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Bundesverfassungsgericht hat entschiedenRundfunkbeitrag wird erhöht

Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert. Das verletze die Rundfunkfreiheit, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.

Trotz anfänglichem Widerstand wird der Rundfunkbeitrag steigen Foto: Marius Becker/dpa

dpa | Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli.

Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts.

Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert.

In Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits“ wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 20. Juli. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“ unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.

„Verletzung der Rundfunkfreiheit“

Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. „Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit.“ Das Bundesverfassungsgericht kann bestimmen, wer seine Entscheidungen vollstreckt. Es kann nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.

Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt gesehen und in Karlsruhe geklagt. Die obersten Verfassungsrichter Deutschlands wiesen Eilanträge kurz vor Weihnachten ab, weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, so das Gericht damals. Allerdings sah es keinen Anlass, sofort einzugreifen.

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30 Kommentare

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  • Immer wieder dieselbe Frage: Warum zahlen alle gleichviel, Milliardäre genauso wie Mindestlöhner? Egal, ob sie das Angebot in Anspruch nehmen oder nicht.



    Warum kann das nicht einfach aus Steuermitteln finanziert werden, so wie die Grundversorgung mit allerlei anderen Dingen auch?

    • @Ruhig Blut:

      Alle profitieren gleich viel, alle zahlen gleich viel.

      • @FancyBeard:

        Also wie eine Kopfsteuer. Sie verstehen das Problem daran?

  • Und nochmal: ÖR ist gut, aber bitte bei der Grundversorgung bleiben: 2 Fernsehsender, 2 Radiosender, 5€ pro Monat. Und gut ist.

  • 9G
    97760 (Profil gelöscht)

    Das Aufkommen von Euro 8 Milliarden÷30.000 Mitarbeiter sind stolze 266.000 €/Person/Jahr. Hat da jeder Mitarbeiter für ca.€ 200Tsd./Jahr Kameras, Büros und Antennen zur Verfügung?

  • Glueckwunsch!

    Es freut mich ausserordentlich, dass die OeR einen weiteren Sieg errungen haben.



    Dieser Freibrief die Gebuehren nun regelmaessig zu erhoehen ist wichtig, um die Sendervielfalt weiter auszubauen.

    Die Anzahl der TV-Sender hat sich von 1987 bis 2021 von 36 auf 75 verdoppelt.



    Die Anzahl der Radiosender hat sich im selben Zeitraum von 44 auf 461 verzehnfacht.

    Da ist noch einiges an Potential vorhanden. An der Finanzierung scheitert es zum Glueck nicht mehr.

    Auch danke an die Gesetzgeber, die das erst ermoeglicht haben.

  • Supi-Endgeil. Endlich wieder für die selbe öffentlich-rechtliche Schmalkost mehr bezahlen. Und die Leute scheint es zu freuen.

    • @Tom Tailor:

      Ich dachte schon ich muss mein Geld anbrennen, damit es sinnlos verschwendet wird. Nochmal Glück gehabt!

  • Wenn ich mich nicht sehr irre, nennt man so etwas einen Pyrrhussieg. Denn Geld alleine macht noch kein gutes Programm. Und frei von Zwang wollen nicht nur Medienleute sein. Dass in Zeiten knapper Kassen zuerst die anspruchsvolleren Sendungen gestrichen werden, lässt jedenfalls nichts Gutes ahnen. Und die AFD ist eigentlich auch stark genug in Sachsen-Anhalt. Schon Mist, wenn Macht gute Ideen ersetzen muss, weil sie leichter zu haben ist.

    • @mowgli:

      Die Sachsen-Anhalt-CDU sollte einfach mal ein Reformwerk vorstellen, dazu müssten sich andere dann ja äußern.

  • die nicht erfolgte erhöhung der rundfunkgebühren führte dazu, dass z. b. radio fritz eine reihe von sendungen streichen musste. allgemein nahmen seitdem die wiederholungen im öffentlich-rechtlichen rundfunk zu.



    die freien radios haben leider selten die gleiche qualität, und die mir bekannten privatradios sind bis auf flux fm alle schrott, eben weil sie rein kommerziell sind.



    meine lebensqualität hängt für mich auch von einem guten radioprogramm ab- besonders im lockdown.



    weniger staatsnähe des halbstaatlichen 2öffentlich-rechtlichen" rundfunkkonstrukts wäre sicher wünschenswert. in der jetzigen situation dient eine schlechtere finanzierung der rundfunkanstalten aber nur bestimmten kapitalinteressen und rechten bzw. konservativen kräften.

    • @muschi666:

      Das ist schlicht Erpressung von Seiten der Öffis bzw. ist undifferenziertes Sparen um einen bestimmten Prozentsatz für alle. Es gibt genug Ausgaben, die für den Auftrag nicht nötig sind, bei denen man hätte streichen können um Ihnen Ihre Sendung zu finanzieren (wenn die natürlich dem Auftrag entspricht:D).

    • @muschi666:

      Für öffentlich-rechtliches Radio zahl ich auch gern, aber alles was darüber hinausgeht ist doch letztlich Privatsache. Da tut's mir um jeden Cent leid, den ich dafür abdrücken muss. Dass das Verfassungsgericht jetzt sogar den - völlig aussichtslosen - Kampf gegen Fake-News als Begründung für mehr Geld anführt, zeigt doch nur, dass man verzweifelt nach Argumenten für diese schwer vermittelbare Geldmaschine gesucht hat.

      btw.: Endlose Wiederholungen sind ja schon lange an der Tagesordnung, nur haben viele das in der Pandemie jetzt erstmals bemerkt.

      • @Rainer B.:

        Würde es anders formulieren: Es gibt Dinge, da muss man sein Privatgeld für ein öffentlichen Interesse bereitstellen, wie etwa hier die Bereitstellung von Informationen unabhängig von irgendwelchen Zahlern. Das muss aber nicht 18€+ kosten und z.B. teure Unterhaltung oder teures Personal beinhalten.

        • @FancyBeard:

          da ich nie fernsehe, hab ich bei meinem obigen kommentar da auch garnicht dran gedacht. aber da fällt mir wieder ein, dass ard und zdf mit den privatsendern darum kämpfen, fußballübertragungsrechte zu bekommen und dafür sauviel kohle lassen. früher gabs auch öfter das problem, dass bestimmte moderatoren (ohne innen) zu den privaten wechselten, wenn die mehr zahlten als ard oder zdf. keine ahnung ob das noch so ist.

          ob sich das radioprogramm jetzt wieder bessern wird? ich glaub es erst wenn ich es höre. seit der "neuordnung des rundfunkwesens" unter kohl '87 ist es mit vielen öffentlichen radiosendern bergab gegangen. ab '68 gab es eine welle von kritischen rundfunkleuten, selbst beim kinderfernsehn. das ist dann im laufe der 80er versandet.

  • Also: die KEF (ein in Hinterzimmern besetztes technokratisches Gremium) ermittelt anhand der Wunschlisten der ÖR Rundfunkanstalten deren Finanzierungsbedarf, Medienpolitiker der Landesregierungen entwerfen einen entsprechenden Staatsvertrag... und ein Parlament, das diesem nicht zustimmt handelt verfassungswidrig? Das kann es doch nicht wirklich sein, oder? Es wird doch eher sein, daß es nicht rechtmäßig war, die Abstimmung zu verhindern - oder habe ich da was übersehen?

    • @Wurstprofessor:

      Ich meine mich zu erinnern, dass das Hauptproblem darin liegt, dass die Verfassung einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorschreibt, wozu dann auch dessen auskömmliche Finanzierung gehört.

      Diese auskömmliche Finanzierung ermittelt dann die KEF, was einen Anspruch der Sendeanstalten auf die dort ermittelten Beträge ergibt. Diesem Anspruch haben die Länder dann tatsächlich zu entsprechen.

      Was nicht in der Verfassung und lediglich einfach-gesetzlich geregelt ist, ist der Sendeumfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dort ist festgeschrieben, was die Sendeanstalten zu erbringen haben, also was alles unter die vielzitierte "Grundversorgung" fällt (Nachrichten, Sport, Unterhaltung, etc.pp.).

      Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts könnten die Länder hier durchaus "ran" und den Aufgabenkreis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchaus enger ziehen, z.B. Unterhaltung und Sport sind angesichts der Privaten nicht mehr erforderlich, die Grundversorgung gibt es nur noch durch Nachrichten, Dokus und Talkrunden.

      Auf einen bestimmten Programmumfang hat der ö.-r. Rundfunk nämlich keinen Anspruch. Aber was eben nicht geht, ist das der Gesetzgeber den Sendeanstalten einerseits vorschreibt, was sie alles zu leisten haben (eben: Nachrichten, Sport UND Unterhaltung) und ihnen auf der anderen Seite die hierfür nötigen Mittel verweigert.

      Nötig ist also nicht eine gesellschaftliche Debatte, ob 18,36 oder 17,50 Euro für den derzeitigen Rundfunk angemessen sind, sondern ob wir den derzeitigen Rundfunk so haben wollen.

      Das ist aber die Debatte, die scheinbar niemand führen will, weder die Rechten, noch die Sendeanstalten, noch die Träger des örR.

      Daher wird alles so bleiben: Alle paar Jahre eine Erhöhung, welcher sich die Länder nicht verweigern dürfen, ein Aufschrei darüber, und Verweigerung der eigentlich notwendigen Debatte. Nette Folklore. Leider aber auch reichlich vorhersehbar.

  • 0G
    06792 (Profil gelöscht)

    Ganz unabhängig von der Entscheidung:

    Es wird hier immer mehr Geld für etwas ausgegeben das immer weniger Menschen wirklich nutzen.

    Auch wenn man die Ziele unterstützt, es wird nicht besser weil man noch mehr Geld hinterher wirft.

    Lange wird das nicht mehr gut gehen und es sind ernsthafte Reformen notwendig. (ZDF abschaffen wäre ein guter Start.)

  • Die Frage ist doch, ob und inwieweit juristische Personen des öffentlichen Rechts überhaupt Grundrechtsträger sind. Bislang war es immer allgemeiner Konsens, dass nur natürliche Personen Träger von Grundrechten sein können.



    Was heißt denn hier eigentlich Rundfunkfreiheit?



    „Auf die Rundfunkfreiheit können sich die Rundfunkveranstalter berufen. Dazu zählen sowohl die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als auch die privaten Veranstalter. Damit ist aber auch die Grenze für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gekennzeichnet: In den Bereichen, die nicht mehr zum spezifischen Bereich der Rundfunkfreiheit gehören (beispielsweise der Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG), können sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht auf die Grundrechte berufen.“ (Wikipedia)



    Das Bundesverfassungsgericht sorgt sich hier also letztlich um die Grundrechte von privaten Veranstaltern, die unter dem Label „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ tätig sind. Wohlwissend, dass die Rechtskonstruktion eines „öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ ohnehin nur bullshit ist.

  • Wozu eigentlich die ganze Farce mit Abstimmungen in 16 Landesparlamenten, wenn die gewählten Abgeordneten nur die Wünsche der Rundfunkanstalten abnicken dürfen ?



    Irgendwie hab ich mir die Kontrollfunktion der Medien gegenüber der Politik nicht so vorgestellt, daß die Medien bestimmen, wie die Politik abzustimmen hat.

  • Ich habe nichts gegen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dass ein solcher nicht immer neutral und objektiv berichtet, ist geschenkt; kein Medium tut das. Ich bin auch bereit, dafür zu bezahlen - sagen wir mal, so fünf Euro/Monat.

    Wenn aber dieser aufgeblähte Apparat mit acht Milliarden im Jahr den Hals immer noch nicht voll kriegt, wächst bei mir Widerwillen.

    • @sollndas:

      Ich denke auch mal, dass hier ein Grundproblem liegt. Wenn "die" mehr Geld brauchen, wird "einfach" eine Gebührenerhöhung beantragt. Das ist nu n genau das Gegenteil zum rein kommerziellen Betrieb und auch wieder nicht gut.

  • Bin zwar in der Sache bei den Richtern, aber die Begründung von wegen "Verletzung der Rundfunkfreiheit" ist doch arg abenteuerlich, und dass einem gewählten Parlament vorgeschrieben wird dass es einen zur Abstimmung stehenden Vertrag nicht ablehnen darf hört sich irgendwie nicht sehr demokratisch an...

    Wo die ganze Kohle für die "Rundfunkfreiheit" hinfließen soll konnte man ja den Medien in letzter Zeit entnehmen, etwa für die neuen schick sanierten Funkhäuser wie beim WDR in Köln für 240 Millionen Euro die wohl für die verfassungsgemäße Rundfunkfreiheit dringend notwendig sind... Gut dass die vorerst gestoppt wurden.

    • @hderk:

      "dass einem gewählten Parlament vorgeschrieben wird dass es einen zur Abstimmung stehenden Vertrag nicht ablehnen darf"



      Heute morgen im (öffentlich-rechtlichen, he he) Radio wurde gesagt, dass eine Ablehnung begründet werden muss, und eine Begründung wurde nicht gegeben.



      Formal nachvollziehbar.



      Da allerdings keine Ablehnung erfolgte, weil gar nicht abgestimmt wurde, ist die Begründung etwas wackelig. Insofern könnte man den Menschen, der die Abstimmung verhinderte, womöglich schadenersatzpflichtig machen?

  • Mit dieser Begründung können auch 50 Euro im Monat rechtmäßig werden. Es wird ja alles teurer, da kann man den öffentlich-rechtlichen Rund- und Fernsehfunk nicht hängen lassen.

  • Endlich darf ich wieder mehr zahlen für dieses herausragende Angebot. Ich hoffe die nächste Erhöhung kommt bald und diesmal unkompliziert ohne diesen Parlaments Quatsch.

  • Geht doch.

    Diese Hängepartie im Landtag Sachsen-Anhalts zeigt jedenfalls sehr schön, wie die Union (genauer: deren konservativerer Teil) die AfD als Haustier benutzt.

    • @tomás zerolo:

      "wie die Union ... die AfD als Haustier benutzt."

      Wer da wen benutzt, ist mir nicht so offensichtlich...

  • Na endlich wurde auch mal Zeit. Dieser Eiertanz von Verschwörungstheoretikern da...🙄

  • 0G
    05989 (Profil gelöscht)

    Ungeachtet der Wichtigkeit des ÖR und der Nachvollziehbarkeit der Gebührenhöhe - die zersetzende Kraft liegt ja darin, dass eine jahrzehnte alte Regel einfach ausgehebelt wird, wenn sich ein Mitspieler erdreistet, die vorgesehene Veto-Karte zu spielen.

    Der richtige Weg wäre, zu diskutieren, ob das Konsensprinzip hier weiter notwendig ist und was unter welchen Bedingungen an seine Stelle treten könnte, damit der Ostländer-Schwanz nicht mit dem Westländer-Hund wedelt. Kann man ja machen...

    Aber die vorgezogene Lösung war eine hanebüchene Unterstellung - und ich bin wiederum kein Freund der Ost-CDU - und der faktische Rechtsbruch.

    Ich kann mich echt nicht entscheiden, wo die größten Demokratiefeinde wohnen...