Urteil über „Stuttgart 21“: Die Bahn muss allein zahlen
Dass das Großprojekt „Stuttgart 21“ teurer wird als geplant, ist lange bekannt. Jetzt ist auch klar, wer die Milliarden-Mehrkosten tragen muss.
Mit den Klagen wollte die DB erreichen, dass sich die Projektpartner finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen. Die Klagen seien teils unzulässig und teils zulässig, aber unbegründet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern bei der Urteilsverkündung.
Die Bahn, die offiziell Bauherrin des Großprojekts ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.
Wer die Mehrkosten trägt, war unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte Sprechklausel verankert. Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, war zwischen den Projektpartnern sehr umstritten. Die Bahn ging von einer „gemeinsamen Finanzierungsverantwortung“ aus und fand, dass „die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet“, wie der Konzern mitteilte. Die Projektpartner sahen das anders und pochten darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.
Baden-Württemberg hätte 2,8 Milliarden Euro zahlen müssen
Für die Projektpartner hätte eine Beteiligung an den Mehrkosten massive Belastungen bedeutet. Die baden-württembergische Landeshauptstadt hatte in einer Verhandlung vor möglichen negativen Folgen für den kommunalen Haushalt gewarnt. Bei einer Beteiligung müssten die Investitionen auf längere Zeit eingestellt werden, hatte ein Vertreter der Kommune vor dem Verwaltungsgericht betont.
Auch die anderen Projektpartner hatten auf mögliche negative Folgen für ihre Haushalte hingewiesen. Auf das Land Baden-Württemberg wären im Falle einer Beteiligung Mehrkosten in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro zugekommen, hatte das Verkehrsministerium mitgeteilt.
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