piwik no script img

Rechter Multimillionär siegt vor GerichtFreispruch nach Guerilla-Impfaktion

Winfried Stöcker wurde wegen einer Impfaktion mit einem nicht zugelassenen Coronaimpfstoff verurteilt. Die nächste Instanz hat ihn nun freigesprochen.

Nicht zugelassener Impfstoff: Winfried Stöcker (l.) und seine Anwälte Wolfgang Kubicki (r.) und Manfred Parigger im ersten Prozess Foto: Marcus Brandt/dpa

„Ganz so schlecht ist der Rechtsstaat wohl doch nicht“, sagte der Multimillionär und Gründer des Labordiagnostik-Unternehmens „Euroimmun“, Winfried Stöcker, am Dienstagvormittag. Gerade hatte ihn das Lübecker Landgericht vom Vorwurf freigesprochen, „ein nicht zugelassenes Arzneimittel in Verkehr gebracht“ zu haben.

Mit eben diesem Vorwurf stand er schon im Juni 2024 vor dem Amtsgericht. Damals hatte er das Verfahren als „Zirkus“ und „Rechtsverbiegung“ bezeichnet. Der Arzt und Unternehmer, der zuletzt mit einer Millionenspende an die AfD Schlagzeilen gemacht hatte, entwickelte 2020 einen Coronaimpfstoff und ließ ihn verimpfen, obwohl er dafür keine Zulassung des Paul-Ehrlich-Instituts hatte.

Dafür wurde Stöcker damals zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 5.000 Euro verurteilt. Noch am gleichen Tag verkündete Stöcker, in Berufung zu gehen. Nun fand am Lübecker Landgericht das zweitägige Berufungsverfahren statt – und viele Zeugen, die schon 2024 ausgesagt hatten, wurden noch einmal geladen.

Einlass zur Impfung mit Bordkarte

So berichtete ein Polizist, dass er am Mittag des 27. November 2021 zum Lübecker Flughafen gerufen wurde, der Winfried Stöcker gehört. Obwohl keine Flüge auf dem Plan standen, „herrschte dort rege Betriebsamkeit“. In der Halle, sagte der Polizist, drängten sich Menschen, auf Bierbänken im Wartebereich lagen Impflisten aus. Die Wartenden hätten die Polizisten als „Huren des Staates“ beschimpft. Die Po­li­zis­t*in­nen lösten die Veranstaltung auf.

Zeu­g*in­nen berichteten, sie hätten durch Bekannte von dem inoffiziellen Impftermin im Flughafengebäude erfahren. Am Eingang des Flughafens bekamen sie Bordkarten. Winfried Stöcker habe dann die ganze Gruppe der Wartenden mündlich aufgeklärt. Sie mussten unterschreiben, dass sie die Verantwortung für eventuelle Nebenwirkungen selbst tragen würden, dann wurden sie von zwei pensionierten Ärzten geimpft. „Alles ging sehr schnell“, sagte eine Zeugin. Als die Po­li­zis­t*in­nen eintrafen, waren schon rund Hundert Menschen geimpft worden.

Impfstoff nicht genehmigt

Winfried Stöcker beteuerte, er habe nur helfen wollen. Er habe den Impfstoff schon im Herbst 2020 entdeckt und an sich und seiner Familie ausprobiert. Als er ihn genehmigen lassen wollte, habe ihn das Paul-Ehrlich-Institut angezeigt. Anders als die umstrittenen MRNA-Impfstoffe sei „Lubeca Vax“, der Impfstoff von Stöcker, eine Modifikation des Grippeimpfstoffs gewesen. Das sagte sein Anwalt Wolfgang Kubicki, der an diesem Tag zum letzten Mal als Anwalt vor Gericht auftrat, in seinem Plädoyer, und er ergänzte: „Hier ist niemand geschädigt worden.“

Ein 74-jähriger Internist, der als Zeuge aussagte, sieht das anders. Sein Freund, ebenfalls Arzt, habe den Lübecker Impfstoff im Internet bestellt und sich selbst verabreicht. Zwölf Tage später sei er nach zwei schweren Schlaganfällen in ein Wachkoma gefallen und bis heute ein Pflegefall. Eine Studie sehe eine Verbindung zwischen dem Impfstoff und dieser Form von Thrombosen. Doch weil die Impfung als Ursache damals nicht untersucht wurde, spielte der Fall für das Urteil keine Rolle.

Ab wann ist ein Heilmittel eine Medizin?

Stattdessen ging es um die juristische Detailfrage, ob Stöcker Lubeca Vax tatsächlich in Umlauf gebracht hatte oder nicht. Die Impfung besteht aus drei Komponenten, die er alle einzeln bestellt hatte, eine Kochsalzlösung, einen Trägerstoff und das Antigen. Erst am Flughafen wurden sie von Helferinnen zusammengefügt. Einzeln sind sie nicht wirksam, deshalb galten sie nach der Auslegung des Gerichts so nicht als Medikament.

Auch die Impfung an sich war, so die Richter, nicht strafbar. Das wäre nach dem Arzneimittelgesetz in der damals geltenden Fassung nur der Fall gewesen, wenn es sich bei dem Impfstoff um ein bedenkliches Arzneimittel gehandelt hätte. Dafür konnte die Berufungskammer aber keine Anhaltspunkte feststellen.

Das Schöffengericht sprach Stöcker frei, trotzdem ermahnte ihn Richter Jörg Martens am Ende: „Die Dinge dauern manchmal etwas. Doch es gibt Regeln, an die man sich halten muss.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche Revision einlegen.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare