Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Länder müssen mehr gegen Nitratbelastung an der Ems tun
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben den Grundwasserschutz an der Ems vernachlässigt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden.
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen mehr gegen die Belastung des Grundwassers im Emsgebiet mit Nitrat zum Beispiel aus Gülle unternehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und verwarf damit die Revision gegen ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erwirkt hatte.
Potenziell gesundheitsschädliches Nitrat aus Stickstoffdüngern belastet Grundwasser, aus dem das meiste Trinkwasser gewonnen wird. In der Umwelt trägt zu viel Dünger zum Aussterben von Pflanzen- und Tierarten sowie zum Klimawandel bei.
Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für Nitrat an Grundwassermessstellen vielfach überschritten. Das Umland der Ems ist stark geprägt durch intensive Tierhaltung, in der viel Gülle anfällt. Diese bringen die Bauern als Dünger auf die Felder aus. Gleichzeitig können sie so die Exkremente entsorgen.
In der EU gilt ein sogenanntes Verschlechterungsverbot für die Gewässer. Zur Beurteilung, wie sich die Situation entwickelt, kommt es auf die Werte aller Überwachungsstellen an, wie die Bundesrichter mitteilten. Verschlechtert sich die Lage nur an einer Messstelle, müsse reagiert werden. Das hätten die Länder in ihrem Maßnahmenprogramm bislang nicht berücksichtigt.
Zudem schreibt das europäische Wasserrecht vor, dass menschengemachte Trends steigender Schadstoffkonzentrationen umgekehrt werden müssen. An der Ems seien zwar nur 2 von 40 Grundwasserkörpern von solchen signifikanten Trends betroffen. Doch auch das verpflichte zum Handeln.
In einem Punkt hat das Bundesverwaltungsgericht eine Frage zum Europarecht, die es dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegte. Dieser soll entscheiden, ob eine Fristverlängerung zur Erreichung des gesetzlich vorgesehenen Schwellenwerts für Nitrat schon dann unwirksam ist, wenn sie nicht ausreichend dargelegt und erläutert wurde.
Niedersachsen will nachbessern
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) kündigte an, sein Land werde gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen wie vom Gericht gefordert den „Maßnahmenplan Ems“ nachbessern.
„Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist ein Signal für alle Bundesländer“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wir gehen davon aus, dass sich durch dieses bahnbrechende Urteil nun endlich der Grund- und Trinkwasserschutz in ganz Deutschland maßgeblich verbessern wird.“ Die DUH fordert „Anreize für mehr Ökolandbau, für Alternativen zur Massentierhaltung und strengere Regeln und Kontrollen, um für eine verlustarme Düngung und für sauberes Wasser zu sorgen.“ Der Fall zeige, wie wichtig das Klagerecht der Umweltverbände sei. (mit dpa/afp)
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