Reaktion auf Nazi-Terror: Der Staat gegen Rechts

Von „Hasspostings bekämpfen“ bis „Behörden aufstocken“: Was steht im Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus?

Demonstrant mit Schild Nazis Morden Nie Alleine auf der Demonstration von unteilbar

Nazis morden nie alleine. Hat die Bundesregierung das nun auch eingesehen? Foto: Stefan Boness/Ipon

BERLIN UND FREIBURG taz | Nach dem Anschlag von Halle sollte es schnell gehen. Die Zeit des Redens sei vorbei, nun brauche es Taten, kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an. Und am Mittwoch lieferte das Kabinett: Es präsentierte in Berlin ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus, neun Punkte stark.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem „maßvollen, aber sehr notwendigen Paket“. Seehofer betonte, man gehe nach der Tat nicht zur Tagesordnung über. „Das Signal ist klar: Wir handeln.“ Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte auch den Wert von zivilgesellschaftlichem Engagement für die Demokratie: Dieses müsse noch mehr finanziell und strukturell abgesichert werden.

Einige der neun Maßnahmen bleiben noch sehr vage oder waren schon länger geplant, teils schon nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, teils noch davor. Andere zuletzt diskutierte Punkte fehlen. Den besseren Schutz von Synagogen etwa erklärte Seehofer als „bereits erledigt“. Wie man Rechtsextreme auf Onlineplattformen aufspürt, wo der Halle-Attentäter Stephan B. aktiv war, bleibt dagegen offen – der CSU-Mann hatte hier eine „Gamer-Debatte“ losgetreten. Auch von Verboten rechtsextremer Gruppen wie Combat 18, der Vorratsdatenspeicherung oder einer Extremismus-Überprüfung von Sicherheitsbediensteten ist keine Rede mehr.

Das Beschlossene im taz-Check:

1) Hasspostings bekämpfen

Facebook und andere Netzwerke sollen nach der Meldung bestimmter strafbarer Posts (etwa Volksverhetzung oder Morddrohung) diese nicht nur löschen, sondern auch der Polizei melden. Dabei soll auch die IP-Adresse des mutmaßlichen Täters übermittelt werden. Um diese Anzeigen soll sich dann eine neu zu schaffende Zentralstelle beim BKA kümmern. Die Ermittler sollen einen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern bekommen, um zu erfahren, welcher Person die gemeldete IP-Adresse zum Tatzeitpunkt zugeteilt war. Die Koalition prüft, ob neben sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter künftig auch Gaming-Plattformen vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfasst werden, da auch dort viel Hass verbreitet wird. Die Änderung des NetzDG ist die wohl wichtigste Rechtsänderung, die das Maßnahmenpaket vorsieht.

2) Beleidigungen und Gewaltaufrufe im Netz

Beleidigungen im Internet sollen künftig härter bestraft werden als sonstige Beleidigungen, weil sie potenziell mehr Menschen erreichen und länger Wirkung entfalten. Wenn für die Strafverfolgung von Internetbeleidigungen kein Strafantrag mehr erforderlich ist, können sie ins Netzwerkdurchsetzungsgesetz (siehe Abschnitt 1.) einbezogen werden. Verfahren wegen Beleidigung werden aber weiterhin meistens eingestellt. Die Regierung will zudem die bereits bestehenden Delikte „Aufforderung zu Straftaten“ und „Billigung von Straftaten“ ergänzen. Genaueres ist noch nicht geplant. Erstaunlicherweise wird das Delikt „Bedrohung“ nicht erwähnt, obwohl hier schon länger über eine Verschärfung diskutiert wird. Auch vage Bedrohungen („Wir wissen, in welche Schule deine Tochter geht“) könnten strafbar werden.

3) Lokalpolitiker schützen

Das bereits bestehende Delikt „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ erfasst in der Praxis bisher nur Bundes- und Landespolitiker. Künftig sollen auch Kommunalpolitiker einbezogen werden. Die Gleichstellung hat symbolische Bedeutung: Verleumdung war ohnehin strafbar, es geht nur um eine Strafverschärfung.

4) Verfassungsschutz gegen rechts

Der Verfassungsschutz soll seine Arbeit im Bereich Rechtsextremismus „intensivieren“, sich besser mit der Polizei vernetzen. Tatsächlich hat der Geheimdienst bereits seine Rechtsextremismus-Abteilung um die Hälfte aufgestockt – und konzeptionell umgesteuert. Priorität haben nun gewaltbereite Einzeltäter, bisher wurde vor allem auf verfassungsfeindliche Gruppen geschaut. Zudem will der Geheimdienst mehr das Internet scannen, ein „digitales Lagebild“ erstellen. Problem: Vieles läuft hier anonym, auf unzähligen Foren. Ob der Verfassungsschutz hierfür Konzepte und Experten findet, bleibt offen. Zuletzt jedenfalls hatte er weder den Halle-Attentäter noch den Lübcke-Mörder auf dem Schirm.

5) Waffenrecht verschärfen

Der „Lebenszyklus“ von Waffen – von der Herstellung über Verkäufe bis zur Vernichtung – soll nun dokumentiert werden, um ein Verschwinden in der Illegalität zu erschweren. Auch sollen große Magazine verboten werden. Dies erfordert auch eine EU-Richtlinie, ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Bundestag bereits vor. Neu auch: Wer künftig einen Waffenschein beantragt, soll mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüft werden. Auch Waffenbesitzer sollen so kontrolliert werden. Gibt es Auffälligkeiten, sollen die Waffenberechtigungen verweigert oder entzogen werden. Bisher galt dies nicht. So besaßen zuletzt knapp 800 behördenbekannte Rechtsextremisten dennoch Waffenbesitzkarten. Die Verschärfung des Waffenrechts wurde deshalb bereits seit Langem diskutiert. Das Problem der neuen Regelung wird der Vollzug: Bereits heute verzögern etwa Reichsbürger durch Klagen ihre Waffenentzüge, auch fehlt den Ämtern Personal für Kontrollen. Und der Halle-Attentäter baute sich seine Waffen schlicht selbst, teils mithilfe eines 3D-Druckers. Hier fehlen bisher Gegenmaßnahmen.

6) Schutz von Notdiensten

Wer medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen angreift, soll künftig härter bestraft werden als bei der Körperverletzung normaler Menschen. Bisher besteht schon eine höhere Strafdrohung bei Angriffen auf Rettungspersonal im Außeneinsatz sowie von Polizisten und Feuerwehrleuten. Die geplante Änderung hat mit Rechtsextremismus und Hasskriminalität wenig zu tun, lag aber der CDU/CSU, insbesondere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), am Herzen.

7) Melderegistersperren

Schon bisher können Personen den Meldebehörden die Auskunfterteilung über ihre Wohnadresse verbieten, wenn „eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen“ besteht. Dieser Schutz soll verbessert werden. Näheres ist noch nicht bekannt. Noch im Sommer hielt das Innenministerium hier Änderungen für unnötig.

8) Prävention stärken

Die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus soll ausgeweitet, die Förderung soll „auf hohem Niveau“ verstetigt werden. Auch kurzfristige „Nachjustierungen“ würden geprüft. Konkret verkündete Familienministerin Giffey, dass das Programm „Demokratie leben“ nun auch längerfristig nicht gekürzt, sondern bis 2023 weiter mit jährlich mindestens 115,5 Millionen Euro ausgestattet werde. Darauf einigte sie sich mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Zuletzt hatten viele Demokratieprojekte eine Absage für die kommende Förderperiode von „Demokratie leben“ ab 2020 bekommen. Eine Kürzung des Programms um acht Millionen Euro wurde zunächst nur fürs kommende Jahr abgewendet. Die Initiativen fordern indes eine deutliche Aufstockung: auf 200 Millionen Euro jährlich. Auch kann sich Giffey bisher nicht mit einem Demokratiefördergesetz durchsetzen, mit dem sie die Projekte dauerhaft absichern will. Die Union stellt sich hier quer: Entscheidend sei die Qualität. Fehle diese, müssten Projekte auch wieder beendet werden können.

9) Behörden aufstocken

Die Sicherheitsbehörden sollen mehr „Ressourcen“ im Kampf gegen rechts bekommen. Das BKA forderte hier zuletzt schon 440 Stellen mehr, der Verfassungsschutz 300. Ob es so kommt, entscheidet demnächst der Bundestag. Auch danach bliebe offen, wie schnell die Behörden die Stellen adäquat besetzen können. Der Verfassungsschutz will zudem das Recht, verschlüsselte Messenger wie WhatsApp mitlesen und Onlinedurchsuchungen durchführen zu dürfen. Im Maßnahmenpaket wird dies nicht explizit genannt – weil sich hier die SPD seit Monaten querstellt. Seehofer sprach am Mittwoch von „komplexeren Sachverhalten, die wir in aller Ruhe besprechen wollen“.

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Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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