Vorstellung des Infektionsschutzgesetzes: Winterfest mit Maske

Gesundheitsminister Lauterbach zeigt sich zufrieden mit dem Entwurf des Infektionsschutzgesetzes. Dieser sieht mehr Verantwortung für die Länder vor.

Masken auf schwarzem Hintergrund.

Günstig und effektiv: FFP2-Masken, bald wieder mehr im Einsatz Foto: C3 Pictures/imago

BERLIN taz | Nach wochenlangen Gesprächen, von denen wenig nach außen drang, haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgestellt. Das aktuelle Gesetz wird Ende September auslaufen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Die Gespräche seien intensiv und diskret gewesen, sie hätten sich an ihren Zeitplan gehalten „und sich nicht von Aktionismus treiben lassen“, so Buschmann. Stattdessen habe man sich auf die Empfehlungen von Sachverständigen verlassen.

Dem neuen Infektionsschutzgesetz liegt die Annahme eines Anstiegs der Coronainfektionszahlen im Herbst zugrunde. Die Länder haben zuvor bereits vom Bund mehr Eingriffsmöglichkeiten bei einem höheren Infektionsgeschehen gefordert. Diesem Wunsch kommen Lauterbach und Buschmann nun nach. Bundesweit werden eher wenige Regeln festgelegt, die meisten liegen im Ermessen der Länder. Vorgestellt wurden Maßnahmen in einem Stufensystem, die als „Winterreifen“ und „Schneeketten“ bezeichnet wurden. Letztere würden nur bei extrem kritischer Pandemielage greifen. Besonders im Fokus ist durch die neuen Regelungen für den Herbst erneut die Maske. Diese sei, so Buschmann, „das Instrument mit der besten Kosten-Nutzen-Bilanz.“

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske soll deutschlandweit in Flugzeug und Fernverkehr gelten. Wie schon jetzt können die Länder darüber hinaus eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr anordnen. Eine Masken- und Testpflicht soll es weiterhin in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben sowie für Beschäftigte im Pflegebereich. Ausgenommen davon sollen dann frisch geimpfte und genesene Personen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienst­leis­te­r*in­nen behandelt, betreut oder gepflegt werden sein.

Impfanreiz Restaurant-Besuch?

Die Länder sollen außerdem darüber entscheiden, ob sie in öffentlich zugänglichen Innenräumen, etwa Supermärkten, wieder Masken vorschreiben. Ausgenommen von der Maskenpflicht sollen bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants tagesaktuell getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen sein. Die Impfung darf dann höchstens drei Monate her sein. Lauterbach erhofft sich, so einen Anreiz für die auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffe zu schaffen, die voraussichtlich im September zugelassen werden sollen. Buschmann rechnet auch damit, dass viele Clubs oder Restaurants auf diese Weise wieder ihr Hausrecht nutzen und eine 3G-Regelung einführen. Die Durchführbarkeit einer Maskenkontrolle bei Restaurants oder auch anderen Kulturbetrieben blieb unklar.

Am längsten hätten sie in ihren Gesprächen über die Maskenpflicht an Schulen diskutiert, teilte Buschmann mit. Das Infektionsschutzgesetz für den Herbst soll vorsehen, dass die Länder Schnelltests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asyl­be­wer­be­r*in­nen vorschreiben können. Eine Maskenpflicht in der Schule soll es nur geben, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre. Dann gelte diese für Kinder ab dem fünften Schuljahr. Nicht zu ihrem Konzept für den Herbst gehören Lockdowns oder Schulschließungen, betonte Buschmann. Das Zurückfahren von Einschränkungen im Alltag für die Bür­ge­r*in­nen war der FDP ein großes Anliegen. Lauterbach hatte sich zuvor für strengere Maßnahmen ausgesprochen. Ebenfalls nicht zurückkommen werden die kostenlosen Schnelltests für alle.

Sollten entgegen der Erwartungen das Infektionsgeschehen dazu führen, dass kritische Infrastrukturen zusammenbrechen, bekommen die Länder die Möglichkeit die „Schneeketten“-Regeln anzuwenden. Dann könnte es auch wieder eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Personen-Obergrenzen im öffentlichen Raum geben, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden.

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Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung gibt es bereits aus Baden-Württemberg. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) äußerte sich gegenüber der Deutschen Presseagentur, dass er sich die Möglichkeit gewünscht hätte, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. Dementgegengesetzt nennen die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Maria Klein-Schmeink und Konstantin von Notz, die Reform des Infektionsschutzgesetzes eine „gute und faktenbasierte Vorbereitung für den kommenden Herbst und Winter.“

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Pandemielage wird nach Buschmann und Lauterbach nicht mehr nur noch die Coronainzidenz sein. Diese wird von Ex­per­t*in­nen als zu niedrig aufgrund von nicht gemeldeten oder erkannten Coronainfektionen eingeschätzt. Stattdessen wolle man zukünftig stärker auf flächendeckende Abwasseranalysen setzen. Lauterbach rechnet insgesamt für den Herbst mit einer deutlich besseren Datenlage, die er auch in seinem 7-Punkte-Plan für den Herbst schon seit Längerem angekündigt hatte.

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