Verfassungsgericht zu Po­li­zis­t:in­nen: Keine vermummten Robocops

Po­li­zis­t:in­nen müssen im Dienst ein Namensschild tragen. Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Entwicklung hin zu einer bürgerfreundlichen Polizei.

Polizist:innen und Innenminister Stübgen bei einer Vereidigung

Nur mit Namen auf Streife: Po­li­zis­t:in­nen mit Brandenburgs Inneminister Stübgen Foto: Paul Zinken/dpa/picture alliance

Das Bundesververfassungsgericht hat die Klage einer Hauptkommissarin abgelehnt, die im Dienst nicht das Namenschild tragen wollte, das in Brandenburg gesetzlich vorgeschrieben ist. Ihr Argument, das sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, konnte Karlsruhe nicht überzeugen.

Die Entscheidung ist erfreulich und stärkt die Entwicklung hin zu einer bürgerfreundlichen Polizei. Auf Streife, auf der Wache und bei Ermittlungen sind Po­li­zis­t:in­nen mit Namensschild ansprechbar und wirken wie Bür­ge­r:in­nen in Uniform.

Natürlich geben Po­li­zis­t:in­nen mit dem Namen etwas von sich preis. Doch das gilt auch für das Gesicht oder die Stimme. Es wäre absurd, wenn Po­li­zis­t:in­nen nur noch als vermummte Robocops durch die Straßen streiften – aus Angst, jemand könnte ihr charakteristisches Lächeln auf Instagram posten.

Nahbar und menschlich

Es will auch niemand, dass Po­li­zis­t:in­nen nur noch mit Sprachnachrichten über das Display ihrer Uniform mit Bür­ge­r:in­nen kommunizieren, damit niemand ihre freundliche Dialektfärbung oder das sympathische Lispeln hören kann.

Nein, Polizei muss nahbar und menschlich sein. Zwar sorgt Nähe immer auch für Risiken, doch noch mehr schafft sie Vertrauen. Und Vertrauen in die Polizei senkt gleichzeitig auch das Risiko. Wer Po­li­zis­t:in­nen als Menschen erlebt, hat mehr Hemmungen, ihnen böse Worte zu sagen.

In aufgeheizten Konfliktsituationen, bei Hooligan-Aufmärschen und gewaltvollen Demonstrationen, darf die Polizei durchaus auch etwas abschreckend wirken. Solange sie dabei defensiv bleibt, verhindert das Gewalt. Natürlich ist dann auch ein Namensschild fehl am Platz.

(Fehl-)Verhalten prüfen können

Deshalb sehen wohl alle Bundesländer, die sich für Polizeikennzeichnung entschieden haben, bei geschlossenen Einheiten individuelle Nummern vor. Hier geht es weniger um Bürgernähe, sondern vor allem um die Möglichkeit, polizeiliches (Fehl-)Verhalten prüfen zu können.

Wenn alle Po­li­zis­t:in­nen in ihrer Kampfmontur gleich aussehen, muss man sie ja irgendwie identifizieren. Eine Nummer ist dann besser als nichts.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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