führt dann zu "internal Bias" und Diskriminierung. Die wird man nicht ausgemerzt bekommen, wenn man das Klischee-Zwillingspaar insgesamt ausmerzt.

      Gleichermaßen gibt es auch Frauen, die dem wohlwollenden Mutter-Klischee NICHT entsprechen und demensprechend auch nicht so geeignet sind, im Trennungsfall die hergebrachte dominate Rolle der Mutter einzunehmen. Solange das Klischee in den Köpfen von Familienrichtern festsitzt, bekommen sie die aber trotzdem, wenn sie sich gemeinsamen Lösungen widersetzen.

      Letztlich ist JEDE Einnistung von klischeemäßigen Vorurteilen, die eine objektive Betrachtung des Einzelfalls beeinträchtigt, aus rechtsstaatlicher Sicht "erschreckend".

  • „Berliner Hochschulgruppe „Black, indigenous Jurastudierende of Colour“ (BiJoC)“

    Indigenous bedeutet „eingeboren“ - in Berlin wären das also autochthone, mithin „weiße“ Deutsche. Man sollte schon etwas vorsichtig sein und genauer hinschauen, ehe man - mehr oder weniger unreflektiert - Begriffe aus einem kulturell und gesellschaftlich fremden Umfeld pbernimmt.

    • @Johannes Cibo:

      Indigenous in Berlin wären eigentlich wir Slawen da es eine slawische Siedlung in einem slawischen Siedlungsgebiet war. Weiß und Deutsch sind da nur Jahrhunderte der Zwangschristianisierung, Sklaverei und des Völkermords. Allerdings würde uns diese Hochschulgruppe wahrscheinlich eher nicht mitmeinen.

      • @Šarru-kīnu:

        Slawisches Siedlungsgebiet? Ja, aber nicht ursprünglich. Wikipedia kennt mit Beginn der Eisenzeit erst die Jastorf-Kultur, ab 550 v. Chr. diverse Germanen, die ab dem 3. Jhdt. teilweise abwanderten. Slawische Besiedlung des weitgehend entvölkerten Gebiets ab Ende des 7 Jhdt.



        Und von Zwangschristianisierung waren auch andere Mitteleuropäer:innen betroffen.

  • Beim Thema Retraumatisierung habe ich aufgehört zu lesen. Vielleicht helfen ja Triggerwarnungen im Studium?

  • Dass das auch anders geht, kann man bei Tucholsky nachlesen:

    "Dennoch zog Tucholsky, der unter anderem unter den Namen Peter Panter und Theobald Tiger publizierte, bleibenden Gewinn aus dem Jurastudium. Denn die Pseudonyme verdankt er einem seiner Lehrer: "Woher die Namen stammen? Die alliterierenden Geschwister sind Kinder eines juristischen Repetitors aus Berlin. Der amtierte stets vor gesteckt vollen Tischen, und wenn der pinselblonde Mann mit den kurzsichtig blinzelnden Augen und dem schweren Birnenbauch dozierte, dann erfand er für die Kasperlebühne seiner 'Fälle' Namen der Paradigmata.

    Die Personen, an denen er das Bürgerliche Gesetzbuch und die Pfändungsbeschlüsse und die Strafprozeßordnung demonstrierte, hießen nicht A und B, nicht: Erbe und nicht Erblasser. Sie hießen Benno Büffel und Theobald Tiger; Peter Panter und Isodor Iltis und Leopold Löwe und so durchs ganze Alphabet. Seine Alliterationstiere mordeten und stahlen; sie leisteten Bürgschaft und wurden gepfändet; begingen öffentliche Ruhestörung in Idealkonkurrenz mit Abtreibung und benahmen sich überhaupt recht ungebührlich. Zwei dieser Vorbestraften nahm ich mit nach Hause - und, statt Amtsrichter zu werden, zog ich sie auf."

    www.spiegel.de/leb...amen-a-128719.html

  • Retraumatisierung ist auch so ein Unwort des Jahrzehnts...

    • @charly_paganini:

      Besser im ersten Semester retraumatisiert und abgebrochen als im Gerichtssaal heulend zusammengebrochen.

    • @charly_paganini:

      Stimmt: weil es ungewollt Opfer pathologisiert. Wer sich von dem N-Wort in einem juristischen Beispiel angegriffen fühlt, ist nicht traumatisiert, sondern hat Recht.

      • @O.F.:

        Wer sich angegriffen fühlt, hat natürlich recht. Wer ein Trauma hat, gar ein durch kleinste Trigger sofort wiederkehrendes, hat ein therapiebedürftiges psychologisches Problem. Das hat mit Pathologisierung nichts zu tun.

        Ich habe früher, insbesondere als Teenager, massives homophobes Mobbing erfahren. Wenn ich jedes Mal anfänge zu zittern oder zu weinen, wenn ich irgendwo das Wort "Schwuchtel" hörte oder läse, würde ich mir professionelle Hilfe holen. Das bedeutet nicht, dass das "Schw-Wort" okay ist. Es bedeutet aber auch nicht, dass meine (hypothetische) extreme psychische Reaktion auf das Wort der Maßstab für den Umgang mit dem Wort sein muss.

        • @Suryo:

          Seh ich auch so!

        • @Suryo:

          Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen - wobei speziell für den Bereich Jura dazu kommt, dass es im realen Leben in diesem Beruf ja sehr oft um Konflikte geht (die der Jurist beraten/moderieren/lösen soll) - wo also eine gewisse "Härte" erforderlich ist, nicht alles an sich heran zu lassen.

        • @Suryo:

          Ich formuliere es vielleicht noch einmal klarer: selbstverständlich gibt es Menschen, die von vergangenen Diskriminierungserfahrungen (im medizinischen, nicht im umgangssprachlichen Sinn) traumatisiert sind und von solchen rassistischen, homophoben etc. Ausfällen besonders getroffen werden. Ich bezweifle aber, dass das die Mehrheit ist: der durchschnittliche Jurist mit MiHiGru hat kein theraphiebedürftiges psychologisches Problem, sondern ärgert sich - aus rational nachvollziehbaren Gründen - über Rassismus. Und genau deshalb finde ich es problematisch, wenn man den Aspekt "Trauma" in den Vordergrund stellt: das suggeriert ja, dass die Betroffenen in irgendeiner Form labil und besonderer Rücksichtsnahme bedürftig wären (das meine ich mit "Pathologisierung") - und das ist eben (meist) nicht der Fall: in der Regel sind das doch ausgeglichene, stabile Personen, die lediglich nicht mit rassistischen Stereotypen belästigt werden wollen - zu Recht.

    • @charly_paganini:

      Klar, shoot the messenger ...

    • @charly_paganini:

      Überhaupt "Trauma". Früher war das mal etwas wirklich ernstes. Heute ist es die Erinnerung an irgendetwas leicht unangenehmes, was einem in der Kindheit passiert ist. Alle und jeder laufen mit Traumata herum.

  • Schon vor Jahren fanden wir die Aufgaben im Bürgerlichen Recht ziemlich, nun ja, bürgerlich. Wie viele Menschen kaufen sich denn wirklich mal vom B den Rennhengst Acatenando und lassen ihn beim Großen Preis von Aachen starten?

  • Unter den Talaren der Muff von 1000 jahren ;)

  • Danke für den Artikel. Aufgabensteller sind häufig bemüht, Fallbeispiele witzig zu schreiben und viele halten dabei leider die Reproduktion rassistischer oder sexistischer Plattitüden für hilfreich. Da hilft nur negatives Feedback und das geschieht zum Glück auch immer öfter.

  • "Juristen sind in der Gesellschaft hoch angesehen" ich dachte immer man hat feste Moralvorstellungen oder ist Anwalt

    • @Maik Voss:

      Das "oder" ist nicht korrekt, denn es suggiert zwei streng disjunkte Mengen. Aber nicht alle Anwält:innen sind unmoralisch, und nicht alle unmoralischen Menschen sind Anwält:in.



      Die Wiederholung eines Klischees unter einem Artikel, der die Klischeelastigkeit im Jurastudium behandelt, ist auch nicht das Gelbe vom Ei.

    • @Maik Voss:

      "Hoch angesehen" bezieht sich auf die hohen Kosten, sollte man mit einem Juristen zu tun haben.